Es ist schon verrückt, wie schnell die Zeit vergeht.
Gerade hat man noch Abi gemacht und ehe man sich versieht, hat man den Master in der Tasche und startet in zwei Wochen ins Ref.
Ok, so schnell vergeht die Zeit nicht wirklich, aber manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass es bei einigen angehenden Lehrkräften genauso abläuft.
Woher ich diesen Eindruck habe?
Weil sich bei mir Woche für Woche angehende Referendar*innen melden, die sich „jetzt noch schnell“ um die Versicherungen fürs Ref kümmern müssen – für das Ref, das in zwei Wochen startet…
Ganz oben auf der Liste: Die private Krankenversicherung.
Mit etwas Glück kann es wirklich klappen, dass man so kurzfristig noch den richtigen Versicherungsschutz bekommt. In den meisten Fällen sieht es aber anders aus.
Warum?
Damit es mit der Versicherung klappt, müssen von den angehenden Referendar*innen diverse Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Und nicht nur das: Oft wollen die Versicherungen, neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen, auch noch Arztbriefe, Diagnosen und anderen ärztliche Dokumente vorgelegt bekommen, damit sie fundiert entscheiden können, ob sie einen Versicherungsschutz anbieten oder nicht.
Diese Dokumente müssen dann von den angehenden Anwärter*innen bei den verschiedenen Ärzten und Ärztinnen, Physiotherapeut*innen und Krankenhäusern angefragt werden und das kann teilweise mehrere Wochen dauern und ganz schön nervig sein. Insbesondere, wenn man dann parallel ins Ref startet und ganz andere Sorgen hat.
Das gleiche gilt übrigens auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, um die sich Anwärter*innen kümmern sollten.
Welcher Tipp hilft gegen diesen Stress, auf den niemand Lust hat?
Dieser Tipp spart dir nicht nur Zeit, Nerven und Geld, sondern bringt dir einen weiteren ganz entscheidenden Vorteil: Planungssicherheit!
Wenn du dich also als Referendar*in später mal privat krankenversichern willst, ist dieser Tipp wirklich Gold wert!
Vielleicht fragst du dich jetzt: Gesundheitszustand einfrieren, was heißt das?
Dazu ein Beispiel:
Du bist im dritten Semester deines Lehramtstudiums und bist dir mittlerweile sicher, dass du das Studium auch tatsächlich durchziehen willst.
Du bist gesund und topfit und denkst dir: Heute wäre doch ein guter Tag, um die Gesundheitsfragen bei einer privaten Krankenversicherung zu beantworten.
Gesagt, getan. Du hast die Gesundheitsfragen beantwortet, die private Krankenversicherung findet ebenfalls, dass du gesund und topfit bist und schickt dir ein Angebot für eine Optionsversicherung zu.
Was nun? Du nimmst das Angebot an und zahlst nun jeden Monat einen bestimmten Betrag an die private Krankenversicherung.
Aber welchen Vorteil hast du nun?
Mit dieser Optionsversicherung sicherst du dir schon früh im Studium bei einer privaten Krankenversicherung das Recht, dass du dich später im Ref – ohne erneute Gesundheitsprüfung – privat krankenversichern kannst. Unabhängig davon, was dir in der Zwischenzeit gesundheitlich passiert ist.
Aus meiner täglichen Arbeit mit angehenden Lehrkräften weiß ich eins:
Während des Studiums kann viel passieren.
Unfälle, Krankheiten, Operationen oder „nur“ Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Diagnosen, die dein Leben im besten Fall nicht weiter einschränken, aber mit dem Besuch beim Arzt schwarz auf weiß in deiner „Krankenakte“ stehen.
Und das kann leider oft negative Konsequenzen mit sich bringen.
Diese negativen Konsequenzen bedeuten in der Regel, dass du dich zwar privat krankenversichern kannst, aber dafür einen erhöhten Beitrag zahlen musst.
Das liegt daran, dass die privaten Krankenversicherungen sogenannte „Risikozuschläge“ erheben, wenn dein Gesundheitszustand aus ihrer Sicht nicht optimal ist.
Es kann aber auch passieren, dass die privaten Krankenversicherungen deinen Gesundheitszustand als so schlecht einstufen, dass sie dich überhaupt nicht versichern wollen.
In diesem Fall bleiben dann nur noch zwei Optionen: Die Öffnungsaktion oder die gesetzliche Krankenversicherung…
Wenn du dich auf einen leistungsstarken PKV-Tarif gefreut hast, sind diese beiden Optionen sicher nicht ideal.
Klar, dieser Tipp hilft natürlich nur dann, wenn du aktuell auch wirklich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.
Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirklich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.
Klar, dieser Tipp hilft natürlich nur dann, wenn du aktuell auch wirklich gesund bist und auch in den letzten Jahren warst.
Falls das bei dir aber der Fall sein sollte, kann ich dir wirklich nur dazu raten, dich so bald wie möglich um eine Optionsversicherung zu kümmern.
Ganz im Gegenteil.
Bei vielen Versicherungen kostet eine Optionsversicherung für angehende Lehrkräfte gerade mal 1€ im Monat.
Wenn du dich also direkt im ersten Semester für so eine Optionsversicherung entscheidest und fünf Jahre studierst, hast du gerade mal 60€ ausgegeben und sparst dir ein Leben lang etwaige Risikozuschläge.
Du findest diesen Tipp gut?
Hier kannst du dir einen kostenlosen Online-Termin mit mir buchen, in dem ich dir zeige, worauf du bei der Optionsversicherung unbedingt achten solltest.
Falls du auch sonst keine Tipps verpassen willst, folge mir einfach hier bei Instagram!
Ganze liebe Grüße
Dein Hendrik
„Ich muss eine Gesundheitsprüfung machen, damit ich mich privat krankenversichern kann?!“
Falls du dabei an einen voll umfassenden Gesundheitscheck wie beim Amtsarzt denkst, kann ich dich beruhigen – du wirst nicht untersucht, vermessen oder auf ein Ergometer gesetzt!
Allerdings können es die Gesundheitsfragen, die du ausfüllen musst, auch ganz schön in sich haben. Aber bevor ich darauf eingehe, fangen wir ganz vorne an:
Warum gibt es bei der PKV eine Gesundheitsprüfung?
Die privaten Krankenversicherungen denken wirtschaftlich und wollen sich selbst und die Versichertengemeinschaft vor allzu großen Risiken bewahren. Um das zu gewährleisten, machen sich die privaten Krankenversicherungen ein Bild von deinem Gesundheitszustand. Je nachdem, wie es um diesen gestellt ist, wirst du entweder ganz normal angenommen und zum regulären Beitrag versichert, oder musst einen sogenannten „Risikozuschlag“ zahlen.
In manchen Fällen, z.B. bei schweren chronischen Erkrankungen, kann es auch sein, dass du von der privaten Krankenversicherung abgelehnt wirst.
Was musst du beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens beachten?
Eins vorneweg: Auch für dich geht es um Risikovermeidung. Allerdings bedeutet Risiko in deinem Fall, dass du bei falschen bzw. unvollständigen Angaben im Falle einer Überprüfung durch die PKV mit unangenehmen Konsequenzen leben musst. Dazu später mehr.
