Hast du als Lehrkraft Anspruch auf Elternzeit, was sind die Besonderheiten, wie sieht es mit der Beihilfe aus und welche Firsten solltest du am besten beachten?

Elternzeit für Lehrer und Lehrerinnen

Anspruch auf Elternzeit


Ab der Geburt deines Kindes hast du bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Elternzeit. Bis zu 24 Monate davon kannst du später, bis das Kind acht Jahre alt ist, nehmen. Während der Elternzeit kannst du bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, solange keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen.

Besonderheiten für Beamte


Für Beamte gelten spezielle Mutterschutz- und Elternzeitverordnungen, die im Wesentlichen den allgemeinen Regelungen folgen. Für infos zum Mutterschutz habe ich dir die Seite des Bundesministerium des Inern und für Heimat verlinkt: Mutterschutz für Beamtinnen:

https://www.bmi.bund.de/DE/
themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/mutterschutz/mutterschutz-node.html

Beihilfe und Versorgung in der Elternzeit

Fristen und Zeiträume bei der Anmeldung

Vorsorge und rentenrechtliche Auswirkungen

Hinweis zur Planung

Berechnung des Elterngeldes bei Beamten

Warum erhalten Beamte ein höheres Elterngeld?

Elterngeld mit Zuverdienst

Wichtiger Tipp: Geburtspauschale

Elterngeld und das Thema Finanzen und Vorsorge

Fazit

Letztendlich soll die Elternzeit für dich/euch zu einer schönen und möglichst stressfreien Zeit werden - versuch, deine Finanzen für dich entsprechend vorzubereiten, sodass du dich ganz um deine neue Familie kümmern kannst.
Solltest du Fragen haben, kannst du dir jederzeit einen unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Kennenlerntermin bei mir buchen.

Viele Grüße

Hendrik
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