Liebe ange­hen­de Lehrkräfte,

Ihr steht kurz vor einem auf­re­gen­den neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruf­li­chen Umfelds mit sich, sondern auch wich­ti­ge Entscheidungen bezüg­lich eurer per­sön­li­chen und beruf­li­chen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der pas­sen­den Beihilfe.

Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absol­viert, fragt ihr euch jetzt viel­leicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch ledig­lich die indi­vi­du­el­le Beihilfe!

Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vor­wie­gend für ange­hen­de Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in fol­gen­den Bundesländern begin­nen:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Dort gibt es neben der klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pau­scha­le Beihilfe.

Ob die pau­scha­le Beihilfe für dich passend ist, erfährst du im unten im Fazit.

Wie funk­tio­niert die pau­scha­le Beihilfe?

Die pau­scha­le Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe ein­ge­führt. Sie funk­tio­niert grund­sätz­lich anders als die indi­vi­du­el­le Beihilfe: Anstatt einen pro­zen­tua­len Anteil der anfal­len­den Krankheitskosten zu über­neh­men, erhal­ten Beamte bei der pau­scha­len Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unab­hän­gig davon, ob sie sich gesetz­lich oder privat ver­si­chern und beträgt pau­schal 50% des Beitrags.

Damit sind wir auch schon bei einem der wich­tigs­ten Punkte ange­langt, der sich für durch die Einführung der pau­scha­len Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.

Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetz­lich kran­ken­ver­si­chern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.

Durch die pau­scha­le Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung ent­schei­den, erhal­ten nun einen pau­scha­len Zuschuss zu ihren monat­li­chen Beiträgen.

Dieser offen­sicht­li­che und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht viel­leicht eine gute Idee wäre, die pau­scha­le Beihilfe in Kombination mit der gesetz­li­chen Krankenversicherung zu nutzen.

Anmerkung:

Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pau­scha­le Beihilfe sowohl mit der gesetz­li­chen als auch mit der pri­va­ten Beihilfe kom­bi­nie­ren. Da die Kombination mit der PKV aller­dings für die wenigs­ten einen Nutzen bietet, geht es im wei­te­ren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und GKV.

Die Vorteile

  • Man bleibt im bekann­ten System
    • Die meisten ange­hen­den Referendare kennen bisher nur die gesetz­li­che Krankenversicherung. Mit der pau­scha­len Beihilfe könnten sie in der GKV bleiben und müssten sich nicht umstellen.
  • Kein Einreichen von Rechnungen
    • Nutzt man die private Krankenversicherung in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe, hat man einen etwas höheren Aufwand. Man bekommt von den Ärzten Rechnungen aus­ge­stellt, die man dann bei PKV und Beihilfe ein­reicht, um die Erstattung zu erhalten.
  • Durch die Digitalisierung und den Einsatz von Apps ist dieser Punkt aber mitt­ler­wei­le zu vernachlässigen.
  • Kinder sind kos­ten­los mitversichert
    • Sollte man Kinder haben oder im Laufe der Zeit Kinder bekom­men, sind diese über die Familienversicherung der GKV bis zu einem bestimm­ten Alter kos­ten­los mitversichert.

Obwohl diese Vorteile ver­lo­ckend erschei­nen, sind sie nicht immer für alle Beamten, ins­be­son­de­re Lehrkräfte, vor­teil­haft. Lehrer, die in der Regel zu den bes­ser­ver­die­nen­den Beamten gehören, könnten z.B. fest­stel­len, dass die pau­scha­le Beihilfe finan­zi­ell gesehen nicht unbe­dingt die beste Option für sie ist.

Im nächs­ten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pau­scha­len Beihilfe ein­ge­hen und beleuch­ten, warum sie viel­leicht nicht die beste Wahl für ange­hen­de Lehrkräfte ist.

Die Nachteile

  • Entscheidung unwi­der­ruf­lich
    • Wenn man nach dem Ref seine Planstelle antritt und sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­det, kann man diese Entscheidung nicht mehr ändern.