Mir war es wichtig, dass zu betonen, weil ich leider immer wieder davon höre, dass manche Versicherungsvermittler*innen den Eindruck erwecken, als seien die Angaben bei der Gesundheitsfragen nicht so wichtig. Nimm dir daher bitte genügend Zeit, deine Krankheitshistorie vernünftig aufzubereiten!
Welcher Zeitraum wird abgefragt?
Hier gibt es verschiedene Bereiche, die unterschiedlich lange in die Vergangenheit abgefragt werden. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung ein bisschen.
Meistens werden ambulante Behandlungen z.B. beim Orthopäden, oder eine Untersuchung bei der Hausärztin drei Jahre zurück abgefragt.
Bei Psychotherapie bzw. psychischen Problemen werden oft die letzten fünf Jahre abgefragt.
Bei größeren Eingriffen wie z.B. einer OP im Krankenhaus oder einer längeren stationären Therapie, werden i.d.R. die letzten 10 Jahre abgefragt.
Wie ist es bei chronischen Erkrankungen?
Ob Allergien, eine Schilddrüsenunterfunktion oder diagnostizierte Kurzsichtigkeit. Auch danach wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt und auch hier bist du dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu geben.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beantworte?
Wenn du die Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung falsch oder unvollständig beantwortest, kann das teilweise sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
Zuerst kann man unterscheiden, ob du dabei fahrlässig (du hast einen unwichtigen Arztbesuch vor ein paar Jahren vergessen), grob fahrlässig (du hast etwas vergessen anzugeben, das dir, mit ein paar Minuten nachdenken, hätte einfallen müssen, z.B. ein gebrochener Arm) oder vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt hast (du hast bewusst eine dir bekannte Erkrankung verschwiegen).
Je nach Schwere des „Vergehens“, hat die Versicherung einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Von der Vertragsänderung, über die Kündigung bis hin zum Rücktritt ist alles denkbar. Diese Optionen klingen vielleicht nicht besonders abschreckend, die Konsequenzen allerdings schon, denn die Versicherung bleibt unter gewissen Umständen leistungsfrei und das in manchen Fällen auch rückwirkend.
In diesem Fall müsstest du dann alle bisher erhaltenen Leistungen zurückzahlen! Je nachdem, welche Behandlungen bei dir angefallen sind, kann das eine fünf- oder sogar sechsstelligen Summe bedeuten, die du dann aus deiner Tasche bezahlen müsstest.
Darüber hinaus bräuchtest du bei einer Kündigung oder einem Rücktritt eine neue Krankenversicherung. Leider wird bei den meisten Gesellschaften auch danach gefragt, ob dir schon mal von einer PKV gekündigt wurde. Diese Frage müsstest du dann mit „Ja“ beantworten. Was das i.d.R. bedeutet, kannst du dir sicher selber ausmalen.
„Ich bin mir unsicher, was ich angeben muss und was ich weglassen kann“
Keine Sorge, so geht es den meisten! Wenn du dir deine letzten 10 Lebensjahre vor Augen führst, kommen oft einige Erkrankungen oder Eingriffe zusammen. Knöchel verstaucht, Leberfleck entfernt, Unverträglichkeit festgestellt, Grippe gehabt, eventuell mal ein Attest für eine Prüfungsleistung geholt… Dass man bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dann mal ins überlegen, was davon denn nun alles angegeben werden muss.
Wenn du dabei Hilfe brauchst, dann melden dich gerne bei mir und wir machen einfach einen gemeinsamen Termin aus.
Achtung, bitte unbedingt beachten!
Wenn du die Gesundheitsfragen beantwortest, achte darauf, dass dies anonymisiert geschieht! Das nennt sich dann anonyme Risikovoranfrage und hat für dich den großen Vorteil, dass du mehrere Versicherungsanbieter anfragen kannst, ohne, dass deine Daten personalisiert gespeichert werden. Solltest du dann von einer Versicherung ein negatives Votum, also eine Ablehnung erhalten, hat das für dich darüber hinaus keine negativen Konsequenzen und du kannst einfach das Votum der anderen Anbieter abwarten.
Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eine private Krankenversicherung findest, die dich versichert, melde dich einfach bei mir.
Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und helfe dir auch dabei, die Gesundheitsfragen bestmöglich aufzubereiten, damit du die passende Versicherung für dich findest.
Fazit
Die Gesundheitsfragen sind wichtig und sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Falsche Angaben bei der Gesundheitsfragen können für dich sehr teuer werden, nimm dir daher unbedingt ausreichend Zeit!
Achte auf eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine eventuelle Ablehnung keine negativen Folgen für dich hat.
Liebe Grüße
Dein Hendrik!
Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure eingereichte Arztrechnung anschauen und dann spontan entscheiden, dass ihr einen Teil selbst bezahlen müsst.
Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der festgelegt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstattet und wann nur bestimmte Pauschalen übernommen werden.
Um zu erklären, wie das genau funktioniert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.
Wie funktioniert die Kostenübernahme grundsätzlich?
Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimmten Teil eurer anfallenden Krankheitskosten übernimmt, sofern ihr beihilfeberechtig seid.
Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen.
(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen könnt, behandle ich in einem separaten Blogbeitrag)
Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die restlichen 50% eurer Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Einfaches Beispiel:
Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein.
Nun erhaltet ihr 1000€ von der Beihilfe erstattet und ebenfalls 1000€ von der PKV.
Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?
Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie verschrieben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€
Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstattet bekommen.
In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung übernommen werden und somit erstattet die Beihilfe nur 100€.
Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.
In welchen Bereichen kann das passieren?
Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pauschal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwarten. Allerdings lassen sich die Bereiche benennen, in denen es insgesamt häufiger zu Kürzungen kommt:
Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vierstellige Summen geht.
Auch wenn alles detailliert beschrieben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teilweise nur schwer nachvollziehen.
Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:
(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärztliche Verordnung nach Anlage 4 erbringen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig, bemessen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist beihilfefähig.
Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?
Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles übernimmt oder nicht, dann wählt bei eurer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.
Dieser sorgt dafür, dass ihr den entsprechenden „gekürzten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst übernehmen müsst, da dieser dann von eurer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz besonders gut aufpassen, in welchen Bereichen dieser bei eurer privaten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschauen, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.
Falls ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr euch hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemeinsam an, was die beste Lösung für euch ist.
Fazit
Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel geregelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber verlieren, wann die Beihilfe kürzt.
Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manchmal aber auch um vierstellige Beträge, die dann von euch übernommen werden müssen.
Um das zu verhindern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Wenn du aktuell kurz vor dem Ref stehst, empfehle ich dir mein kostenloses Online Seminar.
Dort lernst du das wichtigste zu den relevanten Versicherungen fürs Ref und vermeidest dadurch ärgerliche Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!
Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die richtige Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Falls du jetzt eine pauschale Antwort erwartest: So einfach ist es leider nicht.
