Liebe ange­hen­de Lehrkräfte,

Ihr steht kurz vor einem auf­re­gen­den neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruf­li­chen Umfelds mit sich, sondern auch wich­ti­ge Entscheidungen bezüg­lich eurer per­sön­li­chen und beruf­li­chen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der pas­sen­den Beihilfe.

Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absol­viert, fragt ihr euch jetzt viel­leicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch ledig­lich die indi­vi­du­el­le Beihilfe!

Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vor­wie­gend für ange­hen­de Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in fol­gen­den Bundesländern begin­nen:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Dort gibt es neben der klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pau­scha­le Beihilfe.

Ob die pau­scha­le Beihilfe für dich passend ist, erfährst du im unten im Fazit.

Wie funk­tio­niert die pau­scha­le Beihilfe?

Die pau­scha­le Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe ein­ge­führt. Sie funk­tio­niert grund­sätz­lich anders als die indi­vi­du­el­le Beihilfe: Anstatt einen pro­zen­tua­len Anteil der anfal­len­den Krankheitskosten zu über­neh­men, erhal­ten Beamte bei der pau­scha­len Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unab­hän­gig davon, ob sie sich gesetz­lich oder privat ver­si­chern und beträgt pau­schal 50% des Beitrags.

Damit sind wir auch schon bei einem der wich­tigs­ten Punkte ange­langt, der sich für durch die Einführung der pau­scha­len Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.

Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetz­lich kran­ken­ver­si­chern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.

Durch die pau­scha­le Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung ent­schei­den, erhal­ten nun einen pau­scha­len Zuschuss zu ihren monat­li­chen Beiträgen.

Dieser offen­sicht­li­che und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht viel­leicht eine gute Idee wäre, die pau­scha­le Beihilfe in Kombination mit der gesetz­li­chen Krankenversicherung zu nutzen.

Anmerkung:

Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pau­scha­le Beihilfe sowohl mit der gesetz­li­chen als auch mit der pri­va­ten Beihilfe kom­bi­nie­ren. Da die Kombination mit der PKV aller­dings für die wenigs­ten einen Nutzen bietet, geht es im wei­te­ren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und GKV.

Die Vorteile

  • Man bleibt im bekann­ten System
    • Die meisten ange­hen­den Referendare kennen bisher nur die gesetz­li­che Krankenversicherung. Mit der pau­scha­len Beihilfe könnten sie in der GKV bleiben und müssten sich nicht umstellen.
  • Kein Einreichen von Rechnungen
    • Nutzt man die private Krankenversicherung in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe, hat man einen etwas höheren Aufwand. Man bekommt von den Ärzten Rechnungen aus­ge­stellt, die man dann bei PKV und Beihilfe ein­reicht, um die Erstattung zu erhalten.
  • Durch die Digitalisierung und den Einsatz von Apps ist dieser Punkt aber mitt­ler­wei­le zu vernachlässigen.
  • Kinder sind kos­ten­los mitversichert
    • Sollte man Kinder haben oder im Laufe der Zeit Kinder bekom­men, sind diese über die Familienversicherung der GKV bis zu einem bestimm­ten Alter kos­ten­los mitversichert.

Obwohl diese Vorteile ver­lo­ckend erschei­nen, sind sie nicht immer für alle Beamten, ins­be­son­de­re Lehrkräfte, vor­teil­haft. Lehrer, die in der Regel zu den bes­ser­ver­die­nen­den Beamten gehören, könnten z.B. fest­stel­len, dass die pau­scha­le Beihilfe finan­zi­ell gesehen nicht unbe­dingt die beste Option für sie ist.

Im nächs­ten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pau­scha­len Beihilfe ein­ge­hen und beleuch­ten, warum sie viel­leicht nicht die beste Wahl für ange­hen­de Lehrkräfte ist.

Die Nachteile

  • Entscheidung unwi­der­ruf­lich
    • Wenn man nach dem Ref seine Planstelle antritt und sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­det, kann man diese Entscheidung nicht mehr ändern.

Das führt auch direkt zum nächs­ten Nachteil.

