Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die richtige Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Falls du jetzt eine pauschale Antwort erwartest: So einfach ist es leider nicht.
Das liegt an unterschiedlichen Faktoren:
Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die verschiedenen Abschnitte deiner Laufbahn an und versuchen uns der richtigen Absicherungshöhe anzunähern.
Du bist Referendar*in?
Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und verdienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst entlassen werden.
Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nachversichert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Eins steht allerdings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklusive Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.
Die richtige Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit weiterhin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht miteinbeziehen, da diese nicht sicher sind.
Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen solltest, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemeinsam an, welche Absicherung für dich am besten passt.
Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.
Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?
Wenn du das Ref bereits erfolgreich gemeistert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekommen hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.
Du verdienst jetzt deutlich mehr als im Ref, allerdings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur marginal. Solltest du dienstunfähig werden, würdest du also aller Voraussicht nach weiterhin mit leeren Händen dastehen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.
Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abgesichert bist, solltest du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dementsprechende Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monatlichen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewisses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für einmalige Ausgaben genügend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurücklegen kannst)
Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?
Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theoretisch nur recht langsam auf, aber da es eine sogenannte Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tatsächlich eine echte Absicherung, falls du dienstunfähig werden solltest.
Auf die maximal mögliche Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bisherigen Bezüge als Ruhegehalt zu.
Daraus wird allerdings auch ersichtlich, dass es zwischen deinen tatsächlichen Bezügen und deinem möglichen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.
Daher empfiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schließen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vornehmen zu müssen, empfiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr automatisch anpasst.
Fazit:
Ausschlaggebend für die richtige Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.
Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.
Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen eingeschränkten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesamten Lebenshaltungskosten abdecken, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Natürlich muss man für sich selbst entscheiden, ob man nur das Allernötigste absichern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohnten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas großzügiger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (eventuell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)
Wenn du noch studierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kostenlos für mein Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und das wichtigste zu den Versicherungen im Ref erfahren.
Wenn du dich mit dem Thema Einkommensabsicherung beschäftigst, bist du bestimmt schon über den Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung gestolpert. Bei dir, als angehende*r Referendar*in oder als Lehrer*in, taucht in diesem Zusammenhang auch öfters der Begriff Dienstunfähigkeitsklausel auf.
Doch was ist das und braucht man die Dienstunfähigkeitsklausel überhaupt?
Umgangssprachlich ist bei Beamten immer von einer Dienstunfähigkeitsversicherung die Rede.
Per se muss man jedoch sagen, dass es eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht gibt. Aber was ist dann mit der sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung gemeint? Ganz einfach: eine Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Was bringt diese Klausel?
Damit eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung greift, musst man seiner Versicherungsgesellschaft beweisen, dass man berufsunfähig ist.
Berufsunfähig ist man, wenn man seinen aktuellen Job ab mindestens sechs Monaten auf unbestimmte Zeit hin nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann.
Wenn man das der Versicherungsgesellschaft beweisen kann, wird geleistet.
Dazu muss man teilweise stapelweise Dokumente ausfüllen und diverse ärztliche Gutachten vorlegen. Gerade, wenn die Berufsunfähigkeit aus Sicht der Versicherung nicht eindeutig ist, kann das ein langer und komplizierter Prozess werden.
Für dich als (angehende*r) Beamt*in ist es hingegen sinnvoll, dass du nicht nur eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung hast, sondern dass diese auch noch eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Denn über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr und nicht die Versicherungsgesellschaft. Genau da liegt der Vorteil der Dienstunfähigkeitsklausel.
Denn für den Nachweis der Dienstunfähigkeit genügt in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis.
Es ist also viel einfacher die Leistung aus der Versicherung zu erhalten.
Allerdings kommt es hierbei auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel an, denn nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel ist gleich. Vielmehr ist jede Dienstunfähigkeitsklausel ein bisschen anders formuliert.
Für diese Unterschiede gibt es zwar keine offizielle, rechtliche Bezeichnung, es haben sich inzwischen dennoch ein paar Begrifflichkeiten etabliert:
Echt oder unecht?
Zuallererst wird zwischen einer echten Dienstunfähigkeitsklausel und einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.
Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht für die Dienstunfähigkeit vor.
Das heißt, es finden sich Formulierungen wieder, die es der Versicherungsgesellschaft gestatten, die Dienstunfähigkeit des Versicherten nach eigenen Maßstäben zu beurteilen und sich damit über die Einschätzung des Dienstherrn hinwegzusetzen.
Obwohl in den Bedingungen das Wort „Dienstunfähigkeit“ auftaucht, wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer unechten Klausel genauso geprüft wie bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Somit kann eine Gesellschaft zu einer anderen Einschätzung als der Dienstherr kommen, was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel hast.
Eine echte Klausel sieht z.B. so aus:
„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird“.
Das ist selbstverständlich erstmal wieder kryptisches Versicherungsdeutsch und auf Anhieb nur schwer zu verstehen. Fest steht aber:
Bei dieser Formulierung darf eine Versicherungsgesellschaft nicht mehr selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Und das ist ein großer und entscheidender Vorteil für dich.
Denn wenn Versicherungsgesellschaften auf ein eigenes Prüfrecht verzichten, bekommst du deine Leistung, sobald der Dienstherr dich dienstunfähig geschrieben hat und du der Versicherung die entsprechenden Dokumente vorgelegt hast.
Dadurch bekommst du dein Geld von der Versicherung viel schneller, als wenn du noch den Prüfungsprozess abwarten müsstest.
Vollständig oder unvollständig?
Neben der echte und der unechten Klausel wird noch zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.
Da du erst nach 5 Jahren einen Versorgungsanspruch gegenüber deinem Dienstherrn hast, musst du insbesondere die ersten 60 Monate gut abgesichert sein.
Daher ist es wichtig, dass deine Dienstunfähigkeitsklausel auch vollständig ist. Das heißt, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn du entlassen wirst.
Denn als Beamter auf Widerruf bzw. Beamter auf Probe wirst du bei einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern i.d.R. entlassen.
Ausnahmen sind hier möglich, aber da es Ausnahmen sind, gehe ich hier nicht weiter darauf ein.
Deswegen ist es wichtig, dass deine Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann leistet, wenn du Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit bist und das auch in den Bedingungen explizit definiert ist.
Die weiter oben zitierte Klausel ist z.B. vollständig. Das erkennst du an folgender Formulierung:
„wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird“
Wäre sie unvollständig, würde das Wort „entlassen“ fehlen.
Hättest du solch eine unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel, erhältst du erst Geld aus der Versicherung, wenn du als Beamt*in auf Lebenszeit dienstunfähig wirst.
Das bedeutet, dass du gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du Beamt*in auf Widerruf bzw. Beamt*in auf Probe bist, von dieser Absicherung überhaupt nichts hättest.
Doch es genügt nicht nur ein Blick auf die Klauseln, es sollten auch andere wichtige Faktoren berücksichtigt werden.
Es gibt auch u.a. auch Tarife, die eine vollständige Dienstunfähigkeitsklauseln haben, bei denen die Leistungsdauer allerdings begrenzt ist. In diesem Fall würdest du das Geld aus der Versicherung nur für einen bestimmte Zeit bekommen (z.B. drei Jahre) und danach stellt die Versicherung die Zahlung ein.
Andere Versicherung zahlen auch nur bis zu einem bestimmen Alter.
Deswegen solltest du immer darauf achten, dass die Leistungsdauer nicht begrenzt ist und auch sonst keine Einschränkungen in den Bedingungen definiert sind.
Fazit:
Die Suche nach der passenden Absicherung kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Damit du eine gute Versicherung mit der richtigen Klausel findest, habe ich hier noch mal eine Übersicht für dich.
Als Lehrer*in solltest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel haben.
Diese Klausel sollte echt und vollständig sein.
Echt ist die Klausel, wenn der Versicherer bei Vorlage der entsprechenden Dokumente (z.B. Entlassungsurkunde wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit) auf ein eigenes Prüfrecht verzichtet.