Das liegt an unterschiedlichen Faktoren:
Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die verschiedenen Abschnitte deiner Laufbahn an und versuchen uns der richtigen Absicherungshöhe anzunähern.
Du bist Referendar*in?
Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und verdienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst entlassen werden.
Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nachversichert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Eins steht allerdings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklusive Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.
Die richtige Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit weiterhin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht miteinbeziehen, da diese nicht sicher sind.
Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen solltest, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemeinsam an, welche Absicherung für dich am besten passt.
Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.
Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?
Wenn du das Ref bereits erfolgreich gemeistert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekommen hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.
Du verdienst jetzt deutlich mehr als im Ref, allerdings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur marginal. Solltest du dienstunfähig werden, würdest du also aller Voraussicht nach weiterhin mit leeren Händen dastehen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.
Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abgesichert bist, solltest du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dementsprechende Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monatlichen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewisses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für einmalige Ausgaben genügend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurücklegen kannst)
Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?
Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theoretisch nur recht langsam auf, aber da es eine sogenannte Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tatsächlich eine echte Absicherung, falls du dienstunfähig werden solltest.
Auf die maximal mögliche Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bisherigen Bezüge als Ruhegehalt zu.
Daraus wird allerdings auch ersichtlich, dass es zwischen deinen tatsächlichen Bezügen und deinem möglichen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.
Daher empfiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schließen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vornehmen zu müssen, empfiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr automatisch anpasst.
Fazit:
Ausschlaggebend für die richtige Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.
Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.
Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen eingeschränkten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesamten Lebenshaltungskosten abdecken, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Natürlich muss man für sich selbst entscheiden, ob man nur das Allernötigste absichern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohnten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas großzügiger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (eventuell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)
Wenn du noch studierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kostenlos für mein Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und das wichtigste zu den Versicherungen im Ref erfahren.
Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des passenden Tarifs gestaltet sich schon recht kompliziert. Denn anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unterscheiden, stellt man sich die unterschiedlichen Tarife bei der PKV individuell zusammen.
Damit du dich bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung besser orientieren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusammengestellt, die du beachten kannst.
Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die richtige Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.
Achte auf eine finanzkräftige Versicherung
Die privaten Krankenversicherungen sind eigenfinanzierte Unternehmen, die sich nicht nur durch unterschiedliche Leistungen, sondern auch durch unterschiedliche Beiträge voneinander unterscheiden.
Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der privaten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirtschaften und andere, die leider nicht so gut dastehen.
Was bedeutet das für die Beiträge in der Zukunft?
Wenn du deine private Krankenversicherung auswählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschauen. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.
Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der verschiedenen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-prozentige Vorhersage ableiten, aber du kannst dir ja selber mal folgende Frage stellen:
Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher niedrigen Rücklagen?
Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an
In der freien Wirtschaft geht es manchmal heiß her und so kann es vorkommen, dass es zwischen den unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein besonders günstiger Beitrag beworben, der aber mit Vorsicht zu genießen ist.
Wie beim ersten Tipp bereits angedeutet, solltest du dir nicht nur den vermeintlich günstigen Beitrag fürs Referendariat betrachten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträchtlich und sollte daher auch bei deiner Wahl der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat versichert bleiben wirst.
Wähle die Leistungen, die dir wirklich wichtig sind
Dieser Tipp mag sich vielleicht nach gesundem Menschenverstand anhören, aber aus hunderten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der passenden Tarife garnicht immer so leichtfällt.
Neben den „normalen“ Leistungen (ambulant, stationär und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.
Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer möglicherweise zu viel, entscheidest du dich für den günstigsten Tarif, ärgerst du dich vielleicht darüber, dass du immer mal wieder draufzahlen musst oder angeratene Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung übernommen werden.
Daher rate ich dazu, dich ausführlich mit den Leistungen zu beschäftigen und nicht ausschließlich auf die Kosten zu achten.
Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen solltest und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kostenlosen Termin bei mir. Wir schauen und gemeinsam deine individuelle Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.
Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
Das bringt uns auch schon zum nächsten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optional wählbar
Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der verschiedenen Bundesländer haben es tatsächlich in sich. Einerseits übernimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, andererseits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.
Kürzen bedeutet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstattet, sondern eventuell nur 1000€ (25%).
Da die PKV ihrerseits 50% erstattet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.
Es sei denn…
…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon vermuten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die restlichen 1000€.
Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?
Wahrscheinlich ist dir schon mal aufgefallen, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryptisch formuliert sind.
Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erkennen lassen, dass die beworbene Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.
Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimmte Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbieten. Diese ergänzen dann beispielsweise zwar bei ambulanten Eingriffen, allerdings nicht bei stationären Leistungen.
Hier lohnt sich daher ein detaillierter Blick ins Kleingedruckte.
Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft
Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber entscheidend, wenn du die gebuchte Leistung auch erhalten möchtest.
Die Versicherungen wollen sich natürlich vor hohen Risiken schützen und selektieren daher mit den Gesundheitsfragen …
Das verleitet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewisser Hinsicht verständlich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäquaten Versicherungsschutz verzichten. Gleichzeitig kann eine fahrlässige oder arglistige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung extrem unangenehme Konsequenzen haben.
Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur vollständigenckabwicklung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstatteten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.
Wenn du dir unsicher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktuellen Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wechseln kannst, buche Dir hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemeinsam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den verschiedenen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.
Du musst deine Bachelorarbeit bald abgeben, aber irgendwie kannst du schon absehen, dass du es nicht pünktlich zum Abgabezeitpunkt schaffen wirst. Was sollst du jetzt machen?
Vielleicht beschleicht dich der Gedanke, dass du die Frist irgendwie verlängern müsstest, aber dafür bräuchtest du z. B. eine ärztliche Bescheinigung.
Nachdem du länger darüber nachgedacht hast, gehst du tatsächlich zu deiner Ärztin. Du schilderst die Situation, sprichst mit ihr über den Zeitdruck, die Belastung und die Angst davor, dass du die Bachelorarbeit nicht rechtzeitig fertigbekommst.
Deine Ärztin ist sehr verständnisvoll, erinnert sich auch noch sehr gut an die stressigen Phasen in ihrem Medizinstudium und schreibt dir ein Attest.
Du gehst glücklich nach Hause, kannst deine Abgabefrist um zwei Wochen verlängern und schaffst es tatsächlich, deine Arbeit pünktlich abzugeben. Super! Oder?
Knappe zwei Jahre später stehst du endlich vor deinem Ref und kümmerst dich, wie deine Kommiliton*innen, um die passende Krankenversicherung.
Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehst du die erforderlichen Gesundheitsfragen durch, als dir dein Arztbesuch von damals wieder einfällt.
Über die damalige Diagnose hast du dir eigentlich nie Gedanken gemacht, also forderst du sie bei deiner Ärztin an und siehe da: Es wurde eine Angststörung diagnostiziert.
Da die privaten Krankenversicherungen sehr bedacht darauf sind, ihr Risiko zu minimieren, können derartige Diagnosen dazu führen, dass du abgelehnt wirst.
