Beihilfe Brandenburg: Leistungen, Voraussetzungen & wichtige Infos 2026
Die Beihilfe ist für viele Beamte in Brandenburg ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für medizinische, zahnärztliche und pflegebezogene Leistungen und ergänzt damit die private Krankenversicherung. Doch welche Leistungen sind in Brandenburg tatsächlich beihilfefähig? Wer hat Anspruch auf Beihilfe – und welche Punkte solltest du bei der Antragstellung beachten?
In diesem Beitrag findest du eine aktuelle Übersicht über die wichtigsten Regelungen zur Beihilfe Brandenburg im Jahr 2026 – kompakt erklärt, verständlich aufgebaut und vollständig zusammengefasst.
Was ist die Beihilfe Brandenburg?
Die Beihilfe ist ein staatliches Fürsorgesystem für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger und deren Angehörige. Sie beteiligt sich an den Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt und ergänzt damit die Leistungen der privaten Krankenversicherung.
Die rechtlichen Grundlagen der Beihilfe Brandenburg ergeben sich aus der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie aus ergänzenden landesspezifischen Vorschriften. Die Beihilfe übernimmt dabei keinen vollständigen Versicherungsschutz, sondern erstattet einen festgelegten Anteil der sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe in Brandenburg haben:
Beamte auf Lebenszeit und auf Widerruf
Richter:innen
Versorgungsempfänger:innen
Ehe- und Lebenspartner:innen, sofern deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Verlängerung möglich bei Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst)
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner:innen
Ehepartner:innen und Lebenspartner:innen sind berücksichtigungsfähig bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr.
Beihilfebemessungssätze Brandenburg
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Personengruppe.
| Personengruppe | Beihilfebemessungssatz |
|---|---|
| Beamte kinderlos oder mit 1 Kind | 50 % |
| Ausnahme: Beamte in Elternzeit | 70 % (auch bei 1 Kind) |
| Beamte mit 2 Kindern oder mehr | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner:innen | 70 % |
| Versorgungsempfänger:innen | 70 % |
| Kinder (bis 25 Jahre) | 80 % |
Pauschale Beihilfe Brandenburg
Alternativ zur individuellen Beihilfe kann auf Antrag auch eine pauschale Beihilfe gewählt werden. Dafür wird auf die klassische Beihilfe verzichtet.
Der Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Wichtig ist jedoch: Die Entscheidung ist unwiderruflich.
❯ Mehr Informationen zur pauschalen Beihilfe
Ambulante Leistungen der Beihilfe Brandenburg
Die Beihilfe Brandenburg beteiligt sich an zahlreichen ambulanten Leistungen.
Ärztliche Leistungen: Bis zum Höchstsatz GOÄ
Heilpraktiker: Gemäß Leistungsverzeichnis in Anlage 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Medikamente: Ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zuzahlung Medikamente: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
Vorsorge- und Heilmittel
Vorsorgeuntersuchungen: Nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie zusätzlich die in Anlage 13 der BBhV genannten Untersuchungen
Heilmittel: Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Anlage 9 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Sehhilfen
Brillengläser: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen
Kontaktlinsen: Ja, bis zu den in der BBhV genannten Höchstbeträgen
Fassung: Nein
Weitere Leistungen
Weitere Hilfsmittel: Gemäß Verzeichnis in Anlage 11 der BBhV – im Rahmen der dort genannten Höchstbeträge
Fahrtkosten: Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
Fahrtkosten sind auch ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig und können ebenfalls erstattet werden, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden.
Kürzung Fahrtkosten: 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
Belastungsgrenze
Für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe gilt auf Antrag eine Belastungsgrenze:
2 Prozent der Dienstbezüge
1 Prozent bei chronisch Kranken
Weitere Leistungen
Rehabilitationsmaßnahmen: Ja, alle 4 Jahre maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise)
Fahrtkosten zur Reha: bis zu 10 Euro
Gutachten: nicht erforderlich
Sanatoriumsbehandlungen: maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung
Kürzung Sanatorium: 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Heilkuren: nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16 Euro
Stationäre Leistungen der Beihilfe Brandenburg
Allgemeine Krankenhausleistungen
Beihilfefähig sind allgemeine Krankenhausleistungen.
Es gilt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr.
