Es ist schon ver­rückt, wie schnell die Zeit vergeht.

Gerade hat man noch Abi gemacht und ehe man sich ver­sieht, hat man den Master in der Tasche und startet in zwei Wochen ins Ref.

Ok, so schnell vergeht die Zeit nicht wirk­lich, aber manch­mal könnte man den Eindruck gewin­nen, dass es bei einigen ange­hen­den Lehrkräften genauso abläuft.

Woher ich diesen Eindruck habe?

Weil sich bei mir Woche für Woche ange­hen­de Referendar*innen melden, die sich „jetzt noch schnell“ um die Versicherungen fürs Ref kümmern müssen – für das Ref, das in zwei Wochen startet…

Ganz oben auf der Liste: Die private Krankenversicherung.

Mit etwas Glück kann es wirk­lich klappen, dass man so kurz­fris­tig noch den rich­ti­gen Versicherungsschutz bekommt. In den meisten Fällen sieht es aber anders aus.

Warum?

Damit es mit der Versicherung klappt, müssen von den ange­hen­den Referendar*innen diverse Gesundheitsfragen beant­wor­tet werden.

Und nicht nur das: Oft wollen die Versicherungen, neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen, auch noch Arztbriefe, Diagnosen und anderen ärzt­li­che Dokumente vor­ge­legt bekom­men, damit sie fun­diert ent­schei­den können, ob sie einen Versicherungsschutz anbie­ten oder nicht.

Mein Tipp: Friere deinen Gesundheitsstatus schon während des Refs ein! Keine Angst, es wird nicht kalt!

Diese Dokumente müssen dann von den ange­hen­den Anwärter*innen bei den ver­schie­de­nen Ärzten und Ärztinnen, Physiotherapeut*innen und Krankenhäusern ange­fragt werden und das kann teil­wei­se mehrere Wochen dauern und ganz schön nervig sein. Insbesondere, wenn man dann par­al­lel ins Ref startet und ganz andere Sorgen hat.

Das gleiche gilt übri­gens auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, um die sich Anwärter*innen kümmern sollten.

Welcher Tipp hilft gegen diesen Stress, auf den niemand Lust hat?

Dieser Tipp spart dir nicht nur Zeit, Nerven und Geld, sondern bringt dir einen wei­te­ren ganz ent­schei­den­den Vorteil: Planungssicherheit!

Wenn du dich also als Referendar*in später mal privat kran­ken­ver­si­chern willst, ist dieser Tipp wirk­lich Gold wert!

Kümmere dich so früh wie möglich um eine Optionsversicherung und „friere“ deinen Gesundheitszustand ein.

Vielleicht fragst du dich jetzt: Gesundheitszustand ein­frie­ren, was heißt das?

Dazu ein Beispiel:

Du bist im dritten Semester deines Lehramtstudiums und bist dir mitt­ler­wei­le sicher, dass du das Studium auch tat­säch­lich durch­zie­hen willst.

Du bist gesund und topfit und denkst dir: Heute wäre doch ein guter Tag, um die Gesundheitsfragen bei einer pri­va­ten Krankenversicherung zu beantworten.

Gesagt, getan. Du hast die Gesundheitsfragen beant­wor­tet, die private Krankenversicherung findet eben­falls, dass du gesund und topfit bist und schickt dir ein Angebot für eine Optionsversicherung zu.

Was nun? Du nimmst das Angebot an und zahlst nun jeden Monat einen bestimm­ten Betrag an die private Krankenversicherung.

Aber welchen Vorteil hast du nun?

Mit dieser Optionsversicherung sicherst du dir schon früh im Studium bei einer pri­va­ten Krankenversicherung das Recht, dass du dich später im Ref – ohne erneute Gesundheitsprüfung – privat kran­ken­ver­si­chern kannst. Unabhängig davon, was dir in der Zwischenzeit gesund­heit­lich pas­siert ist.

Aus meiner täg­li­chen Arbeit mit ange­hen­den Lehrkräften weiß ich eins:

Warum ist dieser Tipp so wertvoll?

Während des Studiums kann viel passieren.

Unfälle, Krankheiten, Operationen oder „nur“ Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Diagnosen, die dein Leben im besten Fall nicht weiter ein­schrän­ken, aber mit dem Besuch beim Arzt schwarz auf weiß in deiner „Krankenakte“ stehen.

Und das kann leider oft nega­ti­ve Konsequenzen mit sich bringen.

Diese nega­ti­ven Konsequenzen bedeu­ten in der Regel, dass du dich zwar privat kran­ken­ver­si­chern kannst, aber dafür einen erhöh­ten Beitrag zahlen musst.

Das liegt daran, dass die pri­va­ten Krankenversicherungen soge­nann­te „Risikozuschläge“ erheben, wenn dein Gesundheitszustand aus ihrer Sicht nicht optimal ist.

Es kann aber auch pas­sie­ren, dass die pri­va­ten Krankenversicherungen deinen Gesundheitszustand als so schlecht ein­stu­fen, dass sie dich über­haupt nicht ver­si­chern wollen.

In diesem Fall bleiben dann nur noch zwei Optionen: Die Öffnungsaktion oder die gesetz­li­che Krankenversicherung…

Wenn du dich auf einen leis­tungs­star­ken PKV-Tarif gefreut hast, sind diese beiden Optionen sicher nicht ideal.

All das kannst du ver­mei­den, wenn du dich früh genug um eine Optionsversicherung kümmerst

Klar, dieser Tipp hilft natür­lich nur dann, wenn du aktuell auch wirk­lich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.

Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirk­lich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.

Klar, dieser Tipp hilft natür­lich nur dann, wenn du aktuell auch wirk­lich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.

Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirk­lich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.

Kümmere dich früh um die Optionsversicherung für deine private Krankenversicherung!
Aber ist so eine Optionsversicherung nicht total teuer?

Ganz im Gegenteil.

Bei vielen Versicherungen kostet eine Optionsversicherung für ange­hen­de Lehrkräfte gerade mal 1€ im Monat.

Wenn du dich also direkt im ersten Semester für so eine Optionsversicherung ent­schei­dest und fünf Jahre stu­dierst, hast du gerade mal 60€ aus­ge­ge­ben und sparst dir ein Leben lang etwaige Risikozuschläge.

Du findest diesen Tipp gut?

Hier kannst du dir einen kos­ten­lo­sen Online-Termin mit mir buchen, in dem ich dir zeige, worauf du bei der Optionsversicherung unbe­dingt achten solltest.

Falls du auch sonst keine Tipps ver­pas­sen willst, folge mir einfach hier bei Instagram!

Ganze liebe Grüße

Dein Hendrik

„Ich muss eine Gesundheitsprüfung machen, damit ich mich privat kran­ken­ver­si­chern kann?!“

Falls du dabei an einen voll umfas­sen­den Gesundheitscheck wie beim Amtsarzt denkst, kann ich dich beru­hi­gen – du wirst nicht unter­sucht, ver­mes­sen oder auf ein Ergometer gesetzt!


Allerdings können es die Gesundheitsfragen, die du aus­fül­len musst, auch ganz schön in sich haben. Aber bevor ich darauf eingehe, fangen wir ganz vorne an:

Warum gibt es bei der PKV eine Gesundheitsprüfung?

Die pri­va­ten Krankenversicherungen denken wirt­schaft­lich und wollen sich selbst und die Versichertengemeinschaft vor allzu großen Risiken bewah­ren. Um das zu gewähr­leis­ten, machen sich die pri­va­ten Krankenversicherungen ein Bild von deinem Gesundheitszustand. Je nachdem, wie es um diesen gestellt ist, wirst du ent­we­der ganz normal ange­nom­men und zum regu­lä­ren Beitrag ver­si­chert, oder musst einen soge­nann­ten „Risikozuschlag“ zahlen.

In manchen Fällen, z.B. bei schwe­ren chro­ni­schen Erkrankungen, kann es auch sein, dass du von der pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wirst.

Was musst du beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens beachten?

Eins vor­ne­weg: Auch für dich geht es um Risikovermeidung. Allerdings bedeu­tet Risiko in deinem Fall, dass du bei fal­schen bzw. unvoll­stän­di­gen Angaben im Falle einer Überprüfung durch die PKV mit unan­ge­neh­men Konsequenzen leben musst. Dazu später mehr.

Mir war es wichtig, dass zu betonen, weil ich leider immer wieder davon höre, dass manche Versicherungsvermittler*innen den Eindruck erwe­cken, als seien die Angaben bei der Gesundheitsfragen nicht so wichtig. Nimm dir daher bitte genü­gend Zeit, deine Krankheitshistorie ver­nünf­tig aufzubereiten!

Welcher Zeitraum wird abge­fragt?

