Wenn du dich mit dem Thema Einkommensabsicherung beschäftigst, bist du bestimmt schon über den Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung gestolpert. Bei dir, als angehende*r Referendar*in oder als Lehrer*in, taucht in diesem Zusammenhang auch öfters der Begriff Dienstunfähigkeitsklausel auf.
Doch was ist das und braucht man die Dienstunfähigkeitsklausel überhaupt?
Umgangssprachlich ist bei Beamten immer von einer Dienstunfähigkeitsversicherung die Rede.
Per se muss man jedoch sagen, dass es eine Dienstunfähigkeitsversicherung gar nicht gibt. Aber was ist dann mit der sogenannten Dienstunfähigkeitsversicherung gemeint? Ganz einfach: eine Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel.
Was bringt diese Klausel?
Damit eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung greift, musst man seiner Versicherungsgesellschaft beweisen, dass man berufsunfähig ist.
Berufsunfähig ist man, wenn man seinen aktuellen Job ab mindestens sechs Monaten auf unbestimmte Zeit hin nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann.
Wenn man das der Versicherungsgesellschaft beweisen kann, wird geleistet.
Dazu muss man teilweise stapelweise Dokumente ausfüllen und diverse ärztliche Gutachten vorlegen. Gerade, wenn die Berufsunfähigkeit aus Sicht der Versicherung nicht eindeutig ist, kann das ein langer und komplizierter Prozess werden.
Für dich als (angehende*r) Beamt*in ist es hingegen sinnvoll, dass du nicht nur eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung hast, sondern dass diese auch noch eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Denn über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr und nicht die Versicherungsgesellschaft. Genau da liegt der Vorteil der Dienstunfähigkeitsklausel.
Denn für den Nachweis der Dienstunfähigkeit genügt in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel die Ruhestandsversetzung und das amtsärztliche Zeugnis.
Es ist also viel einfacher die Leistung aus der Versicherung zu erhalten.
Allerdings kommt es hierbei auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel an, denn nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel ist gleich. Vielmehr ist jede Dienstunfähigkeitsklausel ein bisschen anders formuliert.
Für diese Unterschiede gibt es zwar keine offizielle, rechtliche Bezeichnung, es haben sich inzwischen dennoch ein paar Begrifflichkeiten etabliert:
Echt oder unecht?
Zuallererst wird zwischen einer echten Dienstunfähigkeitsklausel und einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.
Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht für die Dienstunfähigkeit vor.
Das heißt, es finden sich Formulierungen wieder, die es der Versicherungsgesellschaft gestatten, die Dienstunfähigkeit des Versicherten nach eigenen Maßstäben zu beurteilen und sich damit über die Einschätzung des Dienstherrn hinwegzusetzen.
Obwohl in den Bedingungen das Wort „Dienstunfähigkeit“ auftaucht, wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer unechten Klausel genauso geprüft wie bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung. Somit kann eine Gesellschaft zu einer anderen Einschätzung als der Dienstherr kommen, was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
Deswegen ist es sehr wichtig, dass du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel hast.
Eine echte Klausel sieht z.B. so aus:
„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses oder amtsärztlichen Gutachtens wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird“.
Das ist selbstverständlich erstmal wieder kryptisches Versicherungsdeutsch und auf Anhieb nur schwer zu verstehen. Fest steht aber:
Bei dieser Formulierung darf eine Versicherungsgesellschaft nicht mehr selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Und das ist ein großer und entscheidender Vorteil für dich.
Denn wenn Versicherungsgesellschaften auf ein eigenes Prüfrecht verzichten, bekommst du deine Leistung, sobald der Dienstherr dich dienstunfähig geschrieben hat und du der Versicherung die entsprechenden Dokumente vorgelegt hast.
Dadurch bekommst du dein Geld von der Versicherung viel schneller, als wenn du noch den Prüfungsprozess abwarten müsstest.
Vollständig oder unvollständig?
Neben der echte und der unechten Klausel wird noch zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel unterschieden.
Da du erst nach 5 Jahren einen Versorgungsanspruch gegenüber deinem Dienstherrn hast, musst du insbesondere die ersten 60 Monate gut abgesichert sein.
Daher ist es wichtig, dass deine Dienstunfähigkeitsklausel auch vollständig ist. Das heißt, dass die Versicherung auch dann zahlt, wenn du entlassen wirst.
Denn als Beamter auf Widerruf bzw. Beamter auf Probe wirst du bei einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern i.d.R. entlassen.
Ausnahmen sind hier möglich, aber da es Ausnahmen sind, gehe ich hier nicht weiter darauf ein.
Deswegen ist es wichtig, dass deine Dienstunfähigkeitsversicherung auch dann leistet, wenn du Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit bist und das auch in den Bedingungen explizit definiert ist.
Die weiter oben zitierte Klausel ist z.B. vollständig. Das erkennst du an folgender Formulierung:
„wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird“
Wäre sie unvollständig, würde das Wort „entlassen“ fehlen.
Hättest du solch eine unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel, erhältst du erst Geld aus der Versicherung, wenn du als Beamt*in auf Lebenszeit dienstunfähig wirst.
Das bedeutet, dass du gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du Beamt*in auf Widerruf bzw. Beamt*in auf Probe bist, von dieser Absicherung überhaupt nichts hättest.
Doch es genügt nicht nur ein Blick auf die Klauseln, es sollten auch andere wichtige Faktoren berücksichtigt werden.
Es gibt auch u.a. auch Tarife, die eine vollständige Dienstunfähigkeitsklauseln haben, bei denen die Leistungsdauer allerdings begrenzt ist. In diesem Fall würdest du das Geld aus der Versicherung nur für einen bestimmte Zeit bekommen (z.B. drei Jahre) und danach stellt die Versicherung die Zahlung ein.
Andere Versicherung zahlen auch nur bis zu einem bestimmen Alter.
Deswegen solltest du immer darauf achten, dass die Leistungsdauer nicht begrenzt ist und auch sonst keine Einschränkungen in den Bedingungen definiert sind.
Fazit:
Die Suche nach der passenden Absicherung kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Damit du eine gute Versicherung mit der richtigen Klausel findest, habe ich hier noch mal eine Übersicht für dich.
Als Lehrer*in solltest du eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel haben.
Diese Klausel sollte echt und vollständig sein.
Echt ist die Klausel, wenn der Versicherer bei Vorlage der entsprechenden Dokumente (z.B. Entlassungsurkunde wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit) auf ein eigenes Prüfrecht verzichtet.
Vollständig ist die Klausel, wenn die Versicherung auch bei Entlassung und nicht nur bei Versetzung in den Ruhestand leistet. Das ist für deine ersten 5 Berufsjahre wichtig, weil du als Beamt*in auf Widerruf oder Probe keine Leistung erhalten könntest.
Darüber hinaus sollte die Leistungsdauer nicht beschränkt werden, sondern bis zum vereinbarten Alter garantiert sein (z.B. bis zum 65. Lebensjahr).
Durch die richtige Auswahl deiner Versicherung sparst du dir im Falle einer Dienstunfähigkeit viel Zeit, Stress und Papierkram, kommst schneller und sicherer an dein Geld und hast die Sicherheit, dass die Einschätzung des Dienstherrn von der Versicherungsgesellschaft anerkannt wird.
Wenn du Fragen dazu hast, kannst du dich bei mir melden.
Dein Hendrik