Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure eingereichte Arztrechnung anschauen und dann spontan entscheiden, dass ihr einen Teil selbst bezahlen müsst.
Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der festgelegt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstattet und wann nur bestimmte Pauschalen übernommen werden.
Um zu erklären, wie das genau funktioniert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.
Wie funktioniert die Kostenübernahme grundsätzlich?
Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimmten Teil eurer anfallenden Krankheitskosten übernimmt, sofern ihr beihilfeberechtig seid.
Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen.
(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen könnt, behandle ich in einem separaten Blogbeitrag)
Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die restlichen 50% eurer Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Einfaches Beispiel:
Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein.
Nun erhaltet ihr 1000€ von der Beihilfe erstattet und ebenfalls 1000€ von der PKV.
Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?
Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie verschrieben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€
Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstattet bekommen.
In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung übernommen werden und somit erstattet die Beihilfe nur 100€.
Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.
In welchen Bereichen kann das passieren?
Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pauschal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwarten. Allerdings lassen sich die Bereiche benennen, in denen es insgesamt häufiger zu Kürzungen kommt:
Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vierstellige Summen geht.
Auch wenn alles detailliert beschrieben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teilweise nur schwer nachvollziehen.
Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:
(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärztliche Verordnung nach Anlage 4 erbringen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig, bemessen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist beihilfefähig.
Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?
Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles übernimmt oder nicht, dann wählt bei eurer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.
Dieser sorgt dafür, dass ihr den entsprechenden „gekürzten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst übernehmen müsst, da dieser dann von eurer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz besonders gut aufpassen, in welchen Bereichen dieser bei eurer privaten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschauen, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.
Falls ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr euch hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemeinsam an, was die beste Lösung für euch ist.
Fazit
Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel geregelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber verlieren, wann die Beihilfe kürzt.
Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manchmal aber auch um vierstellige Beträge, die dann von euch übernommen werden müssen.
Um das zu verhindern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
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