  • Umzug
    • Hat man sich als Beamter auf Probe oder Lebenszeit für die pau­scha­le Beihilfe ent­schie­den und möchte anschlie­ßend in ein Bundesland umzie­hen, in denen es die pau­scha­le Beihilfe nicht gibt, hat man umgangs­sprach­lich „Pech gehabt“.
    • Der Zuschuss zur Krankenversicherung fällt weg und man muss die Beiträge wieder kom­plett aus eigener Tasche bezah­len. Für ein­kom­mens­star­ke Beamte können das 800€ oder mehr im Monat bedeuten.
  • Zuschuss gilt nur für den Beitrag zur Krankenversicherung
    • Dieser Punkt wird leider oft über­se­hen. Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung gibt es auch noch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (beide werden i.d.R. von der glei­chen Krankenversicherung/Krankenkasse erhoben).
    • Wer die Medien in den ver­gan­ge­nen Monaten und Jahren ver­folgt hat, musste fest­stel­len, dass die Beiträge ins­be­son­de­re im Bereich der Pflege dras­tisch gestie­gen sind.
    • Die pau­scha­le Beihilfe betei­ligt sich an diesem Beitrag nicht.
  • Pauschaler Zuschuss
    • Ein wich­ti­ger Aspekt, der in der Diskussion um die pau­scha­le Beihilfe oft über­se­hen wird, betrifft Beamte, die einen Beihilfeanspruch von 70% haben. Dies gilt bei­spiels­wei­se in vielen Bundesländern für Beamte mit Kindern oder für Pensionäre (in Sachsen sogar bis zu 90%). Trotz eines höheren Beihilfeanspruchs deckt die pau­scha­le Beihilfe nur 50% der Krankenversicherungsbeiträge ab. Dies bedeu­tet, dass Beamte in solchen Situationen, die sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­den, eine gerin­ge­re Kostendeckung erhal­ten als ihnen eigent­lich zusteht.
  • Hohe Beiträge zur GKV
    • Dieser Nachteil dürfte nahezu allen bereits bekannt sein. Anders als bei der pri­va­ten Krankenversicherung, wo der Beitrag unab­hän­gig vom Einkommen ist, bemisst sich der Beitrag zur GKV an der Höhe der Bezüge.
    • Das ist ins­be­son­de­re für gut­ver­die­nen­de Beamte natür­lich ein Nachteil, da sie ent­spre­chend höher Beiträge zahlen.
    • 2024 liegt der Höchstbeitrag der GKV für Versicherte ohne Kinder bei 1.050,53 €/ Monat.
    • Durch den pau­scha­len Zuschuss durch die pau­scha­le Beihilfe würde man als Beamter mit A13 und ein paar Jahren Berufserfahrung also knapp 500€ im Monat zahlen. Deutlich mehr, als man für die PKV in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe zahlen müsste.
  • Ausreichende Leistungen
    • Auch der letzte Nachteil ist wahr­schein­lich den meisten bereits bekannt. Die Leistungen der gesetz­li­chen Krankenversicherung liegen deut­lich unter­halb der Leistungen, die man in der pri­va­ten Krankenversicherung in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe erhal­ten würde.

Für wen ist die pau­scha­le Beihilfe gedacht?

Letztlich kommt die pau­scha­le Beihilfe in Verbindung mit der gesetz­li­chen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.

  1. Für Beamte mit nied­ri­ger Besoldung und/oder vielen Kindern
  2. Für Beamte, deren Gesundheitsstatus für hohe Risikozuschläge bei der PKV sorgen könnte

Fazit

Wir können fest­hal­ten, dass die pau­scha­le Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeig­net ist.

Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat kran­ken­ver­si­chern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe deut­li­che finan­zi­el­le und leis­tungs­tech­ni­sche Vorteile gegen­über der Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung.

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jeder­zeit bei mir melden!

Dein Hendrik

Es ist schon ver­rückt, wie schnell die Zeit vergeht.

Gerade hat man noch Abi gemacht und ehe man sich ver­sieht, hat man den Master in der Tasche und startet in zwei Wochen ins Ref.

Ok, so schnell vergeht die Zeit nicht wirk­lich, aber manch­mal könnte man den Eindruck gewin­nen, dass es bei einigen ange­hen­den Lehrkräften genauso abläuft.

Woher ich diesen Eindruck habe?

Weil sich bei mir Woche für Woche ange­hen­de Referendar*innen melden, die sich „jetzt noch schnell“ um die Versicherungen fürs Ref kümmern müssen – für das Ref, das in zwei Wochen startet…

Ganz oben auf der Liste: Die private Krankenversicherung.

Mit etwas Glück kann es wirk­lich klappen, dass man so kurz­fris­tig noch den rich­ti­gen Versicherungsschutz bekommt. In den meisten Fällen sieht es aber anders aus.

Warum?

Damit es mit der Versicherung klappt, müssen von den ange­hen­den Referendar*innen diverse Gesundheitsfragen beant­wor­tet werden.

Und nicht nur das: Oft wollen die Versicherungen, neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen, auch noch Arztbriefe, Diagnosen und anderen ärzt­li­che Dokumente vor­ge­legt bekom­men, damit sie fun­diert ent­schei­den können, ob sie einen Versicherungsschutz anbie­ten oder nicht.

Mein Tipp: Friere deinen Gesundheitsstatus schon während des Refs ein! Keine Angst, es wird nicht kalt!

Diese Dokumente müssen dann von den ange­hen­den Anwärter*innen bei den ver­schie­de­nen Ärzten und Ärztinnen, Physiotherapeut*innen und Krankenhäusern ange­fragt werden und das kann teil­wei­se mehrere Wochen dauern und ganz schön nervig sein. Insbesondere, wenn man dann par­al­lel ins Ref startet und ganz andere Sorgen hat.

Das gleiche gilt übri­gens auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, um die sich Anwärter*innen kümmern sollten.

Welcher Tipp hilft gegen diesen Stress, auf den niemand Lust hat?

Dieser Tipp spart dir nicht nur Zeit, Nerven und Geld, sondern bringt dir einen wei­te­ren ganz ent­schei­den­den Vorteil: Planungssicherheit!

Wenn du dich also als Referendar*in später mal privat kran­ken­ver­si­chern willst, ist dieser Tipp wirk­lich Gold wert!

