Liebe angehende Lehrkräfte,
Ihr steht kurz vor einem aufregenden neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruflichen Umfelds mit sich, sondern auch wichtige Entscheidungen bezüglich eurer persönlichen und beruflichen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der passenden Beihilfe.
Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absolviert, fragt ihr euch jetzt vielleicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch lediglich die individuelle Beihilfe!
Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vorwiegend für angehende Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in folgenden Bundesländern beginnen:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Dort gibt es neben der klassischen (individuellen) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pauschale Beihilfe.
Die pauschale Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klassischen (individuellen) Beihilfe eingeführt. Sie funktioniert grundsätzlich anders als die individuelle Beihilfe: Anstatt einen prozentualen Anteil der anfallenden Krankheitskosten zu übernehmen, erhalten Beamte bei der pauschalen Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern und beträgt pauschal 50% des Beitrags.
Damit sind wir auch schon bei einem der wichtigsten Punkte angelangt, der sich für durch die Einführung der pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.
Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetzlich krankenversichern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.
Durch die pauschale Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden, erhalten nun einen pauschalen Zuschuss zu ihren monatlichen Beiträgen.
Dieser offensichtliche und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht vielleicht eine gute Idee wäre, die pauschale Beihilfe in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.
Anmerkung:
Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pauschale Beihilfe sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Beihilfe kombinieren. Da die Kombination mit der PKV allerdings für die wenigsten einen Nutzen bietet, geht es im weiteren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pauschaler Beihilfe und GKV.
Obwohl diese Vorteile verlockend erscheinen, sind sie nicht immer für alle Beamten, insbesondere Lehrkräfte, vorteilhaft. Lehrer, die in der Regel zu den besserverdienenden Beamten gehören, könnten z.B. feststellen, dass die pauschale Beihilfe finanziell gesehen nicht unbedingt die beste Option für sie ist.
Im nächsten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pauschalen Beihilfe eingehen und beleuchten, warum sie vielleicht nicht die beste Wahl für angehende Lehrkräfte ist.
Das führt auch direkt zum nächsten Nachteil.
Für wen ist die pauschale Beihilfe gedacht?
Letztlich kommt die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.
Wir können festhalten, dass die pauschale Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeignet ist.
Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat krankenversichern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der individuellen Beihilfe deutliche finanzielle und leistungstechnische Vorteile gegenüber der Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung.
Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei mir melden!
Dein Hendrik
Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure eingereichte Arztrechnung anschauen und dann spontan entscheiden, dass ihr einen Teil selbst bezahlen müsst.
Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der festgelegt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstattet und wann nur bestimmte Pauschalen übernommen werden.
Um zu erklären, wie das genau funktioniert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.
Wie funktioniert die Kostenübernahme grundsätzlich?
Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimmten Teil eurer anfallenden Krankheitskosten übernimmt, sofern ihr beihilfeberechtig seid.
Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen.
(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen könnt, behandle ich in einem separaten Blogbeitrag)
Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die restlichen 50% eurer Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Einfaches Beispiel:
Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein.
Nun erhaltet ihr 1000€ von der Beihilfe erstattet und ebenfalls 1000€ von der PKV.
Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?
Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie verschrieben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€
Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstattet bekommen.
In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung übernommen werden und somit erstattet die Beihilfe nur 100€.
Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.
In welchen Bereichen kann das passieren?
Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pauschal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwarten. Allerdings lassen sich die Bereiche benennen, in denen es insgesamt häufiger zu Kürzungen kommt:
Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vierstellige Summen geht.
Auch wenn alles detailliert beschrieben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teilweise nur schwer nachvollziehen.
Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:
(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärztliche Verordnung nach Anlage 4 erbringen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig, bemessen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist beihilfefähig.
Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?
Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles übernimmt oder nicht, dann wählt bei eurer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.
Dieser sorgt dafür, dass ihr den entsprechenden „gekürzten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst übernehmen müsst, da dieser dann von eurer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz besonders gut aufpassen, in welchen Bereichen dieser bei eurer privaten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschauen, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.
Falls ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr euch hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemeinsam an, was die beste Lösung für euch ist.
Fazit
Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel geregelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber verlieren, wann die Beihilfe kürzt.
Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manchmal aber auch um vierstellige Beträge, die dann von euch übernommen werden müssen.
Um das zu verhindern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Wenn du aktuell kurz vor dem Ref stehst, empfehle ich dir mein kostenloses Online Seminar.
Dort lernst du das wichtigste zu den relevanten Versicherungen fürs Ref und vermeidest dadurch ärgerliche Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!
Wenn du ins Referendariat einsteigst, wirst du vom ersten Tag an Beamt*in. Somit hast du dann von deinem ersten Tag an auch Anspruch auf Beihilfe.
Wie der Name „Beihilfe“ schon sagt, bekommst du von irgendwem bei irgendwas Hilfe.
Aber wer hilft dir jetzt bei was?
Bevor ich darauf eingehe, ein kleiner Hinweis:
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beihilfe:
Die individuelle Beihilfe und die Pauschale Beihilfe.
