Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?

Wenn du ins Referendariat ein­steigst, stellt sich immer auch die Frage, wie du ab jetzt eigent­lich kran­ken­ver­si­chert sein willst. Für viele bietet die private Krankenversicherung eine gute Alternative, da du als Beamter*in auf­grund deines Beihilfeanspruchs nur einen Teil über die private Krankenversicherung abde­cken musst und der Beitrag dadurch oftmals güns­ti­ger ist, als wenn du dich frei­wil­lig gesetz­lich versicherst.

Ablehnung wegen Vorerkrankung?

Wenn du aller­dings ein paar Vorerkrankungen hast, kann es sein, dass dich private Krankenversicherungen nicht ver­si­chern möchten. Denn anders als gesetz­li­che Krankenkassen, sind private Krankenversicherungen nicht dazu ver­pflich­tet, dich zu versichern. 

Daher besteht die Möglichkeit, dass dein Antrag bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wird. 

Das bedeu­tet für dich dann aller­dings nicht, dass du diese über­haupt nicht nutzen kannst. 

Vorerkrankungen sind nicht immer Ausschlusskriterium bei der PKV. Oft lohnt ein genaue­rer Blick. 

Öffnungsaktion als Ausweg? Das sind die Voraussetzungen:

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt.

Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt

Wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*innen, Beamtenanwärter*innen) oder Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch Angehörige können unter Umständen über die Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschlie­ßen. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. 

Für die ver­schie­de­nen Personengruppen gibt es aber bestimm­te Fristen, die ein­ge­hal­ten werden müssen, damit man im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung auf­ge­nom­men wird. Dabei ist übri­gens nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Tag der Antragsstellung ausschlaggeben.

Der Antrag muss inner­halb der Frist dann bei einem Versicherungsunternehmen ein­ge­reicht werden.

Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger*innen gilt, dass der Antrag inner­halb von sechs Monaten nach der erst­ma­li­gen Verbeamtung gestellt werden muss. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei der Beginn des Beamtenverhältnisses, meis­tens also der Beginn des Refs. Für Angehörige von Beamtenanfänger*innen oder bei Eheschließung von bereits privat ver­si­cher­ten Beamt*innen liegt die Frist eben­falls bei sechs Monaten ab ihrer erst­ma­li­gen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.

Neben diesen Voraussetzungen gibt es noch eine weitere: 

Du darfst vorher nicht schon privat ver­si­chert gewesen sein und es muss sich dabei um den erst­ma­li­gen Abschluss einer pri­va­ten Krankenversicherung handeln.

Welche Leistungen bietet die Öffnungsaktion?

Bei der Öffnungsaktion darfst du von den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden. Ebenfalls dürfen keine Leistungen aus­ge­schlos­sen werden und Risikozuschläge dürfen nur max. 30 % betragen.

Allerdings ist es bei der Öffnungsaktion so, dass die Leistungen in den meisten Fällen nur auf den Leistungen der Beihilfe basiert. Die Leistungen aus der pri­va­ten Krankenversicherung sind also i.d.R. nur so hoch, wie die der Beihilfe, sodass es öfters vor­kom­men kann, dass du einen gewis­sen Teil selbst zahlen musst.

Übernimmt die Beihilfe in deinem Bundesland aller­dings die Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, 2‑Bettzimmer im Krankenhaus) so können auch diese u.U. bei der Öffnungsaktion deiner pri­va­ten Krankenversicherung mit­ver­si­chert werden.

Wenn die Beihilfe das in deinem Bundesland nicht vor­sieht, kannst du die Wahlleistungen leider nicht in den PKV Tarif integrieren.

Ebenfalls deckt eine Öffnungsaktion in der Regel nicht den Beihilfeergänzungstarif (das sind Tarife, die die Lücke zur Beihilfe schlie­ßen) ab. Manche Gesellschaften bieten aber auch dafür eine Lösung an.

