Krankenversicherung

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein – entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung. Die meisten Menschen haben keine Wahl, sie müssen sich gesetzlich versichern. Mit dem Start ins Referendariat und damit in die Beamtenlaufbahn,
gehörst du aber zu den wenigen Menschen, die sich zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden dürfen: Entweder du versicherst dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder du wählst die private Krankenversicherung. Bist du privat
versichert, übernimmt der Staat einen Teil deiner Krankheitskosten über die sogenannte Beihilfe.

Was aber genau ist der Unterscheid zwischen den beiden Systemen?

Leistungsprinzip:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Bist du gesetzlich versichert, bekommst du
von den Kosten deiner Behandlung im Regelfall nichts mit. Du legst nur deine
Krankenkassenkarte vor und der Rest läuft für dich unsichtbar ab. Im Hintergrund
stellt der Arzt seine Rechnung direkt an deine Krankenkasse und bekommt von dieser
seine erbrachte Leistung bezahlt. Das nennt sich Sachleistungsprinzip.

Private Krankenversicherung (PKV):

Bist du gesetzlich versichert, bekommst du
von den Kosten deiner Behandlung im Regelfall nichts mit. Du legst nur deine
Krankenkassenkarte vor und der Rest läuft für dich unsichtbar ab. Im Hintergrund
stellt der Arzt seine Rechnung direkt an deine Krankenkasse und bekommt von dieser
seine erbrachte Leistung bezahlt. Das nennt sich Sachleistungsprinzip.

Leistungen:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Die enthaltenen Leistungen sind primär an ihrer Wirtschaftlichkeit orientiert.
Der Fokus liegt daher darauf, dass notwendige und standardmäßige Leistungen
finanziert werden, teurere Behandlungsformen oder kompliziertere Verfahren
aufgrund der damit verbundenen höheren Kosten für die GKV aber nicht enthalten
sind. Durch Gesundheitsreformen kann der Leistungsumfang sogar eingeschränkt
werden.

Private Krankenversicherung (PKV):

In der PKV hast du die freie Entscheidung, zu welchem Arzt du gehst und welche Medikamente verschrieben werden. Du kannst neue Behandlungsmethoden in
Anspruch nehmen und Leistungen über den in der GKV festgelegten Umfang hinaus.
Die Leistungen, die bei der Antragsstellung vereinbart werden, gelten ein Leben lang. Darüber hinaus hat auch ein Arzt einen höheren Anreiz sich um privat versicherte Patienten zu kümmern. Da er dann im Durchschnitt das 10-fache im Vergleich zu
einem gesetzlich versicherten Patienten verdient, profitierst du von besserer
Betreuung und schnellerer Terminverfügbarkeit.

Beitrag:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Dein Monatsbeitrag ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze vom Einkommen
abhängig. Je höher also dein Einkommen ist, umso höher ist dein Beitrag zur GKV.
Kinder lassen sich kostenlos in deinen Tarif mit aufnehmen.

Private Krankenversicherung (PKV):

Der Beitrag für die PKV ist nicht vom Einkommen, sondern von deiner Person
abhängig. Auf Basis deines Alters und Gesundheitszustands, legt die PKV deinen
Beitrag individuell fest. Zusätzlich werden auch deine gewünschten Leistungen in den
Beitrag eingerechnet.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden sich nicht in den Leistungen, die sie anbieten, da das Leistungsspektrum gesetzlich festgelegt ist. Der Beitrag bemisst sich auf Basis deines Einkommens, das mit einem festgelegten Prozentsatz multipliziert wird. Auch
der prozentuale Beitragssatz ist bei allen Anbietern identisch, sodass du im Endeffekt überall den gleichen Beitrag zahlst. Der Beitrag unterteilt sich in einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil: Bist du angestellter Lehrer, übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. 
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Als Beamter hast du jedoch keinen klassischen Arbeitgeber, der einen solchen
Anteil übernimmt, also musst du neben dem Arbeitnehmer- auch den Arbeitgeberbeitrag aus
eigener Tasche zahlen. Den Kosteneffekt spürst du vor allem dann, wenn du nach dem Referendariat anfängst als Lehrer zu arbeiten und sich dein Einkommen erhöht, denn dann kann sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung schnell verdoppeln. Auf Unterstützung durch die Beihilfe musst du ebenfalls verzichten, denn darauf hast du als
gesetzlich Versicherte:r keinen Anspruch.