Hier gibt es ver­schie­de­ne Bereiche, die unter­schied­lich lange in die Vergangenheit abge­fragt werden. Diese vari­ie­ren von Versicherung zu Versicherung ein bisschen.

Meistens werden ambu­lan­te Behandlungen z.B. beim Orthopäden, oder eine Untersuchung bei der Hausärztin drei Jahre zurück abgefragt.

Bei Psychotherapie bzw. psy­chi­schen Problemen werden oft die letzten fünf Jahre abgefragt.

Bei grö­ße­ren Eingriffen wie z.B. einer OP im Krankenhaus oder einer län­ge­ren sta­tio­nä­ren Therapie, werden i.d.R. die letzten 10 Jahre abgefragt.

Wie ist es bei chro­ni­schen Erkrankungen?

Ob Allergien, eine Schilddrüsenunterfunktion oder dia­gnos­ti­zier­te Kurzsichtigkeit. Auch danach wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt und auch hier bist du dazu ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig Auskunft zu geben.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beant­wor­te?

Wenn du die Gesundheitsfragen bei der pri­va­ten Krankenversicherung falsch oder unvoll­stän­dig beant­wor­test, kann das teil­wei­se sehr unan­ge­neh­me Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuerst kann man unter­schei­den, ob du dabei fahr­läs­sig (du hast einen unwich­ti­gen Arztbesuch vor ein paar Jahren ver­ges­sen), grob fahr­läs­sig (du hast etwas ver­ges­sen anzu­ge­ben, das dir, mit ein paar Minuten nach­den­ken, hätte ein­fal­len müssen, z.B. ein gebro­che­ner Arm) oder vor­sätz­lich bzw. arg­lis­tig gehan­delt hast (du hast bewusst eine dir bekann­te Erkrankung verschwiegen).

Je nach Schwere des „Vergehens“, hat die Versicherung einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Von der Vertragsänderung, über die Kündigung bis hin zum Rücktritt ist alles denkbar. Diese Optionen klingen viel­leicht nicht beson­ders abschre­ckend, die Konsequenzen aller­dings schon, denn die Versicherung bleibt unter gewis­sen Umständen leis­tungs­frei und das in manchen Fällen auch rückwirkend.

In diesem Fall müss­test du dann alle bisher erhal­te­nen Leistungen zurück­zah­len! Je nachdem, welche Behandlungen bei dir ange­fal­len sind, kann das eine fünf- oder sogar sechs­stel­li­gen Summe bedeu­ten, die du dann aus deiner Tasche bezah­len müsstest.

Darüber hinaus bräuch­test du bei einer Kündigung oder einem Rücktritt eine neue Krankenversicherung. Leider wird bei den meisten Gesellschaften auch danach gefragt, ob dir schon mal von einer PKV gekün­digt wurde. Diese Frage müss­test du dann mit „Ja“ beant­wor­ten. Was das i.d.R. bedeu­tet, kannst du dir sicher selber ausmalen.

„Ich bin mir unsi­cher, was ich angeben muss und was ich weg­las­sen kann“

Keine Sorge, so geht es den meisten! Wenn du dir deine letzten 10 Lebensjahre vor Augen führst, kommen oft einige Erkrankungen oder Eingriffe zusam­men. Knöchel ver­staucht, Leberfleck ent­fernt, Unverträglichkeit fest­ge­stellt, Grippe gehabt, even­tu­ell mal ein Attest für eine Prüfungsleistung geholt… Dass man bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dann mal ins über­le­gen, was davon denn nun alles ange­ge­ben werden muss.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, dann melden dich gerne bei mir und wir machen einfach einen gemein­sa­men Termin aus.

Achtung, bitte unbe­dingt beachten!

Wenn du die Gesundheitsfragen beant­wor­test, achte darauf, dass dies anony­mi­siert geschieht! Das nennt sich dann anonyme Risikovoranfrage und hat für dich den großen Vorteil, dass du mehrere Versicherungsanbieter anfra­gen kannst, ohne, dass deine Daten per­so­na­li­siert gespei­chert werden. Solltest du dann von einer Versicherung ein nega­ti­ves Votum, also eine Ablehnung erhal­ten, hat das für dich darüber hinaus keine nega­ti­ven Konsequenzen und du kannst einfach das Votum der anderen Anbieter abwarten.

Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eine private Krankenversicherung findest, die dich ver­si­chert, melde dich einfach bei mir.

Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und helfe dir auch dabei, die Gesundheitsfragen best­mög­lich auf­zu­be­rei­ten, damit du die pas­sen­de Versicherung für dich findest.

Fazit

Die Gesundheitsfragen sind wichtig und sollten voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden.

Falsche Angaben bei der Gesundheitsfragen können für dich sehr teuer werden, nimm dir daher unbe­dingt aus­rei­chend Zeit!

Achte auf eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine even­tu­el­le Ablehnung keine nega­ti­ven Folgen für dich hat.

Liebe Grüße

Dein Hendrik!

Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure ein­ge­reich­te Arztrechnung anschau­en und dann spontan ent­schei­den, dass ihr einen Teil selbst bezah­len müsst.

Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der fest­ge­legt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstat­tet und wann nur bestimm­te Pauschalen über­nom­men werden.

Um zu erklä­ren, wie das genau funk­tio­niert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.

Wie funk­tio­niert die Kostenübernahme grundsätzlich?

Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimm­ten Teil eurer anfal­len­den Krankheitskosten über­nimmt, sofern ihr bei­hil­fe­be­rech­tig seid.

Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer pri­va­ten Krankenversicherung nutzen.

(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetz­li­chen Krankenkasse nutzen könnt, behand­le ich in einem sepa­ra­ten Blogbeitrag)

Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die rest­li­chen 50% eurer Krankheitskosten von der pri­va­ten Krankenversicherung bezahlt bekommt.

Einfaches Beispiel:

Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der pri­va­ten Krankenversicherung ein.

Nun erhal­tet ihr 1000€ von der Beihilfe erstat­tet und eben­falls 1000€ von der PKV.

Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.

Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?

Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie ver­schrie­ben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€

Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstat­tet bekommen.

In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung über­nom­men werden und somit erstat­tet die Beihilfe nur 100€.

Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.

In welchen Bereichen kann das passieren?

Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pau­schal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwar­ten. Allerdings lassen sich die Bereiche benen­nen, in denen es ins­ge­samt häu­fi­ger zu Kürzungen kommt:

  • Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)
  • Zahnersatz (Kürzungen bei den Material- und Laborkosten)
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Rücktransport aus dem Ausland)
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) werden zum Teil nicht zu 100% von der Beihilfe übernommen.

Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vier­stel­li­ge Summen geht.

Auch wenn alles detail­liert beschrie­ben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teil­wei­se nur schwer nachvollziehen.

Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:

(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit ein­ge­schränk­ter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärzt­li­che Verordnung nach Anlage 4 erbrin­gen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker auf­grund einer ärzt­li­chen Verordnung tätig, bemes­sen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestell­te Umsatzsteuer ist beihilfefähig.

Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?

Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles über­nimmt oder nicht, dann wählt bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.

Dieser sorgt dafür, dass ihr den ent­spre­chen­den „gekürz­ten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst über­neh­men müsst, da dieser dann von eurer pri­va­ten Krankenversicherung über­nom­men wird.

Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz beson­ders gut auf­pas­sen, in welchen Bereichen dieser bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwi­schen den ein­zel­nen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschau­en, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.

Falls ihr dabei Hilfe benö­tigt, könnt ihr euch hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemein­sam an, was die beste Lösung für euch ist.

Fazit

Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel gere­gelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber ver­lie­ren, wann die Beihilfe kürzt.

Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manch­mal aber auch um vier­stel­li­ge Beträge, die dann von euch über­nom­men werden müssen.

Um das zu ver­hin­dern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschlie­ßen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten auf­kommt, die nicht von der Beihilfe über­nom­men werden.

Wenn du aktuell kurz vor dem Ref stehst, emp­feh­le ich dir mein kos­ten­lo­ses Online Seminar.

Dort lernst du das wich­tigs­te zu den rele­van­ten Versicherungen fürs Ref und ver­mei­dest dadurch ärger­li­che Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!

Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbei­ten kann?

In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die rich­ti­ge Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.

Falls du jetzt eine pau­scha­le Antwort erwar­test: So einfach ist es leider nicht.

Das liegt an unter­schied­li­chen Faktoren:

  • Nicht alle Lehrer*innen ver­die­nen das Gleiche
  • Alle Lehrer*innen haben unter­schied­lich hohe Lebenshaltungskosten
  • Manche Lehrer*innen haben bereits einen Anspruch an den Dienstherrn, andere nicht

Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die ver­schie­de­nen Abschnitte deiner Laufbahn an und ver­su­chen uns der rich­ti­gen Absicherungshöhe anzunähern.

