„Ich muss eine Gesundheitsprüfung machen, damit ich mich privat kran­ken­ver­si­chern kann?!“

Falls du dabei an einen voll umfas­sen­den Gesundheitscheck wie beim Amtsarzt denkst, kann ich dich beru­hi­gen – du wirst nicht unter­sucht, ver­mes­sen oder auf ein Ergometer gesetzt!


Allerdings können es die Gesundheitsfragen, die du aus­fül­len musst, auch ganz schön in sich haben. Aber bevor ich darauf eingehe, fangen wir ganz vorne an:

Warum gibt es bei der PKV eine Gesundheitsprüfung?

Die pri­va­ten Krankenversicherungen denken wirt­schaft­lich und wollen sich selbst und die Versichertengemeinschaft vor allzu großen Risiken bewah­ren. Um das zu gewähr­leis­ten, machen sich die pri­va­ten Krankenversicherungen ein Bild von deinem Gesundheitszustand. Je nachdem, wie es um diesen gestellt ist, wirst du ent­we­der ganz normal ange­nom­men und zum regu­lä­ren Beitrag ver­si­chert, oder musst einen soge­nann­ten „Risikozuschlag“ zahlen.

In manchen Fällen, z.B. bei schwe­ren chro­ni­schen Erkrankungen, kann es auch sein, dass du von der pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wirst.

Was musst du beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens beachten?

Eins vor­ne­weg: Auch für dich geht es um Risikovermeidung. Allerdings bedeu­tet Risiko in deinem Fall, dass du bei fal­schen bzw. unvoll­stän­di­gen Angaben im Falle einer Überprüfung durch die PKV mit unan­ge­neh­men Konsequenzen leben musst. Dazu später mehr.

Mir war es wichtig, dass zu betonen, weil ich leider immer wieder davon höre, dass manche Versicherungsvermittler*innen den Eindruck erwe­cken, als seien die Angaben bei der Gesundheitsfragen nicht so wichtig. Nimm dir daher bitte genü­gend Zeit, deine Krankheitshistorie ver­nünf­tig aufzubereiten!

Welcher Zeitraum wird abge­fragt?

Hier gibt es ver­schie­de­ne Bereiche, die unter­schied­lich lange in die Vergangenheit abge­fragt werden. Diese vari­ie­ren von Versicherung zu Versicherung ein bisschen.

Meistens werden ambu­lan­te Behandlungen z.B. beim Orthopäden, oder eine Untersuchung bei der Hausärztin drei Jahre zurück abgefragt.

Bei Psychotherapie bzw. psy­chi­schen Problemen werden oft die letzten fünf Jahre abgefragt.

Bei grö­ße­ren Eingriffen wie z.B. einer OP im Krankenhaus oder einer län­ge­ren sta­tio­nä­ren Therapie, werden i.d.R. die letzten 10 Jahre abgefragt.

Wie ist es bei chro­ni­schen Erkrankungen?

Ob Allergien, eine Schilddrüsenunterfunktion oder dia­gnos­ti­zier­te Kurzsichtigkeit. Auch danach wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt und auch hier bist du dazu ver­pflich­tet, wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig Auskunft zu geben.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beant­wor­te?

Wenn du die Gesundheitsfragen bei der pri­va­ten Krankenversicherung falsch oder unvoll­stän­dig beant­wor­test, kann das teil­wei­se sehr unan­ge­neh­me Konsequenzen nach sich ziehen.

Zuerst kann man unter­schei­den, ob du dabei fahr­läs­sig (du hast einen unwich­ti­gen Arztbesuch vor ein paar Jahren ver­ges­sen), grob fahr­läs­sig (du hast etwas ver­ges­sen anzu­ge­ben, das dir, mit ein paar Minuten nach­den­ken, hätte ein­fal­len müssen, z.B. ein gebro­che­ner Arm) oder vor­sätz­lich bzw. arg­lis­tig gehan­delt hast (du hast bewusst eine dir bekann­te Erkrankung verschwiegen).

