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Beihilfe Saarland 2026: Leistungen, Sätze & PKV für Beamte

Beihilfe Saarland: Leistungen & wichtige Informationen 2026

Die Beihilfe im Saarland ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Beamte, Versorgungsempfänger und deren Angehörige. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Pflegeleistungen und Geburten und ergänzt die private Krankenversicherung.

Welche Leistungen konkret übernommen werden, hängt – wie in allen Bundesländern – von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere der Familienstand, die Anzahl der Kinder sowie ein möglicher Pflegegrad.

In diesem Beitrag erhältst du eine aktuelle und strukturierte Übersicht zur Beihilfe Saarland im Jahr 2026.

 

Karte von Deutschland mit markiertem Bundesland Saarland zur Beihilfe 2026 für Beamte und Lehrer.

Wesentliche Merkmale der Beihilfe Saarland

Im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt sich im Saarland eine eher zurückhaltende Regelung bei Wahlleistungen im Krankenhaus.

Krankenhausleistungen & Wahlleistungen

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: beihilfefähig
  • Zweibettzimmer: nicht beihilfefähig
  • Privatärztliche Behandlung: nicht beihilfefähig

Eigenbeteiligung

  • Für allgemeine Krankenhausleistungen fällt eine Eigenbeteiligung an
  • keine zusätzlichen Wahlleistungen vorgesehen

Zahnleistungen

Material- und Laborkosten sind zu
50 % beihilfefähig


Einkommensgrenzen

  • Ehe- und Lebenspartner:innen:
    16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr
  • Kinder:
    Einkommensgrenze 8.354 Euro jährlich

Beihilfebemessungssätze Saarland

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Personengruppe.

PersonengruppeBeihilfesatz
Beamte (0 oder 1 Kind)50 %
Beamte (2 Kinder oder mehr)70 %
Ehe-/Lebenspartner:innen70 %
Versorgungsempfänger:innen70 %
Kinder80 %

Kinder sind grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt
(zuzüglich Wehr- oder Zivildienst).

Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

Ärztliche Leistungen

Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Heilpraktiker
Nicht beihilfefähig.

Medikamente
Verschreibungspflichtige Arzneimittel.

➡️ Keine Zuzahlung


Vorsorge & Heilmittel

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
  • Heilmittel gemäß Anlage 3 der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO)

Sehhilfen

  • Kinder bis 18 Jahre: beihilfefähig
  • Erwachsene: nur bei medizinischer Indikation
  • Brillenfassung: nicht beihilfefähig

Weitere Leistungen

  • Hilfsmittel gemäß Anlage 4 der BhVO
  • Fahrtkosten: niedrigste Klasse

➡️ Keine Kürzung bei Fahrtkosten


Belastungsgrenze

  • keine Belastungsgrenze vorgesehen

Reha & Kuren

  • Reha: alle 4 Jahre, max. 21 Tage
  • Sanatorium: niedrigster Satz
  • Heilkuren: nur für aktive Beamte
  • Unterkunft: max. 16 €

Stationäre Leistungen der Beihilfe Saarland

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: beihilfefähig

 

Nicht beihilfefähig:

  • Wahlärztliche Leistungen
  • Privatärztliche Behandlung
  • Zweibettzimmer

Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Saarland

  • Zahnbehandlung: bis 3,5-facher GOZ-Satz
  • Zahnersatz: beihilfefähig

Einschränkungen bei Beamten auf Widerruf

  • nur bei Unfall oder
  • nach mindestens 3 Jahren im öffentlichen Dienst

Implantate

  • max. 2 Implantate je Kiefer
  • bis zu 4 bei besonderen Indikationen

Material- und Laborkosten

  • 50 % beihilfefähig

Kieferorthopädie

  • nur bei Behandlungsbeginn unter 18 Jahren

Pflegeleistungen der Beihilfe Saarland

Häusliche Pflege

  • PG 2: 347 €
  • PG 3: 599 €
  • PG 4: 800 €
  • PG 5: 990 €

Teilstationäre Pflege

  • PG 2: 796 €
  • PG 3: 1.497 €
  • PG 4: 1.859 €
  • PG 5: 2.299 €

➡️ abzüglich besoldungsabhängigem Eigenanteil


Stationäre Pflege

  • PG 2: 770 €
  • PG 3: 1.262 €
  • PG 4: 1.775 €
  • PG 5: 2.005 €

➡️ zusätzlich 100 % der verbleibenden Kosten
(abzüglich Eigenanteil für Unterkunft/Verpflegung)

Beihilfestelle Saarland

Landesamt für zentrale Dienste (LZD)
Am Stadtgraben 2–4
66022 Saarbrücken

Telefon: 0681 501-6700


Sprechzeiten

  • Di–Do: 8:30–11:30 Uhr
  • Mi: 13:30–15:30 Uhr

Bearbeitungszeit

  • abhängig vom Antragsaufkommen
  • keine festen Zeitangaben

Antragsfrist

  • innerhalb von 1 Jahr nach Entstehen der Aufwendungen

Antragsgrenze

  • aktuell kein Mindestbetrag

Abschlagszahlung

  • nur bei stationären Behandlungen, Reha oder Dialyse

Beihilfe Saarland App

Mit der Beihilfe Saarland App kannst du Rechnungen digital einreichen.

Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Landes Saarland.

Fazit: Beihilfe Saarland richtig einordnen

Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten. Die Beihilfe bildet gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung die Grundlage deiner Absicherung im Beamtenverhältnis.

Die Beihilfe Saarland übernimmt dabei einen festen Anteil der Gesundheitskosten – in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Gleichzeitig zeigt sich im Saarland, dass der Leistungsumfang bewusst schlanker gehalten ist – insbesondere bei Wahlleistungen im Krankenhaus und bestimmten Zusatzleistungen.

Für viele Beamte bedeutet das: Die private Krankenversicherung gewinnt hier eine noch größere Bedeutung, um individuelle Versorgungslücken sinnvoll zu schließen.

Wenn du dir unsicher bist, wie du deine Absicherung optimal aufstellen solltest, lohnt sich ein individueller Blick auf deine Situation.

Lehrer vor Deutschlandkarte mit Hinweis, dass die Beihilfe für Lehrer je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Du möchtest wissen, was das konkret für dich bedeutet?

Wenn du unsicher bist, wie sich die Beihilfe Hamburg konkret auf deine persönliche Absicherung auswirkt, kann es sinnvoll sein, deine Situation einmal strukturiert durchzugehen.

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Weiterführende Blogartikel:

Du bist (angehende) Lehrkraft und möchtest dich privat krankenversichern?
Dann kann ich dir folgende Blogartikel empfehlen:

🔗 Was ist die Beihilfe? 
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer

FAQ – Beihilfe Saarland

Wie hoch ist die Beihilfe im Saarland?

Die Beihilfe liegt je nach Personengruppe in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Kosten.

Nein. Wahlleistungen wie Privatarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind im Saarland nicht beihilfefähig.

Nein. Für verschreibungspflichtige Medikamente fällt keine Zuzahlung an.

Nein. Im Saarland gibt es aktuell keine feste Antragsgrenze.

Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.

Wichtige Information

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit und beantworten keine individuellen Fragen per E-Mail, Kontaktformular oder WhatsApp.

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Das Bild zeigt zwei Studentinnen im Hörsaal – passend zur Zielgruppe der Lehramtsstudierenden. Schon in dieser Phase kann es sinnvoll sein, sich mit Themen wie Krankenversicherung, Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Hendrik Hamel hilft dabei, die Weichen früh richtig zu stellen.