Vollständig ist die Klausel, wenn die Versicherung auch bei Entlassung und nicht nur bei Versetzung in den Ruhestand leistet. Das ist für deine ersten 5 Berufsjahre wichtig, weil du als Beamt*in auf Widerruf oder Probe keine Leistung erhalten könntest.
Darüber hinaus sollte die Leistungsdauer nicht beschränkt werden, sondern bis zum vereinbarten Alter garantiert sein (z.B. bis zum 65. Lebensjahr).
Durch die richtige Auswahl deiner Versicherung sparst du dir im Falle einer Dienstunfähigkeit viel Zeit, Stress und Papierkram, kommst schneller und sicherer an dein Geld und hast die Sicherheit, dass die Einschätzung des Dienstherrn von der Versicherungsgesellschaft anerkannt wird.
Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich bei mir melden.
Dein Hendrik
Wenn du dich um das Thema Versicherungen kümmerst, kommt immer mal wieder die Frage auf, ob man im Referendariat bzw. als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht bzw. ob diese sinnvoll ist.
Diese Frage ist ganz einfach beantwortet: Ja, sie ist sinnvoll.
Denn wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, dann hast du entweder gar keine Einnahmen oder zumindest deutlich geringere Einnahmen zu erwarten.
Wenn du diese entstandene Lücke durch ein großes finanzielles Polster schließen kannst, z.B. durch einen siebenstelligen Betrag auf deinem Bankkonto oder durch Mieteinnahmen, dann brauchst du natürlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Hast du diesen „Luxus“ nicht, ist die Absicherung deines Einkommens durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings sehr sinnvoll.
Leider passiert es immer häufiger, dass Lehrer*innen ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Unterschiedlichen Studien zufolge, sind gerade Nervenkrankheiten, wie z.B. Depressionen oder Burnout, einer der häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Aber natürlich kann man auch aus anderen Gründen, wie etwa durch Krebs, Herz/Gefäßerkrankungen oder auch durch Unfälle dienstunfähig werden. Laut Statistischem Bundesamt hörten 2017 rund zwölf Prozent der Lehrer*innen aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig auf zu arbeiten.
Da sich wahrscheinlich niemand davon freisprechen kann, dass so etwas passiert, solltest du die aus der Dienstunfähigkeit entstehenden finanziellen Einbußen durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Zunächst muss man aber sagen, dass es per se eigentlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, obwohl davon sehr oft die Rede ist.
Die korrekte Bezeichnung lautet:
Diese Klausel hat für dich als angehende*r Beamt*in einen großen Vorteil.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne sogenannte DU-Klausel, binden sich Versicherungen mit echter DU-Klausel an den Nachweis der Dienstunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit, den Eintritt der Berufsunfähigkeit anzuzweifeln und zu überprüfen (Was es mit der echten DU-Klausel genau auf sich hat, erfährst du in einem andern Blogartikel).
Wann ist man überhaupt „dienstunfähig“?
Dienstunfähig bist du dann, wenn du innerhalb von 6 Monaten, 3 Monate krank bist und gleichzeitig innerhalb eines Zeitraumes, den die einzelnen Ländergesetze festlegen, nicht wieder voll dienstfähig werden wirst. Der Zeitraum beträgt in allen Ländergesetzen sechs Monate.
Wenn ein Arzt dir das bescheinigt, bekommst du eine „Dienstunfähigkeitsurkunde“ und wirst dienstunfähig geschrieben.
Spricht man darüber, ob Beamte und insbesondere Referendare*innen oder Lehrer*innen eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen, hört man manchmal, dass eine solche Absicherung nicht nötig sei, da der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Pension bezahle. Allerdings hat nicht jede*r Lehrer*in automatisch einen Anspruch auf das sog. Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit und zudem deckt dieses Ruhegehalt i.d.R. nie die vollen Bezüge ab: Es bleibt immer eine Lücke bestehen.
Denn ob und wie viel du als Lehrer*in an Versorgungsleistungen von deinem Dienstherrn bekommst, hängt von deinem Status, den Jahren, die du bis zur Dienstunfähigkeit gearbeitet hast und der Höhe deiner Bezüge ab.
