Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die richtige Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Falls du jetzt eine pauschale Antwort erwartest: So einfach ist es leider nicht.
Das liegt an unterschiedlichen Faktoren:
Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die verschiedenen Abschnitte deiner Laufbahn an und versuchen uns der richtigen Absicherungshöhe anzunähern.
Du bist Referendar*in?
Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und verdienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst entlassen werden.
Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nachversichert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Eins steht allerdings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklusive Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.
Die richtige Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit weiterhin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht miteinbeziehen, da diese nicht sicher sind.
Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen solltest, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemeinsam an, welche Absicherung für dich am besten passt.
Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.
Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?
Wenn du das Ref bereits erfolgreich gemeistert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekommen hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.
Du verdienst jetzt deutlich mehr als im Ref, allerdings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur marginal. Solltest du dienstunfähig werden, würdest du also aller Voraussicht nach weiterhin mit leeren Händen dastehen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.
Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abgesichert bist, solltest du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dementsprechende Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monatlichen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewisses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für einmalige Ausgaben genügend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurücklegen kannst)
Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?
Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theoretisch nur recht langsam auf, aber da es eine sogenannte Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tatsächlich eine echte Absicherung, falls du dienstunfähig werden solltest.
Auf die maximal mögliche Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bisherigen Bezüge als Ruhegehalt zu.
Daraus wird allerdings auch ersichtlich, dass es zwischen deinen tatsächlichen Bezügen und deinem möglichen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.
Daher empfiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schließen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vornehmen zu müssen, empfiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr automatisch anpasst.
Fazit:
Ausschlaggebend für die richtige Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.
Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.
Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen eingeschränkten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesamten Lebenshaltungskosten abdecken, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Natürlich muss man für sich selbst entscheiden, ob man nur das Allernötigste absichern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohnten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas großzügiger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (eventuell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)
Wenn du noch studierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kostenlos für mein Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und das wichtigste zu den Versicherungen im Ref erfahren.
Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des passenden Tarifs gestaltet sich schon recht kompliziert. Denn anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unterscheiden, stellt man sich die unterschiedlichen Tarife bei der PKV individuell zusammen.
Damit du dich bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung besser orientieren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusammengestellt, die du beachten kannst.
Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die richtige Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.
Achte auf eine finanzkräftige Versicherung
Die privaten Krankenversicherungen sind eigenfinanzierte Unternehmen, die sich nicht nur durch unterschiedliche Leistungen, sondern auch durch unterschiedliche Beiträge voneinander unterscheiden.
Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der privaten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirtschaften und andere, die leider nicht so gut dastehen.
Was bedeutet das für die Beiträge in der Zukunft?
Wenn du deine private Krankenversicherung auswählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschauen. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.
Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der verschiedenen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-prozentige Vorhersage ableiten, aber du kannst dir ja selber mal folgende Frage stellen:
Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher niedrigen Rücklagen?
Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an
In der freien Wirtschaft geht es manchmal heiß her und so kann es vorkommen, dass es zwischen den unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein besonders günstiger Beitrag beworben, der aber mit Vorsicht zu genießen ist.
Wie beim ersten Tipp bereits angedeutet, solltest du dir nicht nur den vermeintlich günstigen Beitrag fürs Referendariat betrachten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträchtlich und sollte daher auch bei deiner Wahl der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat versichert bleiben wirst.
Wähle die Leistungen, die dir wirklich wichtig sind
Dieser Tipp mag sich vielleicht nach gesundem Menschenverstand anhören, aber aus hunderten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der passenden Tarife garnicht immer so leichtfällt.
Neben den „normalen“ Leistungen (ambulant, stationär und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.
Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer möglicherweise zu viel, entscheidest du dich für den günstigsten Tarif, ärgerst du dich vielleicht darüber, dass du immer mal wieder draufzahlen musst oder angeratene Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung übernommen werden.
Daher rate ich dazu, dich ausführlich mit den Leistungen zu beschäftigen und nicht ausschließlich auf die Kosten zu achten.
Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen solltest und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kostenlosen Termin bei mir. Wir schauen und gemeinsam deine individuelle Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.
Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
Das bringt uns auch schon zum nächsten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optional wählbar
Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der verschiedenen Bundesländer haben es tatsächlich in sich. Einerseits übernimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, andererseits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.
Kürzen bedeutet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstattet, sondern eventuell nur 1000€ (25%).
Da die PKV ihrerseits 50% erstattet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.
Es sei denn…
…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon vermuten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die restlichen 1000€.
Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?
Wahrscheinlich ist dir schon mal aufgefallen, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryptisch formuliert sind.
Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erkennen lassen, dass die beworbene Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.
Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimmte Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbieten. Diese ergänzen dann beispielsweise zwar bei ambulanten Eingriffen, allerdings nicht bei stationären Leistungen.
Hier lohnt sich daher ein detaillierter Blick ins Kleingedruckte.
Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft
Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber entscheidend, wenn du die gebuchte Leistung auch erhalten möchtest.
Die Versicherungen wollen sich natürlich vor hohen Risiken schützen und selektieren daher mit den Gesundheitsfragen …
Das verleitet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewisser Hinsicht verständlich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäquaten Versicherungsschutz verzichten. Gleichzeitig kann eine fahrlässige oder arglistige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung extrem unangenehme Konsequenzen haben.
Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur vollständigenckabwicklung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstatteten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.
Wenn du dir unsicher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktuellen Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wechseln kannst, buche Dir hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemeinsam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den verschiedenen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.