Solltest du von einer pri­va­ten Krankenversicherung auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte eine Ablehnung bekom­men, so werden die teil­neh­men­den Versicherungsgesellschaften auf die Öffnungsaktion hin­wei­sen. Allerdings muss vorher erkenn­bar sein, dass eine Aufnahme nur über die Öffnungsaktion zustan­de kommt.

Welche Versicherungen nehmen an der Öffnungsaktion teil?

Nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil, daher sind hier nur die Gesellschaften auf­ge­lis­tet, bei denen du dich über die Öffnungsaktion privat ver­si­chern kannst.

·       Allianz Private Krankenversicherungs-AG

·       Barmenia Krankenversicherung a.G.

·       Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

·       DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG

·       Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

·       DKV Deutsche Krankenversicherung AG

·       Generali Deutschland Krankenversicherung AG

·       Hallesche Krankenversicherung a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       HUK-COBURG-Krankenversicherung AG

·       INTER Krankenversicherung AG

·       Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       LIGA Krankenversicherung kath. Priester VvaG

·       Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

·       Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG

·       SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.

·       Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

·       UKV – Union Krankenversicherung 

Fazit:

Der größte Vorteil der Öffnungsaktion ist, dass du über diesen Weg von den teil­neh­men­den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden kannst und der Risikozuschlag auf 30 % begrenzt ist.

Somit hast du auf jeden Fall die Chance, von der gesetz­li­chen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wech­seln. Dadurch hast du güns­ti­ge­re Beiträge, als wenn du dich als Beamt*in gesetz­lich ver­si­cherst, erhältst oftmals schnel­le­re Termin, da du Privatpatient*in bist und kannst bei manchen Beihilfeträgern sogar die sta­tio­nä­re Wahlleistung mit absichern.

Du soll­test diese Entscheidung aber gut durch­den­ken, da bei der Öffnungsaktion einige Leistungen (z.B. Beihilfeergänzungstarif, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld) nur bei wenigen Gesellschaften mit­ver­si­chert werden können. Die Beantragung ist sehr auf­wen­dig, da die Gesellschaften von dir oft aus­führ­li­che Nachweise, Unterlagen oder Atteste bekom­men wollen. Wenn du mal mit den Leistungen unzu­frie­den bist, ist ein Wechsel der PKV kaum bis gar nicht möglich und du musst dabei wie­der­um bestimm­te Fristen dabei beachten.

Lass dich zu diesem Thema deshalb gut beraten … gerne auch von mir 😉

Viele Grüße,

Hendrik Hamel

Wenn das Studium vorbei ist und man kurz vor dem Start ins Referendariat steht, gibt es eine ganze Menge zu orga­ni­sie­ren. Eventuell musst du umzie­hen und dir eine neue Wohnung suchen, oder du brauchst viel­leicht ein Auto, damit du zu deiner neuen Arbeitsstelle kommst.

Wenn du diese Frage zehn ver­schie­de­nen Makler bzw. Vertretern oder sons­ti­ge Personen stellen würdest, würdest du bestimmt min­des­tens sechs ver­schie­de­ne Antworten zu hören bekommen.

Du kannst natür­lich jede Versicherung abschlie­ßen, die du möch­test. Allerdings macht nicht jede Versicherung auch Sinn für dich. Deswegen überleg dir vor dem Abschluss einer Versicherung immer, ob diese Versicherung jetzt wirk­lich das Richtige für dich ist.

Denn wenn du z.B. eine Versicherung abschließt, bei der abge­si­cher­te Risiko sehr gering ist bzw. der even­tu­ell ent­ste­hen­de Schaden eher klein aus­fal­len würde, brauchst du dir das nicht unbe­dingt über eine Versicherung absichern. 

Da kannst du dir das Geld lieber an die Seite legen – ob auf das Tagesgeldkonto oder Depot, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann etwas pas­sie­ren sollte, kannst du das Geld dann einfach vom Konto nehmen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Handyversicherung, wenn du ein recht güns­ti­ges Smartphone hast und nicht gerade das neuste iPhone für 1200€.

