Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?
Wenn du ins Referendariat einsteigst, stellt sich immer auch die Frage, wie du ab jetzt eigentlich krankenversichert sein willst. Für viele bietet die private Krankenversicherung eine gute Alternative, da du als Beamter*in aufgrund deines Beihilfeanspruchs nur einen Teil über die private Krankenversicherung abdecken musst und der Beitrag dadurch oftmals günstiger ist, als wenn du dich freiwillig gesetzlich versicherst.
Ablehnung wegen Vorerkrankung?
Wenn du allerdings ein paar Vorerkrankungen hast, kann es sein, dass dich private Krankenversicherungen nicht versichern möchten. Denn anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet, dich zu versichern.
Daher besteht die Möglichkeit, dass dein Antrag bei einer privaten Krankenversicherung abgelehnt wird.
Das bedeutet für dich dann allerdings nicht, dass du diese überhaupt nicht nutzen kannst.
Öffnungsaktion als Ausweg? Das sind die Voraussetzungen:
Für bestimmte Personengruppen haben für solche Fälle einige privaten Krankenversicherungen die sogenannte Öffnungsaktion eingeführt.
Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.
Für bestimmte Personengruppen haben für solche Fälle einige privaten Krankenversicherungen die sogenannte Öffnungsaktion eingeführt
Wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*innen, Beamtenanwärter*innen) oder Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.
Auch Angehörige können unter Umständen über die Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschließen. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder.
Für die verschiedenen Personengruppen gibt es aber bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen, damit man im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung aufgenommen wird. Dabei ist übrigens nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Tag der Antragsstellung ausschlaggeben.
Der Antrag muss innerhalb der Frist dann bei einem Versicherungsunternehmen eingereicht werden.
Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger*innen gilt, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden muss. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei der Beginn des Beamtenverhältnisses, meistens also der Beginn des Refs. Für Angehörige von Beamtenanfänger*innen oder bei Eheschließung von bereits privat versicherten Beamt*innen liegt die Frist ebenfalls bei sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.
Neben diesen Voraussetzungen gibt es noch eine weitere:
Du darfst vorher nicht schon privat versichert gewesen sein und es muss sich dabei um den erstmaligen Abschluss einer privaten Krankenversicherung handeln.
Welche Leistungen bietet die Öffnungsaktion?
Bei der Öffnungsaktion darfst du von den privaten Krankenversicherungen nicht aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte abgelehnt werden. Ebenfalls dürfen keine Leistungen ausgeschlossen werden und Risikozuschläge dürfen nur max. 30 % betragen.
Allerdings ist es bei der Öffnungsaktion so, dass die Leistungen in den meisten Fällen nur auf den Leistungen der Beihilfe basiert. Die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung sind also i.d.R. nur so hoch, wie die der Beihilfe, sodass es öfters vorkommen kann, dass du einen gewissen Teil selbst zahlen musst.
Übernimmt die Beihilfe in deinem Bundesland allerdings die Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, 2‑Bettzimmer im Krankenhaus) so können auch diese u.U. bei der Öffnungsaktion deiner privaten Krankenversicherung mitversichert werden.
Wenn die Beihilfe das in deinem Bundesland nicht vorsieht, kannst du die Wahlleistungen leider nicht in den PKV Tarif integrieren.
Ebenfalls deckt eine Öffnungsaktion in der Regel nicht den Beihilfeergänzungstarif (das sind Tarife, die die Lücke zur Beihilfe schließen) ab. Manche Gesellschaften bieten aber auch dafür eine Lösung an.
Solltest du von einer privaten Krankenversicherung aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte eine Ablehnung bekommen, so werden die teilnehmenden Versicherungsgesellschaften auf die Öffnungsaktion hinweisen. Allerdings muss vorher erkennbar sein, dass eine Aufnahme nur über die Öffnungsaktion zustande kommt.
Welche Versicherungen nehmen an der Öffnungsaktion teil?
Nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil, daher sind hier nur die Gesellschaften aufgelistet, bei denen du dich über die Öffnungsaktion privat versichern kannst.