Private Krankenversicherung (PKV):

Als Beamte:r bist du nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen, sondern kannst dich auch privat versichern. Da deine Beamtenlaufbahn mit dem Referendariat startet, kannst du dich zu diesem Zeitpunkt schon für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Der sichtbarste Vorteil ist sicherlich die kürzere Wartezeit für einen Termin, aber auch finanziell macht sie für Beamte Sinn, denn nur so hast du Anspruch auf Beihilfe. Dein Dienstherr beteiligt sich so mit mindestens 50% an deinen Krankheitskosten.
Wie die Beihilfe genau funktioniert, erfährst du weiter unten. Eine weitere Besonderheit in der privaten Krankenversicherung ist, dass es keinen festgelegten Katalog an Leistungen gibt, sondern du dir diese ganz individuell nach deinen Bedürfnissen zusammenstellen kannst. Und diese Wahl sollte gut überlegt sein, denn oft ist die Entscheidung für eine Krankenversicherung eine Entscheidung für dein ganzes Leben.
Dabei musst du bedenken, dass die Leistungen, die du heute in deinem Vertrag festschreibst, auch im Alter gelten, wenn du wahrscheinlich öfter gesundheitliche Probleme haben wirst als heute. 
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 Es ist daher besonders wichtig, sich nicht zu sehr auf die aktuell gute Gesundheit zu verlassen und nur die notwendigsten Leistungen in den Vertrag mit aufzunehmen, sondern
schon weiter in die Zukunft zu blicken. Auch wenn sich die Beiträge zur privaten Versicherung unter anderem an den vereinbarten Leistungen orientieren, sollte das kein Entscheidungskriterium sein. Bei einer schweren Erkrankung rücken 10€ mehr oder weniger an monatlichem Beitrag schnell in den Hintergrund, wenn dafür die medizinische Versorgung stimmt. Natürlich lässt sich schwer sagen, welche Leistungen, Medikamente und Behandlungen du in Zukunft benötigen wirst, einige Grundlagen sollten aber auf jeden Fall bei Vertragsabschluss berücksichtigt werden: Freie Arzt- und Krankenhauswahl, offener Hilfsmittelkatalog, keine dauerhafte Zahnstaffel und keine Obergrenze bei der Gebührenordnung für Ärzte im Krankenhaus. Darüber hinaus ist Flexibilität wichtig, sodass sich deine Krankenversicherung an geänderte Lebensumstände anpasst und auch dann noch
optimalen Schutz bietet (z.B. Elternzeit, berufliche Veränderungen, Auslandsaufenthalt, …).
Neben den versicherten Leistungen richtet sich der Beitrag zur privaten Krankenversicherung auch nach deinem Alter und Gesundheitszustand. Das Einkommen spielt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bei der Berechnung keine Rolle. Daher ist der Beitrag für jede versicherte Person - auch bei gleichem Versicherungsanbieter - unterschiedlich.

Beihilfe

Das Bundesland, in dem du arbeitest, ist dein Dienstherr und beteiligt sich, wenn du privat versichert bist, an deinen Krankheits- und Behandlungskosten. Die prozentuale Höhe dieses Zuschusses unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, wobei sich die meisten Bundesländer (Ausnahmen sind Hessen, Baden-Württemberg und Bremen) an der Bundesbeihilfe orientieren:

- Berechtigte Beamte ohne Kind: 50 % Beihilfe
- Berechtigte Beamte mit 2 oder mehr Kindern: 70 % Beihilfe
- Ehepartner: 70 % Beihilfe - abhängig vom Verdienst
- je Kind: 80 % Beihilfe
- Beamte im Ruhestand/deren Witwe:r: 70 % Beihilfe
- Halb- oder Vollwaisen: 80 % Beihilfe
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Manchmal kann es vorkommen, dass eine Rechnung nicht zu 50% von der Beihilfe übernommen wird. Du erhältst zwar unabhängig davon 50% der Kosten von der privaten Krankenversicherung erstattet, aber wenn die Beihilfe ihre 50% nicht vollständig übernimmt, wird ein Teil deiner gesamten Krankheitskosten nicht finanziert. Diese Differenz musst du aus der eigenen Tasche bezahlen, es sei denn, du hast einen Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen. Dieser Tarif ist eine Erweiterung deiner privaten Krankenversicherung, sodass diese zusätzlich die Kosten abdeckt, welche die Beihilfe nicht erstattet. So kannst du dir sicher sein, dass im Krankheitsfall alle entstandenen Kosten abgesichert sind und musst dir keine Sorgen machen. Ein guter Beihilfeergänzungstarif ist also viel wert.
Diese Art der Beihilfe ist am meisten verbreitet und wird auch individuelle Beihilfe genannt. Daneben gibt es eine weitere Form der Beihilfe, nämlich die pauschale Beihilfe. Hier erstattet die Beihilfe nicht die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten, sondern übernimmt pauschal die Hälfte der Kosten deiner Krankenversicherung – und das unabhängig davon, ob du gesetzlich oder privat versichert bist. Bisher gibt es die pauschale Beihilfe nur in fünf
Bundesländern: Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin. Nur in diesen Bundesländern hast du die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe, in den restlichen Bundesländern gilt für dich aktuell die individuelle Beihilfe.
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