Du bist Referendar*in?

Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und ver­dienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst ent­las­sen werden.

Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nach­ver­si­chert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Eins steht aller­dings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklu­si­ve Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.

Die rich­ti­ge Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit wei­ter­hin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht mit­ein­be­zie­hen, da diese nicht sicher sind.

Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen soll­test, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemein­sam an, welche Absicherung für dich am besten passt.

Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.

Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?

Wenn du das Ref bereits erfolg­reich gemeis­tert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekom­men hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.

Du ver­dienst jetzt deut­lich mehr als im Ref, aller­dings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur mar­gi­nal. Solltest du dienst­un­fä­hig werden, würdest du also aller Voraussicht nach wei­ter­hin mit leeren Händen daste­hen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.

Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abge­si­chert bist, soll­test du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dem­entspre­chen­de Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monat­li­chen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewis­ses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für ein­ma­li­ge Ausgaben genü­gend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurück­le­gen kannst)

Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?

Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theo­re­tisch nur recht langsam auf, aber da es eine soge­nann­te Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tat­säch­lich eine echte Absicherung, falls du dienst­un­fä­hig werden solltest.

Auf die maximal mög­li­che Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bis­he­ri­gen Bezüge als Ruhegehalt zu.

Daraus wird aller­dings auch ersicht­lich, dass es zwi­schen deinen tat­säch­li­chen Bezügen und deinem mög­li­chen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.

Daher emp­fiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schlie­ßen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vor­neh­men zu müssen, emp­fiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr auto­ma­tisch anpasst.

Fazit:

Ausschlaggebend für die rich­ti­ge Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.

Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.

Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen ein­ge­schränk­ten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesam­ten Lebenshaltungskosten abde­cken, falls du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Natürlich muss man für sich selbst ent­schei­den, ob man nur das Allernötigste absi­chern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohn­ten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas groß­zü­gi­ger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (even­tu­ell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)

Wenn du noch stu­dierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kos­ten­los für mein Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und das wich­tigs­te zu den Versicherungen im Ref erfahren.

Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des pas­sen­den Tarifs gestal­tet sich schon recht kom­pli­ziert. Denn anders als bei den gesetz­li­chen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unter­schei­den, stellt man sich die unter­schied­li­chen Tarife bei der PKV indi­vi­du­ell zusammen.

Damit du dich bei der Wahl deiner pri­va­ten Krankenversicherung besser ori­en­tie­ren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusam­men­ge­stellt, die du beach­ten kannst.

  1. Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung
  2. Schau dir den Beitrag nach dem Referendariat an
  3. Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind
  4. Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
  5. Beantworte die Gesundheitsfrage gewissenhaft

Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die rich­ti­ge Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.

Achte auf eine finanz­kräf­ti­ge Versicherung

Die pri­va­ten Krankenversicherungen sind eigen­fi­nan­zier­te Unternehmen, die sich nicht nur durch unter­schied­li­che Leistungen, sondern auch durch unter­schied­li­che Beiträge von­ein­an­der unterscheiden.

Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der pri­va­ten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirt­schaf­ten und andere, die leider nicht so gut dastehen.

Was bedeu­tet das für die Beiträge in der Zukunft?

Wenn du deine private Krankenversicherung aus­wählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschau­en. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.

Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der ver­schie­de­nen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-pro­zen­ti­ge Vorhersage ablei­ten, aber du kannst dir ja selber mal fol­gen­de Frage stellen:

Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher nied­ri­gen Rücklagen?

Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an

In der freien Wirtschaft geht es manch­mal heiß her und so kann es vor­kom­men, dass es zwi­schen den unter­schied­li­chen pri­va­ten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein beson­ders güns­ti­ger Beitrag bewor­ben, der aber mit Vorsicht zu genie­ßen ist.

Wie beim ersten Tipp bereits ange­deu­tet, soll­test du dir nicht nur den ver­meint­lich güns­ti­gen Beitrag fürs Referendariat betrach­ten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträcht­lich und sollte daher auch bei deiner Wahl der pri­va­ten Krankenversicherung berück­sich­tigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat ver­si­chert bleiben wirst.

Wähle die Leistungen, die dir wirk­lich wichtig sind

Dieser Tipp mag sich viel­leicht nach gesun­dem Menschenverstand anhören, aber aus hun­der­ten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der pas­sen­den Tarife gar­nicht immer so leichtfällt.

Neben den „nor­ma­len“ Leistungen (ambu­lant, sta­tio­när und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.

Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer mög­li­cher­wei­se zu viel, ent­schei­dest du dich für den güns­tigs­ten Tarif, ärgerst du dich viel­leicht darüber, dass du immer mal wieder drauf­zah­len musst oder ange­ra­te­ne Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung über­nom­men werden.

Daher rate ich dazu, dich aus­führ­lich mit den Leistungen zu beschäf­ti­gen und nicht aus­schließ­lich auf die Kosten zu achten.

Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen soll­test und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Wir schauen und gemein­sam deine indi­vi­du­el­le Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.

Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif

Das bringt uns auch schon zum nächs­ten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optio­nal wählbar

Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der ver­schie­de­nen Bundesländer haben es tat­säch­lich in sich. Einerseits über­nimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, ande­rer­seits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.

Kürzen bedeu­tet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstat­tet, sondern even­tu­ell nur 1000€ (25%).

Da die PKV ihrer­seits 50% erstat­tet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.

Es sei denn…

…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon ver­mu­ten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die rest­li­chen 1000€.

Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?

Wahrscheinlich ist dir schon mal auf­ge­fal­len, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryp­tisch for­mu­liert sind.

Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erken­nen lassen, dass die bewor­be­ne Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.

Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimm­te Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbie­ten. Diese ergän­zen dann bei­spiels­wei­se zwar bei ambu­lan­ten Eingriffen, aller­dings nicht bei sta­tio­nä­ren Leistungen.

Hier lohnt sich daher ein detail­lier­ter Blick ins Kleingedruckte.

Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft

Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber ent­schei­dend, wenn du die gebuch­te Leistung auch erhal­ten möchtest.

Die Versicherungen wollen sich natür­lich vor hohen Risiken schüt­zen und selek­tie­ren daher mit den Gesundheitsfragen …

Das ver­lei­tet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewis­ser Hinsicht ver­ständ­lich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäqua­ten Versicherungsschutz ver­zich­ten. Gleichzeitig kann eine fahr­läs­si­ge oder arg­lis­ti­ge vor­ver­trag­li­che Anzeigepflichtverletzung extrem unan­ge­neh­me Konsequenzen haben.

Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur voll­stän­di­genck­ab­wick­lung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstat­te­ten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.

Wenn du dir unsi­cher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktu­el­len Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wech­seln kannst, buche Dir hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemein­sam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den ver­schie­de­nen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.

Optionsversicherung bereits im Lehramtsstudium abschließen?

Du musst deine Bachelorarbeit bald abgeben, aber irgend­wie kannst du schon absehen, dass du es nicht pünkt­lich zum Abgabezeitpunkt schaf­fen wirst. Was sollst du jetzt machen?

Vielleicht beschleicht dich der Gedanke, dass du die Frist irgend­wie ver­län­gern müss­test, aber dafür bräuch­test du z. B. eine ärzt­li­che Bescheinigung.

Nachdem du länger darüber nach­ge­dacht hast, gehst du tat­säch­lich zu deiner Ärztin. Du schil­derst die Situation, sprichst mit ihr über den Zeitdruck, die Belastung und die Angst davor, dass du die Bachelorarbeit nicht recht­zei­tig fertigbekommst.

Deine Ärztin ist sehr ver­ständ­nis­voll, erin­nert sich auch noch sehr gut an die stres­si­gen Phasen in ihrem Medizinstudium und schreibt dir ein Attest.

Welche Auswirkungen kann ein Attest lang­fris­tig haben?

Du gehst glück­lich nach Hause, kannst deine Abgabefrist um zwei Wochen ver­län­gern und schaffst es tat­säch­lich, deine Arbeit pünkt­lich abzu­ge­ben. Super! Oder?

Knappe zwei Jahre später stehst du endlich vor deinem Ref und küm­merst dich, wie deine Kommiliton*innen, um die pas­sen­de Krankenversicherung.

Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehst du die erfor­der­li­chen Gesundheitsfragen durch, als dir dein Arztbesuch von damals wieder einfällt.

Über die dama­li­ge Diagnose hast du dir eigent­lich nie Gedanken gemacht, also for­derst du sie bei deiner Ärztin an und siehe da: Es wurde eine Angststörung diagnostiziert.

Welche Konsequenzen kann das haben?