Du startest bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern solltest, was du dabei beachten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?
Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wichtigsten Tipps, die du als Referendar *in in spe beachten solltest.
Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du folgende Vorteile:
Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Sichere die wirklich wichtigen Risiken ab:
Das klingt vielleicht erst mal total logisch und nach gesundem Menschenverstand, aber du wärest sicherlich überrascht, wenn du wüsstest, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.
Ist das falsch?
Natürlich kann man all diese Versicherungen abschließen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.
Du solltest dich am Anfang aber erst mal um die größten und relevantesten Risiken kümmern.
Aber welche Risiken sind das?
Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern solltest, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du innerhalb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sonstige Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abgesichert bist und eine monatliche Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Das zweite Risiko, das du unbedingt absichern solltest, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind verletzt, weil du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukommen. Damit du dich nicht verschulden musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.
Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genügend Zeit
Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen gehört. Du hast natürlich Recht!
Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.
Obwohl die beiden weiter oben genannten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber entscheiden, ob du sie auch tatsächlich abschließt.
An der Krankenversicherung führt hingegen kein Weg vorbei.
Allerdings stehen die als Beamter *in zwei verschiedene Versicherungssysteme zur Wahl.
Du kannst dich entweder privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichern.
Falls du dich für die GKV entscheiden solltest, brauchst du nicht viel beachten. Das Leistungsspektrum der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preislich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV entscheidest, profitierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.
Bei der PKV gestaltet sich die Auswahl schon deutlich komplizierter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich stark, sondern auch die Vielzahl an möglichen Tarifen kann ganz schön verwirrend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beantworten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesundheitlichen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abgelehnt wirst.
Damit du den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommst, solltest du dich daher nicht an die nächstbeste Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei mehreren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.
Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten übernimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deutlich niedriger als in der GKV – und das bei deutlich besseren Leistungen.
Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kostenloses Online Seminar anmelden oder die hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin buchen.
Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Kümmere dich frühzeitig um deinen passenden Versicherungsschutz
Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimmte Aufgabe zu kümmern, aber plötzlich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halbwegs zufriedenstellend erledigen sollst?
Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vorherigen Tipps an. Um dich stressfrei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, solltest du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwischen zwei und vier Wochen einplanen.
Da du ja selber weißt, wie es im Studium manchmal zugeht, empfehle ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wichtigsten Versicherungen kümmerst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schreiben musst.
Ein weiterer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deutlich günstigere Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang profitierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Als angehende*r Referendar *in solltest du:
Deine Vorteile sind:
Wenn du diese Tipps umsetzen und von den Vorteilen profitieren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kostenloses Online Seminar buchen.
Ich freue mich auf deine Teilnahme!
Dein Hendrik
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht verbeamtet werde?
Wenn du dein Referendariat erfolgreich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach weitergeht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt verbeamtet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letzteres kann öfter mal passieren.
Doch was passiert mit deiner privaten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst?
Erstmal darfst du vom Idealfall ausgehen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.
Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung beibehalten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung auszusuchen und deinen Tarif zu wechseln. Denn aufgrund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) entsteht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht.
Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jeweiligen Gesellschaft notwendig. Deswegen lässt es sich nie pauschal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du solltest das immer individuell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif entschieden, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.
Keine Planstelle: Was jetzt?
Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbeitest du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, da solche Stellen meistens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat versichern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).
Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner privaten Krankenversicherung, allerdings ohne zu kündigen!
Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbeitest, heißt das nicht automatisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder verbeamtet wirst.
Dass du zu einem späteren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, passiert sogar ziemlich häufig.
Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung.
Deswegen solltest du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abgeschlossen hast, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen, anstatt zu kündigen und somit deinen Gesundheitszustand „einfrieren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref festgestellter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesichert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.
Welchen Vorteil hat das genau?
Stell dir vor du kündigst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist.
Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es untersuchen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.
Ein paar Wochen später erhältst du die erfreuliche Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antreten kannst, und auf Probe verbeamtet wirst.
Ab diesem Zeitpunkt könntest du dich nun wieder privat versichern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.
Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hast, müsstest du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheblich mehr kosten würde.
Hast du allerdings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen und möchtest dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwandeln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewerten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regulären Beitrag – ganz ohne Zuschlag.
Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinnvoll, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst.
Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben
Und zwar, dass du weder verbeamtet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.
Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz individuelle Situation an.
Bist du verheiratet und dein*e Ehepartner*in ist gesetzlich versichert, dann kannst du dich kostenfrei bei ihm oder ihr in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.
Bist du allerdings nicht verheiratet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozialversicherungsrechtlichen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat krankenversichern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimmte Übergangstarife.
Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif versichern und trägst den Beitrag dann komplett selbst.
Diese Übergangstarife sind teilweise sogar günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse, weswegen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat versichert zu sein.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, entscheidet das Jobcenter nach gesetzlichen Vorgaben.
Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbeitest, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschilderten Szenarien.
Fazit:
Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet, sondern arbeitest in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetzliche Krankenkasse, wenn du nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.
Wenn das der Fall sein sollte, solltest du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner privaten Krankenversicherung abschließen, damit du bei einer späteren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wechseln kannst.
Solltest du nach dem Ref erstmal arbeitslos sein, versicherst du dich entweder bei deinem/deiner Ehepartner*in kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mit. Wenn du nicht verheiratet bist, nutzt du den Übergangstarif der privaten Krankenversicherung.
Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn du nach dem Ref nicht direkt verbeamtet wirst.