Denn gerade bei Diagnosen, die die Psyche betreffen, scheinen die Versicherungen sehr genau hinzuschauen. Ob das gerechtfertigt ist, möchte ich hier nicht diskutieren. Wichtig sind für dich vor allem zwei Aspekte:
Der einfachste Weg ist natürlich, dass du gar nicht erst in eine Situation gerätst, in der du eine ärztliche Bescheinigung benötigst, um mehr Zeit für eine Abgabe zu bekommen oder um dich noch von einer Klausur abzumelden. Das ist leicht gesagt, allerdings läuft im Leben eben nicht immer alles nach Plan.
Wenn es also schon zu spät ist und du den Eindruck hast, dass die gestellte Diagnose eigentlich nichts mit deinem damaligen Gesundheitszustand zu tun hat, kannst du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Mit etwas Glück erklärt sich die Ärztin bereit, ein Schreiben aufzusetzen, in dem sie die Gründe für die damalige Diagnose erklärt und darauf hinweist, dass es sich z. B. um eine einmalige und besonders stressige Phase gehandelt hat. Vielleicht hat das eine positive Auswirkung auf das Votum der PKV, sodass du ganz normal versichert wirst. Meiner Erfahrung nach ist die Aussicht darauf aber eher sehr unwahrscheinlich.
Nicht nur bei der PKV gibt es Gesundheitsfragen, die vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) wird nach deinem Gesundheitszustand gefragt. Sicher hast du auch schon davon gehört, dass du zum Amtsarzt musst, bevor du verbeamtet wirst. Auch hier wirst du nicht nur auf Herz und Nieren geprüft (im wahrsten Sinne des Wortes), sondern musst auch Fragen zu zurückliegenden Diagnosen, Arztbesuchen und Krankheiten beantworten.
Im Beispiel zu Beginn war die Diagnose natürlich deutlich überzogen, du warst ja schließlich gesund und wolltest lediglich etwas mehr Zeit für deine Bachelorarbeit haben. Es kann aber natürlich auch passieren, dass du während deines Lehramtsstudiums tatsächlich krank wirst, der Stress zu viel wird und du wirklich medizinische Hilfe benötigst (sei es physisch oder psychisch).
Um deinen Versicherungsschutz dadurch nicht zu gefährden, hast du die Möglichkeit, z. B. bereits zu Beginn deines Studiums, für wenige Euro im Monat eine Optionsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Wenn du gerade noch am Anfang deines Studiums stehst und dich fragst, ob eine Optionsversicherung für dich sinnvoll sein könnte, kannst du dich hier für mein kostenloses Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und bekommst alle wichtigen Infos dazu!
Wenn du das machst, wird dein Gesundheitszustand „eingefroren“ und du musst beim späteren Abschluss deiner PKV keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten, egal, welche Diagnosen dir im weiteren Verlauf deines Studiums gestellt werden.
Wichtig: Die Optionsversicherung gilt auch tatsächlich nur bei der Krankenversicherung, bei der du sie abgeschlossen hast. Mache dich daher also unbedingt vorher schlau, welche Versicherung am besten zu dir passt.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es diese Möglichkeit leider nicht, dafür kannst du bereits als Student*in (theoretisch auch schon früher) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Der Beitrag ist für Student*innen relativ günstig.
Es lässt sich nicht immer verhindern, dass man eine unerwünschte Diagnose erhält. Was sich aber verhindern lässt, ist, dass diese Diagnosen negative Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.
Mit einer Optionsversicherung kannst du deinen Gesundheitszustand einfrieren und musst dir im Falle einer Erkrankung, Stress oder Ängste keine Gedanken darüber machen, ob ein Arztbesuch unangenehme Konsequenzen für deine zukünftige private Krankenversicherung haben könnte.
Wenn du mehr zu den Themen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Optionsversicherung wissen willst, melde dich einfach hier für mein kostenloses Online Seminar an! Ich freue mich auf deine Teilnahme!
Du startest bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern solltest, was du dabei beachten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?
Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wichtigsten Tipps, die du als Referendar *in in spe beachten solltest.
Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du folgende Vorteile:
Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Sichere die wirklich wichtigen Risiken ab:
Das klingt vielleicht erst mal total logisch und nach gesundem Menschenverstand, aber du wärest sicherlich überrascht, wenn du wüsstest, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.
Ist das falsch?
Natürlich kann man all diese Versicherungen abschließen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.
Du solltest dich am Anfang aber erst mal um die größten und relevantesten Risiken kümmern.
Aber welche Risiken sind das?
Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern solltest, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du innerhalb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sonstige Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abgesichert bist und eine monatliche Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Das zweite Risiko, das du unbedingt absichern solltest, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind verletzt, weil du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukommen. Damit du dich nicht verschulden musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.
Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genügend Zeit
Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen gehört. Du hast natürlich Recht!
Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.
Obwohl die beiden weiter oben genannten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber entscheiden, ob du sie auch tatsächlich abschließt.
An der Krankenversicherung führt hingegen kein Weg vorbei.
Allerdings stehen die als Beamter *in zwei verschiedene Versicherungssysteme zur Wahl.
Du kannst dich entweder privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichern.
Falls du dich für die GKV entscheiden solltest, brauchst du nicht viel beachten. Das Leistungsspektrum der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preislich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV entscheidest, profitierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.
Bei der PKV gestaltet sich die Auswahl schon deutlich komplizierter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich stark, sondern auch die Vielzahl an möglichen Tarifen kann ganz schön verwirrend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beantworten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesundheitlichen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abgelehnt wirst.
Damit du den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommst, solltest du dich daher nicht an die nächstbeste Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei mehreren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.
Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten übernimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deutlich niedriger als in der GKV – und das bei deutlich besseren Leistungen.
Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kostenloses Online Seminar anmelden oder die hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin buchen.
Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Kümmere dich frühzeitig um deinen passenden Versicherungsschutz
Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimmte Aufgabe zu kümmern, aber plötzlich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halbwegs zufriedenstellend erledigen sollst?
Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vorherigen Tipps an. Um dich stressfrei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, solltest du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwischen zwei und vier Wochen einplanen.
Da du ja selber weißt, wie es im Studium manchmal zugeht, empfehle ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wichtigsten Versicherungen kümmerst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schreiben musst.
Ein weiterer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deutlich günstigere Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang profitierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Als angehende*r Referendar *in solltest du:
Deine Vorteile sind:
Wenn du diese Tipps umsetzen und von den Vorteilen profitieren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kostenloses Online Seminar buchen.
Ich freue mich auf deine Teilnahme!
Dein Hendrik
Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?
Wenn du ins Referendariat einsteigst, stellt sich immer auch die Frage, wie du ab jetzt eigentlich krankenversichert sein willst. Für viele bietet die private Krankenversicherung eine gute Alternative, da du als Beamter*in aufgrund deines Beihilfeanspruchs nur einen Teil über die private Krankenversicherung abdecken musst und der Beitrag dadurch oftmals günstiger ist, als wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst.
Ablehnung wegen Vorerkrankung?
Wenn du allerdings ein paar Vorerkrankungen hast, kann es sein, dass dich private Krankenversicherungen nicht versichern möchten. Denn anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet, dich zu versichern.
