Wenn du ins Referendariat einsteigst, wirst du vom ersten Tag an Beamt*in. Somit hast du dann von deinem ersten Tag an auch Anspruch auf Beihilfe.
Wie der Name „Beihilfe“ schon sagt, bekommst du von irgendwem bei irgendwas Hilfe.
Aber wer hilft dir jetzt bei was?
Bevor ich darauf eingehe, ein kleiner Hinweis:
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beihilfe:
Die individuelle Beihilfe und die Pauschale Beihilfe.
Da du die individuelle Beihilfe in jedem Bundesland machen kannst, handelt sich dieser Blogbeitrag auch nur um diese. In einem anderen Beitrag (zu einem späteren Zeitpunkt) wird dann auch die pauschale Beihilfe ausführlich betrachtet.
Als Beamt*in bzw. Staatsdiener*in genießt du nach deutschem Recht die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Das heißt, dein Dienstherr ist dazu verpflichtet, dir im Krankheitsfall, egal ob beim Hausarzt, Frauenarzt oder Zahnarzt, einen Zuschuss bezahlt und prozentual einen Teil der anfallenden Kosten im Krankheitsfall übernimmt. Kleine Ergänzung, falls du den Begriff noch nicht gehört hast: Der Dienstherr ist, vereinfacht gesagt, das Bundesland, in dem du als Referendar*in tätig bist
Beihilfeberechtigt sind zuallererst alle Beamt*innen, also auch du als Referendar*in oder verbeamtete Lehrer*in.
Darüber hinaus können auch Ehe- bzw. Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe haben. Diese dürfen allerdings eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höhe der Einkommensgrenze ist innerhalb der Bundesländer komplett verschieden und darf z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen 18.000 € Jahreseinkommen nicht übersteigen. Kinder von Beamt*innen erhalten bis zu einem bestimmten Alter auch Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass das Kindergeld auch von demjenigen bezogen wird, der Anspruch auf Beihilfe hat. Dieses erlischt dann, wenn das Kind eine Ausbildung abgeschlossen oder das 25. Lebensjahr erreicht hat.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach deiner familiären Situation und den Beihilferichtlinien deines Bundeslandes.
In der Regel liegt der Beihilfesatz, auch Bemessungssatz genannt, bei 50 %.
Wie ist es, wenn du ein oder mehrere Kinder hast?
Hier gibt es ein paar besondere Regelungen, die von großem Vorteil sein können.
In Bayern und NRW bekommst du beispielsweise 70% Beihilfe, wenn du zwei oder mehr Kinder hast. Ausschließlich in Bayern bekommst du zudem schon in der Elternzeit beim ersten Kind 70% Beihilfe. Sobald die Elternzeit vorbei ist, „fällst“ du dann wieder auf 50% Beihilfe.
Die Kinder selbst bekommen i.d.R. sogar 80% Beihilfe.
Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner auch einen Beihilfeanspruch hat (also unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegt), bekommt dieser 70 % Beihilfe.
So wie beschreiben, gelten die Beihilfesätze in den meisten Bundesländern. Es gibt aber auch einige Abweichungen. So ist es u.a. in Hessen, Bremen und Baden-Württemberg seit ein paar Jahren etwas anders geregelt (hauptsächlich bezüglich der Beihilfesätze).
Vom Wesen her funktioniert die Beihilfe nämlich in jedem Bundesland gleich.
Wie funktioniert das mit der Kostenübernahme?
Wie weiter oben bereits erwähnt, übernimmt die individuelle Beihilfe nicht etwa die Hälfte deines monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung, sondern beteiligt sich direkt an den entstehenden Krankheitskosten.
Diese Form der Beihilfe ist übrigens auch nur in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung möglich. Die Kombination aus Beihilfe und gesetzliche Krankenkasse gibt es nur bei der pauschalen Beihilfe.
In der Regel ist die individuelle Beihilfe allerdings die erste Wahl. Durch die 50 %ige Beihilfe brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch 50 % Rest absichern und zahlst daher deutlich weniger als Angestellte oder Selbständige.
Die Leistungen, die die Beihilfe übernimmt, sind einerseits in der Bundesbeihilfeverordnung und andererseits in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt.
So übernimmt die Beihilfe unter anderem Leistungen für:
Es gibt aber auch Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. So sind z.B. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Ausnahmen) oder Reisekrankheiten nicht beihilfefähig.
Des Weiteren kann es auch mal vorkommen, dass die Beihilfe nicht die kompletten 50 % übernimmt. Denn die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Leistungen ihrer Meinung nach notwendig sind und in ihrer Höhe nach angemessen sind.
Deswegen musst du unbedingt genau nachlesen, was dir deine private Krankenversicherung noch als Rest absichert, sodass du auf so wenig Kosten wie möglich sitzen bleibst. Hier macht in den meisten Fällen ein guter Beihilfeergänzungstarif Sinn.
Fazit:
Gerade vor dem Einstieg ins Referendariat, kann es sehr verwirrend sein, was sich hinter dem Begriff „Beihilfe“ eigentlich verbirgt.
Letztendlich kannst du dir folgendes merken:
Es gibt zwei Formen der Beihilfe, individuell und pauschal.
Die individuelle Beihilfe gibt es nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung.
Die Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 70% deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du über die private Krankenversicherung ab.
Die Beihilfe ist Ländersache, daher gibt es von Bundesland zu Bundesland etwas andere Regelungen.
Durch die Beihilfe zahlst du für deine private Krankenversicherung deutlich weniger als Angestellte oder Selbstständige.