21. Januar 2022

Haftpflicht­versicherung im Ref

Einen Moment nicht auf­ge­passt und schon ist ein Schaden passiert. 

Wie schnell sowas pas­sie­ren kann, ist sicher den meisten bekannt. 

Den wenigs­tens ist aber bewusst, dass man in solch einer Situation von Gesetzes wegen ver­pflich­tet ist, unbe­grenzt für den ent­stan­de­nen Schaden mit seinem pri­va­ten Vermögen zu haften. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.

Damit du solche Schäden nicht aus deinem eigenen Portemonnaie bezah­len musst, hat man im pri­va­ten Bereich in der Regel eine Haftpflichtversicherung. 

Aber wie ist das im Referendariat?

Unabhängig welchen Beruf du ausübst, ist eine Haftpflichtversicherung eine abso­lu­te „Must-Have“ Versicherungen.

Mit der Haftpflichtversicherung sicherst du dich gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab.

Kleinere Sachschäden (dir fällt die Vase einer Freundin auf den Boden) sind dabei noch relativ gut weg­zu­ste­cken, wenn es aber um Personenschäden geht, kann es schnell teuer werden.

Für dich als (angehende/r) Referendar*in oder Lehrer*in gibt es aber eine Besonderheit, die du unbe­dingt bei der Auswahl deiner Haftpflichtversicherung beach­ten musst.

Eine private Haftpflichtversicherung über­nimmt, wie der Name schon sagt, nur Schäden für den pri­va­ten Bereich. 

Hast du hin­ge­gen einen Schaden während der Dienstzeit ver­ur­sacht, kommt die private Haftpflichtversicherung im Ref bzw. während der Dienstzeit nicht dafür auf. 

Wer haftet also für Schäden im Ref?

In erster Linie haftet dein Dienstherr, wenn du einen Schaden ver­ur­sachst. Er kann dich bei grober Fahrlässigkeit aller­dings in die Verantwortung ziehen und dich haftbar machen.

Sollte das pas­sie­ren, haftest du selbst für diesen Schaden – und das unbe­grenzt und persönlich.

Aber was kann so ein Schaden im Dienst sein?

Solltest du z.B. während der Pausenaufsicht, eines Tagesausflugs oder einer Klassenfahrt deiner Aufsichtspflicht nicht nach­kom­men und ein Schüler oder eine Schülerin ver­letzt sich schwer, kannst du dafür unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.

Das gleiche gilt, wenn bei einem Experiment etwas schief­läuft und jemand zu Schaden kommt oder der Klassenraum in Brand gerät.

Wenn so etwas pas­siert, muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden fahr­läs­sig oder vor­sätz­lich ent­stan­den ist.

Da es nicht in deinem Interesse ist, dass sich Schüler*innen ver­let­zen oder etwas in der Schule kaputt geht, wird i.d.R. kein Vorsatz bestehen.

Allerdings wird darüber hinaus geprüft, ob es sich um ein­fa­che oder grobe Fahrlässigkeit handelt.

Bei einer ein­fa­chen Fahrlässigkeit haftet nämlich der Dienstherr selbst, wo hin­ge­gen du bei grober Fahrlässigkeit selbst für die ent­stan­de­nen Kosten auf­kom­men musst.

Das Gesetz ist hier leider nicht auf deiner Seite, denn sowohl das Beamtenstatusgesetz wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagen, dass Schäden, die auf­grund einer soge­nann­ten Dienstpflichtverletzung ent­ste­hen, von dir getra­gen werden müssen.

Wiege dich wegen des Begriffs „grobe Fahrlässigkeit“ bitte auch nicht in fal­scher Sicherheit:

Wenn du Pausenaufsicht hast und wäh­rend­des­sen noch mal ins Lehrerzimmer zurück­gehst, weil du noch eine Nachricht von deinem Handy ver­schi­cken willst, wäre das schon grob fahrlässig.

Deswegen musst du unbe­dingt darauf achten, dass deine Haftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflichtversicherung enthält. Denn diese kommt dann z.B für solche Schäden auf und schützt dich vor even­tu­ell auf­tre­ten­den Kosten.

Neben der Diensthaftpflicht soll­test du aber auch beach­ten, dass deine Haftpflichtversicherung auch bei Verlust von Dienstschlüssen aufkommt.

Denn wenn du mal deinen Dienstschlüssel ver­lierst, und dadurch die Schließanlage der Schule aus­ge­tauscht werden muss, was, je nach Größe der Schule, schon mal gut und gerne Zehn‑, Zwanzig- oder Dreißigtausend Euro kosten kann, springt dafür auch die Haftpflichtversicherung ein.

Fazit:

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine „Must-Have“ Versicherung, weil du einige Schäden über­haupt nicht aus eigenen Mitteln beglei­chen könn­test und im schlimms­ten Fall finan­zi­ell rui­niert wärest.

Im Ref und auch danach ist eine Diensthaftpflicht Versicherung unver­zicht­bar, weil dein Dienstherr dich bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung ziehen kann und du haftbar gemacht wirst. Auch hier kann es bei grö­ße­ren Sach- oder Personenschäden um Summen gehen, die du finan­zi­ell nicht allein stemmen könntest.

Damit du auch bei Dienstschlüsselverlust abge­si­chert bist, soll­test du auch diesen „Baustein“ bei deiner Haftpflichtversicherung mit inte­griert habe

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