Beihilfe Baden-Württemberg 2026: Leistungen, Bemessungssätze & Besonderheiten für Beamte
Die Beihilfe ist in Baden-Württemberg das zentrale Fürsorgesystem für verbeamtete Lehrkräfte, Richter:innen und Versorgungsempfänger. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten und ergänzt die private Krankenversicherung.
Gerade für Lehrer:innen ist wichtig zu wissen: Die Beihilfe ersetzt keine Krankenversicherung, sondern beteiligt sich nur mit einem festgelegten Bemessungssatz an den beihilfefähigen Aufwendungen. Wie hoch dieser Anteil ist und welche Leistungen konkret übernommen werden, regelt die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO).
Im Folgenden findest du eine strukturierte Übersicht der aktuellen Regelungen für 2026.
Anspruch auf Beihilfe in Baden-Württemberg
Beihilfeberechtigt sind:
Beamte auf Lebenszeit und auf Widerruf
Richterinnen und Richter
Versorgungsempfänger:innen
Ehe- und Lebenspartner:innen (bei Einhaltung der Einkommensgrenze)
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung möglich bei Wehr- oder Zivildienst)
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner:innen
Ehe- und Lebenspartner:innen sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr + Vorkalenderjahr.
Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg
Die Beihilfe übernimmt je nach Personengruppe unterschiedliche Prozentsätze:
| Personengruppe | Beihilfebemessungssatz |
|---|---|
| Beamte kinderlos oder mit 1 Kind | 50 % |
| Ausnahme: Beamte in Elternzeit | 70 % (auch bei 1 Kind) |
| Beamte mit 2 Kindern oder mehr | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner:innen | 70 % |
| Versorgungsempfänger:innen | 70 % |
| Kinder (bis 25 Jahre) | 80 % |
Bei drei berücksichtigungsfähigen Kindern gilt der erhöhte Satz von 70 % dauerhaft.
Pauschale Beihilfe Baden-Württemberg
Leistungen der Beihilfe Baden-Württemberg
Alternativ kann ein Antrag auf Pauschale Beihilfe gestellt werden.
Dabei verzichtet man auf die individuelle Beihilfe und erhält stattdessen einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Die Entscheidungsfrist beträgt fünf Monate.
Ambulante Leistungen
Die Beihilfe beteiligt sich an ambulanten Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben:
Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz der GOÄ
Heilpraktiker: Maximal die Beträge für vergleichbare Leistungen nach GOÄ
Medikamente: Verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel
Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen
Heilmittel: Ärztlich verordnet bis zu den Höchstbeträgen gemäß Leistungsverzeichnis des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Sehhilfen
Brillengläser: Bis zu den in der BVO genannten Höchstbeträgen
Kontaktlinsen: Bis zu den in der BVO genannten Höchstbeträgen
Fassung: Bis 20,50 Euro
Weitere Leistungen
Weitere Hilfsmittel: Gemäß Anlage der BVO
Fahrtkosten: Niedrigste Klasse von Beförderungsmitteln
Rehabilitationsmaßnahmen: Ja
Sanatoriumsbehandlungen: Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit
Heilkuren: Alle 4 Jahre max. 30 Tage (ohne An- und Abreise), Unterkunft bis 26 Euro
Stationäre Leistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen
Ja, beihilfefähig.
Wahlleistungen
Beihilfefähig sind die Kosten für das Zweibettzimmer, wenn 22,00 EUR monatlich von den Bezügen einbehalten werden.
Wird die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer nicht in Anspruch genommen, werden 11,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt.
Wird die Wahlleistung privatärztliche Behandlung nicht in Anspruch genommen, werden 22,00 EUR pro Tag im Krankenhaus gezahlt.
Privatärztliche Behandlung
Im Rahmen der GOÄ bzw. GOZ, maximal mit dem 3,5-fachen Höchstsatz.
Mehrkosten für das Einbettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Zahnärztliche Leistungen
Zahnbehandlung: Im Rahmen der GOZ bis maximal zum 3,5-fachen Höchstsatz
Zahnersatz: Ja (auch für Beamte auf Widerruf)
Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen darüber hinaus (auch bei Beamten auf Widerruf)
Material- und Laborkosten (M+L): 70 % der Aufwendungen
Kieferorthopädie: Grundsätzlich nur für Personen unter 18 Jahren bei Behandlungsbeginn
Pflegeleistungen
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe)
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Teilstationäre Pflege
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 789 Euro |
| 3 | 1.497 Euro |
| 4 | 1.859 Euro |
| 5 | 2.299 Euro |
Stationäre Pflege
In zugelassenen Pflegeeinrichtungen ohne Höchstgrenze – abzüglich Eigenanteil (Unterkunft/Verpflegung).
Antragstellung & Fristen
Fristen
Antragstellung spätestens bis Ende des 2. Kalenderjahres nach Entstehen der Aufwendungen
Beihilfe wird ab einem Betrag von 300 Euro gewährt
Liegt der letzte Antrag länger als 12 Monate zurück, kann auch bei geringerer Summe ein Antrag gestellt werden
Bei Bearbeitung unterhalb der Antragsgrenze wird eine Verwaltungspauschale von 16 Euro erhoben
Abschlagszahlungen sind nicht möglich
Bearbeitungszeit
In Stoßzeiten bis zu 4 Wochen
Außerhalb etwa 2 Wochen
Beihilfestelle Baden-Württemberg
Landesamt für Besoldung und Versorgung BW
Philipp-Reis-Straße 2
70736 Fellbach
Telefon: 0711 3426 0
Beihilfe BW App
Mit der Beihilfe BW App können Rechnungsbelege digital via Smartphone oder Tablet eingereicht werden.
Fazit: Beihilfe ist Ländersache – deine Absicherung auch
Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten.
Die Beihilfe-Regelungen in BW bestimmen maßgeblich:
-
wie hoch deine Eigenanteile sind
-
welche Leistungen du ergänzen solltest
-
wie dein Kind abgesichert wird
-
ob Wahlleistungen sinnvoll sind
-
ob eine pauschale Beihilfe infrage kommt
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – aber eine klare Struktur zur Entscheidungsfindung.
Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?
Wenn du unsicher bist, ob deine private Krankenversicherung optimal zu den Beihilfe-Regelungen deines Bundeslandes passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
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🔗 Was ist die Beihilfe?
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer
❓ Häufige Fragen zur Beihilfe Baden-Württemberg
Ist die Beihilfe für Lehrer in ganz Deutschland gleich?
Nein. Die Beihilfe ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt Bemessungssätze, Wahlleistungen und Zuschüsse eigenständig.
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg?
Beamte erhalten in der Regel 50 %, mit zwei Kindern 70 %.
Wie hoch ist die Beihilfe für Kinder?
Für Kinder beträgt der Bemessungssatz 80 %.
Gibt es in Baden-Württemberg eine pauschale Beihilfe?
Ja, ein Antrag ist möglich – die Entscheidung ist unwiderruflich.
Wo finde ich Erfahrungsberichte von anderen Lehrkräften?
Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.
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