Kümmere dich so früh wie möglich um eine Optionsversicherung und „friere“ deinen Gesundheitszustand ein.

Vielleicht fragst du dich jetzt: Gesundheitszustand ein­frie­ren, was heißt das?

Dazu ein Beispiel:

Du bist im dritten Semester deines Lehramtstudiums und bist dir mitt­ler­wei­le sicher, dass du das Studium auch tat­säch­lich durch­zie­hen willst.

Du bist gesund und topfit und denkst dir: Heute wäre doch ein guter Tag, um die Gesundheitsfragen bei einer pri­va­ten Krankenversicherung zu beantworten.

Gesagt, getan. Du hast die Gesundheitsfragen beant­wor­tet, die private Krankenversicherung findet eben­falls, dass du gesund und topfit bist und schickt dir ein Angebot für eine Optionsversicherung zu.

Was nun? Du nimmst das Angebot an und zahlst nun jeden Monat einen bestimm­ten Betrag an die private Krankenversicherung.

Aber welchen Vorteil hast du nun?

Mit dieser Optionsversicherung sicherst du dir schon früh im Studium bei einer pri­va­ten Krankenversicherung das Recht, dass du dich später im Ref – ohne erneute Gesundheitsprüfung – privat kran­ken­ver­si­chern kannst. Unabhängig davon, was dir in der Zwischenzeit gesund­heit­lich pas­siert ist.

Aus meiner täg­li­chen Arbeit mit ange­hen­den Lehrkräften weiß ich eins:

Warum ist dieser Tipp so wertvoll?

Während des Studiums kann viel passieren.

Unfälle, Krankheiten, Operationen oder „nur“ Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Diagnosen, die dein Leben im besten Fall nicht weiter ein­schrän­ken, aber mit dem Besuch beim Arzt schwarz auf weiß in deiner „Krankenakte“ stehen.

Und das kann leider oft nega­ti­ve Konsequenzen mit sich bringen.

Diese nega­ti­ven Konsequenzen bedeu­ten in der Regel, dass du dich zwar privat kran­ken­ver­si­chern kannst, aber dafür einen erhöh­ten Beitrag zahlen musst.

Das liegt daran, dass die pri­va­ten Krankenversicherungen soge­nann­te „Risikozuschläge“ erheben, wenn dein Gesundheitszustand aus ihrer Sicht nicht optimal ist.

Es kann aber auch pas­sie­ren, dass die pri­va­ten Krankenversicherungen deinen Gesundheitszustand als so schlecht ein­stu­fen, dass sie dich über­haupt nicht ver­si­chern wollen.

In diesem Fall bleiben dann nur noch zwei Optionen: Die Öffnungsaktion oder die gesetz­li­che Krankenversicherung…

Wenn du dich auf einen leis­tungs­star­ken PKV-Tarif gefreut hast, sind diese beiden Optionen sicher nicht ideal.

All das kannst du ver­mei­den, wenn du dich früh genug um eine Optionsversicherung kümmerst

Klar, dieser Tipp hilft natür­lich nur dann, wenn du aktuell auch wirk­lich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.

Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirk­lich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.

Klar, dieser Tipp hilft natür­lich nur dann, wenn du aktuell auch wirk­lich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.

Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirk­lich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.

Kümmere dich früh um die Optionsversicherung für deine private Krankenversicherung!
Aber ist so eine Optionsversicherung nicht total teuer?

Ganz im Gegenteil.

Bei vielen Versicherungen kostet eine Optionsversicherung für ange­hen­de Lehrkräfte gerade mal 1€ im Monat.

Wenn du dich also direkt im ersten Semester für so eine Optionsversicherung ent­schei­dest und fünf Jahre stu­dierst, hast du gerade mal 60€ aus­ge­ge­ben und sparst dir ein Leben lang etwaige Risikozuschläge.

Du findest diesen Tipp gut?

Hier kannst du dir einen kos­ten­lo­sen Online-Termin mit mir buchen, in dem ich dir zeige, worauf du bei der Optionsversicherung unbe­dingt achten solltest.

Falls du auch sonst keine Tipps ver­pas­sen willst, folge mir einfach hier bei Instagram!

Ganze liebe Grüße

Dein Hendrik

„Ich muss eine Gesundheitsprüfung machen, damit ich mich privat kran­ken­ver­si­chern kann?!“

Falls du dabei an einen voll umfas­sen­den Gesundheitscheck wie beim Amtsarzt denkst, kann ich dich beru­hi­gen – du wirst nicht unter­sucht, ver­mes­sen oder auf ein Ergometer gesetzt!


Allerdings können es die Gesundheitsfragen, die du aus­fül­len musst, auch ganz schön in sich haben. Aber bevor ich darauf eingehe, fangen wir ganz vorne an:

Warum gibt es bei der PKV eine Gesundheitsprüfung?

Die pri­va­ten Krankenversicherungen denken wirt­schaft­lich und wollen sich selbst und die Versichertengemeinschaft vor allzu großen Risiken bewah­ren. Um das zu gewähr­leis­ten, machen sich die pri­va­ten Krankenversicherungen ein Bild von deinem Gesundheitszustand. Je nachdem, wie es um diesen gestellt ist, wirst du ent­we­der ganz normal ange­nom­men und zum regu­lä­ren Beitrag ver­si­chert, oder musst einen soge­nann­ten „Risikozuschlag“ zahlen.

