Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure ein­ge­reich­te Arztrechnung anschau­en und dann spontan ent­schei­den, dass ihr einen Teil selbst bezah­len müsst.

Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der fest­ge­legt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstat­tet und wann nur bestimm­te Pauschalen über­nom­men werden.

Um zu erklä­ren, wie das genau funk­tio­niert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.

Wie funk­tio­niert die Kostenübernahme grundsätzlich?

Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimm­ten Teil eurer anfal­len­den Krankheitskosten über­nimmt, sofern ihr bei­hil­fe­be­rech­tig seid.

Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer pri­va­ten Krankenversicherung nutzen.

(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetz­li­chen Krankenkasse nutzen könnt, behand­le ich in einem sepa­ra­ten Blogbeitrag)

Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die rest­li­chen 50% eurer Krankheitskosten von der pri­va­ten Krankenversicherung bezahlt bekommt.

Einfaches Beispiel:

Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der pri­va­ten Krankenversicherung ein.

Nun erhal­tet ihr 1000€ von der Beihilfe erstat­tet und eben­falls 1000€ von der PKV.

Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.

Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?

Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie ver­schrie­ben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€

Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstat­tet bekommen.

In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung über­nom­men werden und somit erstat­tet die Beihilfe nur 100€.

Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.

In welchen Bereichen kann das passieren?

Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pau­schal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwar­ten. Allerdings lassen sich die Bereiche benen­nen, in denen es ins­ge­samt häu­fi­ger zu Kürzungen kommt:

  • Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)
  • Zahnersatz (Kürzungen bei den Material- und Laborkosten)
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Rücktransport aus dem Ausland)
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) werden zum Teil nicht zu 100% von der Beihilfe übernommen.

Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vier­stel­li­ge Summen geht.

Auch wenn alles detail­liert beschrie­ben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teil­wei­se nur schwer nachvollziehen.

Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:

(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit ein­ge­schränk­ter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärzt­li­che Verordnung nach Anlage 4 erbrin­gen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker auf­grund einer ärzt­li­chen Verordnung tätig, bemes­sen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestell­te Umsatzsteuer ist beihilfefähig.

Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?

Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles über­nimmt oder nicht, dann wählt bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.

Dieser sorgt dafür, dass ihr den ent­spre­chen­den „gekürz­ten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst über­neh­men müsst, da dieser dann von eurer pri­va­ten Krankenversicherung über­nom­men wird.

Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz beson­ders gut auf­pas­sen, in welchen Bereichen dieser bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwi­schen den ein­zel­nen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschau­en, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.

Falls ihr dabei Hilfe benö­tigt, könnt ihr euch hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemein­sam an, was die beste Lösung für euch ist.

Fazit

Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel gere­gelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber ver­lie­ren, wann die Beihilfe kürzt.

Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manch­mal aber auch um vier­stel­li­ge Beträge, die dann von euch über­nom­men werden müssen.

Um das zu ver­hin­dern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschlie­ßen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten auf­kommt, die nicht von der Beihilfe über­nom­men werden.

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Dort lernst du das wich­tigs­te zu den rele­van­ten Versicherungen fürs Ref und ver­mei­dest dadurch ärger­li­che Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!

Optionsversicherung bereits im Lehramtsstudium abschließen?

Du musst deine Bachelorarbeit bald abgeben, aber irgend­wie kannst du schon absehen, dass du es nicht pünkt­lich zum Abgabezeitpunkt schaf­fen wirst. Was sollst du jetzt machen?

Vielleicht beschleicht dich der Gedanke, dass du die Frist irgend­wie ver­län­gern müss­test, aber dafür bräuch­test du z. B. eine ärzt­li­che Bescheinigung.

Nachdem du länger darüber nach­ge­dacht hast, gehst du tat­säch­lich zu deiner Ärztin. Du schil­derst die Situation, sprichst mit ihr über den Zeitdruck, die Belastung und die Angst davor, dass du die Bachelorarbeit nicht recht­zei­tig fertigbekommst.

Deine Ärztin ist sehr ver­ständ­nis­voll, erin­nert sich auch noch sehr gut an die stres­si­gen Phasen in ihrem Medizinstudium und schreibt dir ein Attest.

Welche Auswirkungen kann ein Attest lang­fris­tig haben?

Du gehst glück­lich nach Hause, kannst deine Abgabefrist um zwei Wochen ver­län­gern und schaffst es tat­säch­lich, deine Arbeit pünkt­lich abzu­ge­ben. Super! Oder?

Knappe zwei Jahre später stehst du endlich vor deinem Ref und küm­merst dich, wie deine Kommiliton*innen, um die pas­sen­de Krankenversicherung.

Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehst du die erfor­der­li­chen Gesundheitsfragen durch, als dir dein Arztbesuch von damals wieder einfällt.

Über die dama­li­ge Diagnose hast du dir eigent­lich nie Gedanken gemacht, also for­derst du sie bei deiner Ärztin an und siehe da: Es wurde eine Angststörung diagnostiziert.

Welche Konsequenzen kann das haben?

