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Beihilfe Bayern 2026 – Leistungen & Sätze

Beihilfe Bayern 2026: Leistungen, Bemessungssätze & wichtige Regelungen

Die Beihilfe ist auch im Freistaat Bayern ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten und ergänzt die private Krankenversicherung.

Gerade für verbeamtete Lehrkräfte in Bayern ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen als beihilfefähig gelten, welche Bemessungssätze angewendet werden und welche Besonderheiten im Vergleich zu anderen Bundesländern bestehen.

In diesem Überblick findest du die wichtigsten Regelungen zur Beihilfe Bayern im Jahr 2026 – verständlich erklärt und speziell für Beamte und Lehrer eingeordnet.

Einen Überblick über die Regelungen in allen Bundesländern findest du hier: Beihilfe für Lehrer im Bundesländer-Vergleich

Karte von Deutschland mit markiertem Bayern zur Beihilfe 2026 für Beamte und Lehrer.

Was ist die Beihilfe Bayern?

Die Beihilfe ist ein staatliches Fürsorgesystem für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren Angehörige. Sie übernimmt einen Teil der Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt und ergänzt damit die Leistungen der privaten Krankenversicherung.

Die rechtlichen Grundlagen der Beihilfe in Bayern sind in der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) geregelt. Die Beihilfe ersetzt keine vollständige Krankenversicherung, sondern beteiligt sich nur mit einem festgelegten Prozentsatz an den sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen.

Anspruch auf Beihilfe in Bayern

Beihilfeberechtigt sind grundsätzlich:

  • Beamte auf Lebenszeit, Probe und Widerruf

  • Richterinnen und Richter

  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)

  • berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner

  • Kinder, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

Auch Familienangehörige können beihilfeberechtigt sein, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner:innen

Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von 22.648 Euro im Vorvorkalenderjahr. 

Beihilfebemessungssätze Bayern

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Personengruppe.

PersonengruppeBeihilfebemessungssatz
Beamte kinderlos oder max. 1 Kind50 %
Ausnahme: Beamte in Elternzeit70 % (auch bei 1 Kind)
Beamte mit 2 Kindern oder mehr70 %
Ehe-/Lebenspartner:innen70 %
Versorgungsempfänger:innen70 %
Kinder (bis 25 Jahre)80 %

Diese Bemessungssätze bestimmen, welchen Anteil der Kosten der Dienstherr übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert.

Leistungen der Beihilfe Bayern

Ambulante Leistungen der Beihilfe Bayern

Zu den ambulanten Leistungen der Beihilfe Bayern zählen unter anderem:

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ

  • Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 1 der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge

  • Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel

  • Zuzahlung Medikamente: 3 EUR

  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)

  • Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Verzeichnis in Anlage 3 der BayBhV – im Rahmen der genannten Höchstbeiträge

Sehhilfen

  • Brillengläser: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen

  • Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BayBhV genannten Höchstbeträgen

  • Fassung: Nein

Weitere Leistungen

  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 4 der BayBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge

  • Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel

  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja

  • Sanatoriumsbehandlungen: Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit

  • Kürzung Sanatorium: Nein

  • Heilkuren: Nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, alle 4 Jahre maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 16 Euro


Stationäre Leistungen der Beihilfe Bayern

Allgemeine Krankenhausleistungen

Ja, beihilfefähig.

Wahlärztliche Leistungen

Beihilfefähig sind die Aufwendungen für das Zweibettzimmer. Von der berechneten Beihilfe werden 7,50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage abgezogen.

Mehrkosten für ein Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.

Privatärztliche Behandlung

Privatärztliche Leistungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) berücksichtigt.

Von der berechneten Beihilfe werden 25,00 EUR pro Tag abgezogen.
Die Abrechnung ist maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz der Gebührenordnung möglich.


Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Bayern

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz

  • Zahnersatz: Ja (auch für Beamte auf Widerruf)

  • Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (auch bei Beamten auf Widerruf)

  • Material- und Laborkosten (M+L): Beihilfefähig sind 60 % der Aufwendungen

  • Kieferorthopädie (KFO): Grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren bei Behandlungsbeginn


Pflegeleistungen der Beihilfe Bayern

Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)

PflegegradBeihilfe (monatlich)
1
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Teilstationäre Pflege

PflegegradBeihilfe (monatlich)
1
2796 Euro
31.497 Euro
42.012 Euro
53.352 Euro

Stationäre Pflege

PflegegradBeihilfe (monatlich)
1
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro

zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung abzüglich Eigenanteil)

Antragstellung & Fristen

Fristen & Grenzen

  • Die Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle

  • Beihilfe wird ab 200 Euro gewährt

  • Wird dieser Betrag innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann ab 15 Euro Beihilfe gewährt werden

  • Abschlagszahlungen sind für normale Arztrechnungen nicht möglich – nur bei stationären Behandlungen, Reha-Maßnahmen und Dialyse vorgesehen


Bearbeitungszeit

Je nach Antragsaufkommen etwa 2–4 Wochen.

Beihilfestelle Bayern

Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach 1/2
Bezügestelle Beihilfe 1/2
Postfach 15 51
91506 Ansbach

Telefon: 0981 888-01

Beihilfe BW App

Mit der Beihilfe Bayern App kannst du Rechnungsbelege einfach und unkompliziert über Smartphone oder Tablet einreichen.

Informationen zur App sowie zur Einrichtung eines Zugangs im Mitarbeiterportal des Freistaats Bayern findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Bayern App.

Fazit: Beihilfe ist Ländersache – deine Absicherung auch

Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten.

Die Beihilfe in Bayern übernimmt einen festen Anteil der Gesundheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Je nach Personengruppe liegt der Beihilfesatz in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen.

Für viele Beamte bedeutet das: Die verbleibenden Kosten werden über eine private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch abgesichert. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt dabei von der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) sowie von individuellen Faktoren wie Familienstand oder Anzahl der Kinder ab.

Gerade bei Themen wie Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus oder Pflegeleistungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelungen der Beihilfe Bayern. Wer die wichtigsten Grundlagen kennt, kann seine Krankenversicherung besser auf den persönlichen Bedarf abstimmen.

Lehrer vor Deutschlandkarte mit Hinweis, dass die Beihilfe für Lehrer je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?

Wenn du unsicher bist, ob deine private Krankenversicherung optimal zu den Beihilfe-Regelungen deines Bundeslandes passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.

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Weiterführende Blogartikel:

Du bist (angehende) Lehrkraft und möchtest dich privat krankenversichern?
Dann kann ich dir folgende Blogartikel empfehlen:

🔗 Was ist die Beihilfe? 
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer

❓ Häufige Fragen zur Beihilfe Bayern

Ist die Beihilfe für Lehrer in ganz Deutschland gleich?

Nein. Die Beihilfe ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt Bemessungssätze, Wahlleistungen und Zuschüsse eigenständig.

Beamte erhalten in der Regel 50 %, mit zwei Kindern 70 %.

 

Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Beihilfesatz 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen.

Die Beihilfe Bayern beteiligt sich unter anderem an Kosten für:

  • ärztliche Behandlungen

  • Medikamente

  • Heil- und Hilfsmittel

  • Krankenhausaufenthalte

  • Zahnbehandlungen und Zahnersatz

  • Pflegeleistungen

Die genauen Regelungen sind in der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) festgelegt.

 

Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.

Wichtige Information

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und beantworten keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp.

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