Da du die individuelle Beihilfe in jedem Bundesland machen kannst, handelt sich dieser Blogbeitrag auch nur um diese. In einem anderen Beitrag (zu einem späteren Zeitpunkt) wird dann auch die pauschale Beihilfe ausführlich betrachtet.
Als Beamt*in bzw. Staatsdiener*in genießt du nach deutschem Recht die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Das heißt, dein Dienstherr ist dazu verpflichtet, dir im Krankheitsfall, egal ob beim Hausarzt, Frauenarzt oder Zahnarzt, einen Zuschuss bezahlt und prozentual einen Teil der anfallenden Kosten im Krankheitsfall übernimmt. Kleine Ergänzung, falls du den Begriff noch nicht gehört hast: Der Dienstherr ist, vereinfacht gesagt, das Bundesland, in dem du als Referendar*in tätig bist
Beihilfeberechtigt sind zuallererst alle Beamt*innen, also auch du als Referendar*in oder verbeamtete Lehrer*in.
Darüber hinaus können auch Ehe- bzw. Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe haben. Diese dürfen allerdings eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höhe der Einkommensgrenze ist innerhalb der Bundesländer komplett verschieden und darf z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen 18.000 € Jahreseinkommen nicht übersteigen. Kinder von Beamt*innen erhalten bis zu einem bestimmten Alter auch Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass das Kindergeld auch von demjenigen bezogen wird, der Anspruch auf Beihilfe hat. Dieses erlischt dann, wenn das Kind eine Ausbildung abgeschlossen oder das 25. Lebensjahr erreicht hat.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach deiner familiären Situation und den Beihilferichtlinien deines Bundeslandes.
In der Regel liegt der Beihilfesatz, auch Bemessungssatz genannt, bei 50 %.
Wie ist es, wenn du ein oder mehrere Kinder hast?
Hier gibt es ein paar besondere Regelungen, die von großem Vorteil sein können.
In Bayern und NRW bekommst du beispielsweise 70% Beihilfe, wenn du zwei oder mehr Kinder hast. Ausschließlich in Bayern bekommst du zudem schon in der Elternzeit beim ersten Kind 70% Beihilfe. Sobald die Elternzeit vorbei ist, „fällst“ du dann wieder auf 50% Beihilfe.
Die Kinder selbst bekommen i.d.R. sogar 80% Beihilfe.
Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner auch einen Beihilfeanspruch hat (also unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegt), bekommt dieser 70 % Beihilfe.
So wie beschreiben, gelten die Beihilfesätze in den meisten Bundesländern. Es gibt aber auch einige Abweichungen. So ist es u.a. in Hessen, Bremen und Baden-Württemberg seit ein paar Jahren etwas anders geregelt (hauptsächlich bezüglich der Beihilfesätze).
Vom Wesen her funktioniert die Beihilfe nämlich in jedem Bundesland gleich.
Wie funktioniert das mit der Kostenübernahme?
Wie weiter oben bereits erwähnt, übernimmt die individuelle Beihilfe nicht etwa die Hälfte deines monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung, sondern beteiligt sich direkt an den entstehenden Krankheitskosten.
Diese Form der Beihilfe ist übrigens auch nur in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung möglich. Die Kombination aus Beihilfe und gesetzliche Krankenkasse gibt es nur bei der pauschalen Beihilfe.
In der Regel ist die individuelle Beihilfe allerdings die erste Wahl. Durch die 50 %ige Beihilfe brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch 50 % Rest absichern und zahlst daher deutlich weniger als Angestellte oder Selbständige.
Die Leistungen, die die Beihilfe übernimmt, sind einerseits in der Bundesbeihilfeverordnung und andererseits in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt.
So übernimmt die Beihilfe unter anderem Leistungen für:
Es gibt aber auch Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. So sind z.B. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Ausnahmen) oder Reisekrankheiten nicht beihilfefähig.
Des Weiteren kann es auch mal vorkommen, dass die Beihilfe nicht die kompletten 50 % übernimmt. Denn die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Leistungen ihrer Meinung nach notwendig sind und in ihrer Höhe nach angemessen sind.
Deswegen musst du unbedingt genau nachlesen, was dir deine private Krankenversicherung noch als Rest absichert, sodass du auf so wenig Kosten wie möglich sitzen bleibst. Hier macht in den meisten Fällen ein guter Beihilfeergänzungstarif Sinn.
Fazit:
Gerade vor dem Einstieg ins Referendariat, kann es sehr verwirrend sein, was sich hinter dem Begriff „Beihilfe“ eigentlich verbirgt.
Letztendlich kannst du dir folgendes merken:
Es gibt zwei Formen der Beihilfe, individuell und pauschal.
Die individuelle Beihilfe gibt es nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung.
Die Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 70% deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du über die private Krankenversicherung ab.
Die Beihilfe ist Ländersache, daher gibt es von Bundesland zu Bundesland etwas andere Regelungen.
Durch die Beihilfe zahlst du für deine private Krankenversicherung deutlich weniger als Angestellte oder Selbstständige.