· Allianz Private Krankenversicherungs-AG
· Barmenia Krankenversicherung a.G.
· Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
· DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG
· Debeka Krankenversicherungsverein a.G.
· DKV Deutsche Krankenversicherung AG
· Generali Deutschland Krankenversicherung AG
· Hallesche Krankenversicherung a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)
· HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
· INTER Krankenversicherung AG
· Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)
· LIGA Krankenversicherung kath. Priester VvaG
· Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
· Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG
· SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.
· Süddeutsche Krankenversicherung a.G.
· UKV – Union Krankenversicherung
Fazit:
Der größte Vorteil der Öffnungsaktion ist, dass du über diesen Weg von den teilnehmenden privaten Krankenversicherungen nicht aufgrund deiner gesundheitlichen Vorgeschichte abgelehnt werden kannst und der Risikozuschlag auf 30 % begrenzt ist.
Somit hast du auf jeden Fall die Chance, von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dadurch hast du günstigere Beiträge, als wenn du dich als Beamt*in gesetzlich versicherst, erhältst oftmals schnellere Termin, da du Privatpatient*in bist und kannst bei manchen Beihilfeträgern sogar die stationäre Wahlleistung mit absichern.
Du solltest diese Entscheidung aber gut durchdenken, da bei der Öffnungsaktion einige Leistungen (z.B. Beihilfeergänzungstarif, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld) nur bei wenigen Gesellschaften mitversichert werden können. Die Beantragung ist sehr aufwendig, da die Gesellschaften von dir oft ausführliche Nachweise, Unterlagen oder Atteste bekommen wollen. Wenn du mal mit den Leistungen unzufrieden bist, ist ein Wechsel der PKV kaum bis gar nicht möglich und du musst dabei wiederum bestimmte Fristen dabei beachten.
Lass dich zu diesem Thema deshalb gut beraten … gerne auch von mir 😉
Viele Grüße,
Hendrik Hamel
Wenn das Studium vorbei ist und man kurz vor dem Start ins Referendariat steht, gibt es eine ganze Menge zu organisieren. Eventuell musst du umziehen und dir eine neue Wohnung suchen, oder du brauchst vielleicht ein Auto, damit du zu deiner neuen Arbeitsstelle kommst.
Wenn du diese Frage zehn verschiedenen Makler bzw. Vertretern oder sonstige Personen stellen würdest, würdest du bestimmt mindestens sechs verschiedene Antworten zu hören bekommen.
Du kannst natürlich jede Versicherung abschließen, die du möchtest. Allerdings macht nicht jede Versicherung auch Sinn für dich. Deswegen überleg dir vor dem Abschluss einer Versicherung immer, ob diese Versicherung jetzt wirklich das Richtige für dich ist.
Denn wenn du z.B. eine Versicherung abschließt, bei der abgesicherte Risiko sehr gering ist bzw. der eventuell entstehende Schaden eher klein ausfallen würde, brauchst du dir das nicht unbedingt über eine Versicherung absichern.
Da kannst du dir das Geld lieber an die Seite legen – ob auf das Tagesgeldkonto oder Depot, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann etwas passieren sollte, kannst du das Geld dann einfach vom Konto nehmen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Handyversicherung, wenn du ein recht günstiges Smartphone hast und nicht gerade das neuste iPhone für 1200€.
Wichtig sind vor allem die Risiken, die in der Lage sind, dich finanziell zu ruinieren und dich mehrere Zehntausend Euro oder mehr kosten könnte. Denn so ein Schaden ist dann nicht mehr so einfach aus dem Portemonnaie oder vom Sparbuch zu bezahlen.
Deswegen lass dir bitte nicht einreden, dass du enorm viele Versicherungen brauchst, sondern konzentriere dich auf die wenigen Versicherungen, die echte und existenzgefährdende Risiken absichern. Die Versicherungen für das Referendariat, die wirklich wichtig sind, sind folgende:
Private Krankenversicherung
Als Referendar*in hast du die Wahl, ob du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherst oder ob du dich für die private Krankenversicherung entscheidest.
