„Ich muss eine Gesundheitsprüfung machen, damit ich mich privat krankenversichern kann?!“
Falls du dabei an einen voll umfassenden Gesundheitscheck wie beim Amtsarzt denkst, kann ich dich beruhigen – du wirst nicht untersucht, vermessen oder auf ein Ergometer gesetzt!
Allerdings können es die Gesundheitsfragen, die du ausfüllen musst, auch ganz schön in sich haben. Aber bevor ich darauf eingehe, fangen wir ganz vorne an:
Warum gibt es bei der PKV eine Gesundheitsprüfung?
Die privaten Krankenversicherungen denken wirtschaftlich und wollen sich selbst und die Versichertengemeinschaft vor allzu großen Risiken bewahren. Um das zu gewährleisten, machen sich die privaten Krankenversicherungen ein Bild von deinem Gesundheitszustand. Je nachdem, wie es um diesen gestellt ist, wirst du entweder ganz normal angenommen und zum regulären Beitrag versichert, oder musst einen sogenannten „Risikozuschlag“ zahlen.
In manchen Fällen, z.B. bei schweren chronischen Erkrankungen, kann es auch sein, dass du von der privaten Krankenversicherung abgelehnt wirst.
Was musst du beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens beachten?
Eins vorneweg: Auch für dich geht es um Risikovermeidung. Allerdings bedeutet Risiko in deinem Fall, dass du bei falschen bzw. unvollständigen Angaben im Falle einer Überprüfung durch die PKV mit unangenehmen Konsequenzen leben musst. Dazu später mehr.
Mir war es wichtig, dass zu betonen, weil ich leider immer wieder davon höre, dass manche Versicherungsvermittler*innen den Eindruck erwecken, als seien die Angaben bei der Gesundheitsfragen nicht so wichtig. Nimm dir daher bitte genügend Zeit, deine Krankheitshistorie vernünftig aufzubereiten!
Welcher Zeitraum wird abgefragt?
Hier gibt es verschiedene Bereiche, die unterschiedlich lange in die Vergangenheit abgefragt werden. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung ein bisschen.
Meistens werden ambulante Behandlungen z.B. beim Orthopäden, oder eine Untersuchung bei der Hausärztin drei Jahre zurück abgefragt.
Bei Psychotherapie bzw. psychischen Problemen werden oft die letzten fünf Jahre abgefragt.
Bei größeren Eingriffen wie z.B. einer OP im Krankenhaus oder einer längeren stationären Therapie, werden i.d.R. die letzten 10 Jahre abgefragt.
Wie ist es bei chronischen Erkrankungen?
Ob Allergien, eine Schilddrüsenunterfunktion oder diagnostizierte Kurzsichtigkeit. Auch danach wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt und auch hier bist du dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu geben.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich die Gesundheitsfragen falsch beantworte?
Wenn du die Gesundheitsfragen bei der privaten Krankenversicherung falsch oder unvollständig beantwortest, kann das teilweise sehr unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.
Zuerst kann man unterscheiden, ob du dabei fahrlässig (du hast einen unwichtigen Arztbesuch vor ein paar Jahren vergessen), grob fahrlässig (du hast etwas vergessen anzugeben, das dir, mit ein paar Minuten nachdenken, hätte einfallen müssen, z.B. ein gebrochener Arm) oder vorsätzlich bzw. arglistig gehandelt hast (du hast bewusst eine dir bekannte Erkrankung verschwiegen).
Je nach Schwere des „Vergehens“, hat die Versicherung einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Von der Vertragsänderung, über die Kündigung bis hin zum Rücktritt ist alles denkbar. Diese Optionen klingen vielleicht nicht besonders abschreckend, die Konsequenzen allerdings schon, denn die Versicherung bleibt unter gewissen Umständen leistungsfrei und das in manchen Fällen auch rückwirkend.