Doch auch wenn du ein Ruhegehalt (wird auch Versorgungsanspruch oder Pensionsanspruch genannt) bekommst, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten.
Je früher du dienstunfähig geschrieben wirst, umso niedriger ist dein Anspruch auf Ruhegehalt.
Die sogenannte Versorgungslücke liegt demnach zwischen 100 % und 28,75 %. Es kommt also darauf an, wann du dienstunfähig wirst.
Gerade wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*in) oder Beamt*in auf Probe bist, hast du keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen wie einer Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig geschrieben wirst. Wenn du allerdings aufgrund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfall dienstunfähig wirst, bekommst du ein bisschen Geld vom Dienstherrn. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn du infolge Krankheit oder sonstiger Beschädigung, die du dir ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung deines Dienstes zugezogen hast, dienstunfähig geworden bist.
Ein Dienstunfall ist ein (Achtung: Versicherungsdeutsch) auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge deines Dienstes eingetreten ist.
Wenn dir eins von beidem passiert, hast du einen Anspruch an den Dienstherrn, ansonsten aber nicht.
Du kannst dich dann zwar rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, aber ob dir das was bringt und du was von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst, ist auch eher unwahrscheinlich.
Das heißt, in den ersten 60 Monaten deines Dienstes, also als Beamt*in auf Widerruf und Beamt*in auf Probe, hast du keine bzw. nur relativ kleine Ansprüche an deinem Dienstherrn.
Erst wenn du Beamt*in auf Lebenszeit bist oder du die ersten 60 Monaten hinter dir hast, hast du einen Mindestanspruch auf Versorgung. Dann ist es auch egal, ob du wegen einer Dienstbeschädigung, einem Dienstunfall oder auch in Folge eines Freizeitunfalls oder eine Krankheit dienstunfähig geworden bist.
Die Mindestversorgung liegt bei 35 % deiner letzten Bezüge, mindestens aber bei ca. 1800 €.
Dein Versorgungsanspruch berechnet sich aus der Höhe deiner monatlichen Dienstbezüge, die du bekommst, sowie aus den Jahren, die du bis zu deiner Dienstunfähigkeit gearbeitet hast. Zu den Dienstjahren bekommst du dann noch sog. Zurechnungszeiten angerechnet. Dort werden dir 2/3 der Zeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs angerechnet. In Bayern und Thüringen sogar bis zum 62. Lebensjahr.
Die dann zusammen addierten Dienstjahre aus den aktiven Dienstjahren sowie den Zurechnungszeiten werden mit 1,79375 (ich weiß, verrückte Zahl) verrechnet und daraus ergibt sich dann der Berechnungsprozentsatz.
Dann wird der Berechnungsprozentsatz mit deinen Bezügen multipliziert und diese Zahl, die da herauskommt, ist dein Versorgungsanspruch.
Da geht dann noch die Krankenversicherung, die Steuer und ein Versorgungsabschlag ab und so bleibt unterm Strich nicht mehr so viel übrig.
Das ist schon mal besser als gar nichts, aber in vielen Fällen nicht ausreichend. Denn hast du eine Familie gegründet oder eine Immobilien Finanzierung am Laufen, dann wird das Ganze mit diesen Verlusten schon sehr sportlich.
Wenn du, wie oben beschrieben, Millionär bist oder mehrere Immobilien besitzt und dadurch regelmäßige Mieteinnahmen hast, brauchst du im Ref. bzw. generell als Lehrer*in keine private Absicherung.
Hast du das jedoch nicht, macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut Sinn.
Gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du noch keinen hohen bzw. gar keinen Anspruch hast, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Aber auch als Beamt*in auf Lebenszeit ist sie von Vorteil und du kannst einen gewissen Beitrag absichern, da es ja auch nicht sicher ist, ob die Pension bzw. der Versorgungsanspruch in Zukunft mal gekürzt wird.
Prüf es einfach für dich und schau dir verschiedene Angebote zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung mal an.
Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du eine machst oder nicht. Ob du im Ref bzw. grundsätzlich als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst nur du alleine für dich entscheiden. Sinn macht diese aus meiner Sicht aber auf alle Fälle!