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Beihilfe Baden-Württemberg 2026 – Leistungen & Sätze

Beihilfe Baden-Württemberg 2026: Leistungen, Bemessungssätze & Besonderheiten für Beamte

Die Beihilfe ist in Baden-Württemberg das zentrale Fürsorgesystem für verbeamtete Lehrkräfte, Richter:innen und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten und ergänzt die private Krankenversicherung.

Gerade für Lehrer:innen ist wichtig zu wissen: Die Beihilfe ersetzt keine Krankenversicherung, sondern beteiligt sich nur mit einem festgelegten Bemessungssatz an den beihilfefähigen Aufwendungen. Wie hoch dieser Anteil ist und welche Leistungen konkret übernommen werden, regelt die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO).

Im Folgenden findest du eine strukturierte Übersicht der aktuellen Regelungen für 2026.


 

Karte von Deutschland mit markiertem Bundesland Baden-Württemberg zur Beihilfe 2026 für Beamte und Lehrer.

Anspruch auf Beihilfe in Baden-Württemberg

Beihilfeberechtigt sind:

  • Beamte auf Lebenszeit und auf Widerruf

  • Richterinnen und Richter

  • Versorgungsempfänger:innen

  • Ehe- und Lebenspartner:innen (bei Einhaltung der Einkommensgrenze)

  • Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung möglich bei Wehr- oder Zivildienst)

Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner:innen

Ehe- und Lebenspartner:innen sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr + Vorkalenderjahr.

Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg

Die Beihilfe übernimmt je nach Personengruppe unterschiedliche Prozentsätze:

PersonengruppeBeihilfebemessungssatz
Beamte kinderlos oder mit 1 Kind50 %
Ausnahme: Beamte in Elternzeit70 % (auch bei 1 Kind)
Beamte mit 2 Kindern oder mehr70 %
Ehe-/Lebenspartner:innen70 %
Versorgungsempfänger:innen70 %
Kinder (bis 25 Jahre)80 %

Bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern gilt der erhöhte Satz von 70 % dauerhaft.

Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg

Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg

Alternativ kann ein Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt werden.

Dabei verzichtet man auf die individuelle Beihilfe und erhält stattdessen einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.

Die Entscheidungsfrist beträgt fünf Monate.

➡️ Mehr Infos zur Pauschalbeihilfe

Ambulante Leistungen

Die Beihilfe beteiligt sich an ambulanten Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben:

  • Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz der GOÄ

  • Heilpraktiker: Maximal die Beträge für vergleichbare Leistungen nach GOÄ

  • Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel

  • Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen

  • Heilmittel: Ärztlich verordnet bis zu den Höchstbeträgen gemäß Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Sehhilfen

  • Brillengläser: Bis zu den in der BVO genannten Höchstbeträgen

  • Kontaktlinsen: Bis zu den in der BVO genannten Höchstbeträgen

  • Fassung: Bis 20,50 Euro

Weitere Leistungen

  • Weitere Hilfsmittel: Gemäß Anlage der BVO

  • Fahrtkosten: Niedrigste Klasse von Beförderungsmitteln

  • Rehabilitationsmaßnahmen: Ja

  • Sanatoriumsbehandlungen: Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit

  • Heilkuren: Alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 26 Euro


Stationäre Leistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen

Ja, beihilfefähig.

Wahlleistungen

Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden.

Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt.

Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt.

Privatärztliche Behandlung

Im Rahmen der GOÄ bzw. GOZ, maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz.

Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.


Zahnärztliche Leistungen

  • Zahnbehandlung: Im Rahmen der GOZ bis maximal zum 3,5-fachen Höchstsatz

  • Zahnersatz: Ja (auch für Beamte auf Widerruf)

  • Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (auch bei Beamten auf Widerruf)

  • Material- und Laborkosten (M+L): 70 % der Aufwendungen

  • Kieferorthopädie: Grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren bei Behandlungsbeginn


Pflegeleistungen

Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)

PflegegradBeihilfe (monatlich)
1
2347 Euro
3599 Euro
4800 Euro
5990 Euro

Teilstationäre Pflege

PflegegradBeihilfe (monatlich)
1
2789 Euro
31.497 Euro
41.859 Euro
52.299 Euro

Stationäre Pflege

In zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenze – abzüglich Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung).

Antragstellung & Fristen

Fristen

  • Antragstellung spätestens bis Ende des 2. Kalenderjahres nach Entstehen der Aufwendungen

  • Beihilfe wird ab einem Betrag von 300 Euro gewährt

  • Liegt der letzte Antrag länger als 12 Monate zurück, kann auch bei geringerer Summe ein Antrag gestellt werden

  • Bei Bearbeitung unterhalb der Antragsgrenze wird eine Verwaltungspauschale von 16 Euro erhoben

  • Abschlagszahlungen sind nicht möglich

Bearbeitungszeit

  • In Stoßzeiten bis zu 4 Wochen

  • Außerhalb etwa 2 Wochen

Beihilfestelle Baden-Württemberg

Landesamt für Besoldung und Versorgung BW
Philipp-Reis-Straße 2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 3426 0

Beihilfe BW App

Mit der Beihilfe BW App können Rechnungsbelege digital via Smartphone oder Tablet eingereicht werden.

Fazit: Beihilfe ist Ländersache – deine Absicherung auch

Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten.

Die Beihilfe-Regelungen in BW bestimmen maßgeblich:

  • wie hoch deine Eigenanteile sind

  • welche Leistungen du ergänzen solltest

  • wie dein Kind abgesichert wird

  • ob Wahlleistungen sinnvoll sind

  • ob eine pauschale Beihilfe infrage kommt

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber eine klare Struktur zur Entscheidungsfindung.

Lehrer vor Deutschlandkarte mit Hinweis, dass die Beihilfe für Lehrer je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?

Wenn du unsicher bist, ob deine private Krankenversicherung optimal zu den Beihilfe-Regelungen deines Bundeslandes passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.

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Weiterführende Blogartikel:

Du bist (angehende) Lehrkraft und möchtest dich privat krankenversichern?
Dann kann ich dir folgende Blogartikel empfehlen:

🔗 Was ist die Beihilfe? 
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer

❓ Häufige Fragen zur Beihilfe Baden-Württemberg

Ist die Beihilfe für Lehrer in ganz Deutschland gleich?

Nein. Die Beihilfe ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt Bemessungssätze, Wahlleistungen und Zuschüsse eigenständig.

Beamte erhalten in der Regel 50 %, mit zwei Kindern 70 %.

 

Für Kinder beträgt der Bemessungssatz 80 %.

Ja, ein Antrag ist möglich – die Entscheidung ist unwiderruflich.

Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.

Wichtige Information

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und beantworten keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp.

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Das Bild zeigt zwei Studentinnen im Hörsaal – passend zur Zielgruppe der Lehramtsstudierenden. Schon in dieser Phase kann es sinnvoll sein, sich mit Themen wie Krankenversicherung, Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Hendrik Hamel hilft dabei, die Weichen früh richtig zu stellen.