In diesem Fall müsstest du dann alle bisher erhaltenen Leistungen zurückzahlen! Je nachdem, welche Behandlungen bei dir angefallen sind, kann das eine fünf- oder sogar sechsstelligen Summe bedeuten, die du dann aus deiner Tasche bezahlen müsstest.
Darüber hinaus bräuchtest du bei einer Kündigung oder einem Rücktritt eine neue Krankenversicherung. Leider wird bei den meisten Gesellschaften auch danach gefragt, ob dir schon mal von einer PKV gekündigt wurde. Diese Frage müsstest du dann mit „Ja“ beantworten. Was das i.d.R. bedeutet, kannst du dir sicher selber ausmalen.
„Ich bin mir unsicher, was ich angeben muss und was ich weglassen kann“
Keine Sorge, so geht es den meisten! Wenn du dir deine letzten 10 Lebensjahre vor Augen führst, kommen oft einige Erkrankungen oder Eingriffe zusammen. Knöchel verstaucht, Leberfleck entfernt, Unverträglichkeit festgestellt, Grippe gehabt, eventuell mal ein Attest für eine Prüfungsleistung geholt… Dass man bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen dann mal ins überlegen, was davon denn nun alles angegeben werden muss.
Wenn du dabei Hilfe brauchst, dann melden dich gerne bei mir und wir machen einfach einen gemeinsamen Termin aus.
Achtung, bitte unbedingt beachten!
Wenn du die Gesundheitsfragen beantwortest, achte darauf, dass dies anonymisiert geschieht! Das nennt sich dann anonyme Risikovoranfrage und hat für dich den großen Vorteil, dass du mehrere Versicherungsanbieter anfragen kannst, ohne, dass deine Daten personalisiert gespeichert werden. Solltest du dann von einer Versicherung ein negatives Votum, also eine Ablehnung erhalten, hat das für dich darüber hinaus keine negativen Konsequenzen und du kannst einfach das Votum der anderen Anbieter abwarten.
Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deiner Krankheitsgeschichte eine private Krankenversicherung findest, die dich versichert, melde dich einfach bei mir.
Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und helfe dir auch dabei, die Gesundheitsfragen bestmöglich aufzubereiten, damit du die passende Versicherung für dich findest.
Fazit
Die Gesundheitsfragen sind wichtig und sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Falsche Angaben bei der Gesundheitsfragen können für dich sehr teuer werden, nimm dir daher unbedingt ausreichend Zeit!
Achte auf eine anonyme Risikovoranfrage, damit eine eventuelle Ablehnung keine negativen Folgen für dich hat.
Liebe Grüße
Dein Hendrik!
Du startest bald ins Ref und fragst dich, um welche Versicherungen du dich jetzt kümmern solltest, was du dabei beachten musst und mit welchen Kosten du rechnen musst?
Dann bist du hier genau richtig, denn du erfährst in diesem Blog die drei wichtigsten Tipps, die du als Referendar *in in spe beachten solltest.
Wenn du dich an diese Tipps hältst, hast du folgende Vorteile:
Der erste Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Sichere die wirklich wichtigen Risiken ab:
Das klingt vielleicht erst mal total logisch und nach gesundem Menschenverstand, aber du wärest sicherlich überrascht, wenn du wüsstest, wie viele Versicherung ein*e (angehende/r) Lehrer*in im Durchschnitt hat. Von der Unfallversicherung, über die Rechtsschutzversicherung bis zur Handyversicherung – es ist alles dabei.
Ist das falsch?
Natürlich kann man all diese Versicherungen abschließen und von Fall zu Fall machen diese auch mehr oder weniger Sinn.
Du solltest dich am Anfang aber erst mal um die größten und relevantesten Risiken kümmern.
Aber welche Risiken sind das?