Daher besteht die Möglichkeit, dass dein Antrag bei einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wird.
Das bedeutet für dich dann allerdings nicht, dass du diese überhaupt nicht nutzen kannst.
Öffnungsaktion als Ausweg? Das sind die Voraussetzungen:
Für bestimmte Personengruppen haben für solche Fälle einige privaten Krankenversicherungen die sogenannte Öffnungsaktion eingeführt.
Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.
Für bestimmte Personengruppen haben für solche Fälle einige privaten Krankenversicherungen die sogenannte Öffnungsaktion eingeführt
Wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*innen, Beamtenanwärter*innen) oder Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.
Auch Angehörige können unter Umständen über die Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschließen. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder.
Für die verschiedenen Personengruppen gibt es aber bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen, damit man im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung aufgenommen wird. Dabei ist übrigens nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Tag der Antragsstellung ausschlaggeben.
Der Antrag muss innerhalb der Frist dann bei einem Versicherungsunternehmen eingereicht werden.
Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger*innen gilt, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden muss. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei der Beginn des Beamtenverhältnisses, meistens also der Beginn des Refs. Für Angehörige von Beamtenanfänger*innen oder bei Eheschließung von bereits privat versicherten Beamt*innen liegt die Frist ebenfalls bei sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.
Neben diesen Voraussetzungen gibt es noch eine weitere:
Du darfst vorher nicht schon privat versichert gewesen sein und es muss sich dabei um den erstmaligen Abschluss einer privaten Krankenversicherung handeln.
Welche Leistungen bietet die Öffnungsaktion?
Bei der Öffnungsaktion darfst du von den privaten Krankenversicherungen nicht aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte abgelehnt werden. Ebenfalls dürfen keine Leistungen ausgeschlossen werden und Risikozuschläge dürfen nur max. 30 % betragen.
Allerdings ist es bei der Öffnungsaktion so, dass die Leistungen in den meisten Fällen nur auf den Leistungen der Beihilfe basiert. Die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung sind also i.d.R. nur so hoch, wie die der Beihilfe, sodass es öfters vorkommen kann, dass du einen gewissen Teil selbst zahlen musst.
Übernimmt die Beihilfe in deinem Bundesland allerdings die Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, 2‑Bettzimmer im Krankenhaus) so können auch diese u.U. bei der Öffnungsaktion deiner privaten Krankenversicherung mitversichert werden.
Wenn die Beihilfe das in deinem Bundesland nicht vorsieht, kannst du die Wahlleistungen leider nicht in den PKV Tarif integrieren.
Ebenfalls deckt eine Öffnungsaktion in der Regel nicht den Beihilfeergänzungstarif (das sind Tarife, die die Lücke zur Beihilfe schließen) ab. Manche Gesellschaften bieten aber auch dafür eine Lösung an.
Solltest du von einer privaten Krankenversicherung aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte eine Ablehnung bekommen, so werden die teilnehmenden Versicherungsgesellschaften auf die Öffnungsaktion hinweisen. Allerdings muss vorher erkennbar sein, dass eine Aufnahme nur über die Öffnungsaktion zustande kommt.
Welche Versicherungen nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil, daher sind hier nur die Gesellschaften aufgelistet, bei denen du dich über die Öffnungsaktion privat versichern kannst.
· Allianz Private Krankenversicherungs-AG
· Barmenia Krankenversicherung a.G.
· Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
· DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG
· Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
· DKV Deutsche Krankenversicherung AG
· Generali Deutschland Krankenversicherung AG
· Hallesche Krankenversicherung a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)
· HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
· INTER Krankenversicherung AG
· Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)
· LIGA Krankenversicherung kath. Priester VvaG
· Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
· Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG
· SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
· Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
· UKV – Union Krankenversicherung
Fazit:
Der größte Vorteil der Öffnungsaktion ist, dass du über diesen Weg von den teilnehmenden privaten Krankenversicherungen nicht aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte abgelehnt werden kannst und der Risikozuschlag auf 30 % begrenzt ist.
Somit hast du auf jeden Fall die Chance, von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dadurch hast du günstigere Beiträge, als wenn du dich als Beamt*in gesetzlich versicherst, erhältst oftmals schnellere Termin, da du Privatpatient*in bist und kannst bei manchen Beihilfeträgern sogar die stationäre Wahlleistung mit absichern.
Du solltest diese Entscheidung aber gut durchdenken, da bei der Öffnungsaktion einige Leistungen (z.B. Beihilfeergänzungstarif, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld) nur bei wenigen Gesellschaften mitversichert werden können. Die Beantragung ist sehr aufwendig, da die Gesellschaften von dir oft ausführliche Nachweise, Unterlagen oder Atteste bekommen wollen. Wenn du mal mit den Leistungen unzufrieden bist, ist ein Wechsel der PKV kaum bis gar nicht möglich und du musst dabei wiederum bestimmte Fristen dabei beachten.
Lass dich zu diesem Thema deshalb gut beraten … gerne auch von mir 😉
Viele Grüße,
Hendrik Hamel
Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden passiert.
Wie schnell sowas passieren kann, ist sicher den meisten bekannt.
Den wenigstens ist aber bewusst, dass man in solch einer Situation von Gesetzes wegen verpflichtet ist, unbegrenzt für den entstandenen Schaden mit seinem privaten Vermögen zu haften. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.
Damit du solche Schäden nicht aus deinem eigenen Portemonnaie bezahlen musst, hat man im privaten Bereich in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Aber wie ist das im Referendariat?
Unabhängig welchen Beruf du ausübst, ist eine Haftpflichtversicherung eine absolute „Must-Have“ Versicherungen.
Mit der Haftpflichtversicherung sicherst du dich gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab.
Kleinere Sachschäden (dir fällt die Vase einer Freundin auf den Boden) sind dabei noch relativ gut wegzustecken, wenn es aber um Personenschäden geht, kann es schnell teuer werden.
Für dich als (angehende/r) Referendar*in oder Lehrer*in gibt es aber eine Besonderheit, die du unbedingt bei der Auswahl deiner Haftpflichtversicherung beachten musst.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt, wie der Name schon sagt, nur Schäden für den privaten Bereich.
Hast du hingegen einen Schaden während der Dienstzeit verursacht, kommt die private Haftpflichtversicherung im Ref bzw. während der Dienstzeit nicht dafür auf.
Wer haftet also für Schäden im Ref?
In erster Linie haftet dein Dienstherr, wenn du einen Schaden verursachst. Er kann dich bei grober Fahrlässigkeit allerdings in die Verantwortung ziehen und dich haftbar machen.
Sollte das passieren, haftest du selbst für diesen Schaden – und das unbegrenzt und persönlich.
Aber was kann so ein Schaden im Dienst sein?
Solltest du z.B. während der Pausenaufsicht, eines Tagesausflugs oder einer Klassenfahrt deiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen und ein Schüler oder eine Schülerin verletzt sich schwer, kannst du dafür unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.
Das gleiche gilt, wenn bei einem Experiment etwas schiefläuft und jemand zu Schaden kommt oder der Klassenraum in Brand gerät.