In manchen Fällen, z.B. bei schwe­ren chro­ni­schen Erkrankungen, kann es auch sein, dass du von der pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wirst.

Was musst du beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens beachten?

Eins vor­ne­weg: Auch für dich geht es um Risikovermeidung. Allerdings bedeu­tet Risiko in deinem Fall, dass du bei fal­schen bzw. unvoll­stän­di­gen Angaben im Falle einer Überprüfung durch die PKV mit unan­ge­neh­men Konsequenzen leben musst. Dazu später mehr.

Mir war es wichtig, dass zu betonen, weil ich leider immer wieder davon höre, dass manche Versicherungsvermittler*innen den Eindruck erwe­cken, als seien die Angaben bei der Gesundheitsfragen nicht so wichtig. Nimm dir daher bitte genü­gend Zeit, deine Krankheitshistorie ver­nünf­tig aufzubereiten!

Welcher Zeitraum wird abge­fragt?

Hier gibt es ver­schie­de­ne Bereiche, die unter­schied­lich lange in die Vergangenheit abge­fragt werden. Diese vari­ie­ren von Versicherung zu Versicherung ein bisschen.

Meistens werden ambu­lan­te Behandlungen z.B. beim Orthopäden, oder eine Untersuchung bei der Hausärztin drei Jahre zurück abgefragt.

Bei Psychotherapie bzw. psy­chi­schen Problemen werden oft die letzten fünf Jahre abgefragt.

Bei grö­ße­ren Eingriffen wie z.B. einer OP im Krankenhaus oder einer län­ge­ren sta­tio­nä­ren Therapie, werden i.d.R. die letzten 10 Jahre abgefragt.

Wie ist es bei chro­ni­schen Erkrankungen?

Ob Allergien, eine Schilddrüsenunterfunktion oder dia­gnos­ti­zier­te Kurzsichtigkeit. Auch danach wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt und auch hier bist du dazu ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig Auskunft zu geben.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beant­wor­te?

Wenn du die Gesundheitsfragen bei der pri­va­ten Krankenversicherung falsch oder unvoll­stän­dig beant­wor­test, kann das teil­wei­se sehr unan­ge­neh­me Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuerst kann man unter­schei­den, ob du dabei fahr­läs­sig (du hast einen unwich­ti­gen Arztbesuch vor ein paar Jahren ver­ges­sen), grob fahr­läs­sig (du hast etwas ver­ges­sen anzu­ge­ben, das dir, mit ein paar Minuten nach­den­ken, hätte ein­fal­len müssen, z.B. ein gebro­che­ner Arm) oder vor­sätz­lich bzw. arg­lis­tig gehan­delt hast (du hast bewusst eine dir bekann­te Erkrankung verschwiegen).

Je nach Schwere des „Vergehens“, hat die Versicherung einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Von der Vertragsänderung, über die Kündigung bis hin zum Rücktritt ist alles denkbar. Diese Optionen klingen viel­leicht nicht beson­ders abschre­ckend, die Konsequenzen aller­dings schon, denn die Versicherung bleibt unter gewis­sen Umständen leis­tungs­frei und das in manchen Fällen auch rückwirkend.

In diesem Fall müss­test du dann alle bisher erhal­te­nen Leistungen zurück­zah­len! Je nachdem, welche Behandlungen bei dir ange­fal­len sind, kann das eine fünf- oder sogar sechs­stel­li­gen Summe bedeu­ten, die du dann aus deiner Tasche bezah­len müsstest.

Darüber hinaus bräuch­test du bei einer Kündigung oder einem Rücktritt eine neue Krankenversicherung. Leider wird bei den meisten Gesellschaften auch danach gefragt, ob dir schon mal von einer PKV gekün­digt wurde. Diese Frage müss­test du dann mit „Ja“ beant­wor­ten. Was das i.d.R. bedeu­tet, kannst du dir sicher selber ausmalen.

„Ich bin mir unsi­cher, was ich angeben muss und was ich weg­las­sen kann“

Keine Sorge, so geht es den meisten! Wenn du dir deine letzten 10 Lebensjahre vor Augen führst, kommen oft einige Erkrankungen oder Eingriffe zusam­men. Knöchel ver­staucht, Leberfleck ent­fernt, Unverträglichkeit fest­ge­stellt, Grippe gehabt, even­tu­ell mal ein Attest für eine Prüfungsleistung geholt… Dass man bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dann mal ins über­le­gen, was davon denn nun alles ange­ge­ben werden muss.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, dann melden dich gerne bei mir und wir machen einfach einen gemein­sa­men Termin aus.

Achtung, bitte unbe­dingt beachten!