Das erste Risiko, um das du dich so schnell wie möglich kümmern solltest, ist die Dienstunfähigkeit. Wenn du innerhalb deiner ersten fünf Dienstjahre aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wirst, hast du keine Ansprüche an deinen Dienstherrn. Monat für Monat fehlt dir dann das Geld, das du für Miete, Lebenshaltung und sonstige Fixkosten brauchst. Damit du in diesem Fall abgesichert bist und eine monatliche Zahlung erhältst, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsversicherung.
Das zweite Risiko, das du unbedingt absichern solltest, ist das Haftungsrisiko. Wenn du z. B. Pausenaufsicht hast und sich ein Kind verletzt, weil du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, können hohe Forderungen auf dich zukommen. Damit du dich nicht verschulden musst, gibt es für solche Fälle die Diensthaftpflichtversicherung.
Der zweite Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Nimm dir bei der Wahl der Krankenversicherung genügend Zeit
Vielleicht hast du dich gerade schon gefragt, ob nicht auch die Krankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen gehört. Du hast natürlich Recht!
Allerdings gilt in Deutschland auch für Beamte eine Krankenversicherungspflicht.
Obwohl die beiden weiter oben genannten Versicherungen also extrem wichtig sind, kannst du frei darüber entscheiden, ob du sie auch tatsächlich abschließt.
An der Krankenversicherung führt hingegen kein Weg vorbei.
Allerdings stehen die als Beamter *in zwei verschiedene Versicherungssysteme zur Wahl.
Du kannst dich entweder privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichern.
Falls du dich für die GKV entscheiden solltest, brauchst du nicht viel beachten. Das Leistungsspektrum der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist sehr ähnlich und auch preislich gibt es eher geringe Unterschiede. Wichtig für dich: Wenn du dich für die GKV entscheidest, profitierst du in den meisten Bundesländern NICHT von der Beihilfe. Zudem ist dein Beitrag an dein Einkommen gekoppelt.
Bei der PKV gestaltet sich die Auswahl schon deutlich komplizierter. Nicht nur die Leistungen und Beiträge der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich stark, sondern auch die Vielzahl an möglichen Tarifen kann ganz schön verwirrend sein.
Der größte Unterschied besteht aber wohl darin, dass du bei der PKV erst mal Gesundheitsfragen beantworten musst und die Möglichkeit besteht, dass du wegen deiner gesundheitlichen Vorgeschichte einen Risikozuschlag zahlen musst oder sogar abgelehnt wirst.
Damit du den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommst, solltest du dich daher nicht an die nächstbeste Versicherung wenden, sondern (am besten mit Unterstützung) bei mehreren Versicherungen anonyme Risikovoranfragen stellen.
Dein großer Vorteil bei der PKV: Da die Beihilfe die Hälfte deiner Krankheitskosten übernimmt, ist dein Beitrag i.d.R. deutlich niedriger als in der GKV – und das bei deutlich besseren Leistungen.
Wenn du bei der Auswahl der Krankenversicherung Hilfe brauchst, kannst du dich hier für mein kostenloses Online Seminar anmelden oder die hier direkt einen kostenlosen Beratungstermin buchen.
Der dritte Tipp bei Versicherungen im Referendariat:
Kümmere dich frühzeitig um deinen passenden Versicherungsschutz
Kennst du das? Eigentlich hast du Ewigkeiten Zeit, um dich um eine bestimmte Aufgabe zu kümmern, aber plötzlich steht die Deadline kurz bevor und du fragst dich, wie du die Aufgabe jetzt noch halbwegs zufriedenstellend erledigen sollst?
Genauso verhält es sich bei der Auswahl deiner Versicherungen und somit knüpft dieser Tipp nahtlos an die beiden vorherigen Tipps an. Um dich stressfrei um die Krankenversicherung, Dienstunfähigkeits- und Diensthaftplichtversicherung zu kümmern, solltest du je nach Gesundsheitszustand und Vorerkrankungen zwischen zwei und vier Wochen einplanen.