Da die pri­va­ten Krankenversicherungen sehr bedacht darauf sind, ihr Risiko zu mini­mie­ren, können der­ar­ti­ge Diagnosen dazu führen, dass du abge­lehnt wirst.

Denn gerade bei Diagnosen, die die Psyche betref­fen, schei­nen die Versicherungen sehr genau hin­zu­schau­en. Ob das gerecht­fer­tigt ist, möchte ich hier nicht dis­ku­tie­ren. Wichtig sind für dich vor allem zwei Aspekte:

Wie kannst du so eine Diagnose ver­hin­dern und wie kannst du sie „repa­rie­ren“?

Der ein­fachs­te Weg ist natür­lich, dass du gar nicht erst in eine Situation gerätst, in der du eine ärzt­li­che Bescheinigung benö­tigst, um mehr Zeit für eine Abgabe zu bekom­men oder um dich noch von einer Klausur abzu­mel­den. Das ist leicht gesagt, aller­dings läuft im Leben eben nicht immer alles nach Plan.

Wenn es also schon zu spät ist und du den Eindruck hast, dass die gestell­te Diagnose eigent­lich nichts mit deinem dama­li­gen Gesundheitszustand zu tun hat, kannst du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Mit etwas Glück erklärt sich die Ärztin bereit, ein Schreiben auf­zu­set­zen, in dem sie die Gründe für die dama­li­ge Diagnose erklärt und darauf hin­weist, dass es sich z. B. um eine ein­ma­li­ge und beson­ders stres­si­ge Phase gehan­delt hat. Vielleicht hat das eine posi­ti­ve Auswirkung auf das Votum der PKV, sodass du ganz normal ver­si­chert wirst. Meiner Erfahrung nach ist die Aussicht darauf aber eher sehr unwahrscheinlich.

Warum ist es außer­dem wichtig, auf ärzt­li­che Diagnosen zu achten?

Nicht nur bei der PKV gibt es Gesundheitsfragen, die voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden müssen. Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) wird nach deinem Gesundheitszustand gefragt. Sicher hast du auch schon davon gehört, dass du zum Amtsarzt musst, bevor du ver­be­am­tet wirst. Auch hier wirst du nicht nur auf Herz und Nieren geprüft (im wahrs­ten Sinne des Wortes), sondern musst auch Fragen zu zurück­lie­gen­den Diagnosen, Arztbesuchen und Krankheiten beantworten.

Was hilft denn dann überhaupt?

Im Beispiel zu Beginn war die Diagnose natür­lich deut­lich über­zo­gen, du warst ja schließ­lich gesund und woll­test ledig­lich etwas mehr Zeit für deine Bachelorarbeit haben. Es kann aber natür­lich auch pas­sie­ren, dass du während deines Lehramtsstudiums tat­säch­lich krank wirst, der Stress zu viel wird und du wirk­lich medi­zi­ni­sche Hilfe benö­tigst (sei es phy­sisch oder psychisch).

Um deinen Versicherungsschutz dadurch nicht zu gefähr­den, hast du die Möglichkeit, z. B. bereits zu Beginn deines Studiums, für wenige Euro im Monat eine Optionsversicherung bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn du gerade noch am Anfang deines Studiums stehst und dich fragst, ob eine Optionsversicherung für dich sinn­voll sein könnte, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und bekommst alle wich­ti­gen Infos dazu!

Wenn du das machst, wird dein Gesundheitszustand „ein­ge­fro­ren“ und du musst beim spä­te­ren Abschluss deiner PKV keine wei­te­ren Gesundheitsfragen beant­wor­ten, egal, welche Diagnosen dir im wei­te­ren Verlauf deines Studiums gestellt werden.

Wichtig: Die Optionsversicherung gilt auch tat­säch­lich nur bei der Krankenversicherung, bei der du sie abge­schlos­sen hast. Mache dich daher also unbe­dingt vorher schlau, welche Versicherung am besten zu dir passt.

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es diese Möglichkeit leider nicht, dafür kannst du bereits als Student*in (theo­re­tisch auch schon früher) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschlie­ßen. Der Beitrag ist für Student*innen relativ günstig.

Fazit zur Optionsversicherung einer PKV schon im Lehramtsstudium

Es lässt sich nicht immer ver­hin­dern, dass man eine uner­wünsch­te Diagnose erhält. Was sich aber ver­hin­dern lässt, ist, dass diese Diagnosen nega­ti­ve Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.

Mit einer Optionsversicherung kannst du deinen Gesundheitszustand ein­frie­ren und musst dir im Falle einer Erkrankung, Stress oder Ängste keine Gedanken darüber machen, ob ein Arztbesuch unan­ge­neh­me Konsequenzen für deine zukünf­ti­ge private Krankenversicherung haben könnte.

Wenn du mehr zu den Themen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Optionsversicherung wissen willst, melde dich einfach hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar an! Ich freue mich auf deine Teilnahme!

Du star­test bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern soll­test, was du dabei beach­ten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?

Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wich­tigs­ten Tipps, die du als Referendar *in in spe beach­ten solltest.

Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du fol­gen­de Vorteile:

  • Du findest den rich­ti­gen Schutz und kannst ganz ent­spannt ins Ref starten
  • Du sicherst dir die güns­tigs­ten Beiträge bei den wich­ti­gen Versicherungen
  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
Nutze deine Vorteile, damit du ent­spannt in den Lehrberuf starten kannst.

Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Sichere die wirk­lich wich­ti­gen Risiken ab:

Das klingt viel­leicht erst mal total logisch und nach gesun­dem Menschenverstand, aber du wärest sicher­lich über­rascht, wenn du wüss­test, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.

Ist das falsch?

Natürlich kann man all diese Versicherungen abschlie­ßen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.

Du soll­test dich am Anfang aber erst mal um die größten und rele­van­tes­ten Risiken kümmern.

Aber welche Risiken sind das?

Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern soll­test, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du inner­halb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesund­heit­li­chen Gründen dienst­un­fä­hig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sons­ti­ge Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abge­si­chert bist und eine monat­li­che Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das zweite Risiko, das du unbe­dingt absi­chern soll­test, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind ver­letzt, weil du deine Aufsichtspflicht ver­letzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukom­men.  Damit du dich nicht ver­schul­den musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.

Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genü­gend Zeit

Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wich­tigs­ten Absicherungen gehört. Du hast natür­lich Recht!

Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.

Obwohl die beiden weiter oben genann­ten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber ent­schei­den, ob du sie auch tat­säch­lich abschließt.

An der Krankenversicherung führt hin­ge­gen kein Weg vorbei.

Allerdings stehen die als Beamter *in zwei ver­schie­de­ne Versicherungssysteme zur Wahl.

Du kannst dich ent­we­der privat (PKV) oder gesetz­lich (GKV) versichern.

Falls du dich für die GKV ent­schei­den soll­test, brauchst du nicht viel beach­ten. Das Leistungsspektrum der ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preis­lich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV ent­schei­dest, pro­fi­tierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.

Bei der PKV gestal­tet sich die Auswahl schon deut­lich kom­pli­zier­ter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der ver­schie­de­nen Anbieter unter­schei­den sich stark, sondern auch die Vielzahl an mög­li­chen Tarifen kann ganz schön ver­wir­rend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beant­wor­ten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abge­lehnt wirst.

Damit du den best­mög­li­chen Versicherungsschutz bekommst, soll­test du dich daher nicht an die nächst­bes­te Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei meh­re­ren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.

Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten über­nimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deut­lich nied­ri­ger als in der GKV – und das bei deut­lich bes­se­ren Leistungen.

Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar anmel­den oder die hier direkt einen kos­ten­lo­sen Beratungstermin buchen.

Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Kümmere dich früh­zei­tig um deinen pas­sen­den Versicherungsschutz

Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimm­te Aufgabe zu kümmern, aber plötz­lich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halb­wegs zufrie­den­stel­lend erle­di­gen sollst?

Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vor­he­ri­gen Tipps an. Um dich stress­frei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, soll­test du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwi­schen zwei und vier Wochen einplanen.

Einige Versicherungen sind deut­lich güns­ti­ger, wenn du sie noch als Student abschließt, als im Ref oder als Lehrer *in.

Da du ja selber weißt, wie es im Studium manch­mal zugeht, emp­feh­le ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wich­tigs­ten Versicherungen küm­merst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schrei­ben musst.

Ein wei­te­rer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deut­lich güns­ti­ge­re Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang pro­fi­tierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den best­mög­li­chen Versicherungsschutz.