Wichtig sind vor allem die Risiken, die in der Lage sind, dich finan­zi­ell zu rui­nie­ren und dich mehrere Zehntausend Euro oder mehr kosten könnte. Denn so ein Schaden ist dann nicht mehr so einfach aus dem Portemonnaie oder vom Sparbuch zu bezahlen. 

Deswegen lass dir bitte nicht ein­re­den, dass du enorm viele Versicherungen brauchst, sondern kon­zen­trie­re dich auf die wenigen Versicherungen, die echte und exis­tenz­ge­fähr­den­de Risiken absi­chern. Die Versicherungen für das Referendariat, die wirk­lich wichtig sind, sind folgende:

Private Krankenversicherung

Als Referendar*in hast du die Wahl, ob du dich frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Krankenkasse ver­si­cherst oder ob du dich für die private Krankenversicherung entscheidest. 

Vorab: Als Referendar*in bist du bei­hil­fe­be­rech­tig. Das bedeu­tet, dass dein Dienstherr dir in einem bestimm­ten Umfang die Kosten vom Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus erstat­tet. Dies sind in der Regel 50 %. Diese soge­nann­ten Beihilfesätze können sich aber auch im Laufe deiner Karriere ver­än­dern, z.B. wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, Kinder bekommst oder wenn du in den Ruhestand gehst. 

Das Gute für dich: Die Beihilfe ist für dich kostenfrei. 

Der Haken: Die Beihilfe ist an eine Bedingung geknüpft: Du erhältst sie nur in Kombination mit der pri­va­ten Krankenversicherung.

Wie sieht das dann genau aus?

Dadurch, dass du 50 % über die Beihilfe abge­deckt hast, brauchst du in der pri­va­ten Krankenversicherung nur noch die rest­li­chen 50 % absi­chern. Durch diese Regelung ist in dem Beitrag für die private Krankenversicherung auch nied­ri­ger als der von der gesetz­li­chen Krankenkasse. 

Bei dieser musst du den „vollen“ Beitrag zahlen, weil du keine Beihilfe erhältst.

Zudem richtet sich der Beitrag in einer gesetz­li­chen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen. Der Beitrag in der pri­va­ten Krankenversicherung wird dagegen abhän­gig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deinen gewünsch­ten Leistungen bestimmt. Wann du dich also für eine Versicherung und einen Tarif ent­schie­den hast, gilt: je jünger und gesün­der du bist, desto güns­ti­ger ist dein Beitrag.

Mit der Krankenversicherung eng ver­bun­den ist das Thema der Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abge­si­chert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen ent­ste­hen und die nicht einer Krankenversicherung zuzu­ord­nen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und ist sowohl bei der gesetz­li­chen als auch bei der pri­va­ten mit­zu­ver­si­chern. Hier kannst du dir den Satz merken „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Du bist also i.d.R. bei der­sel­ben Versicherungsgesellschaft kranken- und pflegeversichert.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel

Ganz einfach gesagt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dir dein Einkommen, wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr arbei­ten kannst. Dein Einkommen ist die Grundlage für deinen Lebensstandard. Und wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen deinen Beruf als Referendar*in oder Lehrer*in nicht mehr ausüben kannst und dadurch deut­lich weniger oder sogar gar kein Einkommen mehr beziehst, ist das natür­lich ein ernst­haf­tes Problem.

Natürlich muss man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich nicht vor Krankheit oder einem Unfall schützt, aber sie schützt dich vor den finan­zi­el­len Folgen. 

Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung anschließt, desto güns­ti­ger ist auch dein monat­li­cher Beitrag. Deswegen ist es sehr emp­feh­lens­wert, dass du dich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ent­schei­dest, denn dadurch pro­fi­tierst du von güns­ti­ge­ren Beiträgen. Ebenso spielen Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nicht alle, die eine soge­nann­te BU bzw. DU abschlie­ßen wollen, bekom­men auch eine. Jede Versicherung stellt dir Gesundheitsfragen und ver­si­chert dich nur, wenn du aus ihrer Sicht „gesund genug“ bist. Natürlich sind nicht alle jungen Menschen gesund und alle älteren Menschen krank, aber ten­den­zi­ell nehmen Krankheiten natür­lich mit dem Alter zu. Auch hier kann es sich also lohnen, sich mög­lichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.