Das führt auch direkt zum nächs­ten Nachteil.

  • Umzug
    • Hat man sich als Beamter auf Probe oder Lebenszeit für die pau­scha­le Beihilfe ent­schie­den und möchte anschlie­ßend in ein Bundesland umzie­hen, in denen es die pau­scha­le Beihilfe nicht gibt, hat man umgangs­sprach­lich „Pech gehabt“.
    • Der Zuschuss zur Krankenversicherung fällt weg und man muss die Beiträge wieder kom­plett aus eigener Tasche bezah­len. Für ein­kom­mens­star­ke Beamte können das 800€ oder mehr im Monat bedeuten.
  • Zuschuss gilt nur für den Beitrag zur Krankenversicherung
    • Dieser Punkt wird leider oft über­se­hen. Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung gibt es auch noch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (beide werden i.d.R. von der glei­chen Krankenversicherung/Krankenkasse erhoben).
    • Wer die Medien in den ver­gan­ge­nen Monaten und Jahren ver­folgt hat, musste fest­stel­len, dass die Beiträge ins­be­son­de­re im Bereich der Pflege dras­tisch gestie­gen sind.
    • Die pau­scha­le Beihilfe betei­ligt sich an diesem Beitrag nicht.
  • Pauschaler Zuschuss
    • Ein wich­ti­ger Aspekt, der in der Diskussion um die pau­scha­le Beihilfe oft über­se­hen wird, betrifft Beamte, die einen Beihilfeanspruch von 70% haben. Dies gilt bei­spiels­wei­se in vielen Bundesländern für Beamte mit Kindern oder für Pensionäre (in Sachsen sogar bis zu 90%). Trotz eines höheren Beihilfeanspruchs deckt die pau­scha­le Beihilfe nur 50% der Krankenversicherungsbeiträge ab. Dies bedeu­tet, dass Beamte in solchen Situationen, die sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­den, eine gerin­ge­re Kostendeckung erhal­ten als ihnen eigent­lich zusteht.
  • Hohe Beiträge zur GKV
    • Dieser Nachteil dürfte nahezu allen bereits bekannt sein. Anders als bei der pri­va­ten Krankenversicherung, wo der Beitrag unab­hän­gig vom Einkommen ist, bemisst sich der Beitrag zur GKV an der Höhe der Bezüge.
    • Das ist ins­be­son­de­re für gut­ver­die­nen­de Beamte natür­lich ein Nachteil, da sie ent­spre­chend höher Beiträge zahlen.
    • 2024 liegt der Höchstbeitrag der GKV für Versicherte ohne Kinder bei 1.050,53 €/ Monat.
    • Durch den pau­scha­len Zuschuss durch die pau­scha­le Beihilfe würde man als Beamter mit A13 und ein paar Jahren Berufserfahrung also knapp 500€ im Monat zahlen. Deutlich mehr, als man für die PKV in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe zahlen müsste.
  • Ausreichende Leistungen
    • Auch der letzte Nachteil ist wahr­schein­lich den meisten bereits bekannt. Die Leistungen der gesetz­li­chen Krankenversicherung liegen deut­lich unter­halb der Leistungen, die man in der pri­va­ten Krankenversicherung in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe erhal­ten würde.

Für wen ist die pau­scha­le Beihilfe gedacht?

Letztlich kommt die pau­scha­le Beihilfe in Verbindung mit der gesetz­li­chen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.

  1. Für Beamte mit nied­ri­ger Besoldung und/oder vielen Kindern
  2. Für Beamte, deren Gesundheitsstatus für hohe Risikozuschläge bei der PKV sorgen könnte

Fazit

Wir können fest­hal­ten, dass die pau­scha­le Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeig­net ist.

Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat kran­ken­ver­si­chern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe deut­li­che finan­zi­el­le und leis­tungs­tech­ni­sche Vorteile gegen­über der Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung.