Wenn du die Gesundheitsfragen beant­wor­test, achte darauf, dass dies anony­mi­siert geschieht! Das nennt sich dann anonyme Risikovoranfrage und hat für dich den großen Vorteil, dass du mehrere Versicherungsanbieter anfra­gen kannst, ohne, dass deine Daten per­so­na­li­siert gespei­chert werden. Solltest du dann von einer Versicherung ein nega­ti­ves Votum, also eine Ablehnung erhal­ten, hat das für dich darüber hinaus keine nega­ti­ven Konsequenzen und du kannst einfach das Votum der anderen Anbieter abwarten.

Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eine private Krankenversicherung findest, die dich ver­si­chert, melde dich einfach bei mir.

Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und helfe dir auch dabei, die Gesundheitsfragen best­mög­lich auf­zu­be­rei­ten, damit du die pas­sen­de Versicherung für dich findest.

Fazit

Die Gesundheitsfragen sind wichtig und sollten voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden.

Falsche Angaben bei der Gesundheitsfragen können für dich sehr teuer werden, nimm dir daher unbe­dingt aus­rei­chend Zeit!

Achte auf eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine even­tu­el­le Ablehnung keine nega­ti­ven Folgen für dich hat.

Liebe Grüße

Dein Hendrik!

Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des pas­sen­den Tarifs gestal­tet sich schon recht kom­pli­ziert. Denn anders als bei den gesetz­li­chen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unter­schei­den, stellt man sich die unter­schied­li­chen Tarife bei der PKV indi­vi­du­ell zusammen.

Damit du dich bei der Wahl deiner pri­va­ten Krankenversicherung besser ori­en­tie­ren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusam­men­ge­stellt, die du beach­ten kannst.

  1. Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung
  2. Schau dir den Beitrag nach dem Referendariat an
  3. Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind
  4. Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
  5. Beantworte die Gesundheitsfrage gewissenhaft

Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die rich­ti­ge Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.

Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung

Die pri­va­ten Krankenversicherungen sind eigen­fi­nan­zier­te Unternehmen, die sich nicht nur durch unter­schied­li­che Leistungen, sondern auch durch unter­schied­li­che Beiträge von­ein­an­der unterscheiden.

Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der pri­va­ten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirt­schaf­ten und andere, die leider nicht so gut dastehen.

Was bedeu­tet das für die Beiträge in der Zukunft?

Wenn du deine private Krankenversicherung aus­wählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschau­en. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.

Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der ver­schie­de­nen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-pro­zen­ti­ge Vorhersage ablei­ten, aber du kannst dir ja selber mal fol­gen­de Frage stellen:

Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher nied­ri­gen Rücklagen?

Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an

In der freien Wirtschaft geht es manch­mal heiß her und so kann es vor­kom­men, dass es zwi­schen den unter­schied­li­chen pri­va­ten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein beson­ders güns­ti­ger Beitrag bewor­ben, der aber mit Vorsicht zu genie­ßen ist.

Wie beim ersten Tipp bereits ange­deu­tet, soll­test du dir nicht nur den ver­meint­lich güns­ti­gen Beitrag fürs Referendariat betrach­ten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträcht­lich und sollte daher auch bei deiner Wahl der pri­va­ten Krankenversicherung berück­sich­tigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat ver­si­chert bleiben wirst.

Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind

Dieser Tipp mag sich viel­leicht nach gesun­dem Menschenverstand anhören, aber aus hun­der­ten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der pas­sen­den Tarife gar­nicht immer so leichtfällt.

Neben den „nor­ma­len“ Leistungen (ambu­lant, sta­tio­när und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.

Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer mög­li­cher­wei­se zu viel, ent­schei­dest du dich für den güns­tigs­ten Tarif, ärgerst du dich viel­leicht darüber, dass du immer mal wieder drauf­zah­len musst oder ange­ra­te­ne Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung über­nom­men werden.

Daher rate ich dazu, dich aus­führ­lich mit den Leistungen zu beschäf­ti­gen und nicht aus­schließ­lich auf die Kosten zu achten.

Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen soll­test und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Wir schauen und gemein­sam deine indi­vi­du­el­le Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.

Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif

Das bringt uns auch schon zum nächs­ten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optio­nal wählbar

Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der ver­schie­de­nen Bundesländer haben es tat­säch­lich in sich. Einerseits über­nimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, ande­rer­seits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.

Kürzen bedeu­tet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstat­tet, sondern even­tu­ell nur 1000€ (25%).

Da die PKV ihrer­seits 50% erstat­tet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.

Es sei denn…

…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon ver­mu­ten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die rest­li­chen 1000€.

Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?

Wahrscheinlich ist dir schon mal auf­ge­fal­len, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryp­tisch for­mu­liert sind.

Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erken­nen lassen, dass die bewor­be­ne Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.

Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimm­te Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbie­ten. Diese ergän­zen dann bei­spiels­wei­se zwar bei ambu­lan­ten Eingriffen, aller­dings nicht bei sta­tio­nä­ren Leistungen.

Hier lohnt sich daher ein detail­lier­ter Blick ins Kleingedruckte.

Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft

Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber ent­schei­dend, wenn du die gebuch­te Leistung auch erhal­ten möchtest.