Fazit:

Als angehende*r Referendar *in soll­test du:

  • Die wirk­lich wich­ti­gen Risiken absichern
  • Dir bei der Auswahl deiner Krankenversicherung genü­gend Zeit lassen
  • Dich früh­zei­tig (18–6 Monate vor Beginn des Refs) um den pas­sen­den Versicherungsschutz kümmern

Deine Vorteile sind:

  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
  • Du bekommst den best­mög­li­chen Versicherungsschutz
  • Du sparst bares Geld und star­test ganz ent­spannt ins Ref

Wenn du diese Tipps umset­zen und von den Vorteilen pro­fi­tie­ren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar buchen.

Ich freue mich auf deine Teilnahme!

Dein Hendrik

Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?

Wenn du ins Referendariat ein­steigst, stellt sich immer auch die Frage, wie du ab jetzt eigent­lich kran­ken­ver­si­chert sein willst. Für viele bietet die private Krankenversicherung eine gute Alternative, da du als Beamter*in auf­grund deines Beihilfeanspruchs nur einen Teil über die private Krankenversicherung abde­cken musst und der Beitrag dadurch oftmals güns­ti­ger ist, als wenn du dich frei­wil­lig gesetz­lich versicherst.

Ablehnung wegen Vorerkrankung?

Wenn du aller­dings ein paar Vorerkrankungen hast, kann es sein, dass dich private Krankenversicherungen nicht ver­si­chern möchten. Denn anders als gesetz­li­che Krankenkassen, sind private Krankenversicherungen nicht dazu ver­pflich­tet, dich zu versichern. 

Daher besteht die Möglichkeit, dass dein Antrag bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wird. 

Das bedeu­tet für dich dann aller­dings nicht, dass du diese über­haupt nicht nutzen kannst. 

Vorerkrankungen sind nicht immer Ausschlusskriterium bei der PKV. Oft lohnt ein genaue­rer Blick. 

Öffnungsaktion als Ausweg? Das sind die Voraussetzungen:

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt.

Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt

Wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*innen, Beamtenanwärter*innen) oder Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch Angehörige können unter Umständen über die Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschlie­ßen. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. 

Für die ver­schie­de­nen Personengruppen gibt es aber bestimm­te Fristen, die ein­ge­hal­ten werden müssen, damit man im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung auf­ge­nom­men wird. Dabei ist übri­gens nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Tag der Antragsstellung ausschlaggeben.

Der Antrag muss inner­halb der Frist dann bei einem Versicherungsunternehmen ein­ge­reicht werden.

Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger*innen gilt, dass der Antrag inner­halb von sechs Monaten nach der erst­ma­li­gen Verbeamtung gestellt werden muss. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei der Beginn des Beamtenverhältnisses, meis­tens also der Beginn des Refs. Für Angehörige von Beamtenanfänger*innen oder bei Eheschließung von bereits privat ver­si­cher­ten Beamt*innen liegt die Frist eben­falls bei sechs Monaten ab ihrer erst­ma­li­gen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.

Neben diesen Voraussetzungen gibt es noch eine weitere: 

Du darfst vorher nicht schon privat ver­si­chert gewesen sein und es muss sich dabei um den erst­ma­li­gen Abschluss einer pri­va­ten Krankenversicherung handeln.

Welche Leistungen bietet die Öffnungsaktion?

Bei der Öffnungsaktion darfst du von den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden. Ebenfalls dürfen keine Leistungen aus­ge­schlos­sen werden und Risikozuschläge dürfen nur max. 30 % betragen.

Allerdings ist es bei der Öffnungsaktion so, dass die Leistungen in den meisten Fällen nur auf den Leistungen der Beihilfe basiert. Die Leistungen aus der pri­va­ten Krankenversicherung sind also i.d.R. nur so hoch, wie die der Beihilfe, sodass es öfters vor­kom­men kann, dass du einen gewis­sen Teil selbst zahlen musst.

Übernimmt die Beihilfe in deinem Bundesland aller­dings die Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, 2‑Bettzimmer im Krankenhaus) so können auch diese u.U. bei der Öffnungsaktion deiner pri­va­ten Krankenversicherung mit­ver­si­chert werden.

Wenn die Beihilfe das in deinem Bundesland nicht vor­sieht, kannst du die Wahlleistungen leider nicht in den PKV Tarif integrieren.

Ebenfalls deckt eine Öffnungsaktion in der Regel nicht den Beihilfeergänzungstarif (das sind Tarife, die die Lücke zur Beihilfe schlie­ßen) ab. Manche Gesellschaften bieten aber auch dafür eine Lösung an.

Solltest du von einer pri­va­ten Krankenversicherung auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte eine Ablehnung bekom­men, so werden die teil­neh­men­den Versicherungsgesellschaften auf die Öffnungsaktion hin­wei­sen. Allerdings muss vorher erkenn­bar sein, dass eine Aufnahme nur über die Öffnungsaktion zustan­de kommt.

Welche Versicherungen nehmen an der Öffnungsaktion teil?

Nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil, daher sind hier nur die Gesellschaften auf­ge­lis­tet, bei denen du dich über die Öffnungsaktion privat ver­si­chern kannst.

·       Allianz Private Krankenversicherungs-AG

·       Barmenia Krankenversicherung a.G.

·       Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

·       DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG

·       Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

·       DKV Deutsche Krankenversicherung AG

·       Generali Deutschland Krankenversicherung AG

·       Hallesche Krankenversicherung a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       HUK-COBURG-Krankenversicherung AG

·       INTER Krankenversicherung AG

·       Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       LIGA Krankenversicherung kath. Priester VvaG

·       Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

·       Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG

·       SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.

·       Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

·       UKV – Union Krankenversicherung 

Fazit:

Der größte Vorteil der Öffnungsaktion ist, dass du über diesen Weg von den teil­neh­men­den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden kannst und der Risikozuschlag auf 30 % begrenzt ist.

Somit hast du auf jeden Fall die Chance, von der gesetz­li­chen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wech­seln. Dadurch hast du güns­ti­ge­re Beiträge, als wenn du dich als Beamt*in gesetz­lich ver­si­cherst, erhältst oftmals schnel­le­re Termin, da du Privatpatient*in bist und kannst bei manchen Beihilfeträgern sogar die sta­tio­nä­re Wahlleistung mit absichern.

Du soll­test diese Entscheidung aber gut durch­den­ken, da bei der Öffnungsaktion einige Leistungen (z.B. Beihilfeergänzungstarif, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld) nur bei wenigen Gesellschaften mit­ver­si­chert werden können. Die Beantragung ist sehr auf­wen­dig, da die Gesellschaften von dir oft aus­führ­li­che Nachweise, Unterlagen oder Atteste bekom­men wollen. Wenn du mal mit den Leistungen unzu­frie­den bist, ist ein Wechsel der PKV kaum bis gar nicht möglich und du musst dabei wie­der­um bestimm­te Fristen dabei beachten.

Lass dich zu diesem Thema deshalb gut beraten … gerne auch von mir 😉

Viele Grüße,

Hendrik Hamel

Einen Moment nicht auf­ge­passt und schon ist ein Schaden passiert. 

Wie schnell sowas pas­sie­ren kann, ist sicher den meisten bekannt. 

Den wenigs­tens ist aber bewusst, dass man in solch einer Situation von Gesetzes wegen ver­pflich­tet ist, unbe­grenzt für den ent­stan­de­nen Schaden mit seinem pri­va­ten Vermögen zu haften. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.

Damit du solche Schäden nicht aus deinem eigenen Portemonnaie bezah­len musst, hat man im pri­va­ten Bereich in der Regel eine Haftpflichtversicherung. 

Aber wie ist das im Referendariat?

Unabhängig welchen Beruf du ausübst, ist eine Haftpflichtversicherung eine abso­lu­te „Must-Have“ Versicherungen.

Mit der Haftpflichtversicherung sicherst du dich gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab.

Kleinere Sachschäden (dir fällt die Vase einer Freundin auf den Boden) sind dabei noch relativ gut weg­zu­ste­cken, wenn es aber um Personenschäden geht, kann es schnell teuer werden.

Für dich als (angehende/r) Referendar*in oder Lehrer*in gibt es aber eine Besonderheit, die du unbe­dingt bei der Auswahl deiner Haftpflichtversicherung beach­ten musst.

Eine private Haftpflichtversicherung über­nimmt, wie der Name schon sagt, nur Schäden für den pri­va­ten Bereich. 

Hast du hin­ge­gen einen Schaden während der Dienstzeit ver­ur­sacht, kommt die private Haftpflichtversicherung im Ref bzw. während der Dienstzeit nicht dafür auf. 

Wer haftet also für Schäden im Ref?

In erster Linie haftet dein Dienstherr, wenn du einen Schaden ver­ur­sachst. Er kann dich bei grober Fahrlässigkeit aller­dings in die Verantwortung ziehen und dich haftbar machen.

Sollte das pas­sie­ren, haftest du selbst für diesen Schaden – und das unbe­grenzt und persönlich.