Jetzt gibt es aber bei Beamt*innen eine Besonderheit:

Als Referendar*in oder Lehrer*in brauchst du eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Klausel hat für dich enorme Vorteile:

Bei einer „nor­ma­len“ Berufsunfähigkeit ohne Klausel prüft die Versicherung im Schadensfall, ob tat­säch­lich eine Berufsunfähigkeit vor­liegt oder nicht. Bei dieser Prüfung bist du in der Beweispflicht und musst deine Berufsunfähigkeit mit ärzt­li­chen Gutachten nachweisen.

Bei einer Dienstunfähigkeit ent­schei­det hin­ge­gen der Dienstherr, ob du dienst­un­fä­hig bist. In der Regel bekommst du dafür dann eine Dienstunfähigkeitsurkunde bzw. einen Nachweis, dass du in den Ruhestand ver­setzt worden bist. Wenn du nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hast und der Versicherung diesen Nachweis vor­legst, ist er zur Zahlung ver­pflich­tet und darf keine weitere Prüfung vornehmen. 

Bei den Dienstunfähigkeitsklauseln musst du aller­dings gut auf­pas­sen, denn es gibt große Unterschiede. Die wohl wich­tigs­te Unterscheidung liegt darin, ob die DU-Klausel echt oder unecht ist.

Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel darf eine Versicherungsgesellschaft NICHT selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vor­liegt oder nicht. Er darf nur prüfen, ob der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestandversetz hat. Dafür legst du der Versicherung den ent­spre­chen­den Nachweis vor.

Bei der unech­ten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht vor. Somit nützt dir die Urkunde bzw. der Nachweis gar nichts, denn wie bei einer Berufsunfähigkeit musst du der Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit beweisen. 

Deswegen achte bitte darauf, dass du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ECHTEN DU-Klausel hast. 

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt:

Manche Versicherer bieten nur eine begrenz­te Leistungsdauer an. Du würdest dann bei­spiels­wei­se nur zwei oder drei Jahre Geld von deiner Versicherung bekom­men und müss­test danach schauen, wo du bleibst.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist eine der wich­tigs­ten Versicherungen für das Referendariat. Aber nicht nur dann, sondern auch für die Zeit nach dem Ref.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein abso­lu­tes Must-Have. Denn egal wo du gerade bist, es kann immer überall auf der Welt etwas pas­sie­ren, egal ob du aus Versehen beim Umzug deiner Freundin oder deines Freundes was kaputt machst, du eine gemie­te­te Sache beschä­digst oder du ver­se­hent­lich mit dem Fahrrad eine fremde Person anfährst, welche danach Verletzungen davonträgt.

Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du diese Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.

Als Referendar*in oder Lehrer*in ist es darüber hinaus noch wichtig, dass du in deiner Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtklausel (auch Amtshaftpflicht‑, Lehrerhaftpflicht‑, bzw. Berufshaftpflichtversicherung genannt) hast. Denn für Schäden, die du während der Schulzeit ver­ur­sachst, haftest du selbst bzw. wirst du vom Dienstherrn in Regress genom­men. Egal ob du den Drucker im Lehrerzimmer kaputt machst, oder du deine Aufsichtspflicht während des Pausenhofs, Tagesausflugs oder Klassenfahrt ver­letzt und ein/e Schüler*in sich schwer verletzt.

Ebenfalls sollte deine Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlust-Klausel ent­hal­ten. Denn wenn du deinen Dienstschlüssel mal ver­lie­ren soll­test, und die gesamte Schließanlage der Schule aus­ge­tauscht werden muss, kann das ziem­lich teuer werden. Und damit du auch diesen Schaden nicht aus deinem pri­va­ten Vermögen zahlen musst, springt die Haftpflichtversicherung ein.

Aus den genann­ten Gründen ist die private Haftpflichtversicherung auch eine wich­ti­ge Versicherung für das Referendariat.