Wenn so etwas passiert, muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist.
Da es nicht in deinem Interesse ist, dass sich Schüler*innen verletzen oder etwas in der Schule kaputt geht, wird i.d.R. kein Vorsatz bestehen.
Allerdings wird darüber hinaus geprüft, ob es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
Bei einer einfachen Fahrlässigkeit haftet nämlich der Dienstherr selbst, wo hingegen du bei grober Fahrlässigkeit selbst für die entstandenen Kosten aufkommen musst.
Das Gesetz ist hier leider nicht auf deiner Seite, denn sowohl das Beamtenstatusgesetz wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagen, dass Schäden, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen, von dir getragen werden müssen.
Wiege dich wegen des Begriffs „grobe Fahrlässigkeit“ bitte auch nicht in falscher Sicherheit:
Wenn du Pausenaufsicht hast und währenddessen noch mal ins Lehrerzimmer zurückgehst, weil du noch eine Nachricht von deinem Handy verschicken willst, wäre das schon grob fahrlässig.
Deswegen musst du unbedingt darauf achten, dass deine Haftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflichtversicherung enthält. Denn diese kommt dann z.B für solche Schäden auf und schützt dich vor eventuell auftretenden Kosten.
Neben der Diensthaftpflicht solltest du aber auch beachten, dass deine Haftpflichtversicherung auch bei Verlust von Dienstschlüssen aufkommt.
Denn wenn du mal deinen Dienstschlüssel verlierst, und dadurch die Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss, was, je nach Größe der Schule, schon mal gut und gerne Zehn‑, Zwanzig- oder Dreißigtausend Euro kosten kann, springt dafür auch die Haftpflichtversicherung ein.
Fazit:
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine „Must-Have“ Versicherung, weil du einige Schäden überhaupt nicht aus eigenen Mitteln begleichen könntest und im schlimmsten Fall finanziell ruiniert wärest.
Im Ref und auch danach ist eine Diensthaftpflicht Versicherung unverzichtbar, weil dein Dienstherr dich bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung ziehen kann und du haftbar gemacht wirst. Auch hier kann es bei größeren Sach- oder Personenschäden um Summen gehen, die du finanziell nicht allein stemmen könntest.
Damit du auch bei Dienstschlüsselverlust abgesichert bist, solltest du auch diesen „Baustein“ bei deiner Haftpflichtversicherung mit integriert habe
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht verbeamtet werde?
Wenn du dein Referendariat erfolgreich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach weitergeht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt verbeamtet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letzteres kann öfter mal passieren.
Doch was passiert mit deiner privaten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst?
Erstmal darfst du vom Idealfall ausgehen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.
Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung beibehalten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung auszusuchen und deinen Tarif zu wechseln. Denn aufgrund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) entsteht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht.
Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jeweiligen Gesellschaft notwendig. Deswegen lässt es sich nie pauschal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du solltest das immer individuell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif entschieden, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.
Keine Planstelle: Was jetzt?
Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbeitest du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, da solche Stellen meistens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat versichern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).
Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner privaten Krankenversicherung, allerdings ohne zu kündigen!
Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbeitest, heißt das nicht automatisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder verbeamtet wirst.
Dass du zu einem späteren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, passiert sogar ziemlich häufig.
Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung.
Deswegen solltest du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abgeschlossen hast, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen, anstatt zu kündigen und somit deinen Gesundheitszustand „einfrieren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref festgestellter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesichert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.
Welchen Vorteil hat das genau?
Stell dir vor du kündigst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist.
Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es untersuchen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.
Ein paar Wochen später erhältst du die erfreuliche Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antreten kannst, und auf Probe verbeamtet wirst.
Ab diesem Zeitpunkt könntest du dich nun wieder privat versichern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.
Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hast, müsstest du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheblich mehr kosten würde.
Hast du allerdings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen und möchtest dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwandeln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewerten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regulären Beitrag – ganz ohne Zuschlag.
Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinnvoll, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst.
Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben
Und zwar, dass du weder verbeamtet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.
Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz individuelle Situation an.
Bist du verheiratet und dein*e Ehepartner*in ist gesetzlich versichert, dann kannst du dich kostenfrei bei ihm oder ihr in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.
Bist du allerdings nicht verheiratet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozialversicherungsrechtlichen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat krankenversichern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimmte Übergangstarife.
Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif versichern und trägst den Beitrag dann komplett selbst.
Diese Übergangstarife sind teilweise sogar günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse, weswegen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat versichert zu sein.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, entscheidet das Jobcenter nach gesetzlichen Vorgaben.
Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbeitest, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschilderten Szenarien.
Fazit:
Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet, sondern arbeitest in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetzliche Krankenkasse, wenn du nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.
Wenn das der Fall sein sollte, solltest du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner privaten Krankenversicherung abschließen, damit du bei einer späteren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wechseln kannst.
Solltest du nach dem Ref erstmal arbeitslos sein, versicherst du dich entweder bei deinem/deiner Ehepartner*in kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mit. Wenn du nicht verheiratet bist, nutzt du den Übergangstarif der privaten Krankenversicherung.
Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn du nach dem Ref nicht direkt verbeamtet wirst.
Wenn du dich um das Thema Versicherungen kümmerst, kommt immer mal wieder die Frage auf, ob man im Referendariat bzw. als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht bzw. ob diese sinnvoll ist.
Diese Frage ist ganz einfach beantwortet: Ja, sie ist sinnvoll.
Denn wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, dann hast du entweder gar keine Einnahmen oder zumindest deutlich geringere Einnahmen zu erwarten.
Wenn du diese entstandene Lücke durch ein großes finanzielles Polster schließen kannst, z.B. durch einen siebenstelligen Betrag auf deinem Bankkonto oder durch Mieteinnahmen, dann brauchst du natürlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Hast du diesen „Luxus“ nicht, ist die Absicherung deines Einkommens durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings sehr sinnvoll.
Leider passiert es immer häufiger, dass Lehrer*innen ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Unterschiedlichen Studien zufolge, sind gerade Nervenkrankheiten, wie z.B. Depressionen oder Burnout, einer der häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Aber natürlich kann man auch aus anderen Gründen, wie etwa durch Krebs, Herz/Gefäßerkrankungen oder auch durch Unfälle dienstunfähig werden. Laut Statistischem Bundesamt hörten 2017 rund zwölf Prozent der Lehrer*innen aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig auf zu arbeiten.
Da sich wahrscheinlich niemand davon freisprechen kann, dass so etwas passiert, solltest du die aus der Dienstunfähigkeit entstehenden finanziellen Einbußen durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Zunächst muss man aber sagen, dass es per se eigentlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, obwohl davon sehr oft die Rede ist.
Die korrekte Bezeichnung lautet:
Diese Klausel hat für dich als angehende*r Beamt*in einen großen Vorteil.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne sogenannte DU-Klausel, binden sich Versicherungen mit echter DU-Klausel an den Nachweis der Dienstunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit, den Eintritt der Berufsunfähigkeit anzuzweifeln und zu überprüfen (Was es mit der echten DU-Klausel genau auf sich hat, erfährst du in einem andern Blogartikel).