Wahlleistungen
Wahlärztliche Leistungen: Nein
Privatärztliche Behandlung: Nein
Wahlleistungen (Zweibettzimmer oder Privatarzt): Nein
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe in Brandenburg
Zahnbehandlung: Im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), maximal bis zum 3,5-fachen Höchstsatz
Zahnersatz: Ja (bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder wenn zuvor mindestens drei Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt)
Implantate: Höchstens 2 Implantate je Kiefer, bei bestimmten Indikationen höchstens 4 Implantate
Material- und Laborkosten: 60 % der Aufwendungen sind beihilfefähig
Kieferorthopädie: Grundsätzlich nur bei Behandlungsbeginn unter 18 Jahren
Pflegeleistungen der Beihilfe Brandenburg
Häusliche Pflege durch Angehörige
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 347 Euro |
| 3 | 599 Euro |
| 4 | 800 Euro |
| 5 | 990 Euro |
Teilstationäre Pflege
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 689 Euro |
| 3 | 1.298 Euro |
| 4 | 1.612 Euro |
| 5 | 1.995 Euro |
Stationäre Pflege
| Pflegegrad | Beihilfe (monatlich) |
|---|---|
| 1 | – |
| 2 | 770 Euro |
| 3 | 1.262 Euro |
| 4 | 1.775 Euro |
| 5 | 2.005 Euro |
zzgl. 100 % für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
Antragsfristen Kontakt zur Beihilfestelle
Fristen & Grenzen
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum oder Entstehen der Aufwendungen beantragt wird
Beihilfe ab 200 Euro
Ausnahmen sind möglich bei drohender Verjährung oder unbilliger Härte
Abschlagszahlungen sind nicht möglich
Bearbeitungszeit
Aktuell liegen keine verlässlichen Angaben zur Bearbeitungsdauer vor.
Beihilfestelle Brandenburg
Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
Beihilfestelle
Postfach 15 60 21
Telefon: 0355 565-4005
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8–15 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
Beihilfe Brandenburg App
Mit der Beihilfe Brandenburg App können Rechnungsbelege einfach und digital über Smartphone oder Tablet eingereicht werden.
Informationen sowie eine Video-Anleitung zur Installation findest du auf der offiziellen Infoseite zur Beihilfe Brandenburg App des Landes Brandenburg.
Fazit: Beihilfe Brandenburg richtig einordnen
Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten. Die Beihilfe bildet gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung das Fundament deiner gesundheitlichen Absicherung im Beamtenverhältnis.
Die Beihilfe Brandenburg übernimmt einen festen Anteil der Gesundheitskosten für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger. Je nach Personengruppe liegt der Beihilfesatz in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
Für viele Beamte bedeutet das: Die verbleibenden Kosten werden über eine private Krankenversicherung mit Beihilfeanspruch abgesichert. Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt dabei sowohl von den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) als auch von individuellen Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder oder der persönlichen Tarifgestaltung ab.
Gerade bei Themen wie Zahnersatz, Krankenhausleistungen oder Pflegeleistungen lohnt sich ein genauer Blick auf die Regelungen der Beihilfe Brandenburg. Wer die wichtigsten Grundlagen kennt, kann seine Krankenversicherung deutlich besser auf die eigene Lebenssituation abstimmen und langfristig sinnvoll planen.
Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?
Wenn du unsicher bist, ob deine private Krankenversicherung optimal zu den Beihilfe-Regelungen deines Bundeslandes passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
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🔗 Was ist die Beihilfe?
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer
❓ Häufige Fragen zur Beihilfe Brandenburg
Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte in Brandenburg?
Beamte erhalten in Brandenburg in der Regel 50 % Beihilfe.
Mit zwei oder mehr Kindern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 %. Für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt der Beihilfesatz 80 %.
Welche Krankenhausleistungen übernimmt die Beihilfe Brandenburg?
Die Beihilfe Brandenburg übernimmt allgemeine Krankenhausleistungen. Dabei fällt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr an. Wahlleistungen wie Privatarzt oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Gibt es in Brandenburg eine pauschale Beihilfe?
Ja. Beamte können sich auf Antrag für die pauschale Beihilfe entscheiden. In diesem Fall beteiligt sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist jedoch dauerhaft und nicht widerrufbar.
Wie lange kann man Rechnungen bei der Beihilfe Brandenburg einreichen?
Rechnungen müssen innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum oder Entstehen der Aufwendungen bei der Beihilfestelle eingereicht werden.
Wo finde ich Erfahrungsberichte von anderen Lehrkräften?
Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.
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