Fazit

Welche Versicherungen für das Referendariat du letzt­end­lich nimmst, ist kom­plett dir über­las­sen. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetz­lich, ist in Deutschland aller­dings eine vor­ge­schrie­be­ne Versicherung, die für alle ver­pflich­tend ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind aber eben­falls Versicherungen für das Referendariat (und darüber hinaus), die du unbe­dingt haben soll­test. Alle wei­te­ren Versicherungen, sind „nice to have“ und nicht für jeden not­wen­dig, sondern von Fall zu Fall unter­schied­lich wichtig.

Was man also fest­hal­ten kann: welche Versicherungen für das Referendariat du wirk­lich brauchst, kommt vor allem auf deine per­sön­li­che Situation an. Und denk immer daran, du allein ent­schei­dest, welche Versicherungen du für das Referendariat du abschließt.

Wenn du kurz vorm Einstieg ins Ref stehst, wirst du dich sicher­lich fragen, wie das jetzt eigent­lich mit der Krankenversicherung abläuft und welche Krankenversicherung im Referendariat für dich sinn­voll ist.

Denn mit dem Einstieg ins Referendariat und dem damit ver­bun­de­nen Start in die Beamtenlaufbahn hast du
die freie Wahl – ent­we­der gesetz­li­che Krankenkasse oder die private Krankenversicherung. Aber welche Krankenversicherung für das Referendariat soll­test du nun wählen?

Die GKV und die PKV sind erstmal zwei kom­plett unter­schied­li­che Krankenversicherung Systeme. Genauere Unterschiede findest du hier.

Als kom­men­de Beamt*in hast du grund­sätz­lich Anspruch auf Beihilfe. Diese ist eine beson­de­re Fürsorgepflicht des Staates für Beamt*innen. Die Beihilfe über­nimmt einen Teil der Aufwendungen bei Ärzt*innen, egal ob Hausärzt*in, Frauenärzt*in oder auch Krankenhaus sowie Arznei- oder Heilmittel. In der Regel liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst und wie deine per­sön­li­che Situation ist, kann sich dieser im Laufe deiner Karriere als Lehrer*in auch ver­än­dern. Diese Form der indi­vi­du­el­len Beihilfe kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn du dich für eine private Krankenversicherung ent­schei­dest. Wie die Aufteilung der Krankheitskosten dann funk­tio­niert, erfährst du im nächs­ten Abschnitt.

Wenn nun also 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfe über­nom­men werden, bleiben ja noch 50 % übrig, die die Ärzt*in ja auch noch bekom­men möchte. Damit du diese rest­li­chen Kosten nicht selbst über­neh­men musst, wird dieser rest­li­che Anteil über eine private Krankenversicherung abge­si­chert. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe, und zu 50 % von der pri­va­ten Krankenversicherung übernommen.

Wie sieht es bei der gesetz­li­chen Krankenkasse aus?

Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse erhältst du keinen Zuschuss von deinem Dienstherrn und auch die Beihilfe über­nimmt keinen Anteil bei dem Beitrag. Wenn du dich für die gesetz­li­che Krankenkasse ent­schei­dest, bist du also genauso abge­si­chert wie der Großteil der Angestellten in Deutschland und pro­fi­tierst leider nicht von der Beihilfe.

Wie hoch ist der monat­li­che Beitrag in der gesetz­li­chen Krankenkasse?

Deine Beiträge zur gesetz­li­chen Krankenkasse trägst du selbst. Diese richten sich aus­schließ­lich nach deinem Einkommen und werden pro­zen­tu­al bemes­sen. Das bedeu­tet leider auch, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr ver­dienst (z.B. nach dem Referendariat).

In manchen Bundesländern gibt es jedoch (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) die sog. Pauschale Beihilfe. Bei dieser zahlt der Dienstherr grund­sätz­lich die Hälfte der Beiträge der Krankenversicherung, unab­hän­gig ob du privat oder gesetz­lich ver­si­chert bist.

Mehr zum Thema Pauschale Beihilfe erfährst du in einem anderen Blogartikel.