Wann ist man überhaupt „dienstunfähig“?
Dienstunfähig bist du dann, wenn du innerhalb von 6 Monaten, 3 Monate krank bist und gleichzeitig innerhalb eines Zeitraumes, den die einzelnen Ländergesetze festlegen, nicht wieder voll dienstfähig werden wirst. Der Zeitraum beträgt in allen Ländergesetzen sechs Monate.
Wenn ein Arzt dir das bescheinigt, bekommst du eine „Dienstunfähigkeitsurkunde“ und wirst dienstunfähig geschrieben.
Spricht man darüber, ob Beamte und insbesondere Referendare*innen oder Lehrer*innen eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen, hört man manchmal, dass eine solche Absicherung nicht nötig sei, da der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Pension bezahle. Allerdings hat nicht jede*r Lehrer*in automatisch einen Anspruch auf das sog. Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit und zudem deckt dieses Ruhegehalt i.d.R. nie die vollen Bezüge ab: Es bleibt immer eine Lücke bestehen.
Denn ob und wie viel du als Lehrer*in an Versorgungsleistungen von deinem Dienstherrn bekommst, hängt von deinem Status, den Jahren, die du bis zur Dienstunfähigkeit gearbeitet hast und der Höhe deiner Bezüge ab.
Doch auch wenn du ein Ruhegehalt (wird auch Versorgungsanspruch oder Pensionsanspruch genannt) bekommst, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten.
Je früher du dienstunfähig geschrieben wirst, umso niedriger ist dein Anspruch auf Ruhegehalt.
Die sogenannte Versorgungslücke liegt demnach zwischen 100 % und 28,75 %. Es kommt also darauf an, wann du dienstunfähig wirst.
Gerade wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*in) oder Beamt*in auf Probe bist, hast du keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen wie einer Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig geschrieben wirst. Wenn du allerdings aufgrund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfall dienstunfähig wirst, bekommst du ein bisschen Geld vom Dienstherrn. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn du infolge Krankheit oder sonstiger Beschädigung, die du dir ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung deines Dienstes zugezogen hast, dienstunfähig geworden bist.
Ein Dienstunfall ist ein (Achtung: Versicherungsdeutsch) auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge deines Dienstes eingetreten ist.
Wenn dir eins von beidem passiert, hast du einen Anspruch an den Dienstherrn, ansonsten aber nicht.
Du kannst dich dann zwar rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, aber ob dir das was bringt und du was von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst, ist auch eher unwahrscheinlich.
Das heißt, in den ersten 60 Monaten deines Dienstes, also als Beamt*in auf Widerruf und Beamt*in auf Probe, hast du keine bzw. nur relativ kleine Ansprüche an deinem Dienstherrn.
Erst wenn du Beamt*in auf Lebenszeit bist oder du die ersten 60 Monaten hinter dir hast, hast du einen Mindestanspruch auf Versorgung. Dann ist es auch egal, ob du wegen einer Dienstbeschädigung, einem Dienstunfall oder auch in Folge eines Freizeitunfalls oder eine Krankheit dienstunfähig geworden bist.
Die Mindestversorgung liegt bei 35 % deiner letzten Bezüge, mindestens aber bei ca. 1800 €.
Dein Versorgungsanspruch berechnet sich aus der Höhe deiner monatlichen Dienstbezüge, die du bekommst, sowie aus den Jahren, die du bis zu deiner Dienstunfähigkeit gearbeitet hast. Zu den Dienstjahren bekommst du dann noch sog. Zurechnungszeiten angerechnet. Dort werden dir 2/3 der Zeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs angerechnet. In Bayern und Thüringen sogar bis zum 62. Lebensjahr.
Die dann zusammen addierten Dienstjahre aus den aktiven Dienstjahren sowie den Zurechnungszeiten werden mit 1,79375 (ich weiß, verrückte Zahl) verrechnet und daraus ergibt sich dann der Berechnungsprozentsatz.
Dann wird der Berechnungsprozentsatz mit deinen Bezügen multipliziert und diese Zahl, die da herauskommt, ist dein Versorgungsanspruch.
Da geht dann noch die Krankenversicherung, die Steuer und ein Versorgungsabschlag ab und so bleibt unterm Strich nicht mehr so viel übrig.
Das ist schon mal besser als gar nichts, aber in vielen Fällen nicht ausreichend. Denn hast du eine Familie gegründet oder eine Immobilien Finanzierung am Laufen, dann wird das Ganze mit diesen Verlusten schon sehr sportlich.
Wenn du, wie oben beschrieben, Millionär bist oder mehrere Immobilien besitzt und dadurch regelmäßige Mieteinnahmen hast, brauchst du im Ref. bzw. generell als Lehrer*in keine private Absicherung.
Hast du das jedoch nicht, macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut Sinn.
Gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du noch keinen hohen bzw. gar keinen Anspruch hast, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Aber auch als Beamt*in auf Lebenszeit ist sie von Vorteil und du kannst einen gewissen Beitrag absichern, da es ja auch nicht sicher ist, ob die Pension bzw. der Versorgungsanspruch in Zukunft mal gekürzt wird.
Prüf es einfach für dich und schau dir verschiedene Angebote zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung mal an.
Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du eine machst oder nicht. Ob du im Ref bzw. grundsätzlich als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst nur du alleine für dich entscheiden. Sinn macht diese aus meiner Sicht aber auf alle Fälle!
Wenn das Studium vorbei ist und man kurz vor dem Start ins Referendariat steht, gibt es eine ganze Menge zu organisieren. Eventuell musst du umziehen und dir eine neue Wohnung suchen, oder du brauchst vielleicht ein Auto, damit du zu deiner neuen Arbeitsstelle kommst.
Wenn du diese Frage zehn verschiedenen Makler bzw. Vertretern oder sonstige Personen stellen würdest, würdest du bestimmt mindestens sechs verschiedene Antworten zu hören bekommen.
Du kannst natürlich jede Versicherung abschließen, die du möchtest. Allerdings macht nicht jede Versicherung auch Sinn für dich. Deswegen überleg dir vor dem Abschluss einer Versicherung immer, ob diese Versicherung jetzt wirklich das Richtige für dich ist.
Denn wenn du z.B. eine Versicherung abschließt, bei der abgesicherte Risiko sehr gering ist bzw. der eventuell entstehende Schaden eher klein ausfallen würde, brauchst du dir das nicht unbedingt über eine Versicherung absichern.
Da kannst du dir das Geld lieber an die Seite legen – ob auf das Tagesgeldkonto oder Depot, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann etwas passieren sollte, kannst du das Geld dann einfach vom Konto nehmen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Handyversicherung, wenn du ein recht günstiges Smartphone hast und nicht gerade das neuste iPhone für 1200€.
Wichtig sind vor allem die Risiken, die in der Lage sind, dich finanziell zu ruinieren und dich mehrere Zehntausend Euro oder mehr kosten könnte. Denn so ein Schaden ist dann nicht mehr so einfach aus dem Portemonnaie oder vom Sparbuch zu bezahlen.
