Wenn du kurz vorm Einstieg ins Ref stehst, wirst du dich sicher­lich fragen, wie das jetzt eigent­lich mit der Krankenversicherung abläuft und welche Krankenversicherung im Referendariat für dich sinn­voll ist.

Denn mit dem Einstieg ins Referendariat und dem damit ver­bun­de­nen Start in die Beamtenlaufbahn hast du
die freie Wahl – ent­we­der gesetz­li­che Krankenkasse oder die private Krankenversicherung. Aber welche Krankenversicherung für das Referendariat soll­test du nun wählen?

Die GKV und die PKV sind erstmal zwei kom­plett unter­schied­li­che Krankenversicherung Systeme. Genauere Unterschiede findest du hier.

Als kom­men­de Beamt*in hast du grund­sätz­lich Anspruch auf Beihilfe. Diese ist eine beson­de­re Fürsorgepflicht des Staates für Beamt*innen. Die Beihilfe über­nimmt einen Teil der Aufwendungen bei Ärzt*innen, egal ob Hausärzt*in, Frauenärzt*in oder auch Krankenhaus sowie Arznei- oder Heilmittel. In der Regel liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst und wie deine per­sön­li­che Situation ist, kann sich dieser im Laufe deiner Karriere als Lehrer*in auch ver­än­dern. Diese Form der indi­vi­du­el­len Beihilfe kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn du dich für eine private Krankenversicherung ent­schei­dest. Wie die Aufteilung der Krankheitskosten dann funk­tio­niert, erfährst du im nächs­ten Abschnitt.

Wenn nun also 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfe über­nom­men werden, bleiben ja noch 50 % übrig, die die Ärzt*in ja auch noch bekom­men möchte. Damit du diese rest­li­chen Kosten nicht selbst über­neh­men musst, wird dieser rest­li­che Anteil über eine private Krankenversicherung abge­si­chert. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe, und zu 50 % von der pri­va­ten Krankenversicherung übernommen.

Wie sieht es bei der gesetz­li­chen Krankenkasse aus?

Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse erhältst du keinen Zuschuss von deinem Dienstherrn und auch die Beihilfe über­nimmt keinen Anteil bei dem Beitrag. Wenn du dich für die gesetz­li­che Krankenkasse ent­schei­dest, bist du also genauso abge­si­chert wie der Großteil der Angestellten in Deutschland und pro­fi­tierst leider nicht von der Beihilfe.

Wie hoch ist der monat­li­che Beitrag in der gesetz­li­chen Krankenkasse?

Deine Beiträge zur gesetz­li­chen Krankenkasse trägst du selbst. Diese richten sich aus­schließ­lich nach deinem Einkommen und werden pro­zen­tu­al bemes­sen. Das bedeu­tet leider auch, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr ver­dienst (z.B. nach dem Referendariat).

In manchen Bundesländern gibt es jedoch (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) die sog. Pauschale Beihilfe. Bei dieser zahlt der Dienstherr grund­sätz­lich die Hälfte der Beiträge der Krankenversicherung, unab­hän­gig ob du privat oder gesetz­lich ver­si­chert bist.

Mehr zum Thema Pauschale Beihilfe erfährst du in einem anderen Blogartikel.

Und was kostet die private Krankenkasse?

Wenn du dich für die private Krankenkasse ent­schei­dest, bekommst du ja 50 % Beihilfe. Dadurch musst du dann über die private Krankenversicherung nur noch 50 % “rest­ab­si­chern”. Durch diesen Vorteil, kommst du als Beamt*in deut­lich güns­ti­ger an eine private Krankenversicherung als z.B. eine Angestellte*r. Der Beitrag der pri­va­ten Krankenversicherung ist übri­gens nicht wie bei der GKV von deinem Einkommen abhän­gig, sondern von drei Faktoren:

Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähl­te Leistungen

Damit der Unterschied ganz klar wird, habe ich hier ein typi­sches Beispiel für dich.

In unserem Beispiel betrach­ten wir eine 26-jährige, kin­der­lo­se Referendarin aus NRW:

  • Gesetzlich ver­si­chert (Techniker Krankenkasse):

    •  1550 € mtl. Besoldung im Ref 

    • 15,8 % Beitragssatz (all­ge­mei­ner Beitragssatz 14,6 + 1,2 Zusatzbeitrag) 

    • 3,30 % Pflegepflichtversicherung

    • In diesem Beispiel zahlt die 26-jährige Referendarin einen Beitrag von 274,50 € monat­lich für die gesetz­li­che Krankenversicherung.
  • Privat ver­si­chert: (ohne Risikozuschlag inkl. 2 Bettzimmer, Chefarzt und Kurtagegeld)

    • Hier bekommt die 26-jährige Referendarin ihren pri­va­ten Versicherungsschutz schon ab 83,49 € monatlich. 

 
Wenn es um die Beiträge geht, hat die private Krankenkasse durch die Kombination mit der Beihilfe also ein­deu­tig die Nase vorne. Aber natür­lich kann es auch hier bei bestimm­ten Konstellationen Ausnahmen von der Regel geben. Hier lohnt sich dann ein genaue­rer Blick auf deine indi­vi­du­el­le Situation.

Noch eine kurze Anmerkung, weil oft danach gefragt wird:

Sowohl die Beiträge der pri­va­ten, als auch die Beiträge der gesetz­li­chen Krankenversicherung steigen mit der Zeit. Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse geschieht dies einer­seits durch dein stei­gen­des Einkommen und zudem durch eine stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem kommt es in den letzten Jahren zuneh­mend vor, dass die gesetz­li­chen Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöhen.