Da du ja selber weißt, wie es im Studium manchmal zugeht, empfehle ich dir daher, dass du dich 6–18 Monate vor Beginn des Refs um die drei wichtigsten Versicherungen kümmerst. Such dir dafür einen Zeitraum aus, in dem du nicht gerade mitten in der Prüfungsphase steckst oder zwei Hausarbeiten schreiben musst.
Ein weiterer Vorteil: manche Versicherungen bieten Studenten deutlich günstigere Beiträge an, von denen du dein ganzes Berufsleben lang profitierst. Du sparst also richtig Geld und erhältst dennoch den bestmöglichen Versicherungsschutz.
Als angehende*r Referendar *in solltest du:
Deine Vorteile sind:
Wenn du diese Tipps umsetzen und von den Vorteilen profitieren willst, kannst du dir hier einen Termin für mein kostenloses Online Seminar buchen.
Ich freue mich auf deine Teilnahme!
Dein Hendrik
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach dem Ref nicht verbeamtet werde?
Wenn du dein Referendariat erfolgreich beendet hast, stellt sich die Frage, wie es danach weitergeht. Bekommst du eine Planstelle und wirst direkt verbeamtet oder bekommst du eine Festanstellung im Angestelltenverhältnis?
Gerade letzteres kann öfter mal passieren.
Doch was passiert mit deiner privaten Krankenversicherung, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst?
Erstmal darfst du vom Idealfall ausgehen und darauf hoffen, dass du nach dem Ref eine Planstelle bekommst und Beamt*in auf Probe wirst.
Ist das der Fall, kann deine private Krankenversicherung beibehalten werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dir eine andere private Krankenversicherung auszusuchen und deinen Tarif zu wechseln. Denn aufgrund des „Statuswechsels“ (Beamt*in auf Widerruf zu Beamt*in auf Probe) entsteht ein Kündigungs- und somit ein Wechselrecht.
Allerdings ist bei einem Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung bei der jeweiligen Gesellschaft notwendig. Deswegen lässt es sich nie pauschal sagen, ob ein Versicherungswechsel Sinn macht oder nicht. Du solltest das immer individuell prüfen. Im besten Fall hast du dich bereits vor dem Ref gut beraten lassen und dich für einen Tarif entschieden, der nicht nur im Ref, sondern auch im Anschluss der „Richtige“ für dich ist.
Keine Planstelle: Was jetzt?
Bekommst du nach dem Referendariat keine Planstelle, arbeitest du i.d.R. erst einmal als Lehrer*in im Angestelltenverhältnis. Daraus ergibt sich dann eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, da solche Stellen meistens nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegen, ab der sich auch Angestellte privat versichern dürfen (im Jahr 2021 64.350 € brutto pro Jahr – gilt auch für 2022).
Wenn das der Fall sein sollte, meldest du das einfach deiner privaten Krankenversicherung, allerdings ohne zu kündigen!
Denn nur, weil du nach dem Ref erstmal im Angestelltenverhältnis arbeitest, heißt das nicht automatisch, dass du nicht in ein paar Monaten oder Jahren eine Planstelle bekommst und dann wieder verbeamtet wirst.
Dass du zu einem späteren Zeitpunkt eine Beamtenstelle bekommst, passiert sogar ziemlich häufig.
Wenn du dann Beamt*in auf Probe bist, hast du auch wieder Anspruch auf die private Krankenversicherung.
Deswegen solltest du bei der Versicherungsgesellschaft, bei der du deine private Krankenversicherung für das Ref abgeschlossen hast, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließen, anstatt zu kündigen und somit deinen Gesundheitszustand „einfrieren“. So wird dein bereits zum Eintritt ins Ref festgestellter Gesundheitszustand für deine Zukunft gesichert und du sparst dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung erneute Gesundheitsfragen.
Welchen Vorteil hat das genau?
Stell dir vor du kündigst einfach deine private Krankenversicherung nach dem Ref, weil du nun im Angestelltenverhältnis arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist.