Aber was kann so ein Schaden im Dienst sein?

Solltest du z.B. während der Pausenaufsicht, eines Tagesausflugs oder einer Klassenfahrt deiner Aufsichtspflicht nicht nach­kom­men und ein Schüler oder eine Schülerin ver­letzt sich schwer, kannst du dafür unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das gleiche gilt, wenn bei einem Experiment etwas schief­läuft und jemand zu Schaden kommt oder der Klassenraum in Brand gerät.

Wenn so etwas pas­siert, muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ent­stan­den ist.

Da es nicht in deinem Interesse ist, dass sich Schüler*innen ver­let­zen oder etwas in der Schule kaputt geht, wird i.d.R. kein Vorsatz bestehen.

Allerdings wird darüber hinaus geprüft, ob es sich um ein­fa­che oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

Bei einer ein­fa­chen Fahrlässigkeit haftet nämlich der Dienstherr selbst, wo hin­ge­gen du bei grober Fahrlässigkeit selbst für die ent­stan­de­nen Kosten auf­kom­men musst.

Das Gesetz ist hier leider nicht auf deiner Seite, denn sowohl das Beamtenstatusgesetz wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagen, dass Schäden, die auf­grund einer soge­nann­ten Dienstpflichtverletzung ent­ste­hen, von dir getra­gen werden müssen.

Wiege dich wegen des Begriffs „grobe Fahrlässigkeit“ bitte auch nicht in fal­scher Sicherheit:

Wenn du Pausenaufsicht hast und wäh­rend­des­sen noch mal ins Lehrerzimmer zurück­gehst, weil du noch eine Nachricht von deinem Handy ver­schi­cken willst, wäre das schon grob fahrlässig.

Deswegen musst du unbe­dingt darauf achten, dass deine Haftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflichtversicherung enthält. Denn diese kommt dann z.B für solche Schäden auf und schützt dich vor even­tu­ell auf­tre­ten­den Kosten.

Neben der Diensthaftpflicht soll­test du aber auch beach­ten, dass deine Haftpflichtversicherung auch bei Verlust von Dienstschlüssen aufkommt.

Denn wenn du mal deinen Dienstschlüssel ver­lierst, und dadurch die Schließanlage der Schule aus­ge­tauscht werden muss, was, je nach Größe der Schule, schon mal gut und gerne Zehn‑, Zwanzig- oder Dreißigtausend Euro kosten kann, springt dafür auch die Haftpflichtversicherung ein.

Fazit:

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine „Must-Have“ Versicherung, weil du einige Schäden über­haupt nicht aus eigenen Mitteln beglei­chen könn­test und im schlimms­ten Fall finan­zi­ell rui­niert wärest.

Im Ref und auch danach ist eine Diensthaftpflicht Versicherung unver­zicht­bar, weil dein Dienstherr dich bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung ziehen kann und du haftbar gemacht wirst. Auch hier kann es bei grö­ße­ren Sach- oder Personenschäden um Summen gehen, die du finan­zi­ell nicht allein stemmen könntest.

Damit du auch bei Dienstschlüsselverlust abge­si­chert bist, soll­test du auch diesen „Baustein“ bei deiner Haftpflichtversicherung mit inte­griert habe

Was pas­siert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht ver­be­am­tet werde?

Wenn du dein Referendariat erfolg­reich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach wei­ter­geht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt ver­be­am­tet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letz­te­res kann öfter mal passieren.

Doch was pas­siert mit deiner pri­va­ten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst?

Erstmal darfst du vom Idealfall aus­ge­hen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.

Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung bei­be­hal­ten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung aus­zu­su­chen und deinen Tarif zu wech­seln. Denn auf­grund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) ent­steht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht. 

Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jewei­li­gen Gesellschaft not­wen­dig. Deswegen lässt es sich nie pau­schal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du soll­test das immer indi­vi­du­ell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif ent­schie­den, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.

Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis
Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis

Keine Planstelle: Was jetzt?

Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbei­test du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetz­li­chen Krankenkasse, da solche Stellen meis­tens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat ver­si­chern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).

Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner pri­va­ten Krankenversicherung, aller­dings ohne zu kündigen!

Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbei­test, heißt das nicht auto­ma­tisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder ver­be­am­tet wirst.

Dass du zu einem spä­te­ren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, pas­siert sogar ziem­lich häufig.

Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung. 

Deswegen soll­test du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abge­schlos­sen hast, eine soge­nann­te Anwartschaftsversicherung abschlie­ßen, anstatt zu kün­di­gen und somit deinen Gesundheitszustand „ein­frie­ren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref fest­ge­stell­ter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesi­chert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.

Welchen Vorteil hat das genau?

Stell dir vor du kün­digst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbei­test und gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert bist.

Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es unter­su­chen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.

Ein paar Wochen später erhältst du die erfreu­li­che Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antre­ten kannst, und auf Probe ver­be­am­tet wirst. 

Ab diesem Zeitpunkt könn­test du dich nun wieder privat ver­si­chern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.

Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen hast, müss­test du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheb­lich mehr kosten würde.

Hast du aller­dings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen und möch­test dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwan­deln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewer­ten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regu­lä­ren Beitrag – ganz ohne Zuschlag.

Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinn­voll, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst.

Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben

Und zwar, dass du weder ver­be­am­tet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffent­li­chen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.

Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz indi­vi­du­el­le Situation an.

Bist du ver­hei­ra­tet und dein*e Ehepartner*in ist gesetz­lich ver­si­chert, dann kannst du dich kos­ten­frei bei ihm oder ihr in der gesetz­li­chen Krankenkasse mitversichern.

Bist du aller­dings nicht ver­hei­ra­tet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetz­li­chen Krankenkasse versichern.

Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat kran­ken­ver­si­chern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimm­te Übergangstarife.

Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif ver­si­chern und trägst den Beitrag dann kom­plett selbst.

Diese Übergangstarife sind teil­wei­se sogar güns­ti­ger als eine gesetz­li­che Krankenkasse, wes­we­gen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat ver­si­chert zu sein.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, ent­schei­det das Jobcenter nach gesetz­li­chen Vorgaben. 

Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbei­test, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschil­der­ten Szenarien.

Fazit:

Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt ver­be­am­tet, sondern arbei­test in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetz­li­che Krankenkasse, wenn du nicht ober­halb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.

Wenn das der Fall sein sollte, soll­test du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner pri­va­ten Krankenversicherung abschlie­ßen, damit du bei einer spä­te­ren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wech­seln kannst. 

Solltest du nach dem Ref erstmal arbeits­los sein, ver­si­cherst du dich ent­we­der bei deinem/deiner Ehepartner*in kos­ten­los in der gesetz­li­chen Krankenkasse mit. Wenn du nicht ver­hei­ra­tet bist, nutzt du den Übergangstarif der pri­va­ten Krankenversicherung.

Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung pas­siert, wenn du nach dem Ref nicht direkt ver­be­am­tet wirst. 

Wenn du dich um das Thema Versicherungen küm­merst, kommt immer mal wieder die Frage auf, ob man im Referendariat bzw. als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht bzw. ob diese sinn­voll ist.

Diese Frage ist ganz einfach beant­wor­tet: Ja, sie ist sinnvoll. 

Denn wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, dann hast du ent­we­der gar keine Einnahmen oder zumin­dest deut­lich gerin­ge­re Einnahmen zu erwarten.

Wenn du diese ent­stan­de­ne Lücke durch ein großes finan­zi­el­les Polster schlie­ßen kannst, z.B. durch einen sie­ben­stel­li­gen Betrag auf deinem Bankkonto oder durch Mieteinnahmen, dann brauchst du natür­lich keine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.

Hast du diesen „Luxus“ nicht, ist die Absicherung deines Einkommens durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung aller­dings sehr sinnvoll.

Leider pas­siert es immer häu­fi­ger, dass Lehrer*innen ihren Dienst aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr ausüben können. Unterschiedlichen Studien zufolge, sind gerade Nervenkrankheiten, wie z.B. Depressionen oder Burnout, einer der häu­figs­ten Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Aber natür­lich kann man auch aus anderen Gründen, wie etwa durch Krebs, Herz/Gefäßerkrankungen oder auch durch Unfälle dienst­un­fä­hig werden. Laut Statistischem Bundesamt hörten 2017 rund zwölf Prozent der Lehrer*innen auf­grund von Dienstunfähigkeit vor­zei­tig auf zu arbeiten. 

Da sich wahr­schein­lich niemand davon frei­spre­chen kann, dass so etwas pas­siert, soll­test du die aus der Dienstunfähigkeit ent­ste­hen­den finan­zi­el­len Einbußen durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Zunächst muss man aber sagen, dass es per se eigent­lich keine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, obwohl davon sehr oft die Rede ist.