Und was kostet die private Krankenkasse?

Wenn du dich für die private Krankenkasse ent­schei­dest, bekommst du ja 50 % Beihilfe. Dadurch musst du dann über die private Krankenversicherung nur noch 50 % “rest­ab­si­chern”. Durch diesen Vorteil, kommst du als Beamt*in deut­lich güns­ti­ger an eine private Krankenversicherung als z.B. eine Angestellte*r. Der Beitrag der pri­va­ten Krankenversicherung ist übri­gens nicht wie bei der GKV von deinem Einkommen abhän­gig, sondern von drei Faktoren:

Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähl­te Leistungen

Damit der Unterschied ganz klar wird, habe ich hier ein typi­sches Beispiel für dich.

In unserem Beispiel betrach­ten wir eine 26-jährige, kin­der­lo­se Referendarin aus NRW:

  • Gesetzlich ver­si­chert (Techniker Krankenkasse):

    •  1550 € mtl. Besoldung im Ref 

    • 15,8 % Beitragssatz (all­ge­mei­ner Beitragssatz 14,6 + 1,2 Zusatzbeitrag) 

    • 3,30 % Pflegepflichtversicherung

    • In diesem Beispiel zahlt die 26-jährige Referendarin einen Beitrag von 274,50 € monat­lich für die gesetz­li­che Krankenversicherung.
  • Privat ver­si­chert: (ohne Risikozuschlag inkl. 2 Bettzimmer, Chefarzt und Kurtagegeld)

    • Hier bekommt die 26-jährige Referendarin ihren pri­va­ten Versicherungsschutz schon ab 83,49 € monatlich. 

 
Wenn es um die Beiträge geht, hat die private Krankenkasse durch die Kombination mit der Beihilfe also ein­deu­tig die Nase vorne. Aber natür­lich kann es auch hier bei bestimm­ten Konstellationen Ausnahmen von der Regel geben. Hier lohnt sich dann ein genaue­rer Blick auf deine indi­vi­du­el­le Situation.

Noch eine kurze Anmerkung, weil oft danach gefragt wird:

Sowohl die Beiträge der pri­va­ten, als auch die Beiträge der gesetz­li­chen Krankenversicherung steigen mit der Zeit. Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse geschieht dies einer­seits durch dein stei­gen­des Einkommen und zudem durch eine stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem kommt es in den letzten Jahren zuneh­mend vor, dass die gesetz­li­chen Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöhen.

Bei den pri­va­ten Krankenkassen gibt es eben­falls Beitragserhöhungen, aller­dings liegt das haupt­säch­lich an den stei­gen­den medi­zi­ni­schen Kosten. Hier kann es sein, dass du zwei, drei Jahre den glei­chen Beitrag zahlst, die nächste Erhöhung dann aber oftmals etwas deut­li­cher aus­fällt. (Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse steigt dein Beitrag in klei­ne­ren Schritten, dafür aber Jahr für Jahr)

Leistungen: Welche Versicherungsform bietet dir die bessere gesund­heit­li­che Versorgung?

Wahrscheinlich hast du dir die Frage schon selber beant­wor­tet, denn die meisten haben schon mal davon gehört, dass man in der pri­va­ten Krankenversicherung deut­lich bessere Leistungen erhält. Das bekann­tes­te Beispiel ist sicher­lich die Wartezeit für Termine beim Arzt. Ob das “Zwei-Klassen-Prinzip” der Gesundheitsversorgung in Deutschland fair ist, möchte ich nicht bewer­ten, dazu hat jeder seine eigene Meinung, Fakt ist aber, dass es zum jet­zi­gen Zeitpunkt exis­tiert und dir als Beamt*in somit deut­li­che Vorteile bietet.

Von bes­se­ren Leistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), bei der Hausärzt*in oder der Spezialist*in (moderne Untersuchungen ohne wochen­lan­ge Wartezeit) bis hin zur Zahnäzt*in (hoch­wer­ti­ge Zahnfüllungen oder Zahnersatz), die private Krankenkasse bietet dir und deiner Gesundheit einfach deut­lich mehr.