Die Versicherungen wollen sich natür­lich vor hohen Risiken schüt­zen und selek­tie­ren daher mit den Gesundheitsfragen …

Das ver­lei­tet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewis­ser Hinsicht ver­ständ­lich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäqua­ten Versicherungsschutz ver­zich­ten. Gleichzeitig kann eine fahr­läs­si­ge oder arg­lis­ti­ge vor­ver­trag­li­che Anzeigepflichtverletzung extrem unan­ge­neh­me Konsequenzen haben.

Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur voll­stän­di­genck­ab­wick­lung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstat­te­ten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.

Wenn du dir unsi­cher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktu­el­len Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wech­seln kannst, buche Dir hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemein­sam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den ver­schie­de­nen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.

Optionsversicherung bereits im Lehramtsstudium abschließen?

Du musst deine Bachelorarbeit bald abgeben, aber irgend­wie kannst du schon absehen, dass du es nicht pünkt­lich zum Abgabezeitpunkt schaf­fen wirst. Was sollst du jetzt machen?

Vielleicht beschleicht dich der Gedanke, dass du die Frist irgend­wie ver­län­gern müss­test, aber dafür bräuch­test du z. B. eine ärzt­li­che Bescheinigung.

Nachdem du länger darüber nach­ge­dacht hast, gehst du tat­säch­lich zu deiner Ärztin. Du schil­derst die Situation, sprichst mit ihr über den Zeitdruck, die Belastung und die Angst davor, dass du die Bachelorarbeit nicht recht­zei­tig fertigbekommst.

Deine Ärztin ist sehr ver­ständ­nis­voll, erin­nert sich auch noch sehr gut an die stres­si­gen Phasen in ihrem Medizinstudium und schreibt dir ein Attest.

Welche Auswirkungen kann ein Attest lang­fris­tig haben?

Du gehst glück­lich nach Hause, kannst deine Abgabefrist um zwei Wochen ver­län­gern und schaffst es tat­säch­lich, deine Arbeit pünkt­lich abzu­ge­ben. Super! Oder?

Knappe zwei Jahre später stehst du endlich vor deinem Ref und küm­merst dich, wie deine Kommiliton*innen, um die pas­sen­de Krankenversicherung.

Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehst du die erfor­der­li­chen Gesundheitsfragen durch, als dir dein Arztbesuch von damals wieder einfällt.

Über die dama­li­ge Diagnose hast du dir eigent­lich nie Gedanken gemacht, also for­derst du sie bei deiner Ärztin an und siehe da: Es wurde eine Angststörung diagnostiziert.

Welche Konsequenzen kann das haben?

Da die pri­va­ten Krankenversicherungen sehr bedacht darauf sind, ihr Risiko zu mini­mie­ren, können der­ar­ti­ge Diagnosen dazu führen, dass du abge­lehnt wirst.

Denn gerade bei Diagnosen, die die Psyche betref­fen, schei­nen die Versicherungen sehr genau hin­zu­schau­en. Ob das gerecht­fer­tigt ist, möchte ich hier nicht dis­ku­tie­ren. Wichtig sind für dich vor allem zwei Aspekte:

Wie kannst du so eine Diagnose ver­hin­dern und wie kannst du sie „repa­rie­ren“?

Der ein­fachs­te Weg ist natür­lich, dass du gar nicht erst in eine Situation gerätst, in der du eine ärzt­li­che Bescheinigung benö­tigst, um mehr Zeit für eine Abgabe zu bekom­men oder um dich noch von einer Klausur abzu­mel­den. Das ist leicht gesagt, aller­dings läuft im Leben eben nicht immer alles nach Plan.

Wenn es also schon zu spät ist und du den Eindruck hast, dass die gestell­te Diagnose eigent­lich nichts mit deinem dama­li­gen Gesundheitszustand zu tun hat, kannst du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Mit etwas Glück erklärt sich die Ärztin bereit, ein Schreiben auf­zu­set­zen, in dem sie die Gründe für die dama­li­ge Diagnose erklärt und darauf hin­weist, dass es sich z. B. um eine ein­ma­li­ge und beson­ders stres­si­ge Phase gehan­delt hat. Vielleicht hat das eine posi­ti­ve Auswirkung auf das Votum der PKV, sodass du ganz normal ver­si­chert wirst. Meiner Erfahrung nach ist die Aussicht darauf aber eher sehr unwahrscheinlich.

Warum ist es außer­dem wichtig, auf ärzt­li­che Diagnosen zu achten?

Nicht nur bei der PKV gibt es Gesundheitsfragen, die voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden müssen. Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) wird nach deinem Gesundheitszustand gefragt. Sicher hast du auch schon davon gehört, dass du zum Amtsarzt musst, bevor du ver­be­am­tet wirst. Auch hier wirst du nicht nur auf Herz und Nieren geprüft (im wahrs­ten Sinne des Wortes), sondern musst auch Fragen zu zurück­lie­gen­den Diagnosen, Arztbesuchen und Krankheiten beantworten.

Was hilft denn dann überhaupt?

Im Beispiel zu Beginn war die Diagnose natür­lich deut­lich über­zo­gen, du warst ja schließ­lich gesund und woll­test ledig­lich etwas mehr Zeit für deine Bachelorarbeit haben. Es kann aber natür­lich auch pas­sie­ren, dass du während deines Lehramtsstudiums tat­säch­lich krank wirst, der Stress zu viel wird und du wirk­lich medi­zi­ni­sche Hilfe benö­tigst (sei es phy­sisch oder psychisch).