Die kor­rek­te Bezeichnung lautet:

Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel

Diese Klausel hat für dich als angehende*r Beamt*in einen großen Vorteil.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne soge­nann­te DU-Klausel, binden sich Versicherungen mit echter DU-Klausel an den Nachweis der Dienstunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit, den Eintritt der Berufsunfähigkeit anzu­zwei­feln und zu über­prü­fen (Was es mit der echten DU-Klausel genau auf sich hat, erfährst du in einem andern Blogartikel).

Wann ist man über­haupt „dienst­un­fä­hig“?

Dienstunfähig bist du dann, wenn du inner­halb von 6 Monaten, 3 Monate krank bist und gleich­zei­tig inner­halb eines Zeitraumes, den die ein­zel­nen Ländergesetze fest­le­gen, nicht wieder voll dienst­fä­hig werden wirst. Der Zeitraum beträgt in allen Ländergesetzen sechs Monate.

Wenn ein Arzt dir das beschei­nigt, bekommst du eine „Dienstunfähigkeitsurkunde“ und wirst dienst­un­fä­hig geschrieben. 

Spricht man darüber, ob Beamte und ins­be­son­de­re Referendare*innen oder Lehrer*innen eine Dienstunfähigkeitsversicherung brau­chen, hört man manch­mal, dass eine solche Absicherung nicht nötig sei, da der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Pension bezahle. Allerdings hat nicht jede*r Lehrer*in auto­ma­tisch einen Anspruch auf das sog. Ruhegehalt bei ein­tre­ten­der Dienstunfähigkeit und zudem deckt dieses Ruhegehalt i.d.R. nie die vollen Bezüge ab: Es bleibt immer eine Lücke bestehen.

Denn ob und wie viel du als Lehrer*in an Versorgungsleistungen von deinem Dienstherrn bekommst, hängt von deinem Status, den Jahren, die du bis zur Dienstunfähigkeit gear­bei­tet hast und der Höhe deiner Bezüge ab.

Doch auch wenn du ein Ruhegehalt (wird auch Versorgungsanspruch oder Pensionsanspruch genannt) bekommst, heißt das nicht auto­ma­tisch, dass dieser auch aus­reicht, um deinen Lebensstandard zu halten.

Je früher du dienst­un­fä­hig geschrie­ben wirst, umso nied­ri­ger ist dein Anspruch auf Ruhegehalt. 

Die soge­nann­te Versorgungslücke liegt demnach zwi­schen 100 % und 28,75 %. Es kommt also darauf an, wann du dienst­un­fä­hig wirst.

Gerade wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*in) oder Beamt*in auf Probe bist, hast du kei­ner­lei Ansprüche auf Ruhegehalt, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen wie einer Krankheit oder einen Unfall dienst­un­fä­hig geschrie­ben wirst. Wenn du aller­dings auf­grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfall dienst­un­fä­hig wirst, bekommst du ein biss­chen Geld vom Dienstherrn. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn du infolge Krankheit oder sons­ti­ger Beschädigung, die du dir ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung deines Dienstes zuge­zo­gen hast, dienst­un­fä­hig gewor­den bist.

Ein Dienstunfall ist ein (Achtung: Versicherungsdeutsch) auf äußerer Einwirkung beru­hen­des, plötz­li­ches, örtlich und zeit­lich bestimm­ba­res, einen Körperschaden ver­ur­sa­chen­des Ereignis, das in Ausübung oder infolge deines Dienstes ein­ge­tre­ten ist. 

Wenn dir eins von beidem pas­siert, hast du einen Anspruch an den Dienstherrn, ansons­ten aber nicht.

Du kannst dich dann zwar rück­wir­kend in der gesetz­li­chen Rentenversicherung nach­ver­si­chern, aber ob dir das was bringt und du was von der gesetz­li­chen Rentenversicherung bekommst, ist auch eher unwahrscheinlich.

Das heißt, in den ersten 60 Monaten deines Dienstes, also als Beamt*in auf Widerruf und Beamt*in auf Probe, hast du keine bzw. nur relativ kleine Ansprüche an deinem Dienstherrn.

Erst wenn du Beamt*in auf Lebenszeit bist oder du die ersten 60 Monaten hinter dir hast, hast du einen Mindestanspruch auf Versorgung. Dann ist es auch egal, ob du wegen einer Dienstbeschädigung, einem Dienstunfall oder auch in Folge eines Freizeitunfalls oder eine Krankheit dienst­un­fä­hig gewor­den bist.

Die Mindestversorgung liegt bei 35 % deiner letzten Bezüge, min­des­tens aber bei ca. 1800 €. 

Dein Versorgungsanspruch berech­net sich aus der Höhe deiner monat­li­chen Dienstbezüge, die du bekommst, sowie aus den Jahren, die du bis zu deiner Dienstunfähigkeit gear­bei­tet hast. Zu den Dienstjahren bekommst du dann noch sog. Zurechnungszeiten ange­rech­net. Dort werden dir 2/3 der Zeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs ange­rech­net. In Bayern und Thüringen sogar bis zum 62. Lebensjahr.

Die dann zusam­men addier­ten Dienstjahre aus den aktiven Dienstjahren sowie den Zurechnungszeiten werden mit 1,79375 (ich weiß, ver­rück­te Zahl) ver­rech­net und daraus ergibt sich dann der Berechnungsprozentsatz.

Dann wird der Berechnungsprozentsatz mit deinen Bezügen mul­ti­pli­ziert und diese Zahl, die da her­aus­kommt, ist dein Versorgungsanspruch. 

Da geht dann noch die Krankenversicherung, die Steuer und ein Versorgungsabschlag ab und so bleibt unterm Strich nicht mehr so viel übrig.

Das ist schon mal besser als gar nichts, aber in vielen Fällen nicht aus­rei­chend. Denn hast du eine Familie gegrün­det oder eine Immobilien Finanzierung am Laufen, dann wird das Ganze mit diesen Verlusten schon sehr sportlich. 

Fazit:

Wenn du, wie oben beschrie­ben, Millionär bist oder mehrere Immobilien besitzt und dadurch regel­mä­ßi­ge Mieteinnahmen hast, brauchst du im Ref. bzw. gene­rell als Lehrer*in keine private Absicherung. 

Hast du das jedoch nicht, macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut Sinn.

Gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du noch keinen hohen bzw. gar keinen Anspruch hast, ist eine private Absicherung sinnvoll. 

Aber auch als Beamt*in auf Lebenszeit ist sie von Vorteil und du kannst einen gewis­sen Beitrag absi­chern, da es ja auch nicht sicher ist, ob die Pension bzw. der Versorgungsanspruch in Zukunft mal gekürzt wird.

Prüf es einfach für dich und schau dir ver­schie­de­ne Angebote zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung mal an.

Danach kannst du immer noch ent­schei­den, ob du eine machst oder nicht. Ob du im Ref bzw. grund­sätz­lich als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst nur du alleine für dich ent­schei­den. Sinn macht diese aus meiner Sicht aber auf alle Fälle!

Wenn das Studium vorbei ist und man kurz vor dem Start ins Referendariat steht, gibt es eine ganze Menge zu orga­ni­sie­ren. Eventuell musst du umzie­hen und dir eine neue Wohnung suchen, oder du brauchst viel­leicht ein Auto, damit du zu deiner neuen Arbeitsstelle kommst.

Wenn du diese Frage zehn ver­schie­de­nen Makler bzw. Vertretern oder sons­ti­ge Personen stellen würdest, würdest du bestimmt min­des­tens sechs ver­schie­de­ne Antworten zu hören bekommen.

Du kannst natür­lich jede Versicherung abschlie­ßen, die du möch­test. Allerdings macht nicht jede Versicherung auch Sinn für dich. Deswegen überleg dir vor dem Abschluss einer Versicherung immer, ob diese Versicherung jetzt wirk­lich das Richtige für dich ist.

Denn wenn du z.B. eine Versicherung abschließt, bei der abge­si­cher­te Risiko sehr gering ist bzw. der even­tu­ell ent­ste­hen­de Schaden eher klein aus­fal­len würde, brauchst du dir das nicht unbe­dingt über eine Versicherung absichern. 

Da kannst du dir das Geld lieber an die Seite legen – ob auf das Tagesgeldkonto oder Depot, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann etwas pas­sie­ren sollte, kannst du das Geld dann einfach vom Konto nehmen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Handyversicherung, wenn du ein recht güns­ti­ges Smartphone hast und nicht gerade das neuste iPhone für 1200€.

