Dein Studium ist geschafft – herzlichen Glückwunsch! Jetzt stehst du vor einer neuen Herausforderung: dem Übergang in dein Referendariat. Doch was passiert in der Zeit zwischen deinem Studienabschluss und dem Beginn deines Referendariats? Besonders in Bezug auf die Krankenversicherung kann diese Phase einige Fragen aufwerfen.
In diesem Artikel erfährst du, welche Optionen du in dieser Übergangszeit hast und wie du dich am besten versicherst.
Direkter Übergang vom Studium ins Referendariat
Wenn dein Studium direkt ins Referendariat übergeht, ist der Versicherungswechsel recht unkompliziert. Du wechselst vom Status „Student“ in den Status „Beamter auf Widerruf“. Damit hast du das Recht, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Falls du dich bereits in der GKV freiwillig versichert hast, musst du deine GKV mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Achte daher unbedingt darauf, dass du diesen Schritt rechtzeitig einleitest.
Wichtiger Hinweis: Deine Altersgrenze beim Wechsel ist entscheidend. Falls du beispielsweise während deines Studiums älter als 30 geworden bist, warst du vermutlich schon freiwillig gesetzlich versichert. Hier greift dann automatisch die zweimonatige Kündigungsfrist, die du beim Wechsel in die PKV beachten musst.
Übergangszeit mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung
Falls du zwischen deinem Studienabschluss und dem Referendariat einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachgehst, wie z.B. als Vertretungslehrer:in, bist du automatisch über diese Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Das ist für dich besonders bequem, denn dein Krankenversicherungsschutz läuft einfach weiter. Du brauchst dich in dieser Phase also um nichts weiter zu kümmern. Sobald du dein Referendariat antrittst, kannst du problemlos in die PKV wechseln.
Vorteile des Überbrückungstarifs:
- Deutlich günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Kein Risiko, die Kündigungsfrist der GKV zu verpassen
- Frühzeitiger Zugang zu den Vorteilen der PKV, wie z.B. kürzere Wartezeiten und bessere Leistungen
Gerade wenn dein Referendariat erst ein paar Monate nach deinem Studienabschluss beginnt, ist diese Lösung häufig die kostengünstigste und komfortabelste Option.
Übergangszeit ohne Anstellung – “statuslos” und deine Optionen
Falls du zwischen Studium und Referendariat nicht arbeitest und auch kein Student mehr bist, befindest du dich in einer Art “statuslosen” Phase. Dennoch besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht, das heißt, du musst dich aktiv um deine Krankenversicherung kümmern.
In dieser Übergangszeit hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung mit Überbrückungstarif
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
In der statuslosen Phase kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Der Beitrag hierfür beträgt in der Regel mindestens 205 Euro pro Monat, kann jedoch je nach Krankenkasse auch höher ausfallen.
Ein wichtiger Punkt: Wenn du dich für diese Variante entscheidest, achte unbedingt auf die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Das bedeutet, dass du bei einem Start ins Referendariat zum 1. Mai deine GKV spätestens Ende Februar kündigen musst, um rechtzeitig zur PKV wechseln zu können.
Wenn du diese Frist verpasst, bleibst du unnötig länger in der GKV und zahlst entsprechend höhere Beiträge – das kann schnell teuer werden.
Private Krankenversicherung mit Überbrückungstarif – Eine clevere Lösung
Eine sinnvolle Alternative zur freiwilligen GKV ist der sogenannte Überbrückungstarif in der privaten Krankenversicherung.
Der Überbrückungstarif funktioniert so, dass du dich schon vor Beginn deines Referendariats bei deinem zukünftigen PKV-Anbieter versicherst. Während der Übergangszeit zahlst du einen deutlich reduzierten Beitrag von ca. 150 bis 200 Euro monatlich.
Mit Beginn deines Referendariats wird der Tarif dann automatisch auf den regulären Beihilfetarif umgestellt. Das spart nicht nur Geld, sondern macht den Übergang auch einfacher.
Der nachgelagerte Leistungsanspruch – Vorsicht vor Stolperfallen
Wenn du aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidest, gibt es noch den sogenannten nachgelagerten Leistungsanspruch.
Das bedeutet: Nach dem Ende deiner GKV-Mitgliedschaft kannst du bis zu vier Wochen lang weiterhin Leistungen der Krankenkasse erhalten – und das sogar ohne Beiträge zahlen zu müssen.
Dieser Anspruch gilt allerdings nur für Pflichtversicherte und nicht für freiwillig Versicherte.
Warum das problematisch sein kann:
Der nachgehende Leistungsanspruch ist keine Versicherungszeit.
Viele private Krankenversicherungen erkennen diesen nachgelagerten Leistungsanspruch nicht an. Sie sehen dich dann nur bis zu deinem offiziellen Austrittsdatum als versichert – nicht bis zu dem Zeitpunkt, an dem der nachgelagerte Leistungsanspruch endet.
Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass du für einige Wochen ungewollt ohne Krankenversicherungsschutz dastehst. Um solche Risiken zu vermeiden, bietet sich häufig der Überbrückungstarif der PKV als sicherste Lösung an.
Fazit
Die richtige Krankenversicherung in der Übergangszeit nach deinem Lehramtsstudium hängt stark davon ab, was du in dieser Phase machst:
✅ Startest du direkt ins Referendariat? → Direkt in die PKV wechseln
✅ Hast du eine Anstellung? → GKV läuft automatisch weiter
✅ Hast du keine Anstellung und bist „statuslos“? → Überbrückungstarif in der PKV als günstige und sichere Lösung
Gerade der Überbrückungstarif bietet dir viele Vorteile und ist oft die sicherste und kostengünstigste Variante.
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Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kann kompliziert sein – vor allem in dieser Übergangsphase. Lass uns gemeinsam herausfinden, welche Lösung für dich die beste ist.
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