Nun hast du nach ein paar Wochen hin und wieder Rückenschmerzen, lässt es untersuchen und es stellt sich raus: du hast einen Bandscheibenvorfall.
Ein paar Wochen später erhältst du die erfreuliche Nachricht, dass du zum neuen Halbjahr eine Planstelle antreten kannst, und auf Probe verbeamtet wirst.
Ab diesem Zeitpunkt könntest du dich nun wieder privat versichern und auch wieder die Vorteile der Beihilfe nutzen.
Wenn du nun keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hast, müsstest du nun im Rahmen der Gesundheitsprüfung den Bandscheibenvorfall angeben. Und ein Bandscheibenvorfall führt i.d.R. zu hohen Risikozuschlägen, sodass die private Krankenversicherung dich jeden Monat erheblich mehr kosten würde.
Hast du allerdings nach dem Ref eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen und möchtest dann diese wieder in eine „normale“ private Krankenversicherung „umwandeln“, dann darf die Versicherungsgesellschaft den Bandscheibenvorfall nicht bewerten. Der Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung und du zahlst den regulären Beitrag – ganz ohne Zuschlag.
Aus diesem Grund ist eine Anwartschaftsversicherung absolut sinnvoll, wenn du nach dem Ref nicht verbeamtet wirst.
Es kann aber auch noch ein drittes Szenario nach Beendigung des Referendariats geben
Und zwar, dass du weder verbeamtet wirst noch eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst bekommst. Dann stehst du auf einmal ohne Beschäftigung da und bist arbeitslos.
Wenn das der Fall ist, kommt es auf deine ganz individuelle Situation an.
Bist du verheiratet und dein*e Ehepartner*in ist gesetzlich versichert, dann kannst du dich kostenfrei bei ihm oder ihr in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.
Bist du allerdings nicht verheiratet, kommt diese Variante für dich nicht in Frage. Dann kannst du prüfen, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Diesen Anspruch hast du, wenn du die sozialversicherungsrechtlichen Zeiten auf Arbeitslosengeld (ALG I) erfüllst. Ist das der Fall, bekommst du Arbeitslosengeld und kannst dich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Erfüllst du dieses Kriterium nicht, musst du dich während der Arbeitslosigkeit privat krankenversichern. Viele Tarife bieten für so einen Fall bestimmte Übergangstarife.
Jedoch hast du dann keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, musst du dich mit einem 100 % Tarif versichern und trägst den Beitrag dann komplett selbst.
Diese Übergangstarife sind teilweise sogar günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse, weswegen es sogar bei Arbeitslosigkeit ein Vorteil sein kann, privat versichert zu sein.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass du für die private Krankenversicherung einen Zuschuss vom Jobcenter für die Zeit der Arbeitslosigkeit bekommst. Ob und wie viel du dann bekommst, entscheidet das Jobcenter nach gesetzlichen Vorgaben.
Wenn du nach deiner Arbeitslosigkeit wieder arbeitest, egal ob als Beamt*in oder im Angestelltenverhältnis, läuft es bei der Krankenversicherung wie in den beiden bereits geschilderten Szenarien.
Fazit:
Wirst du nach dem Referendariat nicht direkt verbeamtet, sondern arbeitest in einem Angestelltenverhältnis, musst du in die gesetzliche Krankenkasse, wenn du nicht oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst.
Wenn das der Fall sein sollte, solltest du immer eine Anwartschaftsversicherung bei deiner privaten Krankenversicherung abschließen, damit du bei einer späteren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wechseln kannst.
Solltest du nach dem Ref erstmal arbeitslos sein, versicherst du dich entweder bei deinem/deiner Ehepartner*in kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse mit. Wenn du nicht verheiratet bist, nutzt du den Übergangstarif der privaten Krankenversicherung.
Du siehst: Für nahezu jede Situation gibt es eine Lösung. Deswegen brauchst du dir keine Gedanken machen, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn du nach dem Ref nicht direkt verbeamtet wirst.