Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist ein Schaden passiert.
Wie schnell sowas passieren kann, ist sicher den meisten bekannt.
Den wenigstens ist aber bewusst, dass man in solch einer Situation von Gesetzes wegen verpflichtet ist, unbegrenzt für den entstandenen Schaden mit seinem privaten Vermögen zu haften. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.
Damit du solche Schäden nicht aus deinem eigenen Portemonnaie bezahlen musst, hat man im privaten Bereich in der Regel eine Haftpflichtversicherung.
Aber wie ist das im Referendariat?
Unabhängig welchen Beruf du ausübst, ist eine Haftpflichtversicherung eine absolute „Must-Have“ Versicherungen.
Mit der Haftpflichtversicherung sicherst du dich gegen Personen‑, Sach- und Vermögensschäden ab.
Kleinere Sachschäden (dir fällt die Vase einer Freundin auf den Boden) sind dabei noch relativ gut wegzustecken, wenn es aber um Personenschäden geht, kann es schnell teuer werden.
Für dich als (angehende/r) Referendar*in oder Lehrer*in gibt es aber eine Besonderheit, die du unbedingt bei der Auswahl deiner Haftpflichtversicherung beachten musst.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt, wie der Name schon sagt, nur Schäden für den privaten Bereich.
Hast du hingegen einen Schaden während der Dienstzeit verursacht, kommt die private Haftpflichtversicherung im Ref bzw. während der Dienstzeit nicht dafür auf.
Wer haftet also für Schäden im Ref?
In erster Linie haftet dein Dienstherr, wenn du einen Schaden verursachst. Er kann dich bei grober Fahrlässigkeit allerdings in die Verantwortung ziehen und dich haftbar machen.
Sollte das passieren, haftest du selbst für diesen Schaden – und das unbegrenzt und persönlich.
Aber was kann so ein Schaden im Dienst sein?
Solltest du z.B. während der Pausenaufsicht, eines Tagesausflugs oder einer Klassenfahrt deiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen und ein Schüler oder eine Schülerin verletzt sich schwer, kannst du dafür unter Umständen zur Rechenschaft gezogen werden.
Das gleiche gilt, wenn bei einem Experiment etwas schiefläuft und jemand zu Schaden kommt oder der Klassenraum in Brand gerät.
Wenn so etwas passiert, muss erstmal geklärt werden, ob der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist.
Da es nicht in deinem Interesse ist, dass sich Schüler*innen verletzen oder etwas in der Schule kaputt geht, wird i.d.R. kein Vorsatz bestehen.
Allerdings wird darüber hinaus geprüft, ob es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt.
Bei einer einfachen Fahrlässigkeit haftet nämlich der Dienstherr selbst, wo hingegen du bei grober Fahrlässigkeit selbst für die entstandenen Kosten aufkommen musst.
Das Gesetz ist hier leider nicht auf deiner Seite, denn sowohl das Beamtenstatusgesetz wie auch das Bürgerliche Gesetzbuch besagen, dass Schäden, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen, von dir getragen werden müssen.
Wiege dich wegen des Begriffs „grobe Fahrlässigkeit“ bitte auch nicht in falscher Sicherheit:
Wenn du Pausenaufsicht hast und währenddessen noch mal ins Lehrerzimmer zurückgehst, weil du noch eine Nachricht von deinem Handy verschicken willst, wäre das schon grob fahrlässig.
Deswegen musst du unbedingt darauf achten, dass deine Haftpflichtversicherung auch eine Diensthaftpflichtversicherung enthält. Denn diese kommt dann z.B für solche Schäden auf und schützt dich vor eventuell auftretenden Kosten.
Neben der Diensthaftpflicht solltest du aber auch beachten, dass deine Haftpflichtversicherung auch bei Verlust von Dienstschlüssen aufkommt.
Denn wenn du mal deinen Dienstschlüssel verlierst, und dadurch die Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss, was, je nach Größe der Schule, schon mal gut und gerne Zehn‑, Zwanzig- oder Dreißigtausend Euro kosten kann, springt dafür auch die Haftpflichtversicherung ein.
Fazit:
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine „Must-Have“ Versicherung, weil du einige Schäden überhaupt nicht aus eigenen Mitteln begleichen könntest und im schlimmsten Fall finanziell ruiniert wärest.
Im Ref und auch danach ist eine Diensthaftpflicht Versicherung unverzichtbar, weil dein Dienstherr dich bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung ziehen kann und du haftbar gemacht wirst. Auch hier kann es bei größeren Sach- oder Personenschäden um Summen gehen, die du finanziell nicht allein stemmen könntest.
Damit du auch bei Dienstschlüsselverlust abgesichert bist, solltest du auch diesen „Baustein“ bei deiner Haftpflichtversicherung mit integriert habe