Vorab: Als Referendar*in bist du beihilfeberechtig. Das bedeutet, dass dein Dienstherr dir in einem bestimmten Umfang die Kosten vom Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus erstattet. Dies sind in der Regel 50 %. Diese sogenannten Beihilfesätze können sich aber auch im Laufe deiner Karriere verändern, z.B. wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, Kinder bekommst oder wenn du in den Ruhestand gehst.
Das Gute für dich: Die Beihilfe ist für dich kostenfrei.
Der Haken: Die Beihilfe ist an eine Bedingung geknüpft: Du erhältst sie nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung.
Wie sieht das dann genau aus?
Dadurch, dass du 50 % über die Beihilfe abgedeckt hast, brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch die restlichen 50 % absichern. Durch diese Regelung ist in dem Beitrag für die private Krankenversicherung auch niedriger als der von der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei dieser musst du den „vollen“ Beitrag zahlen, weil du keine Beihilfe erhältst.
Zudem richtet sich der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird dagegen abhängig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deinen gewünschten Leistungen bestimmt. Wann du dich also für eine Versicherung und einen Tarif entschieden hast, gilt: je jünger und gesünder du bist, desto günstiger ist dein Beitrag.
Mit der Krankenversicherung eng verbunden ist das Thema der Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abgesichert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen entstehen und die nicht einer Krankenversicherung zuzuordnen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetzlich vorgeschrieben und ist sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten mitzuversichern. Hier kannst du dir den Satz merken „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Du bist also i.d.R. bei derselben Versicherungsgesellschaft kranken- und pflegeversichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Ganz einfach gesagt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dir dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Einkommen ist die Grundlage für deinen Lebensstandard. Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf als Referendar*in oder Lehrer*in nicht mehr ausüben kannst und dadurch deutlich weniger oder sogar gar kein Einkommen mehr beziehst, ist das natürlich ein ernsthaftes Problem.
Natürlich muss man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich nicht vor Krankheit oder einem Unfall schützt, aber sie schützt dich vor den finanziellen Folgen.
Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung anschließt, desto günstiger ist auch dein monatlicher Beitrag. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, dass du dich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest, denn dadurch profitierst du von günstigeren Beiträgen. Ebenso spielen Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nicht alle, die eine sogenannte BU bzw. DU abschließen wollen, bekommen auch eine. Jede Versicherung stellt dir Gesundheitsfragen und versichert dich nur, wenn du aus ihrer Sicht „gesund genug“ bist. Natürlich sind nicht alle jungen Menschen gesund und alle älteren Menschen krank, aber tendenziell nehmen Krankheiten natürlich mit dem Alter zu. Auch hier kann es sich also lohnen, sich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.
Jetzt gibt es aber bei Beamt*innen eine Besonderheit:
Als Referendar*in oder Lehrer*in brauchst du eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Klausel hat für dich enorme Vorteile:
Bei einer „normalen“ Berufsunfähigkeit ohne Klausel prüft die Versicherung im Schadensfall, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Bei dieser Prüfung bist du in der Beweispflicht und musst deine Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Gutachten nachweisen.
Bei einer Dienstunfähigkeit entscheidet hingegen der Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. In der Regel bekommst du dafür dann eine Dienstunfähigkeitsurkunde bzw. einen Nachweis, dass du in den Ruhestand versetzt worden bist. Wenn du nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hast und der Versicherung diesen Nachweis vorlegst, ist er zur Zahlung verpflichtet und darf keine weitere Prüfung vornehmen.
Bei den Dienstunfähigkeitsklauseln musst du allerdings gut aufpassen, denn es gibt große Unterschiede. Die wohl wichtigste Unterscheidung liegt darin, ob die DU-Klausel echt oder unecht ist.
Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel darf eine Versicherungsgesellschaft NICHT selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Er darf nur prüfen, ob der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestandversetz hat. Dafür legst du der Versicherung den entsprechenden Nachweis vor.
Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht vor. Somit nützt dir die Urkunde bzw. der Nachweis gar nichts, denn wie bei einer Berufsunfähigkeit musst du der Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit beweisen.
Deswegen achte bitte darauf, dass du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ECHTEN DU-Klausel hast.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Manche Versicherer bieten nur eine begrenzte Leistungsdauer an. Du würdest dann beispielsweise nur zwei oder drei Jahre Geld von deiner Versicherung bekommen und müsstest danach schauen, wo du bleibst.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist eine der wichtigsten Versicherungen für das Referendariat. Aber nicht nur dann, sondern auch für die Zeit nach dem Ref.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Must-Have. Denn egal wo du gerade bist, es kann immer überall auf der Welt etwas passieren, egal ob du aus Versehen beim Umzug deiner Freundin oder deines Freundes was kaputt machst, du eine gemietete Sache beschädigst oder du versehentlich mit dem Fahrrad eine fremde Person anfährst, welche danach Verletzungen davonträgt.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du diese Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.
Als Referendar*in oder Lehrer*in ist es darüber hinaus noch wichtig, dass du in deiner Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtklausel (auch Amtshaftpflicht‑, Lehrerhaftpflicht‑, bzw. Berufshaftpflichtversicherung genannt) hast. Denn für Schäden, die du während der Schulzeit verursachst, haftest du selbst bzw. wirst du vom Dienstherrn in Regress genommen. Egal ob du den Drucker im Lehrerzimmer kaputt machst, oder du deine Aufsichtspflicht während des Pausenhofs, Tagesausflugs oder Klassenfahrt verletzt und ein/e Schüler*in sich schwer verletzt.
Ebenfalls sollte deine Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlust-Klausel enthalten. Denn wenn du deinen Dienstschlüssel mal verlieren solltest, und die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss, kann das ziemlich teuer werden. Und damit du auch diesen Schaden nicht aus deinem privaten Vermögen zahlen musst, springt die Haftpflichtversicherung ein.
Aus den genannten Gründen ist die private Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Versicherung für das Referendariat.
Fazit:
Welche Versicherungen für das Referendariat du letztendlich nimmst, ist komplett dir überlassen. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, ist in Deutschland allerdings eine vorgeschriebene Versicherung, die für alle verpflichtend ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind aber ebenfalls Versicherungen für das Referendariat (und darüber hinaus), die du unbedingt haben solltest. Alle weiteren Versicherungen, sind „nice to have“ und nicht für jeden notwendig, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich wichtig.
Was man also festhalten kann: welche Versicherungen für das Referendariat du wirklich brauchst, kommt vor allem auf deine persönliche Situation an. Und denk immer daran, du allein entscheidest, welche Versicherungen du für das Referendariat du abschließt.
Wenn du kurz vorm Einstieg ins Ref stehst, wirst du dich sicherlich fragen, wie das jetzt eigentlich mit der Krankenversicherung abläuft und welche Krankenversicherung im Referendariat für dich sinnvoll ist.
Denn mit dem Einstieg ins Referendariat und dem damit verbundenen Start in die Beamtenlaufbahn hast du
die freie Wahl – entweder gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung. Aber welche Krankenversicherung für das Referendariat solltest du nun wählen?
Die GKV und die PKV sind erstmal zwei komplett unterschiedliche Krankenversicherung Systeme. Genauere Unterschiede findest du hier.
Als kommende Beamt*in hast du grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Diese ist eine besondere Fürsorgepflicht des Staates für Beamt*innen. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Aufwendungen bei Ärzt*innen, egal ob Hausärzt*in, Frauenärzt*in oder auch Krankenhaus sowie Arznei- oder Heilmittel. In der Regel liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst und wie deine persönliche Situation ist, kann sich dieser im Laufe deiner Karriere als Lehrer*in auch verändern. Diese Form der individuellen Beihilfe kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest. Wie die Aufteilung der Krankheitskosten dann funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Wenn nun also 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfe übernommen werden, bleiben ja noch 50 % übrig, die die Ärzt*in ja auch noch bekommen möchte. Damit du diese restlichen Kosten nicht selbst übernehmen musst, wird dieser restliche Anteil über eine private Krankenversicherung abgesichert. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe, und zu 50 % von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Wie sieht es bei der gesetzlichen Krankenkasse aus?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse erhältst du keinen Zuschuss von deinem Dienstherrn und auch die Beihilfe übernimmt keinen Anteil bei dem Beitrag. Wenn du dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidest, bist du also genauso abgesichert wie der Großteil der Angestellten in Deutschland und profitierst leider nicht von der Beihilfe.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse?
Deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse trägst du selbst. Diese richten sich ausschließlich nach deinem Einkommen und werden prozentual bemessen. Das bedeutet leider auch, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr verdienst (z.B. nach dem Referendariat).
In manchen Bundesländern gibt es jedoch (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) die sog. Pauschale Beihilfe. Bei dieser zahlt der Dienstherr grundsätzlich die Hälfte der Beiträge der Krankenversicherung, unabhängig ob du privat oder gesetzlich versichert bist.
Mehr zum Thema Pauschale Beihilfe erfährst du in einem anderen Blogartikel.
Und was kostet die private Krankenkasse?
Wenn du dich für die private Krankenkasse entscheidest, bekommst du ja 50 % Beihilfe. Dadurch musst du dann über die private Krankenversicherung nur noch 50 % “restabsichern”. Durch diesen Vorteil, kommst du als Beamt*in deutlich günstiger an eine private Krankenversicherung als z.B. eine Angestellte*r. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ist übrigens nicht wie bei der GKV von deinem Einkommen abhängig, sondern von drei Faktoren:
Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen
Damit der Unterschied ganz klar wird, habe ich hier ein typisches Beispiel für dich.
In unserem Beispiel betrachten wir eine 26-jährige, kinderlose Referendarin aus NRW:
Gesetzlich versichert (Techniker Krankenkasse):
1550 € mtl. Besoldung im Ref
15,8 % Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz 14,6 + 1,2 Zusatzbeitrag)
3,30 % Pflegepflichtversicherung
Privat versichert: (ohne Risikozuschlag inkl. 2 Bettzimmer, Chefarzt und Kurtagegeld)
Hier bekommt die 26-jährige Referendarin ihren privaten Versicherungsschutz schon ab 83,49 € monatlich.
Wenn es um die Beiträge geht, hat die private Krankenkasse durch die Kombination mit der Beihilfe also eindeutig die Nase vorne. Aber natürlich kann es auch hier bei bestimmten Konstellationen Ausnahmen von der Regel geben. Hier lohnt sich dann ein genauerer Blick auf deine individuelle Situation.
Noch eine kurze Anmerkung, weil oft danach gefragt wird:
Sowohl die Beiträge der privaten, als auch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen mit der Zeit. Bei der gesetzlichen Krankenkasse geschieht dies einerseits durch dein steigendes Einkommen und zudem durch eine stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem kommt es in den letzten Jahren zunehmend vor, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöhen.
Bei den privaten Krankenkassen gibt es ebenfalls Beitragserhöhungen, allerdings liegt das hauptsächlich an den steigenden medizinischen Kosten. Hier kann es sein, dass du zwei, drei Jahre den gleichen Beitrag zahlst, die nächste Erhöhung dann aber oftmals etwas deutlicher ausfällt. (Bei der gesetzlichen Krankenkasse steigt dein Beitrag in kleineren Schritten, dafür aber Jahr für Jahr)
Leistungen: Welche Versicherungsform bietet dir die bessere gesundheitliche Versorgung?
Wahrscheinlich hast du dir die Frage schon selber beantwortet, denn die meisten haben schon mal davon gehört, dass man in der privaten Krankenversicherung deutlich bessere Leistungen erhält. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich die Wartezeit für Termine beim Arzt. Ob das “Zwei-Klassen-Prinzip” der Gesundheitsversorgung in Deutschland fair ist, möchte ich nicht bewerten, dazu hat jeder seine eigene Meinung, Fakt ist aber, dass es zum jetzigen Zeitpunkt existiert und dir als Beamt*in somit deutliche Vorteile bietet.
