Um die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit nicht selbst tragen zu müssen, bieten dir Versicherungen Schutz. Dabei wird unterschieden zwischen Angestellten und Beamten, denn die einen werden berufsunfähig und die anderen dienstunfähig. Eine reine Berufsunfähigkeits-versicherung hilft dir als Referendar/Lehrer nur begrenzt, denn wie der Name schon sagt, erhältst du Leistungen aus der Versicherung, wenn du berufsunfähig bist und nicht wenn du dienstunfähig bist. Ob du dienstunfähig bist, beurteilt der Dienstherr, sodass es sein kann, dass du zwar dienstunfähig bist, aber nicht im Sinne der Versicherung auch berufsunfähig. In diesem Fall würdest du keine Zahlungen aus der Versicherung erhalten, obwohl du deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst. Um das zu vermeiden, solltest du unbedingt auf eine Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb der Berufsunfähigkeits-versicherung achten. Diese Klausel verhindert, dass die Versicherung umfangreiche Prüfungen durchführt, wenn du vom Dienstherrn als dienstunfähig erklärt wirst. Eine Dienstunfähigkeit ist damit automatisch auch eine Berufsunfähigkeit und umgekehrt. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Daher ist es besonders wichtig die Inhalte einer Versicherung genau unter die Lupe zu nehmen. Auch die zwei Arten von Dienstunfähigkeitsklauseln solltest du kennen:
„unechte“ Dienstunfähigkeits-Klausel:
Im Vertrag sind Kriterien festgelegt, nach denen
der Versicherer das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit prüft.
„echte“ Dienstunfähigkeits-Klausel:
Der Versicherer nimmt keine eigene Prüfung des
Sachverhalts vor, sondern erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an. Mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel hast du also einen wesentlich besseren Schutz.