Als verbeamtete Lehrkraft erhältst du im Ruhestand eine Pension, die maximal 71,75 % deines letzten Bruttogehalts beträgt – vorausgesetzt, du hast 40 Dienstjahre in Vollzeit absolviert. Das klingt erstmal gut, oder?
Aber Vorsicht: Die Realität sieht oft anders aus. Fast 47 % aller Lehrkräfte in Deutschland arbeiten in Teilzeit, was bedeutet, dass deine Pension deutlich geringer ausfallen kann.
Bei Teilzeitarbeit wird die Dienstzeit nur anteilig angerechnet. Arbeitest du zum Beispiel 50 %, wird dir auch nur die Hälfte der Zeit auf deine Pension angerechnet. Besonders Lehrerinnen sind davon betroffen und erreichen im Schnitt nur 48 % des vollen Pensionsanspruchs. Selbst wenn du es schaffst, die 40 Dienstjahre zu erreichen, können je nach Lebenssituation (z.B. hohe Mieten oder besondere Lebenspläne) selbst die vollen 71,75 % nicht ausreichen, um deinen Lebensstandard zu halten.