27. Juni 2022

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer*innen

Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbei­ten kann?

In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die rich­ti­ge Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.

Falls du jetzt eine pau­scha­le Antwort erwar­test: So einfach ist es leider nicht.

Das liegt an unter­schied­li­chen Faktoren:

  • Nicht alle Lehrer*innen ver­die­nen das Gleiche
  • Alle Lehrer*innen haben unter­schied­lich hohe Lebenshaltungskosten
  • Manche Lehrer*innen haben bereits einen Anspruch an den Dienstherrn, andere nicht

Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die ver­schie­de­nen Abschnitte deiner Laufbahn an und ver­su­chen uns der rich­ti­gen Absicherungshöhe anzunähern.

Du bist Referendar*in?

Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und ver­dienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst ent­las­sen werden.

Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nach­ver­si­chert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Eins steht aller­dings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklu­si­ve Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.

Die rich­ti­ge Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit wei­ter­hin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht mit­ein­be­zie­hen, da diese nicht sicher sind.

Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen soll­test, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemein­sam an, welche Absicherung für dich am besten passt.

Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.

Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?

Wenn du das Ref bereits erfolg­reich gemeis­tert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekom­men hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.

Du ver­dienst jetzt deut­lich mehr als im Ref, aller­dings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur mar­gi­nal. Solltest du dienst­un­fä­hig werden, würdest du also aller Voraussicht nach wei­ter­hin mit leeren Händen daste­hen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.

Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abge­si­chert bist, soll­test du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dem­entspre­chen­de Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monat­li­chen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewis­ses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für ein­ma­li­ge Ausgaben genü­gend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurück­le­gen kannst)

Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?

Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theo­re­tisch nur recht langsam auf, aber da es eine soge­nann­te Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tat­säch­lich eine echte Absicherung, falls du dienst­un­fä­hig werden solltest.

Auf die maximal mög­li­che Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bis­he­ri­gen Bezüge als Ruhegehalt zu.

Daraus wird aller­dings auch ersicht­lich, dass es zwi­schen deinen tat­säch­li­chen Bezügen und deinem mög­li­chen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.

Daher emp­fiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schlie­ßen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vor­neh­men zu müssen, emp­fiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr auto­ma­tisch anpasst.

Fazit:

Ausschlaggebend für die rich­ti­ge Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.

Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.

Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen ein­ge­schränk­ten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesam­ten Lebenshaltungskosten abde­cken, falls du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst.

Natürlich muss man für sich selbst ent­schei­den, ob man nur das Allernötigste absi­chern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohn­ten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas groß­zü­gi­ger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (even­tu­ell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)

Wenn du noch stu­dierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kos­ten­los für mein Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und das wich­tigs­te zu den Versicherungen im Ref erfahren.

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