Bei der GKV kannst du die soge­nann­te “Grundversorgung” erwar­ten. Das bedeu­tet, dass du gerade das bekommst, was aus­rei­chend ist. Wenn du aber bei der Zahnbehandlung eben keine Amalgamfüllung möch­test, sondern lieber eine hoch­wer­ti­ge Keramikfüllung, musst du die Differenz ent­we­der selber zahlen oder eine private Zusatzversicherung abge­schlos­sen haben, die die Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz übernimmt.

Wenn du also aus gesund­heit­li­chen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hast, dich privat zu ver­si­chern, kannst du dich mal bei den pri­va­ten Zusatzversicherungen umschau­en und dich in den Bereichen, die dir beson­ders wichtig sind, etwas besser absichern.

Du hast dich zwi­schen GKV und PKV ent­schie­den? Wie wählst du nun die rich­ti­ge Gesellschaft aus?

Die Wahl deiner GKV ist ziem­lich einfach, da sich die Leistungen zu 95% glei­chen und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind. Schau einfach, welche dir am besten gefällt und wenn du etwas Geld sparen möch­test, suche dir eine GKV aus, die einen nied­ri­gen Zusatzbeitrag erhebt (dieser liegt zwi­schen 0,35% und 2,5%).

Bei der PKV ist die Auswahl schon etwas schwie­ri­ger, da sich die Tarife und die Gesellschaften doch sehr stark von­ein­an­der unterscheiden.

Jede Gesellschaft hat ihre Stärken und Schwächen in den ver­schie­de­nen Bereichen, daher auch dir am besten die aus, die ihre Stärken bei Themen hat, die dir beson­ders wichtig sind.

Bei der Auswahl der rich­ti­gen PKV würde ich dir zudem unbe­dingt emp­feh­len, dich aus­führ­lich beraten zu lassen, denn im Idealfall wirst du dein Leben lang bei dieser Versicherung bleiben.

Ebenfalls wichtig: Es kann sein, dass du von der ein oder anderen pri­va­ten Krankenversicherung gar nicht, oder nur mit Einschränkungen ange­nom­men wirst.

Daher achte ich bei meiner Beratung immer darauf, erstmal das Feedback der Gesellschaften abzu­war­ten und erst dann mit der Auswahl der pas­sen­den Versicherung zu begin­nen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schützt auch vor allzu großer Enttäuschung.

Fazit:

Auf den ersten Blick macht die private Krankenversicherungen für ange­hen­de Lehrer*innen wohl am meisten Sinn, weshalb sich auch gut 95% für diesen Weg ent­schei­den. Dafür spricht zum einen, dass der monat­li­che Beitrag güns­ti­ger ist, die Leistungen stärker sind und du auch noch einen Teil der Arztkosten über die Beihilfe abge­si­chert hast.

Unter gewis­sen Umständen macht aber auch ein Verbleib in der gesetz­li­chen Krankenkasse Sinn. Gerade wenn auf­grund von Vorerkrankungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt neben der Beamtenöffnungsaktion (dazu kommt noch ein sepa­ra­ter Blogartikel) nur die gesetz­li­che Krankenkasse übrig.

Wichtig ist vor allem, dass du dir einen neutra­len und trans­pa­ren­ten Vergleich anschaust und dich gut beraten lässt. Eine private Krankenversicherung ist oftmals auch schon bei Referendar*innen eine Entscheidung fürs Leben. Spare daher bitte nicht an der fal­schen Stelle und achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf weitere wich­ti­ge Faktoren wie die Beitragsstabilität, die Leistung, den Beihilfeergänzungstarif und natür­lich auch auf die Bereiche, bei denen dir per­sön­lich gute Leistungen sehr wichtig sind. Gerade bei den Leistungen steckt der Teufel oft im Detail, bzw. im Kleingedruckten.

Ich hoffe, dieser Blog-Beitrag konnte dir eine erste Orientierung geben und dich deiner Entscheidung ein Stück näherbringen.

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