Um deinen Versicherungsschutz dadurch nicht zu gefähr­den, hast du die Möglichkeit, z. B. bereits zu Beginn deines Studiums, für wenige Euro im Monat eine Optionsversicherung bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn du gerade noch am Anfang deines Studiums stehst und dich fragst, ob eine Optionsversicherung für dich sinn­voll sein könnte, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und bekommst alle wich­ti­gen Infos dazu!

Wenn du das machst, wird dein Gesundheitszustand „ein­ge­fro­ren“ und du musst beim spä­te­ren Abschluss deiner PKV keine wei­te­ren Gesundheitsfragen beant­wor­ten, egal, welche Diagnosen dir im wei­te­ren Verlauf deines Studiums gestellt werden.

Wichtig: Die Optionsversicherung gilt auch tat­säch­lich nur bei der Krankenversicherung, bei der du sie abge­schlos­sen hast. Mache dich daher also unbe­dingt vorher schlau, welche Versicherung am besten zu dir passt.

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es diese Möglichkeit leider nicht, dafür kannst du bereits als Student*in (theo­re­tisch auch schon früher) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschlie­ßen. Der Beitrag ist für Student*innen relativ günstig.

Fazit zur Optionsversicherung einer PKV schon im Lehramtsstudium

Es lässt sich nicht immer ver­hin­dern, dass man eine uner­wünsch­te Diagnose erhält. Was sich aber ver­hin­dern lässt, ist, dass diese Diagnosen nega­ti­ve Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.

Mit einer Optionsversicherung kannst du deinen Gesundheitszustand ein­frie­ren und musst dir im Falle einer Erkrankung, Stress oder Ängste keine Gedanken darüber machen, ob ein Arztbesuch unan­ge­neh­me Konsequenzen für deine zukünf­ti­ge private Krankenversicherung haben könnte.

Wenn du mehr zu den Themen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Optionsversicherung wissen willst, melde dich einfach hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar an! Ich freue mich auf deine Teilnahme!

Als ange­hen­de Referendar*in wirst du dich früher oder später mit dem Thema Krankenversicherung beschäf­ti­gen. Dabei stellt sich neben der Frage, ob gesetz­li­che Krankenkasse oder private Krankenversicherung, vor allem auch die Frage, was eine private Krankenversicherung im Referendariat über­haupt kostet.

Bevor du tat­säch­lich ins Ref ein­steigst, hast du das Privileg, dass du dich zwi­schen gesetz­li­cher Krankenkasse und pri­va­ter Krankenversicherung ent­schei­den kannst.

Bevor wir uns mit der pri­va­ten Krankenversicherung beschäf­ti­gen, gehe ich ganz kurz auf die gesetz­li­che Krankenkasse ein:

In einer gesetz­li­chen Krankenkasse trägst du die Kosten immer allein und der Beitrag ist immer pro­zen­tu­al von deinem Einkommen abhän­gig. Das bedeu­tet, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr ver­dienst. Wenn du im Ref um die 1500€ Brutto ver­dienst, zahlst du für die gesetz­li­che Krankenkasse monat­lich ca. 280–320 €. Das ist im Referendariat natür­lich ein ziem­lich hoher Beitrag. 

Es gibt aber eine gute Nachricht:

Als kom­men­der Beamter*in hast du Anspruch auf Beihilfe. Das bedeu­tet, dass du zwi­schen 50 – 80 Prozent deiner Arztrechnungen von deinem Dienstherrn bezahlt bekommst. Für die ver­blei­ben­den 20 – 50 Prozent kommt jetzt die private Krankenversicherung ins Spiel und diese wird, im Gegensatz zur gesetz­li­chen Krankenkasse, einkommens­unabhängig berechnet.

Daher kommst du bei diesem Modell damit deut­lich güns­ti­ger weg als bei der gesetz­li­chen Krankenkasse ohne Beihilfe.

Aber wie wird der Beitrag zur pri­va­ten Krankenversicherung jetzt bestimmt?

Der Beitrag richtet sich erstmal nach deinem Eintrittsalter. Je jünger du beim Einstieg ins Ref (und somit auch in die private Krankenversicherung) bist, desto güns­ti­ger ist dein monat­li­cher Beitrag.

Des Weiteren richtet sich dein Beitrag nach den Leistungen, die deine private Krankenversicherung absi­chern soll.Bei den Leistungen gibt es zwi­schen den ein­zel­nen Versicherungsgesellschaften ziem­lich große Unterschiede. Manche Gesellschaften sichern dir so gut wie alles ab, andere sichern dir hin­ge­gen nur sehr wenig ab. Das spie­gelt sich natür­lich im Beitrag wider. Wenn du dir ein neues Smartphone kaufst, kostet das mit 256 GB Speicherplatz schließ­lich auch mehr als ein Handy mit nur 64 GB. Zusätzlich zu den ange­bo­te­nen Standardtarifen für Referendar*innen, kannst du dann selbst noch ein paar Leistungen mit dazu buchen, die dir viel­leicht beson­ders wichtig sind (z.B. dass Kuraufenthalte bezahlt werden sollen).

