Für Lehramtsstudierende & Referendar:innen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Grundsätzlich

Als (angehende) Lehrkraft denkst du vermutlich zuerst an Unterricht, Prüfungen oder deinen Seminarstandort.

Weniger im Blick:
Was passiert eigentlich, wenn du krank wirst und deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst?

Genau darum geht es hier. Denn gerade im Beamtenverhältnis – und besonders in den ersten Jahren – bist du alles andere als automatisch gut abgesichert.

Diese Seite gibt dir einen kompakten Überblick:
Was Dienstunfähigkeit bedeutet, wer betroffen ist, und warum eine eigene Absicherung so wichtig ist.

Im Überblick

Das Wichtigste in verständlich

Was bedeutet Dienstunfähigkeit eigentlich?

Dienstunfähig bist du, wenn du deine Aufgaben als Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst.

Das kann z. B. passieren,

  • wenn du innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate ausfällst – und keine Besserung in Sicht ist
  • oder wenn ein Amtsarzt feststellt, dass du dauerhaft nicht mehr dienstfähig bist

Achtung:
Dienstunfähigkeit ist kein seltener Ausnahmefall. Besonders psychische Erkrankungen sind einer der häufigsten Gründe – rund 50 % der Fälle.

Wer ist betroffen?

Die meisten denken: „Ich doch nicht! Ich arbeite ja nicht körperlich.“

Aber:
Gerade Lehrer:innen sind besonders hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Stress, Lärm, Erwartungsdruck, Überforderung. Das Risiko ist real – egal, ob im Referendariat oder schon auf Lebenszeit verbeamtet.

Laut Statistischem Bundesamt werden täglich 27 Beamt:innen dienstunfähig versetzt oder entlassen. Die Hälfte davon wegen psychischer Erkrankungen.

Wann zahlt der Dienstherr – und wann nicht?

Das hängt komplett von deinem Status ab:

  • Beamter auf Widerruf (Ref):
    Kein Anspruch auf Ruhegehalt – du wirst entlassen.
  • Beamter auf Probe:
    Auch hier meist keine Leistungen – auch hier wirst du entlassen. Ausnahme bei beiden -> Du hast einen Dienstunfall
  • Beamter auf Lebenszeit:
    Du bekommst ein Ruhegehalt, mind. ca. 1.800 € (35 % deiner letzten Bezüge).

Je früher du dienstunfähig wirst, desto weniger bekommst du – oder gar nichts. Es entsteht eine Versorgungslücke, die dein Einkommen empfindlich trifft.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Die DU-Versicherung springt ein, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr unterrichten kannst.

Gerade in den ersten 5 Jahren brauchst du sie dringend, weil du sonst keine Ansprüche hast. Aber auch danach bleibt eine spürbare Lücke – denn 35 % reichen oft nicht aus.

Du entscheidest, wie viel du absichern willst:

  • Nur das Nötigste?
  • Oder deinen Lebensstandard?

Ich helfe dir dabei, die richtige Höhe zu finden – passend zu deiner Situation und deinen Plänen.

Was macht eine gute DU-Klausel aus?

Nicht jede „Dienstunfähigkeitsversicherung“ leistet wirklich im Ernstfall.

Denn es gibt:

  • Echte Klausel:
    Die Versicherung folgt automatisch der Entscheidung deines Dienstherrn (Amtsarzt + Ruhestand).
  • Unechte Klausel:
    Die Versicherung prüft selbst nochmal nach – das dauert und kann zu Ablehnung führen.


Wichtig ist außerdem:

Die Klausel muss auch für Widerruf & Probe gelten, also auch dann, wenn du nicht in den Ruhestand versetzt wirst, sondern entlassen wirst.

Nur wenn das so formuliert ist, bekommst du im Ernstfall die Leistung.

Wie viel absichern – und bis wann?

Als Faustregel:
Deine monatlichen Lebenshaltungskosten sollten gedeckt sein. Also alles, was du brauchst für Miete, Essen, Mobilität, Freizeit.

Empfehlung:
Lieber etwas großzügiger absichern (Preise steigen, Familie kommt evtl. dazu)

Laufzeit der Versicherung:
am besten bis Alter 67 (Pensionsalter)

Warum ist eine Beratung sinnvoll?

Es gibt keine „eine perfekte Versicherung für alle“. Aber es gibt gute Lösungen für dich.

Entscheidend sind:

– dein Status (Studium, Ref, Probe, Lebenszeit)

– deine Gesundheit 

– dein Wunsch nach Sicherheit

Ich zeige dir, welche Versicherungen welche Klauseln haben – und welche für dich wirklich sinnvoll sind

Mara
Mara
Kundenstimme
„Ich hatte von Dienstunfähigkeit ehrlich gesagt null Ahnung. Hendrik hat mir das super einfach erklärt und jetzt weiß ich: Ich bin früh dran und hab das Thema sicher für mich geregelt.“
FAQ

Vielleicht hilft dir das weiter

Wann bin ich dienstunfähig?

Wenn ein Amtsarzt feststellt, dass du deine dienstlichen Aufgaben dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.

Nur wenn du Beamter auf Lebenszeit bist – vorher oft gar nicht oder nur im Ausnahmefall (Dienstunfall).

In einem kostenlosen Beratungsgespräch schauen wir auf deine Situation und deine bestehenden Verträge.

Die Versicherung zahlt automatisch, wenn du vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wirst – ohne eigene Prüfung.