Deswegen lass dir bitte nicht einreden, dass du enorm viele Versicherungen brauchst, sondern konzentriere dich auf die wenigen Versicherungen, die echte und existenzgefährdende Risiken absichern. Die Versicherungen für das Referendariat, die wirklich wichtig sind, sind folgende:
Private Krankenversicherung
Als Referendar*in hast du die Wahl, ob du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherst oder ob du dich für die private Krankenversicherung entscheidest.
Vorab: Als Referendar*in bist du beihilfeberechtig. Das bedeutet, dass dein Dienstherr dir in einem bestimmten Umfang die Kosten vom Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus erstattet. Dies sind in der Regel 50 %. Diese sogenannten Beihilfesätze können sich aber auch im Laufe deiner Karriere verändern, z.B. wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, Kinder bekommst oder wenn du in den Ruhestand gehst.
Das Gute für dich: Die Beihilfe ist für dich kostenfrei.
Der Haken: Die Beihilfe ist an eine Bedingung geknüpft: Du erhältst sie nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung.
Wie sieht das dann genau aus?
Dadurch, dass du 50 % über die Beihilfe abgedeckt hast, brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch die restlichen 50 % absichern. Durch diese Regelung ist in dem Beitrag für die private Krankenversicherung auch niedriger als der von der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei dieser musst du den „vollen“ Beitrag zahlen, weil du keine Beihilfe erhältst.
Zudem richtet sich der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird dagegen abhängig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deinen gewünschten Leistungen bestimmt. Wann du dich also für eine Versicherung und einen Tarif entschieden hast, gilt: je jünger und gesünder du bist, desto günstiger ist dein Beitrag.
Mit der Krankenversicherung eng verbunden ist das Thema der Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abgesichert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen entstehen und die nicht einer Krankenversicherung zuzuordnen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetzlich vorgeschrieben und ist sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten mitzuversichern. Hier kannst du dir den Satz merken „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Du bist also i.d.R. bei derselben Versicherungsgesellschaft kranken- und pflegeversichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Ganz einfach gesagt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dir dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Einkommen ist die Grundlage für deinen Lebensstandard. Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf als Referendar*in oder Lehrer*in nicht mehr ausüben kannst und dadurch deutlich weniger oder sogar gar kein Einkommen mehr beziehst, ist das natürlich ein ernsthaftes Problem.
Natürlich muss man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich nicht vor Krankheit oder einem Unfall schützt, aber sie schützt dich vor den finanziellen Folgen.
Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung anschließt, desto günstiger ist auch dein monatlicher Beitrag. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, dass du dich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest, denn dadurch profitierst du von günstigeren Beiträgen. Ebenso spielen Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nicht alle, die eine sogenannte BU bzw. DU abschließen wollen, bekommen auch eine. Jede Versicherung stellt dir Gesundheitsfragen und versichert dich nur, wenn du aus ihrer Sicht „gesund genug“ bist. Natürlich sind nicht alle jungen Menschen gesund und alle älteren Menschen krank, aber tendenziell nehmen Krankheiten natürlich mit dem Alter zu. Auch hier kann es sich also lohnen, sich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.
Jetzt gibt es aber bei Beamt*innen eine Besonderheit:
Als Referendar*in oder Lehrer*in brauchst du eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Klausel hat für dich enorme Vorteile:
Bei einer „normalen“ Berufsunfähigkeit ohne Klausel prüft die Versicherung im Schadensfall, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Bei dieser Prüfung bist du in der Beweispflicht und musst deine Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Gutachten nachweisen.
Bei einer Dienstunfähigkeit entscheidet hingegen der Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. In der Regel bekommst du dafür dann eine Dienstunfähigkeitsurkunde bzw. einen Nachweis, dass du in den Ruhestand versetzt worden bist. Wenn du nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hast und der Versicherung diesen Nachweis vorlegst, ist er zur Zahlung verpflichtet und darf keine weitere Prüfung vornehmen.
Bei den Dienstunfähigkeitsklauseln musst du allerdings gut aufpassen, denn es gibt große Unterschiede. Die wohl wichtigste Unterscheidung liegt darin, ob die DU-Klausel echt oder unecht ist.
Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel darf eine Versicherungsgesellschaft NICHT selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Er darf nur prüfen, ob der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestandversetz hat. Dafür legst du der Versicherung den entsprechenden Nachweis vor.
Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht vor. Somit nützt dir die Urkunde bzw. der Nachweis gar nichts, denn wie bei einer Berufsunfähigkeit musst du der Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit beweisen.
Deswegen achte bitte darauf, dass du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ECHTEN DU-Klausel hast.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Manche Versicherer bieten nur eine begrenzte Leistungsdauer an. Du würdest dann beispielsweise nur zwei oder drei Jahre Geld von deiner Versicherung bekommen und müsstest danach schauen, wo du bleibst.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist eine der wichtigsten Versicherungen für das Referendariat. Aber nicht nur dann, sondern auch für die Zeit nach dem Ref.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Must-Have. Denn egal wo du gerade bist, es kann immer überall auf der Welt etwas passieren, egal ob du aus Versehen beim Umzug deiner Freundin oder deines Freundes was kaputt machst, du eine gemietete Sache beschädigst oder du versehentlich mit dem Fahrrad eine fremde Person anfährst, welche danach Verletzungen davonträgt.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du diese Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.
Als Referendar*in oder Lehrer*in ist es darüber hinaus noch wichtig, dass du in deiner Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtklausel (auch Amtshaftpflicht‑, Lehrerhaftpflicht‑, bzw. Berufshaftpflichtversicherung genannt) hast. Denn für Schäden, die du während der Schulzeit verursachst, haftest du selbst bzw. wirst du vom Dienstherrn in Regress genommen. Egal ob du den Drucker im Lehrerzimmer kaputt machst, oder du deine Aufsichtspflicht während des Pausenhofs, Tagesausflugs oder Klassenfahrt verletzt und ein/e Schüler*in sich schwer verletzt.
Ebenfalls sollte deine Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlust-Klausel enthalten. Denn wenn du deinen Dienstschlüssel mal verlieren solltest, und die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss, kann das ziemlich teuer werden. Und damit du auch diesen Schaden nicht aus deinem privaten Vermögen zahlen musst, springt die Haftpflichtversicherung ein.
Aus den genannten Gründen ist die private Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Versicherung für das Referendariat.
Fazit:
Welche Versicherungen für das Referendariat du letztendlich nimmst, ist komplett dir überlassen. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, ist in Deutschland allerdings eine vorgeschriebene Versicherung, die für alle verpflichtend ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind aber ebenfalls Versicherungen für das Referendariat (und darüber hinaus), die du unbedingt haben solltest. Alle weiteren Versicherungen, sind „nice to have“ und nicht für jeden notwendig, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich wichtig.
Was man also festhalten kann: welche Versicherungen für das Referendariat du wirklich brauchst, kommt vor allem auf deine persönliche Situation an. Und denk immer daran, du allein entscheidest, welche Versicherungen du für das Referendariat du abschließt.