22. März 2022

Öffnungsaktion für Beamte

Krankenversicherung – privat oder gesetzlich?

Wenn du ins Referendariat ein­steigst, stellt sich immer auch die Frage, wie du ab jetzt eigent­lich kran­ken­ver­si­chert sein willst. Für viele bietet die private Krankenversicherung eine gute Alternative, da du als Beamter*in auf­grund deines Beihilfeanspruchs nur einen Teil über die private Krankenversicherung abde­cken musst und der Beitrag dadurch oftmals güns­ti­ger ist, als wenn du dich frei­wil­lig gesetz­lich versicherst.

Ablehnung wegen Vorerkrankung?

Wenn du aller­dings ein paar Vorerkrankungen hast, kann es sein, dass dich private Krankenversicherungen nicht ver­si­chern möchten. Denn anders als gesetz­li­che Krankenkassen, sind private Krankenversicherungen nicht dazu ver­pflich­tet, dich zu versichern. 

Daher besteht die Möglichkeit, dass dein Antrag bei einer pri­va­ten Krankenversicherung abge­lehnt wird. 

Das bedeu­tet für dich dann aller­dings nicht, dass du diese über­haupt nicht nutzen kannst. 

Vorerkrankungen sind nicht immer Ausschlusskriterium bei der PKV. Oft lohnt ein genaue­rer Blick. 

Öffnungsaktion als Ausweg? Das sind die Voraussetzungen:

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt.

Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Für bestimm­te Personengruppen haben für solche Fälle einige pri­va­ten Krankenversicherungen die soge­nann­te Öffnungsaktion eingeführt

Wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*innen, Beamtenanwärter*innen) oder Beamt*in auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor­aus­ge­gan­gen ist, während dessen eine Versicherung in der gesetz­li­chen Krankenversicherung bestand) bist, kannst du über die Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch Angehörige können unter Umständen über die Öffnungsaktion eine private Krankenversicherung abschlie­ßen. Zu den Angehörigen zählen Ehegatten, ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner, Kinder und Adoptivkinder. 

Für die ver­schie­de­nen Personengruppen gibt es aber bestimm­te Fristen, die ein­ge­hal­ten werden müssen, damit man im Rahmen der Öffnungsaktion in die private Krankenversicherung auf­ge­nom­men wird. Dabei ist übri­gens nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Tag der Antragsstellung ausschlaggeben.

Der Antrag muss inner­halb der Frist dann bei einem Versicherungsunternehmen ein­ge­reicht werden.

Für Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger*innen gilt, dass der Antrag inner­halb von sechs Monaten nach der erst­ma­li­gen Verbeamtung gestellt werden muss. Maßgeblich für den Fristbeginn ist dabei der Beginn des Beamtenverhältnisses, meis­tens also der Beginn des Refs. Für Angehörige von Beamtenanfänger*innen oder bei Eheschließung von bereits privat ver­si­cher­ten Beamt*innen liegt die Frist eben­falls bei sechs Monaten ab ihrer erst­ma­li­gen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe.

Neben diesen Voraussetzungen gibt es noch eine weitere: 

Du darfst vorher nicht schon privat ver­si­chert gewesen sein und es muss sich dabei um den erst­ma­li­gen Abschluss einer pri­va­ten Krankenversicherung handeln.

Welche Leistungen bietet die Öffnungsaktion?

Bei der Öffnungsaktion darfst du von den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden. Ebenfalls dürfen keine Leistungen aus­ge­schlos­sen werden und Risikozuschläge dürfen nur max. 30 % betragen.

Allerdings ist es bei der Öffnungsaktion so, dass die Leistungen in den meisten Fällen nur auf den Leistungen der Beihilfe basiert. Die Leistungen aus der pri­va­ten Krankenversicherung sind also i.d.R. nur so hoch, wie die der Beihilfe, sodass es öfters vor­kom­men kann, dass du einen gewis­sen Teil selbst zahlen musst.

Übernimmt die Beihilfe in deinem Bundesland aller­dings die Erstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, 2‑Bettzimmer im Krankenhaus) so können auch diese u.U. bei der Öffnungsaktion deiner pri­va­ten Krankenversicherung mit­ver­si­chert werden.

Wenn die Beihilfe das in deinem Bundesland nicht vor­sieht, kannst du die Wahlleistungen leider nicht in den PKV Tarif integrieren.

Ebenfalls deckt eine Öffnungsaktion in der Regel nicht den Beihilfeergänzungstarif (das sind Tarife, die die Lücke zur Beihilfe schlie­ßen) ab. Manche Gesellschaften bieten aber auch dafür eine Lösung an.

Solltest du von einer pri­va­ten Krankenversicherung auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte eine Ablehnung bekom­men, so werden die teil­neh­men­den Versicherungsgesellschaften auf die Öffnungsaktion hin­wei­sen. Allerdings muss vorher erkenn­bar sein, dass eine Aufnahme nur über die Öffnungsaktion zustan­de kommt.

Welche Versicherungen nehmen an der Öffnungsaktion teil?

Nicht alle Versicherungsgesellschaften nehmen an der Öffnungsaktion teil, daher sind hier nur die Gesellschaften auf­ge­lis­tet, bei denen du dich über die Öffnungsaktion privat ver­si­chern kannst.

·       Allianz Private Krankenversicherungs-AG

·       Barmenia Krankenversicherung a.G.

·       Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

·       DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG

·       Debeka Krankenversicherungsverein a.G.

·       DKV Deutsche Krankenversicherung AG

·       Generali Deutschland Krankenversicherung AG

·       Hallesche Krankenversicherung a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       HUK-COBURG-Krankenversicherung AG

·       INTER Krankenversicherung AG

·       Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (nicht für Beamte auf Widerruf)

·       LIGA Krankenversicherung kath. Priester VvaG

·       Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

·       Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG

·       SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G.

·       Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

·       UKV – Union Krankenversicherung 

Fazit:

Der größte Vorteil der Öffnungsaktion ist, dass du über diesen Weg von den teil­neh­men­den pri­va­ten Krankenversicherungen nicht auf­grund deiner gesund­heit­li­chen Vorgeschichte abge­lehnt werden kannst und der Risikozuschlag auf 30 % begrenzt ist.

Somit hast du auf jeden Fall die Chance, von der gesetz­li­chen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wech­seln. Dadurch hast du güns­ti­ge­re Beiträge, als wenn du dich als Beamt*in gesetz­lich ver­si­cherst, erhältst oftmals schnel­le­re Termin, da du Privatpatient*in bist und kannst bei manchen Beihilfeträgern sogar die sta­tio­nä­re Wahlleistung mit absichern.

Du soll­test diese Entscheidung aber gut durch­den­ken, da bei der Öffnungsaktion einige Leistungen (z.B. Beihilfeergänzungstarif, Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld) nur bei wenigen Gesellschaften mit­ver­si­chert werden können. Die Beantragung ist sehr auf­wen­dig, da die Gesellschaften von dir oft aus­führ­li­che Nachweise, Unterlagen oder Atteste bekom­men wollen. Wenn du mal mit den Leistungen unzu­frie­den bist, ist ein Wechsel der PKV kaum bis gar nicht möglich und du musst dabei wie­der­um bestimm­te Fristen dabei beachten.

Lass dich zu diesem Thema deshalb gut beraten … gerne auch von mir 😉

Viele Grüße,

Hendrik Hamel

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