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jeder­zeit bei mir melden!

Dein Hendrik

Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbei­ten kann?

In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die rich­ti­ge Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.

Falls du jetzt eine pau­scha­le Antwort erwar­test: So einfach ist es leider nicht.

Das liegt an unter­schied­li­chen Faktoren:

  • Nicht alle Lehrer*innen ver­die­nen das Gleiche
  • Alle Lehrer*innen haben unter­schied­lich hohe Lebenshaltungskosten
  • Manche Lehrer*innen haben bereits einen Anspruch an den Dienstherrn, andere nicht

Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die ver­schie­de­nen Abschnitte deiner Laufbahn an und ver­su­chen uns der rich­ti­gen Absicherungshöhe anzunähern.

Du bist Referendar*in?

Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und ver­dienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst ent­las­sen werden.

Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nach­ver­si­chert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Eins steht aller­dings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklu­si­ve Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.

Die rich­ti­ge Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit wei­ter­hin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht mit­ein­be­zie­hen, da diese nicht sicher sind.

Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen soll­test, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemein­sam an, welche Absicherung für dich am besten passt.

Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.

Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?

Wenn du das Ref bereits erfolg­reich gemeis­tert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekom­men hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.

Du ver­dienst jetzt deut­lich mehr als im Ref, aller­dings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur mar­gi­nal. Solltest du dienst­un­fä­hig werden, würdest du also aller Voraussicht nach wei­ter­hin mit leeren Händen daste­hen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.

Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abge­si­chert bist, soll­test du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dem­entspre­chen­de Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monat­li­chen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewis­ses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für ein­ma­li­ge Ausgaben genü­gend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurück­le­gen kannst)

Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?

Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theo­re­tisch nur recht langsam auf, aber da es eine soge­nann­te Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tat­säch­lich eine echte Absicherung, falls du dienst­un­fä­hig werden solltest.

Auf die maximal mög­li­che Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bis­he­ri­gen Bezüge als Ruhegehalt zu.

Daraus wird aller­dings auch ersicht­lich, dass es zwi­schen deinen tat­säch­li­chen Bezügen und deinem mög­li­chen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.

Daher emp­fiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schlie­ßen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vor­neh­men zu müssen, emp­fiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr auto­ma­tisch anpasst.

Fazit:

Ausschlaggebend für die rich­ti­ge Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.

Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.

Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen ein­ge­schränk­ten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesam­ten Lebenshaltungskosten abde­cken, falls du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Natürlich muss man für sich selbst ent­schei­den, ob man nur das Allernötigste absi­chern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohn­ten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas groß­zü­gi­ger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (even­tu­ell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)

Wenn du noch stu­dierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kos­ten­los für mein Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und das wich­tigs­te zu den Versicherungen im Ref erfahren.

Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des pas­sen­den Tarifs gestal­tet sich schon recht kom­pli­ziert. Denn anders als bei den gesetz­li­chen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unter­schei­den, stellt man sich die unter­schied­li­chen Tarife bei der PKV indi­vi­du­ell zusammen.

Damit du dich bei der Wahl deiner pri­va­ten Krankenversicherung besser ori­en­tie­ren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusam­men­ge­stellt, die du beach­ten kannst.

  1. Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung
  2. Schau dir den Beitrag nach dem Referendariat an
  3. Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind
  4. Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
  5. Beantworte die Gesundheitsfrage gewissenhaft

Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die rich­ti­ge Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.

Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung

Die pri­va­ten Krankenversicherungen sind eigen­fi­nan­zier­te Unternehmen, die sich nicht nur durch unter­schied­li­che Leistungen, sondern auch durch unter­schied­li­che Beiträge von­ein­an­der unterscheiden.

Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der pri­va­ten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirt­schaf­ten und andere, die leider nicht so gut dastehen.

Was bedeu­tet das für die Beiträge in der Zukunft?

Wenn du deine private Krankenversicherung aus­wählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschau­en. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.

Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der ver­schie­de­nen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-pro­zen­ti­ge Vorhersage ablei­ten, aber du kannst dir ja selber mal fol­gen­de Frage stellen:

Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher nied­ri­gen Rücklagen?

Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an

In der freien Wirtschaft geht es manch­mal heiß her und so kann es vor­kom­men, dass es zwi­schen den unter­schied­li­chen pri­va­ten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein beson­ders güns­ti­ger Beitrag bewor­ben, der aber mit Vorsicht zu genie­ßen ist.

Wie beim ersten Tipp bereits ange­deu­tet, soll­test du dir nicht nur den ver­meint­lich güns­ti­gen Beitrag fürs Referendariat betrach­ten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträcht­lich und sollte daher auch bei deiner Wahl der pri­va­ten Krankenversicherung berück­sich­tigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat ver­si­chert bleiben wirst.

Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind

Dieser Tipp mag sich viel­leicht nach gesun­dem Menschenverstand anhören, aber aus hun­der­ten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der pas­sen­den Tarife gar­nicht immer so leichtfällt.

Neben den „nor­ma­len“ Leistungen (ambu­lant, sta­tio­när und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.

Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer mög­li­cher­wei­se zu viel, ent­schei­dest du dich für den güns­tigs­ten Tarif, ärgerst du dich viel­leicht darüber, dass du immer mal wieder drauf­zah­len musst oder ange­ra­te­ne Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung über­nom­men werden.

Daher rate ich dazu, dich aus­führ­lich mit den Leistungen zu beschäf­ti­gen und nicht aus­schließ­lich auf die Kosten zu achten.

Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen soll­test und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Wir schauen und gemein­sam deine indi­vi­du­el­le Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.

Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif

Das bringt uns auch schon zum nächs­ten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optio­nal wählbar

Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der ver­schie­de­nen Bundesländer haben es tat­säch­lich in sich. Einerseits über­nimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, ande­rer­seits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.

Kürzen bedeu­tet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstat­tet, sondern even­tu­ell nur 1000€ (25%).

Da die PKV ihrer­seits 50% erstat­tet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.

Es sei denn…

…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon ver­mu­ten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die rest­li­chen 1000€.

Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?

Wahrscheinlich ist dir schon mal auf­ge­fal­len, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryp­tisch for­mu­liert sind.

Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erken­nen lassen, dass die bewor­be­ne Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.

Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimm­te Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbie­ten. Diese ergän­zen dann bei­spiels­wei­se zwar bei ambu­lan­ten Eingriffen, aller­dings nicht bei sta­tio­nä­ren Leistungen.

Hier lohnt sich daher ein detail­lier­ter Blick ins Kleingedruckte.

Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft

Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber ent­schei­dend, wenn du die gebuch­te Leistung auch erhal­ten möchtest.

Die Versicherungen wollen sich natür­lich vor hohen Risiken schüt­zen und selek­tie­ren daher mit den Gesundheitsfragen …

Das ver­lei­tet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewis­ser Hinsicht ver­ständ­lich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäqua­ten Versicherungsschutz ver­zich­ten. Gleichzeitig kann eine fahr­läs­si­ge oder arg­lis­ti­ge vor­ver­trag­li­che Anzeigepflichtverletzung extrem unan­ge­neh­me Konsequenzen haben.

Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur voll­stän­di­genck­ab­wick­lung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstat­te­ten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.

Wenn du dir unsi­cher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktu­el­len Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wech­seln kannst, buche Dir hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemein­sam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den ver­schie­de­nen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.

Du star­test bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern soll­test, was du dabei beach­ten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?

Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wich­tigs­ten Tipps, die du als Referendar *in in spe beach­ten solltest.

Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du fol­gen­de Vorteile:

  • Du findest den rich­ti­gen Schutz und kannst ganz ent­spannt ins Ref starten
  • Du sicherst dir die güns­tigs­ten Beiträge bei den wich­ti­gen Versicherungen
  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
Nutze deine Vorteile, damit du ent­spannt in den Lehrberuf starten kannst.

Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Sichere die wirk­lich wich­ti­gen Risiken ab:

Das klingt viel­leicht erst mal total logisch und nach gesun­dem Menschenverstand, aber du wärest sicher­lich über­rascht, wenn du wüss­test, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.

Ist das falsch?

Natürlich kann man all diese Versicherungen abschlie­ßen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.

Du soll­test dich am Anfang aber erst mal um die größten und rele­van­tes­ten Risiken kümmern.

Aber welche Risiken sind das?

Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern soll­test, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du inner­halb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesund­heit­li­chen Gründen dienst­un­fä­hig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sons­ti­ge Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abge­si­chert bist und eine monat­li­che Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das zweite Risiko, das du unbe­dingt absi­chern soll­test, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind ver­letzt, weil du deine Aufsichtspflicht ver­letzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukom­men.  Damit du dich nicht ver­schul­den musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.

Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genü­gend Zeit

Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wich­tigs­ten Absicherungen gehört. Du hast natür­lich Recht!

Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.

Obwohl die beiden weiter oben genann­ten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber ent­schei­den, ob du sie auch tat­säch­lich abschließt.

An der Krankenversicherung führt hin­ge­gen kein Weg vorbei.

Allerdings stehen die als Beamter *in zwei ver­schie­de­ne Versicherungssysteme zur Wahl.

Du kannst dich ent­we­der privat (PKV) oder gesetz­lich (GKV) versichern.

Falls du dich für die GKV ent­schei­den soll­test, brauchst du nicht viel beach­ten. Das Leistungsspektrum der ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preis­lich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV ent­schei­dest, pro­fi­tierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.

Bei der PKV gestal­tet sich die Auswahl schon deut­lich kom­pli­zier­ter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der ver­schie­de­nen Anbieter unter­schei­den sich stark, sondern auch die Vielzahl an mög­li­chen Tarifen kann ganz schön ver­wir­rend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beant­wor­ten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abge­lehnt wirst.

Damit du den best­mög­li­chen Versicherungsschutz bekommst, soll­test du dich daher nicht an die nächst­bes­te Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei meh­re­ren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.

Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten über­nimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deut­lich nied­ri­ger als in der GKV – und das bei deut­lich bes­se­ren Leistungen.

Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar anmel­den oder die hier direkt einen kos­ten­lo­sen Beratungstermin buchen.

Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Kümmere dich früh­zei­tig um deinen pas­sen­den Versicherungsschutz

Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimm­te Aufgabe zu kümmern, aber plötz­lich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halb­wegs zufrie­den­stel­lend erle­di­gen sollst?

Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vor­he­ri­gen Tipps an. Um dich stress­frei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, soll­test du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwi­schen zwei und vier Wochen einplanen.

Einige Versicherungen sind deut­lich güns­ti­ger, wenn du sie noch als Student abschließt, als im Ref oder als Lehrer *in.

Da du ja selber weißt, wie es im Studium manch­mal zugeht, emp­feh­le ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wich­tigs­ten Versicherungen küm­merst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schrei­ben musst.

Ein wei­te­rer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deut­lich güns­ti­ge­re Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang pro­fi­tierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den best­mög­li­chen Versicherungsschutz.

Fazit:

Als angehende*r Referendar *in soll­test du:

  • Die wirk­lich wich­ti­gen Risiken absichern
  • Dir bei der Auswahl deiner Krankenversicherung genü­gend Zeit lassen
  • Dich früh­zei­tig (18–6 Monate vor Beginn des Refs) um den pas­sen­den Versicherungsschutz kümmern

Deine Vorteile sind:

  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
  • Du bekommst den best­mög­li­chen Versicherungsschutz
  • Du sparst bares Geld und star­test ganz ent­spannt ins Ref

Wenn du diese Tipps umset­zen und von den Vorteilen pro­fi­tie­ren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar buchen.