Von besseren Leistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), bei der Hausärzt*in oder der Spezialist*in (moderne Untersuchungen ohne wochenlange Wartezeit) bis hin zur Zahnäzt*in (hochwertige Zahnfüllungen oder Zahnersatz), die private Krankenkasse bietet dir und deiner Gesundheit einfach deutlich mehr.
Bei der GKV kannst du die sogenannte “Grundversorgung” erwarten. Das bedeutet, dass du gerade das bekommst, was ausreichend ist. Wenn du aber bei der Zahnbehandlung eben keine Amalgamfüllung möchtest, sondern lieber eine hochwertige Keramikfüllung, musst du die Differenz entweder selber zahlen oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz übernimmt.
Wenn du also aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hast, dich privat zu versichern, kannst du dich mal bei den privaten Zusatzversicherungen umschauen und dich in den Bereichen, die dir besonders wichtig sind, etwas besser absichern.
Du hast dich zwischen GKV und PKV entschieden? Wie wählst du nun die richtige Gesellschaft aus?
Die Wahl deiner GKV ist ziemlich einfach, da sich die Leistungen zu 95% gleichen und gesetzlich vorgeschrieben sind. Schau einfach, welche dir am besten gefällt und wenn du etwas Geld sparen möchtest, suche dir eine GKV aus, die einen niedrigen Zusatzbeitrag erhebt (dieser liegt zwischen 0,35% und 2,5%).
Bei der PKV ist die Auswahl schon etwas schwieriger, da sich die Tarife und die Gesellschaften doch sehr stark voneinander unterscheiden.
Jede Gesellschaft hat ihre Stärken und Schwächen in den verschiedenen Bereichen, daher auch dir am besten die aus, die ihre Stärken bei Themen hat, die dir besonders wichtig sind.
Bei der Auswahl der richtigen PKV würde ich dir zudem unbedingt empfehlen, dich ausführlich beraten zu lassen, denn im Idealfall wirst du dein Leben lang bei dieser Versicherung bleiben.
Ebenfalls wichtig: Es kann sein, dass du von der ein oder anderen privaten Krankenversicherung gar nicht, oder nur mit Einschränkungen angenommen wirst.
Daher achte ich bei meiner Beratung immer darauf, erstmal das Feedback der Gesellschaften abzuwarten und erst dann mit der Auswahl der passenden Versicherung zu beginnen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schützt auch vor allzu großer Enttäuschung.
Fazit:
Auf den ersten Blick macht die private Krankenversicherungen für angehende Lehrer*innen wohl am meisten Sinn, weshalb sich auch gut 95% für diesen Weg entscheiden. Dafür spricht zum einen, dass der monatliche Beitrag günstiger ist, die Leistungen stärker sind und du auch noch einen Teil der Arztkosten über die Beihilfe abgesichert hast.
Unter gewissen Umständen macht aber auch ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse Sinn. Gerade wenn aufgrund von Vorerkrankungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt neben der Beamtenöffnungsaktion (dazu kommt noch ein separater Blogartikel) nur die gesetzliche Krankenkasse übrig.
Wichtig ist vor allem, dass du dir einen neutralen und transparenten Vergleich anschaust und dich gut beraten lässt. Eine private Krankenversicherung ist oftmals auch schon bei Referendar*innen eine Entscheidung fürs Leben. Spare daher bitte nicht an der falschen Stelle und achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf weitere wichtige Faktoren wie die Beitragsstabilität, die Leistung, den Beihilfeergänzungstarif und natürlich auch auf die Bereiche, bei denen dir persönlich gute Leistungen sehr wichtig sind. Gerade bei den Leistungen steckt der Teufel oft im Detail, bzw. im Kleingedruckten.
Ich hoffe, dieser Blog-Beitrag konnte dir eine erste Orientierung geben und dich deiner Entscheidung ein Stück näherbringen.