Beihilfe Saarland: Leistungen & wichtige Informationen 2026
Die Beihilfe im Saarland ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung für Beamte, Versorgungsempfänger und deren Angehörige. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Pflegeleistungen und Geburten und ergänzt die private Krankenversicherung.
Welche Leistungen konkret übernommen werden, hängt – wie in allen Bundesländern – von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere der Familienstand, die Anzahl der Kinder sowie ein möglicher Pflegegrad.
In diesem Beitrag erhältst du eine aktuelle und strukturierte Übersicht zur Beihilfe Saarland im Jahr 2026.
Wesentliche Merkmale der Beihilfe Saarland
Im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt sich im Saarland eine eher zurückhaltende Regelung bei Wahlleistungen im Krankenhaus.
Krankenhausleistungen & Wahlleistungen
- Allgemeine Krankenhausleistungen: beihilfefähig
- Zweibettzimmer: nicht beihilfefähig
- Privatärztliche Behandlung: nicht beihilfefähig
Eigenbeteiligung
- Für allgemeine Krankenhausleistungen fällt eine Eigenbeteiligung an
- keine zusätzlichen Wahlleistungen vorgesehen
Zahnleistungen
Material- und Laborkosten sind zu
50 % beihilfefähig
Einkommensgrenzen
- Ehe- und Lebenspartner:innen:
16.000 Euro im Vorvorkalenderjahr - Kinder:
Einkommensgrenze 8.354 Euro jährlich
Beihilfebemessungssätze Saarland
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Personengruppe.
| Personengruppe | Beihilfesatz |
|---|---|
| Beamte (0 oder 1 Kind) | 50 % |
| Beamte (2 Kinder oder mehr) | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner:innen | 70 % |
| Versorgungsempfänger:innen | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Kinder sind grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt
(zuzüglich Wehr- oder Zivildienst).
Ambulante Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz
Ärztliche Leistungen
Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker
Nicht beihilfefähig.
Medikamente
Verschreibungspflichtige Arzneimittel.
➡️ Keine Zuzahlung
Vorsorge & Heilmittel
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen
- Heilmittel gemäß Anlage 3 der Saarländischen Beihilfeverordnung (BhVO)
Sehhilfen
- Kinder bis 18 Jahre: beihilfefähig
- Erwachsene: nur bei medizinischer Indikation
- Brillenfassung: nicht beihilfefähig
Weitere Leistungen
- Hilfsmittel gemäß Anlage 4 der BhVO
- Fahrtkosten: niedrigste Klasse
➡️ Keine Kürzung bei Fahrtkosten
Belastungsgrenze
- keine Belastungsgrenze vorgesehen
Reha & Kuren
- Reha: alle 4 Jahre, max. 21 Tage
- Sanatorium: niedrigster Satz
- Heilkuren: nur für aktive Beamte
- Unterkunft: max. 16 €
Stationäre Leistungen der Beihilfe Saarland
- Allgemeine Krankenhausleistungen: beihilfefähig
Nicht beihilfefähig:
- Wahlärztliche Leistungen
- Privatärztliche Behandlung
- Zweibettzimmer
Zahnärztliche Leistungen der Beihilfe Saarland
- Zahnbehandlung: bis 3,5-facher GOZ-Satz
- Zahnersatz: beihilfefähig
Einschränkungen bei Beamten auf Widerruf
- nur bei Unfall oder
- nach mindestens 3 Jahren im öffentlichen Dienst
Implantate
- max. 2 Implantate je Kiefer
- bis zu 4 bei besonderen Indikationen
Material- und Laborkosten
- 50 % beihilfefähig
Kieferorthopädie
- nur bei Behandlungsbeginn unter 18 Jahren
Pflegeleistungen der Beihilfe Saarland
Häusliche Pflege
- PG 2: 347 €
- PG 3: 599 €
- PG 4: 800 €
- PG 5: 990 €
Teilstationäre Pflege
- PG 2: 796 €
- PG 3: 1.497 €
- PG 4: 1.859 €
- PG 5: 2.299 €
➡️ abzüglich besoldungsabhängigem Eigenanteil
Stationäre Pflege
- PG 2: 770 €
- PG 3: 1.262 €
- PG 4: 1.775 €
- PG 5: 2.005 €
➡️ zusätzlich 100 % der verbleibenden Kosten
(abzüglich Eigenanteil für Unterkunft/Verpflegung)
Beihilfestelle Saarland
Landesamt für zentrale Dienste (LZD)
Am Stadtgraben 2–4
66022 Saarbrücken
Telefon: 0681 501-6700
Sprechzeiten
- Di–Do: 8:30–11:30 Uhr
- Mi: 13:30–15:30 Uhr
Bearbeitungszeit
- abhängig vom Antragsaufkommen
- keine festen Zeitangaben
Antragsfrist
- innerhalb von 1 Jahr nach Entstehen der Aufwendungen
Antragsgrenze
- aktuell kein Mindestbetrag
Abschlagszahlung
- nur bei stationären Behandlungen, Reha oder Dialyse
Beihilfe Saarland App
Mit der Beihilfe Saarland App kannst du Rechnungen digital einreichen.
Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Landes Saarland.
Fazit: Beihilfe Saarland richtig einordnen
Als Lehrerin oder Lehrer solltest du deine Krankenversicherung nie isoliert betrachten. Die Beihilfe bildet gemeinsam mit der privaten Krankenversicherung die Grundlage deiner Absicherung im Beamtenverhältnis.
Die Beihilfe Saarland übernimmt dabei einen festen Anteil der Gesundheitskosten – in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen. Gleichzeitig zeigt sich im Saarland, dass der Leistungsumfang bewusst schlanker gehalten ist – insbesondere bei Wahlleistungen im Krankenhaus und bestimmten Zusatzleistungen.
Für viele Beamte bedeutet das: Die private Krankenversicherung gewinnt hier eine noch größere Bedeutung, um individuelle Versorgungslücken sinnvoll zu schließen.
Wenn du dir unsicher bist, wie du deine Absicherung optimal aufstellen solltest, lohnt sich ein individueller Blick auf deine Situation.
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Du bist (angehende) Lehrkraft und möchtest dich privat krankenversichern?
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🔗 Was ist die Beihilfe?
🔗 Pauschale Beihilfe
🔗 Beihilfe Überblick Bundesländer
FAQ – Beihilfe Saarland
Wie hoch ist die Beihilfe im Saarland?
Die Beihilfe liegt je nach Personengruppe in der Regel zwischen 50 % und 80 % der beihilfefähigen Kosten.
Übernimmt die Beihilfe Saarland Chefarzt oder Zweibettzimmer?
Nein. Wahlleistungen wie Privatarztbehandlung oder Zweibettzimmer sind im Saarland nicht beihilfefähig.
Gibt es eine Zuzahlung für Medikamente im Saarland?
Nein. Für verschreibungspflichtige Medikamente fällt keine Zuzahlung an.
Gibt es eine Mindestgrenze für Beihilfeanträge?
Nein. Im Saarland gibt es aktuell keine feste Antragsgrenze.
Wo finde ich Erfahrungsberichte von anderen Lehrkräften?
Der Großteil meiner Kunden sind Lehramtsstudierende, Referendare oder Lehrer:innen. Ich teile regelmäßig Feedback auf meiner Webseite, zusätzlich findest du über 60 Bewertungen meiner Kunden auf Google.
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