Bei den pri­va­ten Krankenkassen gibt es eben­falls Beitragserhöhungen, aller­dings liegt das haupt­säch­lich an den stei­gen­den medi­zi­ni­schen Kosten. Hier kann es sein, dass du zwei, drei Jahre den glei­chen Beitrag zahlst, die nächste Erhöhung dann aber oftmals etwas deut­li­cher aus­fällt. (Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse steigt dein Beitrag in klei­ne­ren Schritten, dafür aber Jahr für Jahr)

Leistungen: Welche Versicherungsform bietet dir die bessere gesund­heit­li­che Versorgung?

Wahrscheinlich hast du dir die Frage schon selber beant­wor­tet, denn die meisten haben schon mal davon gehört, dass man in der pri­va­ten Krankenversicherung deut­lich bessere Leistungen erhält. Das bekann­tes­te Beispiel ist sicher­lich die Wartezeit für Termine beim Arzt. Ob das “Zwei-Klassen-Prinzip” der Gesundheitsversorgung in Deutschland fair ist, möchte ich nicht bewer­ten, dazu hat jeder seine eigene Meinung, Fakt ist aber, dass es zum jet­zi­gen Zeitpunkt exis­tiert und dir als Beamt*in somit deut­li­che Vorteile bietet.

Von bes­se­ren Leistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), bei der Hausärzt*in oder der Spezialist*in (moderne Untersuchungen ohne wochen­lan­ge Wartezeit) bis hin zur Zahnäzt*in (hoch­wer­ti­ge Zahnfüllungen oder Zahnersatz), die private Krankenkasse bietet dir und deiner Gesundheit einfach deut­lich mehr.

Bei der GKV kannst du die soge­nann­te “Grundversorgung” erwar­ten. Das bedeu­tet, dass du gerade das bekommst, was aus­rei­chend ist. Wenn du aber bei der Zahnbehandlung eben keine Amalgamfüllung möch­test, sondern lieber eine hoch­wer­ti­ge Keramikfüllung, musst du die Differenz ent­we­der selber zahlen oder eine private Zusatzversicherung abge­schlos­sen haben, die die Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz übernimmt.

Wenn du also aus gesund­heit­li­chen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hast, dich privat zu ver­si­chern, kannst du dich mal bei den pri­va­ten Zusatzversicherungen umschau­en und dich in den Bereichen, die dir beson­ders wichtig sind, etwas besser absichern.

Du hast dich zwi­schen GKV und PKV ent­schie­den? Wie wählst du nun die rich­ti­ge Gesellschaft aus?

Die Wahl deiner GKV ist ziem­lich einfach, da sich die Leistungen zu 95% glei­chen und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind. Schau einfach, welche dir am besten gefällt und wenn du etwas Geld sparen möch­test, suche dir eine GKV aus, die einen nied­ri­gen Zusatzbeitrag erhebt (dieser liegt zwi­schen 0,35% und 2,5%).

Bei der PKV ist die Auswahl schon etwas schwie­ri­ger, da sich die Tarife und die Gesellschaften doch sehr stark von­ein­an­der unterscheiden.

Jede Gesellschaft hat ihre Stärken und Schwächen in den ver­schie­de­nen Bereichen, daher auch dir am besten die aus, die ihre Stärken bei Themen hat, die dir beson­ders wichtig sind.

Bei der Auswahl der rich­ti­gen PKV würde ich dir zudem unbe­dingt emp­feh­len, dich aus­führ­lich beraten zu lassen, denn im Idealfall wirst du dein Leben lang bei dieser Versicherung bleiben.

Ebenfalls wichtig: Es kann sein, dass du von der ein oder anderen pri­va­ten Krankenversicherung gar nicht, oder nur mit Einschränkungen ange­nom­men wirst.

Daher achte ich bei meiner Beratung immer darauf, erstmal das Feedback der Gesellschaften abzu­war­ten und erst dann mit der Auswahl der pas­sen­den Versicherung zu begin­nen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schützt auch vor allzu großer Enttäuschung.

Fazit:

Auf den ersten Blick macht die private Krankenversicherungen für ange­hen­de Lehrer*innen wohl am meisten Sinn, weshalb sich auch gut 95% für diesen Weg ent­schei­den. Dafür spricht zum einen, dass der monat­li­che Beitrag güns­ti­ger ist, die Leistungen stärker sind und du auch noch einen Teil der Arztkosten über die Beihilfe abge­si­chert hast.

Unter gewis­sen Umständen macht aber auch ein Verbleib in der gesetz­li­chen Krankenkasse Sinn. Gerade wenn auf­grund von Vorerkrankungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt neben der Beamtenöffnungsaktion (dazu kommt noch ein sepa­ra­ter Blogartikel) nur die gesetz­li­che Krankenkasse übrig.

Wichtig ist vor allem, dass du dir einen neutra­len und trans­pa­ren­ten Vergleich anschaust und dich gut beraten lässt. Eine private Krankenversicherung ist oftmals auch schon bei Referendar*innen eine Entscheidung fürs Leben. Spare daher bitte nicht an der fal­schen Stelle und achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf weitere wich­ti­ge Faktoren wie die Beitragsstabilität, die Leistung, den Beihilfeergänzungstarif und natür­lich auch auf die Bereiche, bei denen dir per­sön­lich gute Leistungen sehr wichtig sind. Gerade bei den Leistungen steckt der Teufel oft im Detail, bzw. im Kleingedruckten.

Ich hoffe, dieser Blog-Beitrag konnte dir eine erste Orientierung geben und dich deiner Entscheidung ein Stück näherbringen.

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