Wie viel Geld brauche ich als Lehrer*in, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
In meinem Online Seminar wird mir immer wieder die Frage gestellt, was die richtige Absicherungshöhe bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Falls du jetzt eine pauschale Antwort erwartest: So einfach ist es leider nicht.
Das liegt an unterschiedlichen Faktoren:
Um dir dennoch eine Antwort geben zu können, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag einfach mal die verschiedenen Abschnitte deiner Laufbahn an und versuchen uns der richtigen Absicherungshöhe anzunähern.
Du bist Referendar*in?
Als Referendar*in bist du Beamter/in auf Widerruf und verdienst i.d.R. so viel, dass du gerade so deine Lebenshaltungskosten decken kannst (falls du zur Miete wohnst). Im Falle einer Dienstunfähigkeit hättest du keinen Anspruch an den Dienstherrn und würdest i.d.R. aus dem Dienst entlassen werden.
Um nicht durch das soziale Sicherungsnetz zu fallen, würdest du in so einem Fall in der Rentenversicherung nachversichert werden und hättest u.U. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Eins steht allerdings fest: Um deine Lebenshaltungskosten (inklusive Miete) zu decken, reicht diese „Absicherung“ nicht aus.
Die richtige Absicherungshöhe sollte also so gewählt werden, dass du deine Lebenshaltungskosten im Falle einer Dienstunfähigkeit weiterhin decken kannst. Eventuelle Zahlungen von der Rentenversicherung würde ich dabei nicht miteinbeziehen, da diese nicht sicher sind.
Wenn du nicht sicher bist, welche Absicherungshöhe du wählen solltest, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns gemeinsam an, welche Absicherung für dich am besten passt.
Du kannst dir hier einfach einen Termin buchen.
Du bist Beamter / Beamtin auf Probe?
Wenn du das Ref bereits erfolgreich gemeistert hast und direkt (oder mit etwas Wartezeit) eine Planstelle bekommen hast, wirst du Beamter / Beamtin auf Probe.
Du verdienst jetzt deutlich mehr als im Ref, allerdings ändert sich dein Anspruch an den Dienstherrn nur marginal. Solltest du dienstunfähig werden, würdest du also aller Voraussicht nach weiterhin mit leeren Händen dastehen.
Ausnahme: Wenn du während deiner Zeit als Beamter / Beamtin auf Probe bereits deine ersten fünf Dienstjahre erfüllst, hast du ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch an deinen Dienstherrn, dazu aber später mehr.
Damit du als Beamter / Beamtin auf Probe gut abgesichert bist, solltest du also wieder schauen, wie hoch deine Lebenshaltungskosten sind und eine dementsprechende Absicherung wählen. I.d.R. steigen mit dem Einkommen auch die Lebenshaltungskosten, das muss aber nicht so sein. Schreibe dir am besten deine monatlichen Ausgaben genau auf und rechne noch ein gewisses Polster dazu, damit du im Zweifel auch für einmalige Ausgaben genügend Budget hast (oder z.B. auch was für die Altersvorsorge zurücklegen kannst)
Du bist Beamter / Beamtin auf Lebenszeit?
Wenn du Beamter / Beamtin auf Lebenszeit bist UND die ersten fünf Dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich endlich über einen Anspruch an den Dienstherrn freuen. Zwar baut sich dieser theoretisch nur recht langsam auf, aber da es eine sogenannte Mindestversorgung gibt (ca. 1400€ abzgl. Steuern etc.), hast du ab diesen Zeitpunkt tatsächlich eine echte Absicherung, falls du dienstunfähig werden solltest.
Auf die maximal mögliche Versorgung musst du dann „nur“ noch 35 Jahre warten. Ab 40 Dienstjahren stehen dir dann bei einer Dienstunfähigkeit 71,75 Prozent deiner bisherigen Bezüge als Ruhegehalt zu.
Daraus wird allerdings auch ersichtlich, dass es zwischen deinen tatsächlichen Bezügen und deinem möglichen Ruhegehalt immer eine Differenz geben wird, die erst im Laufe der Jahre kleiner wird.
Daher empfiehlt sich auch hier, diese Lücke so weit zu schließen, dass du deine Lebenshaltungskosten auch dann decken kannst, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Um hier nicht jedes Jahr eine Anpassung vornehmen zu müssen, empfiehlt sich eine Absicherungshöhe, die sich Jahr für Jahr automatisch anpasst.
Fazit:
Ausschlaggebend für die richtige Absicherungshöhe sind vor allem deine Lebenshaltungskosten.
Mindestens diese Kosten (also Miete, Einkaufen, Mobilität, Freunde treffen etc.) sollten durch die Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Ruhegehalt gedeckt sein.
Da du in den ersten fünf Dienstjahren nur einen eingeschränkten Anspruch an den Dienstherrn hast, sollte hier also die Dienstunfähigkeitsversicherung deine gesamten Lebenshaltungskosten abdecken, falls du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Natürlich muss man für sich selbst entscheiden, ob man nur das Allernötigste absichern möchte oder auch im Falle einer Dienstunfähigkeit noch den gewohnten Lebensstandard halten möchte. Meine Empfehlung ist es, eher etwas großzügiger zu rechnen, da die Lebenshaltungskosten im Laufe des Lebens eher steigen (eventuell gründet man eine Familie, zieht in eine größere Wohnung oder kauft sich Eigentum.)
Wenn du noch studierst und noch etwas Zeit bis zum Ref hast, kannst du dich hier kostenlos für mein Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und das wichtigste zu den Versicherungen im Ref erfahren.