Beihilfe einreichen als Lehrer oder Referendar: So funktioniert’s in deinem Bundesland
So reichst du als (angehende) Lehrkraft deine Beihilfe ein
1. Was ist die Beihilfe und wann hast du Anspruch darauf?
Als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar hast du Anspruch auf Beihilfe. Sie ist eine Art Unterstützung deines Dienstherrn, der einen Teil deiner Gesundheitskosten übernimmt – je nach Bundesland und Familienstatus zwischen 50 und 80 Prozent. Das heißt, nur für den verbleibenden Teil deiner Kosten benötigst du eine private Krankenversicherung.
2. Ab wann kannst du die Rechnungen einreichen?
Für die Erstattung deiner Rechnungen ist es nötig, einen Beihilfeantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt dabei grundsätzlich nur auf Antrag, und dieser kann je nach Bundesland innerhalb von ein oder zwei Jahren nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen hast du sogar zwei Jahre Zeit, um deine Rechnungen zu sammeln.