18. Juli 2022

Wann kürzt die Beihilfe im Ref?

Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure ein­ge­reich­te Arztrechnung anschau­en und dann spontan ent­schei­den, dass ihr einen Teil selbst bezah­len müsst.

Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der fest­ge­legt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstat­tet und wann nur bestimm­te Pauschalen über­nom­men werden.

Um zu erklä­ren, wie das genau funk­tio­niert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.

Wie funk­tio­niert die Kostenübernahme grundsätzlich?

Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimm­ten Teil eurer anfal­len­den Krankheitskosten über­nimmt, sofern ihr bei­hil­fe­be­rech­tig seid.

Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer pri­va­ten Krankenversicherung nutzen.

(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetz­li­chen Krankenkasse nutzen könnt, behand­le ich in einem sepa­ra­ten Blogbeitrag)

Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die rest­li­chen 50% eurer Krankheitskosten von der pri­va­ten Krankenversicherung bezahlt bekommt.

Einfaches Beispiel:

Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der pri­va­ten Krankenversicherung ein.

Nun erhal­tet ihr 1000€ von der Beihilfe erstat­tet und eben­falls 1000€ von der PKV.

Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.

Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?

Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie ver­schrie­ben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€

Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstat­tet bekommen.

In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung über­nom­men werden und somit erstat­tet die Beihilfe nur 100€.

Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.

In welchen Bereichen kann das passieren?

Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pau­schal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwar­ten. Allerdings lassen sich die Bereiche benen­nen, in denen es ins­ge­samt häu­fi­ger zu Kürzungen kommt:

  • Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)
  • Zahnersatz (Kürzungen bei den Material- und Laborkosten)
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Rücktransport aus dem Ausland)
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) werden zum Teil nicht zu 100% von der Beihilfe übernommen.

Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vier­stel­li­ge Summen geht.

Auch wenn alles detail­liert beschrie­ben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teil­wei­se nur schwer nachvollziehen.

Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:

(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit ein­ge­schränk­ter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärzt­li­che Verordnung nach Anlage 4 erbrin­gen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker auf­grund einer ärzt­li­chen Verordnung tätig, bemes­sen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestell­te Umsatzsteuer ist beihilfefähig.

Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?

Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles über­nimmt oder nicht, dann wählt bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.

Dieser sorgt dafür, dass ihr den ent­spre­chen­den „gekürz­ten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst über­neh­men müsst, da dieser dann von eurer pri­va­ten Krankenversicherung über­nom­men wird.

Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz beson­ders gut auf­pas­sen, in welchen Bereichen dieser bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwi­schen den ein­zel­nen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschau­en, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.

Falls ihr dabei Hilfe benö­tigt, könnt ihr euch hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemein­sam an, was die beste Lösung für euch ist.

Fazit

Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel gere­gelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber ver­lie­ren, wann die Beihilfe kürzt.

Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manch­mal aber auch um vier­stel­li­ge Beträge, die dann von euch über­nom­men werden müssen.

Um das zu ver­hin­dern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschlie­ßen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten auf­kommt, die nicht von der Beihilfe über­nom­men werden.

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