Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeits-versicherung

Auch als Referendar:in oder Lehrer:in bist du dauerhaft dem Risiko ausgesetzt, aufgrund von gesundheitlichen oder körperlichen Beschwerden nicht mehr arbeiten zu können. Auf den
ersten Blick scheint es z.B. bei einem Dachdecker deutlich wahrscheinlicher zu sein, dass er durch einen Sturz vom Dach berufsunfähig wird, als bei einem Lehrer, der keiner
körperlichen Belastung ausgesetzt ist. Allerdings gehören psychische Beschwerden zu den häufigsten Gründen für eine Dienstunfähigkeit und diese können jeden von uns
gleichermaßen treffen. Dienstunfähig bist du dann, wenn du dauerhaft unfähig bist, deinen dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn nachkommen zu können. Doch was ist
dann mit deinen Bezügen? Bist du Beamte:r auf Lebenszeit und schon mindestens 5 Jahre im Dienst, wirst du in den Ruhestand versetzt und hast Anspruch auf Leistungen von deinem
Dienstherrn. 

Vorher, als Beamte:r auf Widerruf oder Probe, hast du solche Ansprüche noch nicht. Wirst du in dieser Zeit durch eine Krankheit wie z.B. Krebs oder Burnout dienstunfähig, erhältst du keine Bezüge oder ähnliches und bist komplett auf dich allein
gestellt. Daher ist es gerade in dieser Zeit besonders wichtig, dass du deine Arbeitskraft absicherst. Hast du vor der Beamtenlaufbahn 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, kannst du evtl. daraus Unterstützung erhalten. Ansonsten gilt
aber, dass du lediglich bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag vom Dienstherrn hast.
Um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit nicht selbst tragen zu müssen, bieten dir Versicherungen Schutz. Dabei wird unterschieden zwischen Angestellten und Beamten, denn die einen werden berufsunfähig und die anderen dienstunfähig. Eine reine Berufsunfähigkeits-versicherung hilft dir als Referendar/Lehrer nur begrenzt, denn wie der Name schon sagt, erhältst du Leistungen aus der Versicherung, wenn du berufsunfähig bist und nicht wenn du dienstunfähig bist. Ob du dienstunfähig bist, beurteilt der Dienstherr, sodass es sein kann, dass du zwar dienstunfähig bist, aber nicht im Sinne der Versicherung auch berufsunfähig. In diesem Fall würdest du keine Zahlungen aus der Versicherung erhalten, obwohl du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst. Um das zu vermeiden, solltest du unbedingt auf eine Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb der Berufsunfähigkeits-versicherung achten. Diese Klausel verhindert, dass die Versicherung umfangreiche Prüfungen durchführt, wenn du vom Dienstherrn als dienstunfähig erklärt wirst. Eine Dienstunfähigkeit ist damit automatisch auch eine Berufsunfähigkeit und umgekehrt. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Daher ist es besonders wichtig die Inhalte einer Versicherung genau unter die Lupe zu nehmen. Auch die zwei Arten von Dienstunfähigkeitsklauseln solltest du kennen:

„unechte“ Dienstunfähigkeits-Klausel:

Im Vertrag sind Kriterien festgelegt, nach denen
der Versicherer das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit prüft.

„echte“ Dienstunfähigkeits-Klausel:

Der Versicherer nimmt keine eigene Prüfung des
Sachverhalts vor, sondern erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an. Mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel hast du also einen wesentlich besseren Schutz.
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