Wichtig sind vor allem die Risiken, die in der Lage sind, dich finan­zi­ell zu rui­nie­ren und dich mehrere Zehntausend Euro oder mehr kosten könnte. Denn so ein Schaden ist dann nicht mehr so einfach aus dem Portemonnaie oder vom Sparbuch zu bezahlen. 

Deswegen lass dir bitte nicht ein­re­den, dass du enorm viele Versicherungen brauchst, sondern kon­zen­trie­re dich auf die wenigen Versicherungen, die echte und exis­tenz­ge­fähr­den­de Risiken absi­chern. Die Versicherungen für das Referendariat, die wirk­lich wichtig sind, sind folgende:

Private Krankenversicherung

Als Referendar*in hast du die Wahl, ob du dich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Krankenkasse ver­si­cherst oder ob du dich für die private Krankenversicherung entscheidest. 

Vorab: Als Referendar*in bist du bei­hil­fe­be­rech­tig. Das bedeu­tet, dass dein Dienstherr dir in einem bestimm­ten Umfang die Kosten vom Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus erstat­tet. Dies sind in der Regel 50 %. Diese soge­nann­ten Beihilfesätze können sich aber auch im Laufe deiner Karriere ver­än­dern, z.B. wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, Kinder bekommst oder wenn du in den Ruhestand gehst. 

Das Gute für dich: Die Beihilfe ist für dich kostenfrei. 

Der Haken: Die Beihilfe ist an eine Bedingung geknüpft: Du erhältst sie nur in Kombination mit der pri­va­ten Krankenversicherung.

Wie sieht das dann genau aus?

Dadurch, dass du 50 % über die Beihilfe abge­deckt hast, brauchst du in der pri­va­ten Krankenversicherung nur noch die rest­li­chen 50 % absi­chern. Durch diese Regelung ist in dem Beitrag für die private Krankenversicherung auch nied­ri­ger als der von der gesetz­li­chen Krankenkasse. 

Bei dieser musst du den „vollen“ Beitrag zahlen, weil du keine Beihilfe erhältst.

Zudem richtet sich der Beitrag in einer gesetz­li­chen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen. Der Beitrag in der pri­va­ten Krankenversicherung wird dagegen abhän­gig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deinen gewünsch­ten Leistungen bestimmt. Wann du dich also für eine Versicherung und einen Tarif ent­schie­den hast, gilt: je jünger und gesün­der du bist, desto güns­ti­ger ist dein Beitrag.

Mit der Krankenversicherung eng ver­bun­den ist das Thema der Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abge­si­chert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen ent­ste­hen und die nicht einer Krankenversicherung zuzu­ord­nen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und ist sowohl bei der gesetz­li­chen als auch bei der pri­va­ten mit­zu­ver­si­chern. Hier kannst du dir den Satz merken „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Du bist also i.d.R. bei der­sel­ben Versicherungsgesellschaft kranken- und pflegeversichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Ganz einfach gesagt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dir dein Einkommen, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst. Dein Einkommen ist die Grundlage für deinen Lebensstandard. Und wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen deinen Beruf als Referendar*in oder Lehrer*in nicht mehr ausüben kannst und dadurch deut­lich weniger oder sogar gar kein Einkommen mehr beziehst, ist das natür­lich ein ernst­haf­tes Problem.

Natürlich muss man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich nicht vor Krankheit oder einem Unfall schützt, aber sie schützt dich vor den finan­zi­el­len Folgen. 

Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung anschließt, desto güns­ti­ger ist auch dein monat­li­cher Beitrag. Deswegen ist es sehr emp­feh­lens­wert, dass du dich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ent­schei­dest, denn dadurch pro­fi­tierst du von güns­ti­ge­ren Beiträgen. Ebenso spielen Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nicht alle, die eine soge­nann­te BU bzw. DU abschlie­ßen wollen, bekom­men auch eine. Jede Versicherung stellt dir Gesundheitsfragen und ver­si­chert dich nur, wenn du aus ihrer Sicht „gesund genug“ bist. Natürlich sind nicht alle jungen Menschen gesund und alle älteren Menschen krank, aber ten­den­zi­ell nehmen Krankheiten natür­lich mit dem Alter zu. Auch hier kann es sich also lohnen, sich mög­lichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.

Jetzt gibt es aber bei Beamt*innen eine Besonderheit:

Als Referendar*in oder Lehrer*in brauchst du eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Klausel hat für dich enorme Vorteile:

Bei einer „nor­ma­len“ Berufsunfähigkeit ohne Klausel prüft die Versicherung im Schadensfall, ob tat­säch­lich eine Berufsunfähigkeit vor­liegt oder nicht. Bei dieser Prüfung bist du in der Beweispflicht und musst deine Berufsunfähigkeit mit ärzt­li­chen Gutachten nachweisen.

Bei einer Dienstunfähigkeit ent­schei­det hin­ge­gen der Dienstherr, ob du dienst­un­fä­hig bist. In der Regel bekommst du dafür dann eine Dienstunfähigkeitsurkunde bzw. einen Nachweis, dass du in den Ruhestand ver­setzt worden bist. Wenn du nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hast und der Versicherung diesen Nachweis vor­legst, ist er zur Zahlung ver­pflich­tet und darf keine weitere Prüfung vornehmen. 

Bei den Dienstunfähigkeitsklauseln musst du aller­dings gut auf­pas­sen, denn es gibt große Unterschiede. Die wohl wich­tigs­te Unterscheidung liegt darin, ob die DU-Klausel echt oder unecht ist.

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel darf eine Versicherungsgesellschaft NICHT selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vor­liegt oder nicht. Er darf nur prüfen, ob der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestandversetz hat. Dafür legst du der Versicherung den ent­spre­chen­den Nachweis vor.

Bei der unech­ten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht vor. Somit nützt dir die Urkunde bzw. der Nachweis gar nichts, denn wie bei einer Berufsunfähigkeit musst du der Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit beweisen. 

Deswegen achte bitte darauf, dass du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ECHTEN DU-Klausel hast. 

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt:

Manche Versicherer bieten nur eine begrenz­te Leistungsdauer an. Du würdest dann bei­spiels­wei­se nur zwei oder drei Jahre Geld von deiner Versicherung bekom­men und müss­test danach schauen, wo du bleibst.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist eine der wich­tigs­ten Versicherungen für das Referendariat. Aber nicht nur dann, sondern auch für die Zeit nach dem Ref.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein abso­lu­tes Must-Have. Denn egal wo du gerade bist, es kann immer überall auf der Welt etwas pas­sie­ren, egal ob du aus Versehen beim Umzug deiner Freundin oder deines Freundes was kaputt machst, du eine gemie­te­te Sache beschä­digst oder du ver­se­hent­lich mit dem Fahrrad eine fremde Person anfährst, welche danach Verletzungen davonträgt.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du diese Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

Als Referendar*in oder Lehrer*in ist es darüber hinaus noch wichtig, dass du in deiner Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtklausel (auch Amtshaftpflicht‑, Lehrerhaftpflicht‑, bzw. Berufshaftpflichtversicherung genannt) hast. Denn für Schäden, die du während der Schulzeit ver­ur­sachst, haftest du selbst bzw. wirst du vom Dienstherrn in Regress genom­men. Egal ob du den Drucker im Lehrerzimmer kaputt machst, oder du deine Aufsichtspflicht während des Pausenhofs, Tagesausflugs oder Klassenfahrt ver­letzt und ein/e Schüler*in sich schwer verletzt.

Ebenfalls sollte deine Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlust-Klausel ent­hal­ten. Denn wenn du deinen Dienstschlüssel mal ver­lie­ren soll­test, und die gesamte Schließanlage der Schule aus­ge­tauscht werden muss, kann das ziem­lich teuer werden. Und damit du auch diesen Schaden nicht aus deinem pri­va­ten Vermögen zahlen musst, springt die Haftpflichtversicherung ein.

Aus den genann­ten Gründen ist die private Haftpflichtversicherung auch eine wich­ti­ge Versicherung für das Referendariat.

Fazit

Welche Versicherungen für das Referendariat du letzt­end­lich nimmst, ist kom­plett dir über­las­sen. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetz­lich, ist in Deutschland aller­dings eine vor­ge­schrie­be­ne Versicherung, die für alle ver­pflich­tend ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind aber eben­falls Versicherungen für das Referendariat (und darüber hinaus), die du unbe­dingt haben soll­test. Alle wei­te­ren Versicherungen, sind „nice to have“ und nicht für jeden not­wen­dig, sondern von Fall zu Fall unter­schied­lich wichtig.

Was man also fest­hal­ten kann: welche Versicherungen für das Referendariat du wirk­lich brauchst, kommt vor allem auf deine per­sön­li­che Situation an. Und denk immer daran, du allein ent­schei­dest, welche Versicherungen du für das Referendariat du abschließt.

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