Beihilfe Berlin: Leistungen, Voraussetzungen & wichtige Infos 2026
Die Beihilfe ist für viele Beamte in Berlin ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie beteiligt sich an den Kosten für medizinische, zahnärztliche und pflegebezogene Leistungen und ergänzt die private Krankenversicherung. Doch welche Leistungen gelten als beihilfefähig? Wer hat Anspruch auf Beihilfe – und welche Punkte sind bei der Antragstellung zu beachten?
In diesem Beitrag findest du eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Regelungen zur Beihilfe Berlin im Jahr 2026 – kompakt erklärt, verständlich aufbereitet und auf dem neuesten Stand.
Was ist die Beihilfe Berlin?
Die Beihilfe ist ein staatliches Fürsorgesystem für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren Angehörige. Sie übernimmt einen Teil der Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt und ergänzt damit die Leistungen der privaten Krankenversicherung.
Die rechtlichen Grundlagen der Beihilfe in Berlin sind in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie in ergänzenden landesrechtlichen Regelungen festgelegt. Die Beihilfe ersetzt keine vollständige Krankenversicherung, sondern beteiligt sich mit einem festgelegten Prozentsatz an den beihilfefähigen Aufwendungen.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe in Berlin haben:
Beamte auf Lebenszeit und auf Widerruf
Richter:innen
Versorgungsempfänger:innen
Ehe- und Lebenspartner:innen, sofern deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung möglich bei Wehr- oder Zivildienst)
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner:innen
Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.
Beihilfebemessungssätze Berlin
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Personengruppe.
| Personengruppe | Beihilfebemessungssatz |
|---|---|
| Beamte kinderlos oder max. 1 Kind | 50 % |
| Ausnahme: Beamte in Elternzeit | 70 % (auch bei 1 Kind) |
| Beamte mit 2 Kindern oder mehr | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner:innen | 70 % (bis 20.000 Euro Einkommen im Vorvorjahr) |
| Versorgungsempfänger:innen | 70 % |
| Kinder (bis 25 Jahre) | 80 % |
Pauschale Beihilfe Berlin (Hamburger Modell)
Alternativ ist seit dem 01.01.2020 auf Antrag eine Pauschal-Beihilfe möglich. Dafür muss auf die individuelle Beihilfe verzichtet werden.
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Wichtig: Die Entscheidung ist unwiderruflich.
❯ Mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe
Ambulante Leistungen der Beihilfe Berlin
Die Beihilfe Berlin beteiligt sich an verschiedenen ambulanten Leistungen.
Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ
Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen
Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der genannten Höchstbeträge
Sehhilfen
Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen
Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen
Fassung: Nein
Weitere Leistungen
Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
Kürzung Fahrtkosten: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
Belastungsgrenze
Für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe kann auf Antrag eine Belastungsgrenze gelten:
2 Prozent der Dienstbezüge
1 Prozent bei chronisch Kranken
Weitere Leistungen
Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise)
Sanatoriumsbehandlungen: Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung
Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Heilkuren: Nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro
Stationäre Leistungen der Beihilfe Berlin
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, beihilfefähig.
Es gilt eine Zuzahlung von 10,00 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr.
Wahlleistungen
Wahlärztliche Leistungen: Nein
Privatärztliche Behandlung: Nein
Wahlleistungen (Zweibettzimmer & Privatarztbehandlung): Nein
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Berlin
Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der GOZ
Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kieferhälfte, bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn sie zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren)
Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen
Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren bei Behandlungsbeginn
Pflegeleistungen der Beihilfe Berlin
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Teilstationäre Pflege
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 689 Euro |
| 3 | 1.298 Euro |
| 4 | 1.612 Euro |
| 5 | 1.995 Euro |
Stationäre Pflege
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 770 Euro |
| 3 | 1.262 Euro |
| 4 | 1.775 Euro |
| 5 | 2.005 Euro |
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
Antragsfristen, App & Kontakt zur Beihilfestelle
Fristen & Grenzen
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Rechnungsdatum beantragt wird
Beihilfe ab 200 Euro
Wird dieser Betrag innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann bereits ab 15 Euro Beihilfe gewährt werden
Abschlagszahlungen sind für normale Arztrechnungen nicht möglich – nur bei stationären Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen etwa 2–4 Wochen.
Beihilfestelle Berlin
Landesverwaltungsamt Berlin
Zentrale Beihilfestelle – VB B
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Telefon: (030) 90 139 – 6060
Sprechzeiten
Dienstag: 14–17 Uhr
Mittwoch und Freitag: 9–12 Uhr
Beihilfe Berlin App
Mit der Berliner Beihilfe App kannst du Rechnungsbelege einfach und unkompliziert über Smartphone oder Tablet einreichen.
Informationen sowie eine Anleitung zur Installation findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Berlin App.
Fazit: Beihilfe ist Ländersache – deine Absicherung auch
Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten. Die Beihilfe ist ein zentraler Bestandteil deiner Absicherung und bildet gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung das Fundament deiner Gesundheitsversorgung.
Die Beihilfe in Berlin übernimmt dabei einen festen Anteil der Gesundheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Je nach Personengruppe liegt der Beihilfesatz in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
Für viele Beamte bedeutet das: Die verbleibenden Kosten werden über eine private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch abgesichert. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt jedoch nicht nur von den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und den landesspezifischen Vorgaben in Berlin ab, sondern auch von individuellen Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder oder der persönlichen Absicherungsstrategie.
Gerade bei Themen wie ambulanten Leistungen, Zahnersatz oder Pflegeleistungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelungen der Beihilfe Berlin. Wer die wichtigsten Grundlagen kennt, kann seine Krankenversicherung deutlich besser auf die eigene Lebenssituation abstimmen und typische Fehler vermeiden.
Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?
Wenn du unsicher bist, ob deine private Krankenversicherung optimal zu den Beihilfe-Regelungen deines Bundeslandes passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
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🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer
❓ Häufige Fragen zur Beihilfe Berlin
Kurz erklärt: Beihilfe Berlin
Die Beihilfe Berlin übernimmt einen Teil der Gesundheitskosten von Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen Beihilfebemessungssätzen und den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Berlin?
Der Beihilfesatz für Beamte in Berlin beträgt in der Regel 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 % Beihilfe. Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Beihilfesatz 80 %.
Was ist die pauschale Beihilfe in Berlin?
Seit dem 01.01.2020 können Beamte in Berlin die sogenannte pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) wählen. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, verzichtet dauerhaft auf die individuelle Beihilfe.
Welche Krankenhausleistungen übernimmt die Beihilfe Berlin?
Die Beihilfe Berlin übernimmt allgemeine Krankenhausleistungen.
Dabei gilt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr. Wahlleistungen wie Privatarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind hingegen nicht beihilfefähig.
Wo finde ich Erfahrungsberichte von anderen Lehrkräften?
Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.
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