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Beihilfe einreichen als Lehrer oder Referendar: So funktioniert’s in deinem Bundesland

So reichst du als (angehende) Lehrkraft deine Beihilfe ein

Wenn du als Lehrer oder Referendar deine private Krankenversicherung (PKV) in Anspruch nimmst, spielt die Beihilfe eine große Rolle, da sie den Großteil deiner Gesundheitskosten übernimmt. Aber wie läuft das eigentlich mit dem Einreichen der Rechnungen bei der Beihilfestelle deines Bundeslandes? Der Weg kann je nach Dienstherr (Bundesland) leicht unterschiedlich sein, und daher findest du hier die wichtigsten Infos zum Ablauf und worauf du achten solltest.
 
Deutschlandkarte mit Bundesländern zur Einreichung der Beihilfe für Beamte

1. Was ist die Beihilfe und wann hast du Anspruch darauf?

Als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar hast du Anspruch auf Beihilfe. Sie ist eine Art Unterstützung deines Dienstherrn, der einen Teil deiner Gesundheitskosten übernimmt – je nach Bundesland und Familienstatus zwischen 50 und 80 Prozent. Das heißt, nur für den verbleibenden Teil deiner Kosten benötigst du eine private Krankenversicherung.
 

2. Ab wann kannst du die Rechnungen einreichen?

Für die Erstattung deiner Rechnungen ist es nötig, einen Beihilfeantrag zu stellen. Die Bearbeitung erfolgt dabei grundsätzlich nur auf Antrag, und dieser kann je nach Bundesland innerhalb von ein oder zwei Jahren nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen hast du sogar zwei Jahre Zeit, um deine Rechnungen zu sammeln.

3. Mindesteinreichungsbeträge: Wann lohnt es sich?

Damit die Bearbeitung für die Beihilfestellen effizient bleibt, gibt es in vielen Bundesländern einen Mindesteinreichungsbetrag, der erreicht werden muss, bevor eine Rückerstattung erfolgt:

• 300 Euro: Baden-Württemberg hat den höchsten Mindesteinreichungsbetrag
• 250 Euro: In Hessen und Hamburg.
• 200 Euro: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Beamte des Bundes.
• 100 Euro: In Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein.

4. Der Erstantrag: Welche Infos brauchst du?

Wenn du das erste Mal einen Antrag auf Beihilfe stellst, sind einige Informationen notwendig. Dazu gehören dein Status (z. B. Lehrer oder Referendar), Familienstand und ggf. Informationen über Kinder, die ebenfalls beihilfeberechtigt sind. Die Abrechnung geht dann in der Regel so:


1. Du reichst die Originalrechnungen bzw. Kopien oder Zweitschriften ein.
2. Eine Quotenbescheinigung deiner privaten Krankenversicherung ist nötig, damit die Beihilfestelle weiß, in welchem Umfang die Beihilfe greift.
3. Der Antrag muss unterschrieben und mit allen Belegen an die zuständige Beihilfestelle geschickt werden.

5. Wichtige Besonderheiten: Psychotherapie, Zahnersatz und Rezepte

Einige Leistungen benötigen eine Vorabprüfung der Beihilfestelle. Hier die wichtigsten Beispiele:

• Psychotherapie: Hier ist es wichtig, vor der ersten Sitzung eine Genehmigung der Beihilfestelle einzuholen, um sicherzustellen, dass die Therapie beihilfefähig ist.
• Zahnersatz: Ein Heil- und Kostenplan kann sinnvoll sein, ist jedoch keine Pflicht. So kann bereits vor der Behandlung geklärt werden, ob die Kosten übernommen werden.
• Rezepte: Achte darauf, dass die Pharmazentralnummer auf dem Rezept angegeben ist, damit es als Nachweis für beihilfefähige Aufwendungen akzeptiert wird.

6. Anträge der Bundesländer: Wichtige Links und Informationen

Damit du für dein Bundesland die richtigen Formulare findest, hier die wichtigsten Links. So hast du alle Anträge und nötigen Informationen direkt griffbereit:

7. Beihilfe per App: Schnell und bequem

Einige Bundesländer bieten mittlerweile die Möglichkeit, Rechnungen per App einzureichen, was Zeit und Papier spart. Dazu zählen u.a. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. 
Andere Länder wie Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bieten diesen Service aktuell noch nicht an. Vielleicht werden diese aber in den kommenden Monaten bzw. Jahren welche anbieten.

8. Tipp: Fristen beachten!

Vergiss nicht, dass du deine Beihilfe rechtzeitig nach Rechnungsstellung einreichen musst. In einigen Bundesländern hast du allerdings auch zwei Jahre Zeit, die Belege zu sammeln (z. B. in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen).

Lehrerin prüft Beihilfeunterlagen mit Taschenrechner am Schreibtisch

Brauchst du Unterstützung beim Beihilfeantrag?

Der Beihilfeantrag kann gerade beim ersten Mal kompliziert wirken, und jedes Bundesland hat seine eigenen Vorgaben. Wenn du also Fragen hast oder Unterstützung benötigst, bin ich gerne für dich da! In einem persönlichen Beratungstermin gehen wir alle wichtigen Punkte durch und stellen sicher, dass dein Antrag korrekt und vollständig ist.

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Das Bild zeigt zwei Studentinnen im Hörsaal – passend zur Zielgruppe der Lehramtsstudierenden. Schon in dieser Phase kann es sinnvoll sein, sich mit Themen wie Krankenversicherung, Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Hendrik Hamel hilft dabei, die Weichen früh richtig zu stellen.