Da die pri­va­ten Krankenversicherungen sehr bedacht darauf sind, ihr Risiko zu mini­mie­ren, können der­ar­ti­ge Diagnosen dazu führen, dass du abge­lehnt wirst.

Denn gerade bei Diagnosen, die die Psyche betref­fen, schei­nen die Versicherungen sehr genau hin­zu­schau­en. Ob das gerecht­fer­tigt ist, möchte ich hier nicht dis­ku­tie­ren. Wichtig sind für dich vor allem zwei Aspekte:

Wie kannst du so eine Diagnose ver­hin­dern und wie kannst du sie „repa­rie­ren“?

Der ein­fachs­te Weg ist natür­lich, dass du gar nicht erst in eine Situation gerätst, in der du eine ärzt­li­che Bescheinigung benö­tigst, um mehr Zeit für eine Abgabe zu bekom­men oder um dich noch von einer Klausur abzu­mel­den. Das ist leicht gesagt, aller­dings läuft im Leben eben nicht immer alles nach Plan.

Wenn es also schon zu spät ist und du den Eindruck hast, dass die gestell­te Diagnose eigent­lich nichts mit deinem dama­li­gen Gesundheitszustand zu tun hat, kannst du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Mit etwas Glück erklärt sich die Ärztin bereit, ein Schreiben auf­zu­set­zen, in dem sie die Gründe für die dama­li­ge Diagnose erklärt und darauf hin­weist, dass es sich z. B. um eine ein­ma­li­ge und beson­ders stres­si­ge Phase gehan­delt hat. Vielleicht hat das eine posi­ti­ve Auswirkung auf das Votum der PKV, sodass du ganz normal ver­si­chert wirst. Meiner Erfahrung nach ist die Aussicht darauf aber eher sehr unwahrscheinlich.

Warum ist es außer­dem wichtig, auf ärzt­li­che Diagnosen zu achten?

Nicht nur bei der PKV gibt es Gesundheitsfragen, die voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden müssen. Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) wird nach deinem Gesundheitszustand gefragt. Sicher hast du auch schon davon gehört, dass du zum Amtsarzt musst, bevor du ver­be­am­tet wirst. Auch hier wirst du nicht nur auf Herz und Nieren geprüft (im wahrs­ten Sinne des Wortes), sondern musst auch Fragen zu zurück­lie­gen­den Diagnosen, Arztbesuchen und Krankheiten beantworten.

Was hilft denn dann überhaupt?

Im Beispiel zu Beginn war die Diagnose natür­lich deut­lich über­zo­gen, du warst ja schließ­lich gesund und woll­test ledig­lich etwas mehr Zeit für deine Bachelorarbeit haben. Es kann aber natür­lich auch pas­sie­ren, dass du während deines Lehramtsstudiums tat­säch­lich krank wirst, der Stress zu viel wird und du wirk­lich medi­zi­ni­sche Hilfe benö­tigst (sei es phy­sisch oder psychisch).

Um deinen Versicherungsschutz dadurch nicht zu gefähr­den, hast du die Möglichkeit, z. B. bereits zu Beginn deines Studiums, für wenige Euro im Monat eine Optionsversicherung bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abzuschließen.

Wenn du gerade noch am Anfang deines Studiums stehst und dich fragst, ob eine Optionsversicherung für dich sinn­voll sein könnte, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar für ange­hen­de Referendar*innen anmel­den und bekommst alle wich­ti­gen Infos dazu!

Wenn du das machst, wird dein Gesundheitszustand „ein­ge­fro­ren“ und du musst beim spä­te­ren Abschluss deiner PKV keine wei­te­ren Gesundheitsfragen beant­wor­ten, egal, welche Diagnosen dir im wei­te­ren Verlauf deines Studiums gestellt werden.

Wichtig: Die Optionsversicherung gilt auch tat­säch­lich nur bei der Krankenversicherung, bei der du sie abge­schlos­sen hast. Mache dich daher also unbe­dingt vorher schlau, welche Versicherung am besten zu dir passt.

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es diese Möglichkeit leider nicht, dafür kannst du bereits als Student*in (theo­re­tisch auch schon früher) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschlie­ßen. Der Beitrag ist für Student*innen relativ günstig.

Fazit zur Optionsversicherung einer PKV schon im Lehramtsstudium

Es lässt sich nicht immer ver­hin­dern, dass man eine uner­wünsch­te Diagnose erhält. Was sich aber ver­hin­dern lässt, ist, dass diese Diagnosen nega­ti­ve Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.

Mit einer Optionsversicherung kannst du deinen Gesundheitszustand ein­frie­ren und musst dir im Falle einer Erkrankung, Stress oder Ängste keine Gedanken darüber machen, ob ein Arztbesuch unan­ge­neh­me Konsequenzen für deine zukünf­ti­ge private Krankenversicherung haben könnte.

Wenn du mehr zu den Themen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Optionsversicherung wissen willst, melde dich einfach hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar an! Ich freue mich auf deine Teilnahme!

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