Je nach Schwere des „Vergehens“, hat die Versicherung einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

Von der Vertragsänderung, über die Kündigung bis hin zum Rücktritt ist alles denkbar. Diese Optionen klingen viel­leicht nicht beson­ders abschre­ckend, die Konsequenzen aller­dings schon, denn die Versicherung bleibt unter gewis­sen Umständen leis­tungs­frei und das in manchen Fällen auch rückwirkend.

In diesem Fall müss­test du dann alle bisher erhal­te­nen Leistungen zurück­zah­len! Je nachdem, welche Behandlungen bei dir ange­fal­len sind, kann das eine fünf- oder sogar sechs­stel­li­gen Summe bedeu­ten, die du dann aus deiner Tasche bezah­len müsstest.

Darüber hinaus bräuch­test du bei einer Kündigung oder einem Rücktritt eine neue Krankenversicherung. Leider wird bei den meisten Gesellschaften auch danach gefragt, ob dir schon mal von einer PKV gekün­digt wurde. Diese Frage müss­test du dann mit „Ja“ beant­wor­ten. Was das i.d.R. bedeu­tet, kannst du dir sicher selber ausmalen.

„Ich bin mir unsi­cher, was ich angeben muss und was ich weg­las­sen kann“

Keine Sorge, so geht es den meisten! Wenn du dir deine letzten 10 Lebensjahre vor Augen führst, kommen oft einige Erkrankungen oder Eingriffe zusam­men. Knöchel ver­staucht, Leberfleck ent­fernt, Unverträglichkeit fest­ge­stellt, Grippe gehabt, even­tu­ell mal ein Attest für eine Prüfungsleistung geholt… Dass man bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dann mal ins über­le­gen, was davon denn nun alles ange­ge­ben werden muss.

Wenn du dabei Hilfe brauchst, dann melden dich gerne bei mir und wir machen einfach einen gemein­sa­men Termin aus.

Achtung, bitte unbe­dingt beachten!

Wenn du die Gesundheitsfragen beant­wor­test, achte darauf, dass dies anony­mi­siert geschieht! Das nennt sich dann anonyme Risikovoranfrage und hat für dich den großen Vorteil, dass du mehrere Versicherungsanbieter anfra­gen kannst, ohne, dass deine Daten per­so­na­li­siert gespei­chert werden. Solltest du dann von einer Versicherung ein nega­ti­ves Votum, also eine Ablehnung erhal­ten, hat das für dich darüber hinaus keine nega­ti­ven Konsequenzen und du kannst einfach das Votum der anderen Anbieter abwarten.

Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eine private Krankenversicherung findest, die dich ver­si­chert, melde dich einfach bei mir.

Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und helfe dir auch dabei, die Gesundheitsfragen best­mög­lich auf­zu­be­rei­ten, damit du die pas­sen­de Versicherung für dich findest.

Fazit

Die Gesundheitsfragen sind wichtig und sollten voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet werden.

Falsche Angaben bei der Gesundheitsfragen können für dich sehr teuer werden, nimm dir daher unbe­dingt aus­rei­chend Zeit!

Achte auf eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine even­tu­el­le Ablehnung keine nega­ti­ven Folgen für dich hat.

Liebe Grüße

Dein Hendrik!

Du star­test bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern soll­test, was du dabei beach­ten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?

Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wich­tigs­ten Tipps, die du als Referendar *in in spe beach­ten solltest.

Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du fol­gen­de Vorteile:

  • Du findest den rich­ti­gen Schutz und kannst ganz ent­spannt ins Ref starten
  • Du sicherst dir die güns­tigs­ten Beiträge bei den wich­ti­gen Versicherungen
  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
Nutze deine Vorteile, damit du ent­spannt in den Lehrberuf starten kannst.

Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Sichere die wirk­lich wich­ti­gen Risiken ab:

Das klingt viel­leicht erst mal total logisch und nach gesun­dem Menschenverstand, aber du wärest sicher­lich über­rascht, wenn du wüss­test, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.

Ist das falsch?

Natürlich kann man all diese Versicherungen abschlie­ßen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.

Du soll­test dich am Anfang aber erst mal um die größten und rele­van­tes­ten Risiken kümmern.

Aber welche Risiken sind das?

Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern soll­test, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du inner­halb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesund­heit­li­chen Gründen dienst­un­fä­hig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sons­ti­ge Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abge­si­chert bist und eine monat­li­che Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Das zweite Risiko, das du unbe­dingt absi­chern soll­test, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind ver­letzt, weil du deine Aufsichtspflicht ver­letzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukom­men.  Damit du dich nicht ver­schul­den musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.

Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genü­gend Zeit

Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wich­tigs­ten Absicherungen gehört. Du hast natür­lich Recht!

Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.

Obwohl die beiden weiter oben genann­ten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber ent­schei­den, ob du sie auch tat­säch­lich abschließt.

An der Krankenversicherung führt hin­ge­gen kein Weg vorbei.

Allerdings stehen die als Beamter *in zwei ver­schie­de­ne Versicherungssysteme zur Wahl.

Du kannst dich ent­we­der privat (PKV) oder gesetz­lich (GKV) versichern.

Falls du dich für die GKV ent­schei­den soll­test, brauchst du nicht viel beach­ten. Das Leistungsspektrum der ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preis­lich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV ent­schei­dest, pro­fi­tierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.

Bei der PKV gestal­tet sich die Auswahl schon deut­lich kom­pli­zier­ter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der ver­schie­de­nen Anbieter unter­schei­den sich stark, sondern auch die Vielzahl an mög­li­chen Tarifen kann ganz schön ver­wir­rend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beant­wor­ten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abge­lehnt wirst.

Damit du den best­mög­li­chen Versicherungsschutz bekommst, soll­test du dich daher nicht an die nächst­bes­te Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei meh­re­ren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.

Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten über­nimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deut­lich nied­ri­ger als in der GKV – und das bei deut­lich bes­se­ren Leistungen.

Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar anmel­den oder die hier direkt einen kos­ten­lo­sen Beratungstermin buchen.

Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:

Kümmere dich früh­zei­tig um deinen pas­sen­den Versicherungsschutz

Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimm­te Aufgabe zu kümmern, aber plötz­lich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halb­wegs zufrie­den­stel­lend erle­di­gen sollst?

Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vor­he­ri­gen Tipps an. Um dich stress­frei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, soll­test du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwi­schen zwei und vier Wochen einplanen.

Einige Versicherungen sind deut­lich güns­ti­ger, wenn du sie noch als Student abschließt, als im Ref oder als Lehrer *in.

Da du ja selber weißt, wie es im Studium manch­mal zugeht, emp­feh­le ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wich­tigs­ten Versicherungen küm­merst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schrei­ben musst.

Ein wei­te­rer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deut­lich güns­ti­ge­re Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang pro­fi­tierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den best­mög­li­chen Versicherungsschutz.

Fazit:

Als angehende*r Referendar *in soll­test du:

  • Die wirk­lich wich­ti­gen Risiken absichern
  • Dir bei der Auswahl deiner Krankenversicherung genü­gend Zeit lassen
  • Dich früh­zei­tig (18–6 Monate vor Beginn des Refs) um den pas­sen­den Versicherungsschutz kümmern

Deine Vorteile sind:

  • Du gibst kein Geld für unnö­ti­ge Versicherungen aus
  • Du bekommst den best­mög­li­chen Versicherungsschutz
  • Du sparst bares Geld und star­test ganz ent­spannt ins Ref

Wenn du diese Tipps umset­zen und von den Vorteilen pro­fi­tie­ren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kos­ten­lo­ses Online Seminar buchen.

Ich freue mich auf deine Teilnahme!