Je mehr Leistungen du dazu buchst, desto höher ist logi­scher­wei­se auch dein monat­li­cher Beitrag. Dein indi­vi­du­el­ler Beitrag ist außer­dem noch von deinem Gesundheitszustand bzw. deiner Krankheitshistorie abgän­gig. Aufgrund deines per­sön­li­chen Gesundheitszustands ent­schei­det eine private Krankenversicherung, zu welchen Konditionen bzw. ob Sie dich über­haupt ver­si­chern möchte. Um das zu über­prü­fen, musst du vor Vertragsabschluss einige Fragen zu deinem Gesundheitszustand beant­wor­ten. Diese müssen feh­ler­frei und lücken­los sein. Wenn du das gemacht hast, ent­schei­det die Versicherungsgesellschaft, ob sie bereit ist, dich zu ver­si­chern und wenn ja, zu welchem Beitrag. Hast du viel­leicht eine chro­ni­sche Erkrankung oder du warst in den letzten Jahren sehr oft beim Arzt, dann wird eine Versicherungsgesellschaft oftmals einen soge­nann­ten Risikozuschlag ver­lan­gen. Das heißt, dass du einen Aufschlag auf den nor­ma­len Beitrag für die private Krankenversicherung zahlst. Beiträge in einer pri­va­ten Krankenversicherung sind nämlich immer so kal­ku­liert, dass die Einnahmen die zu erwar­ten­den Ausgaben im Zusammenhang mit den Versicherungsleistungen decken. Das wird auch Äquivalenz Prinzip genannt. Wenn du aber auf­grund deiner per­sön­li­chen Gesundheitshistorie beson­de­re Risiken auf­weist, die für eine Versicherungsgesellschaft Mehrausgaben im Vergleich zu den anderen Versicherten erwar­ten lässt, führt dies zu einem Risikozuschlag und du zahlst, wie oben schon gesagt, einen Aufschlag. Neben einem Risikozuschlag können aber auch bestimm­te Leistungen aus­ge­schlos­sen werden. Diese Lösung wird oft als Alternative zum Risikozuschlag geboten. 

Wie hoch ein Risikozuschlag aus­fällt, hängt von der jewei­li­gen Versicherungsgesellschaft sowie von der gesund­heit­li­chen Vorgeschichte ab. Risikozuschläge in Höhe von 10–20 % sind aber durch­aus möglich. Auch bei „gän­gi­gen Leiden“ werden bereits höhere Beiträge erhoben

Üblich ist ein Beitragszuschlag zum Beispiel schon bei:

  • Allergien jeg­li­cher Art
  • Rückenbeschwerden
  • Knieprobleme
  • psy­chi­schen Problemen
  • Sehstörungen.

Deswegen ist es extrem wichtig, dass du vorab eine sog. Risikovoranfrage bei Versicherungsgesellschaften stellst. 

Denn durch eine Risikovoranfrage checkst du prak­tisch vorher ab, wie eine Versicherungsgesellschaft über einen Antrag ent­schei­den würden – ohne bereits einen Antrag zu stellen. So weißt du im Vorhinein, welche Gesellschaft dich zu welchen Konditionen ver­si­chern würde und bekommst dann ein kon­kre­tes, auf dich und deiner Situation zuge­schnit­te­nes Angebot.

Fazit:

Du siehst, dass man nicht pau­schal sagen kann, wie viel die private Krankenversicherung im Referendariat kostet. 

Fall auch nicht auf „Lockangebote“ herein, wo du gesagt bekommst ab 43,87 € mtl. bekommst du deine private Krankenversicherung im Ref. Natürlich stimmt das, dass du die private Krankenversicherung ab diesem Beitrag bekommst. Das ist aber genauso wie „Lockangebote“ in irgend­wel­chen Reiseprospekten. Wenn du 2 Sachen änderst, dann hast du den „wahren Preis“ und dieser sieht immer ganz anders aus.

Jeder Beitrag in einer pri­va­ten Krankenversicherung ist kom­plett indi­vi­du­ell zu sehen. So kannst du und dein Freund/Freundin beide mit den glei­chen Leistungen bei einer PKV abge­si­chert sein, doch du zahlst 15 € mehr. Das kann dann unter anderem daran liegen, dass du älter bist oder einen Risikozuschlag bekom­men hast.

Preise kann man unter­ein­an­der nicht ver­glei­chen, wenn man nicht alle rele­van­ten Fakten und Vertragsinhalte kennt.

Was du dir aber merken kannst: In der pri­va­ten Krankenversicherung zahlst du als Referendar*in deut­lich weniger als in der gesetz­li­chen Krankenversicherung, bekommst dafür aber deut­lich bessere Leistungen.

Um für dich die beste Entscheidung zu treffen, soll­test du dich vor dem Ref von jeman­den beraten lassen, der alle pri­va­ten Krankenversicherungen mit­ein­an­der ver­glei­chen kann und gemein­sam mit dir das beste Angebot her­aus­sucht. Dabei kannst du selbst bestim­men, was für dich im Fokus steht:

Der Preis, oder die Leistung.

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