Ich freue mich auf deine Teilnahme!

Dein Hendrik

Was pas­siert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht ver­be­am­tet werde?

Wenn du dein Referendariat erfolg­reich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach wei­ter­geht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt ver­be­am­tet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letz­te­res kann öfter mal passieren.

Doch was pas­siert mit deiner pri­va­ten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst?

Erstmal darfst du vom Idealfall aus­ge­hen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.

Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung bei­be­hal­ten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung aus­zu­su­chen und deinen Tarif zu wech­seln. Denn auf­grund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) ent­steht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht. 

Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jewei­li­gen Gesellschaft not­wen­dig. Deswegen lässt es sich nie pau­schal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du soll­test das immer indi­vi­du­ell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif ent­schie­den, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.

Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis
Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis

Keine Planstelle: Was jetzt?

Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbei­test du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetz­li­chen Krankenkasse, da solche Stellen meis­tens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat ver­si­chern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).

Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner pri­va­ten Krankenversicherung, aller­dings ohne zu kündigen!

Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbei­test, heißt das nicht auto­ma­tisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder ver­be­am­tet wirst.

Dass du zu einem spä­te­ren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, pas­siert sogar ziem­lich häufig.

Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung. 

Deswegen soll­test du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abge­schlos­sen hast, eine soge­nann­te Anwartschaftsversicherung abschlie­ßen, anstatt zu kün­di­gen und somit deinen Gesundheitszustand „ein­frie­ren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref fest­ge­stell­ter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesi­chert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.

Welchen Vorteil hat das genau?

Stell dir vor du kün­digst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbei­test und gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert bist.

Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es unter­su­chen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.

Ein paar Wochen später erhältst du die erfreu­li­che Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antre­ten kannst, und auf Probe ver­be­am­tet wirst. 

Ab diesem Zeitpunkt könn­test du dich nun wieder privat ver­si­chern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.

Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen hast, müss­test du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheb­lich mehr kosten würde.

Hast du aller­dings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen und möch­test dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwan­deln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewer­ten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regu­lä­ren Beitrag – ganz ohne Zuschlag.

Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinn­voll, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst.

Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben

Und zwar, dass du weder ver­be­am­tet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffent­li­chen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.

Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz indi­vi­du­el­le Situation an.

Bist du ver­hei­ra­tet und dein*e Ehepartner*in ist gesetz­lich ver­si­chert, dann kannst du dich kos­ten­frei bei ihm oder ihr in der gesetz­li­chen Krankenkasse mitversichern.

Bist du aller­dings nicht ver­hei­ra­tet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetz­li­chen Krankenkasse versichern.

Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat kran­ken­ver­si­chern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimm­te Übergangstarife.

Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif ver­si­chern und trägst den Beitrag dann kom­plett selbst.

Diese Übergangstarife sind teil­wei­se sogar güns­ti­ger als eine gesetz­li­che Krankenkasse, wes­we­gen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat ver­si­chert zu sein.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, ent­schei­det das Jobcenter nach gesetz­li­chen Vorgaben. 

Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbei­test, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschil­der­ten Szenarien.

Fazit:

Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt ver­be­am­tet, sondern arbei­test in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetz­li­che Krankenkasse, wenn du nicht ober­halb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.

Wenn das der Fall sein sollte, soll­test du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner pri­va­ten Krankenversicherung abschlie­ßen, damit du bei einer spä­te­ren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wech­seln kannst. 

Solltest du nach dem Ref erstmal arbeits­los sein, ver­si­cherst du dich ent­we­der bei deinem/deiner Ehepartner*in kos­ten­los in der gesetz­li­chen Krankenkasse mit. Wenn du nicht ver­hei­ra­tet bist, nutzt du den Übergangstarif der pri­va­ten Krankenversicherung.

Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung pas­siert, wenn du nach dem Ref nicht direkt ver­be­am­tet wirst. 

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