Drei Faktoren, die den Beitrag verringern
Es gibt glücklicherweise drei Faktoren, die sich bei Beamten positiv (also mindernd) auf den Beitrag im Alter auswirken:
▶︎ Dein Beihilfeanspruch steigt: In den allermeisten Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch im Ruhestand von 50% auf 70%. Je höher dieser Anspruch ist, desto weniger musst du mit deiner privaten Krankenversicherung „restabsichern“. Der Beitrag sinkt.
▶︎ Der gesetzliche Vorsorgezuschlag fällt weg: Diesen 10%igen Zuschlag zahlst du bis zu deinem 60. Lebensjahr, um den Beitrag im Alter etwas abzufedern. Danach fällt dieser Kostenblock weg und dein Beitrag sinkt.
▶︎ Alterungsrückstellungen: Deine private Krankenversicherung muss den von dir gezahlten Vorsorgezuschlag nutzen, um deine Beiträge im Alter möglichst niedrig zu halten. Auch das sorgt dafür, dass dein Beitrag nicht so stark steigt, wie manche befürchten.
Exkurs Alterungsrückstellungen: Auch wenn sich gesetzlich in den letzten Jahren einiges getan hat, sind die Alterungsrückstellungen leider weiterhin bei einem PKV Wechsel nicht in voller Höhe übertragbar.Achte daher darauf, dass du dir deine PKV sorgfältig aussuchst, sodass du sie später nicht mehr wechseln musst. Jeder Wechsel der PKV sorgt dafür, dass ein Teil deiner Alterungsrückstellungen verloren geht und du im Alter mehr für deine PKV zahlen muss. Trotz dieser drei guten Nachrichten musst du dich leider auf einen relativen hohen Beitrag im Alter einstellen. Selbst wenn unserer Lehrerin aus dem Beispiel statt der kalkulierten 900 € lediglich 600€ zahlt, wird dieser Beitrag in der Folge weiter steigen.
Daher stellt sich für dich die Frage:
Steuervorteil:
Wenn du die Basisrente nutzt, kannst du die eingezahlten Beiträge seit 2023 zu 100% steuerlich geltend machen. Allerdings nur bis zur Höchstgrenze von 27.565,20 € jährlich. Die Höhe der Steuererstattung ist von deinem eingezahlten Beitrag und deinem persönlichen Steuersatz abhängig. Wenn du im Jahr 1000 € in die Basisrente einzahlst und einen persönlichen Steuersatz von 30% hast, erhältst du eine Steuererstattung von 300 €. Wichtig zu wissen: In der Auszahlungsphase musst du die Basisrente dann leider auch mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Da du im Ruhestand aber i.d.R. einen deutlich niedrigeren Steuersatz hast als während deines Berufslebens, hast du dennoch einen Steuervorteil!
Freie Anlage:
Du kannst selbst bestimmen, wie dein Geld angelegt wird. Konservativ oder eher renditeorientiert, nachhaltig und/oder sozial verträglich: Du triffst die Entscheidung über dein Geld.
Wählbare Garantie:
Du kannst dir aussuchen, ob du deine eingezahlten Beiträge später zu 100% zurückerhältst oder ob du (teilweise) auf Garantien verzichten möchtest. Je nachdem, wie du dich entscheidest, kann ein größtere Teil deines Beitrags zum Beispiel in den Aktienmarkt fließen, wo i.d.R. bessere Renditen zu erwarten sind (dein Geld vermehrt sich leichter, wenn es in der freien Wirtschaft investiert wird).
Vererbbarkeit:
Anders als bei einem Beitragsentlastungstarif, kannst du bei der Basisrente eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbaren. Solltest du früh versterben, hätten deine Kinder oder dein Partner bzw. deine Partnerin zumindest etwas von deinem Ersparten. Hier gibt es genaue Bestimmungen, wie die Hinterbliebenenabsicherung funktioniert. Bespreche diese Thema daher unbedingt mit einem Experten!
Unflexibel, aber das ist gut so:
Weiter oben hatte ich erwähnt, dass die Basisrente recht unflexibel ist, da man erst ab 62 an das Geld kommt und das Vertragsguthaben ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden kann.