So reichst du als (angehende) Lehrkraft deine Beihilfe ein

1. Was ist die Beihilfe und wann hast du Anspruch darauf?
2. Ab wann kannst du die Rechnungen einreichen?
Für die Erstattung deiner Rechnungen ist es nötig, einen Beihilfeantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt dabei grundsätzlich nur auf Antrag, und dieser kann je nach Bundesland innerhalb von ein oder zwei Jahren nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen hast du sogar zwei Jahre Zeit, um deine Rechnungen zu sammeln.
3. Mindesteinreichungsbeträge: Wann lohnt es sich?
Damit die Bearbeitung für die Beihilfestellen effizient bleibt, gibt es in vielen Bundesländern einen Mindesteinreichungsbetrag, der erreicht werden muss, bevor eine Rückerstattung erfolgt:
• 300 Euro: Baden-Württemberg hat den höchsten Mindesteinreichungsbetrag
• 250 Euro: In Hessen und Hamburg.
• 200 Euro: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Beamte des Bundes.
• 100 Euro: In Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.
4. Der Erstantrag: Welche Infos brauchst du?
Wenn du das erste Mal einen Antrag auf Beihilfe stellst, sind einige Informationen notwendig. Dazu gehören dein Status (z. B. Lehrer oder Referendar), Familienstand und ggf. Informationen über Kinder, die ebenfalls beihilfeberechtigt sind. Die Abrechnung geht dann in der Regel so:
1. Du reichst die Originalrechnungen bzw. Kopien oder Zweitschriften ein.
2. Eine Quotenbescheinigung deiner privaten Krankenversicherung ist nötig, damit die Beihilfestelle weiß, in welchem Umfang die Beihilfe greift.
3. Der Antrag muss unterschrieben und mit allen Belegen an die zuständige Beihilfestelle geschickt werden.
5. Wichtige Besonderheiten: Psychotherapie, Zahnersatz und Rezepte
Einige Leistungen benötigen eine Vorabprüfung der Beihilfestelle. Hier die wichtigsten Beispiele:
• Psychotherapie: Hier ist es wichtig, vor der ersten Sitzung eine Genehmigung der Beihilfestelle einzuholen, um sicherzustellen, dass die Therapie beihilfefähig ist.
• Zahnersatz: Ein Heil- und Kostenplan kann sinnvoll sein, ist jedoch keine Pflicht. So kann bereits vor der Behandlung geklärt werden, ob die Kosten übernommen werden.
• Rezepte: Achte darauf, dass die Pharmazentralnummer auf dem Rezept angegeben ist, damit es als Nachweis für beihilfefähige Aufwendungen akzeptiert wird.
6. Anträge der Bundesländer: Wichtige Links und Informationen
Damit du für dein Bundesland die richtigen Formulare findest, hier die wichtigsten Links. So hast du alle Anträge und nötigen Informationen direkt griffbereit:
Baden-Württemberg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holstein
Thüringen
7. Beihilfe per App: Schnell und bequem
8. Tipp: Fristen beachten!
Vergiss nicht, dass du deine Beihilfe rechtzeitig nach Rechnungsstellung einreichen musst. In einigen Bundesländern hast du allerdings auch zwei Jahre Zeit, die Belege zu sammeln (z. B. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen).

Brauchst du Unterstützung beim Beihilfeantrag?
Der Beihilfeantrag kann gerade beim ersten Mal kompliziert wirken, und jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben. Wenn du also Fragen hast oder Unterstützung benötigst, bin ich gerne für dich da! In einem persönlichen Beratungstermin gehen wir alle wichtigen Punkte durch und stellen sicher, dass dein Antrag korrekt und vollständig ist.