26. Januar 2024

Pauschale Beihilfe

Liebe angehende Lehrkräfte,

Ihr steht kurz vor einem aufregenden neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruflichen Umfelds mit sich, sondern auch wichtige Entscheidungen bezüglich eurer persönlichen und beruflichen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der passenden Beihilfe.

Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absolviert, fragt ihr euch jetzt vielleicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch lediglich die individuelle Beihilfe!

Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vorwiegend für angehende Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in folgenden Bundesländern beginnen:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Dort gibt es neben der klassischen (individuellen) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pauschale Beihilfe.

Ob die pauschale Beihilfe für dich passend ist, erfährst du im unten im Fazit.

Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klassischen (individuellen) Beihilfe eingeführt. Sie funktioniert grundsätzlich anders als die individuelle Beihilfe: Anstatt einen prozentualen Anteil der anfallenden Krankheitskosten zu übernehmen, erhalten Beamte bei der pauschalen Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern und beträgt pauschal 50% des Beitrags.

Damit sind wir auch schon bei einem der wichtigsten Punkte angelangt, der sich für durch die Einführung der pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.

Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetzlich krankenversichern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.

Durch die pauschale Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden, erhalten nun einen pauschalen Zuschuss zu ihren monatlichen Beiträgen.

Dieser offensichtliche und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht vielleicht eine gute Idee wäre, die pauschale Beihilfe in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

Anmerkung:

Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pauschale Beihilfe sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Beihilfe kombinieren. Da die Kombination mit der PKV allerdings für die wenigsten einen Nutzen bietet, geht es im weiteren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pauschaler Beihilfe und GKV.

Die Vorteile

  • Man bleibt im bekannten System
    • Die meisten angehenden Referendare kennen bisher nur die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der pauschalen Beihilfe könnten sie in der GKV bleiben und müssten sich nicht umstellen.
  • Kein Einreichen von Rechnungen
    • Nutzt man die private Krankenversicherung in Kombination mit der individuellen Beihilfe, hat man einen etwas höheren Aufwand. Man bekommt von den Ärzten Rechnungen ausgestellt, die man dann bei PKV und Beihilfe einreicht, um die Erstattung zu erhalten.
  • Durch die Digitalisierung und den Einsatz von Apps ist dieser Punkt aber mittlerweile zu vernachlässigen.
  • Kinder sind kostenlos mitversichert
    • Sollte man Kinder haben oder im Laufe der Zeit Kinder bekommen, sind diese über die Familienversicherung der GKV bis zu einem bestimmten Alter kostenlos mitversichert.

Obwohl diese Vorteile verlockend erscheinen, sind sie nicht immer für alle Beamten, insbesondere Lehrkräfte, vorteilhaft. Lehrer, die in der Regel zu den besserverdienenden Beamten gehören, könnten z.B. feststellen, dass die pauschale Beihilfe finanziell gesehen nicht unbedingt die beste Option für sie ist.

Im nächsten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pauschalen Beihilfe eingehen und beleuchten, warum sie vielleicht nicht die beste Wahl für angehende Lehrkräfte ist.

Die Nachteile

  • Entscheidung unwiderruflich
    • Wenn man nach dem Ref seine Planstelle antritt und sich für die pauschale Beihilfe entscheidet, kann man diese Entscheidung nicht mehr ändern.

Das führt auch direkt zum nächsten Nachteil.

  • Umzug
    • Hat man sich als Beamter auf Probe oder Lebenszeit für die pauschale Beihilfe entschieden und möchte anschließend in ein Bundesland umziehen, in denen es die pauschale Beihilfe nicht gibt, hat man umgangssprachlich „Pech gehabt“.
    • Der Zuschuss zur Krankenversicherung fällt weg und man muss die Beiträge wieder komplett aus eigener Tasche bezahlen. Für einkommensstarke Beamte können das 800€ oder mehr im Monat bedeuten.
  • Zuschuss gilt nur für den Beitrag zur Krankenversicherung
    • Dieser Punkt wird leider oft übersehen. Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung gibt es auch noch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (beide werden i.d.R. von der gleichen Krankenversicherung/Krankenkasse erhoben).
    • Wer die Medien in den vergangenen Monaten und Jahren verfolgt hat, musste feststellen, dass die Beiträge insbesondere im Bereich der Pflege drastisch gestiegen sind.
    • Die pauschale Beihilfe beteiligt sich an diesem Beitrag nicht.
  • Pauschaler Zuschuss
    • Ein wichtiger Aspekt, der in der Diskussion um die pauschale Beihilfe oft übersehen wird, betrifft Beamte, die einen Beihilfeanspruch von 70% haben. Dies gilt beispielsweise in vielen Bundesländern für Beamte mit Kindern oder für Pensionäre (in Sachsen sogar bis zu 90%). Trotz eines höheren Beihilfeanspruchs deckt die pauschale Beihilfe nur 50% der Krankenversicherungsbeiträge ab. Dies bedeutet, dass Beamte in solchen Situationen, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, eine geringere Kostendeckung erhalten als ihnen eigentlich zusteht.
  • Hohe Beiträge zur GKV
    • Dieser Nachteil dürfte nahezu allen bereits bekannt sein. Anders als bei der privaten Krankenversicherung, wo der Beitrag unabhängig vom Einkommen ist, bemisst sich der Beitrag zur GKV an der Höhe der Bezüge.
    • Das ist insbesondere für gutverdienende Beamte natürlich ein Nachteil, da sie entsprechend höher Beiträge zahlen.
    • 2024 liegt der Höchstbeitrag der GKV für Versicherte ohne Kinder bei 1.050,53 €/ Monat.
    • Durch den pauschalen Zuschuss durch die pauschale Beihilfe würde man als Beamter mit A13 und ein paar Jahren Berufserfahrung also knapp 500€ im Monat zahlen. Deutlich mehr, als man für die PKV in Kombination mit der individuellen Beihilfe zahlen müsste.
  • Ausreichende Leistungen
    • Auch der letzte Nachteil ist wahrscheinlich den meisten bereits bekannt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen deutlich unterhalb der Leistungen, die man in der privaten Krankenversicherung in Verbindung mit der individuellen Beihilfe erhalten würde.

Für wen ist die pauschale Beihilfe gedacht?

Letztlich kommt die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.

  1. Für Beamte mit niedriger Besoldung und/oder vielen Kindern
  2. Für Beamte, deren Gesundheitsstatus für hohe Risikozuschläge bei der PKV sorgen könnte

Fazit

Wir können festhalten, dass die pauschale Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeignet ist.

Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat krankenversichern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der individuellen Beihilfe deutliche finanzielle und leistungstechnische Vorteile gegenüber der Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung.

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei mir melden!

Dein Hendrik

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