Dein Hendrik

Was pas­siert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht ver­be­am­tet werde?

Wenn du dein Referendariat erfolg­reich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach wei­ter­geht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt ver­be­am­tet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letz­te­res kann öfter mal passieren.

Doch was pas­siert mit deiner pri­va­ten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst?

Erstmal darfst du vom Idealfall aus­ge­hen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.

Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung bei­be­hal­ten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung aus­zu­su­chen und deinen Tarif zu wech­seln. Denn auf­grund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) ent­steht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht. 

Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jewei­li­gen Gesellschaft not­wen­dig. Deswegen lässt es sich nie pau­schal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du soll­test das immer indi­vi­du­ell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif ent­schie­den, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.

Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis
Deine Krankenversicherung im Angestelltenverhältnis

Keine Planstelle: Was jetzt?

Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbei­test du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetz­li­chen Krankenkasse, da solche Stellen meis­tens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat ver­si­chern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).

Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner pri­va­ten Krankenversicherung, aller­dings ohne zu kündigen!

Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbei­test, heißt das nicht auto­ma­tisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder ver­be­am­tet wirst.

Dass du zu einem spä­te­ren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, pas­siert sogar ziem­lich häufig.

Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung. 

Deswegen soll­test du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abge­schlos­sen hast, eine soge­nann­te Anwartschaftsversicherung abschlie­ßen, anstatt zu kün­di­gen und somit deinen Gesundheitszustand „ein­frie­ren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref fest­ge­stell­ter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesi­chert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.

Welchen Vorteil hat das genau?

Stell dir vor du kün­digst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbei­test und gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert bist.

Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es unter­su­chen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.

Ein paar Wochen später erhältst du die erfreu­li­che Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antre­ten kannst, und auf Probe ver­be­am­tet wirst. 

Ab diesem Zeitpunkt könn­test du dich nun wieder privat ver­si­chern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.

Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen hast, müss­test du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheb­lich mehr kosten würde.

Hast du aller­dings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abge­schlos­sen und möch­test dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwan­deln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewer­ten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regu­lä­ren Beitrag – ganz ohne Zuschlag.

Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinn­voll, wenn du nach dem Ref nicht ver­be­am­tet wirst.

Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben

Und zwar, dass du weder ver­be­am­tet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffent­li­chen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.

Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz indi­vi­du­el­le Situation an.

Bist du ver­hei­ra­tet und dein*e Ehepartner*in ist gesetz­lich ver­si­chert, dann kannst du dich kos­ten­frei bei ihm oder ihr in der gesetz­li­chen Krankenkasse mitversichern.

Bist du aller­dings nicht ver­hei­ra­tet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetz­li­chen Krankenkasse versichern.

Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat kran­ken­ver­si­chern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimm­te Übergangstarife.

Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif ver­si­chern und trägst den Beitrag dann kom­plett selbst.

Diese Übergangstarife sind teil­wei­se sogar güns­ti­ger als eine gesetz­li­che Krankenkasse, wes­we­gen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat ver­si­chert zu sein.

Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, ent­schei­det das Jobcenter nach gesetz­li­chen Vorgaben. 

Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbei­test, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschil­der­ten Szenarien.

Fazit:

Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt ver­be­am­tet, sondern arbei­test in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetz­li­che Krankenkasse, wenn du nicht ober­halb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.

Wenn das der Fall sein sollte, soll­test du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner pri­va­ten Krankenversicherung abschlie­ßen, damit du bei einer spä­te­ren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wech­seln kannst. 

Solltest du nach dem Ref erstmal arbeits­los sein, ver­si­cherst du dich ent­we­der bei deinem/deiner Ehepartner*in kos­ten­los in der gesetz­li­chen Krankenkasse mit. Wenn du nicht ver­hei­ra­tet bist, nutzt du den Übergangstarif der pri­va­ten Krankenversicherung.

Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung pas­siert, wenn du nach dem Ref nicht direkt ver­be­am­tet wirst. 

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