26. Januar 2024

Pauschale Beihilfe

Liebe ange­hen­de Lehrkräfte,

Ihr steht kurz vor einem auf­re­gen­den neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruf­li­chen Umfelds mit sich, sondern auch wich­ti­ge Entscheidungen bezüg­lich eurer per­sön­li­chen und beruf­li­chen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der pas­sen­den Beihilfe.

Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absol­viert, fragt ihr euch jetzt viel­leicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch ledig­lich die indi­vi­du­el­le Beihilfe!

Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vor­wie­gend für ange­hen­de Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in fol­gen­den Bundesländern begin­nen:

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.

Dort gibt es neben der klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pau­scha­le Beihilfe.

Ob die pau­scha­le Beihilfe für dich passend ist, erfährst du im unten im Fazit.

Wie funk­tio­niert die pau­scha­le Beihilfe?

Die pau­scha­le Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klas­si­schen (indi­vi­du­el­len) Beihilfe ein­ge­führt. Sie funk­tio­niert grund­sätz­lich anders als die indi­vi­du­el­le Beihilfe: Anstatt einen pro­zen­tua­len Anteil der anfal­len­den Krankheitskosten zu über­neh­men, erhal­ten Beamte bei der pau­scha­len Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unab­hän­gig davon, ob sie sich gesetz­lich oder privat ver­si­chern und beträgt pau­schal 50% des Beitrags.

Damit sind wir auch schon bei einem der wich­tigs­ten Punkte ange­langt, der sich für durch die Einführung der pau­scha­len Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.

Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetz­lich kran­ken­ver­si­chern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.

Durch die pau­scha­le Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung ent­schei­den, erhal­ten nun einen pau­scha­len Zuschuss zu ihren monat­li­chen Beiträgen.

Dieser offen­sicht­li­che und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht viel­leicht eine gute Idee wäre, die pau­scha­le Beihilfe in Kombination mit der gesetz­li­chen Krankenversicherung zu nutzen.

Anmerkung:

Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pau­scha­le Beihilfe sowohl mit der gesetz­li­chen als auch mit der pri­va­ten Beihilfe kom­bi­nie­ren. Da die Kombination mit der PKV aller­dings für die wenigs­ten einen Nutzen bietet, geht es im wei­te­ren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und GKV.

Die Vorteile

  • Man bleibt im bekann­ten System
    • Die meisten ange­hen­den Referendare kennen bisher nur die gesetz­li­che Krankenversicherung. Mit der pau­scha­len Beihilfe könnten sie in der GKV bleiben und müssten sich nicht umstellen.
  • Kein Einreichen von Rechnungen
    • Nutzt man die private Krankenversicherung in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe, hat man einen etwas höheren Aufwand. Man bekommt von den Ärzten Rechnungen aus­ge­stellt, die man dann bei PKV und Beihilfe ein­reicht, um die Erstattung zu erhalten.
  • Durch die Digitalisierung und den Einsatz von Apps ist dieser Punkt aber mitt­ler­wei­le zu vernachlässigen.
  • Kinder sind kos­ten­los mitversichert
    • Sollte man Kinder haben oder im Laufe der Zeit Kinder bekom­men, sind diese über die Familienversicherung der GKV bis zu einem bestimm­ten Alter kos­ten­los mitversichert.

Obwohl diese Vorteile ver­lo­ckend erschei­nen, sind sie nicht immer für alle Beamten, ins­be­son­de­re Lehrkräfte, vor­teil­haft. Lehrer, die in der Regel zu den bes­ser­ver­die­nen­den Beamten gehören, könnten z.B. fest­stel­len, dass die pau­scha­le Beihilfe finan­zi­ell gesehen nicht unbe­dingt die beste Option für sie ist.

Im nächs­ten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pau­scha­len Beihilfe ein­ge­hen und beleuch­ten, warum sie viel­leicht nicht die beste Wahl für ange­hen­de Lehrkräfte ist.

Die Nachteile

  • Entscheidung unwi­der­ruf­lich
    • Wenn man nach dem Ref seine Planstelle antritt und sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­det, kann man diese Entscheidung nicht mehr ändern.

Das führt auch direkt zum nächs­ten Nachteil.

  • Umzug
    • Hat man sich als Beamter auf Probe oder Lebenszeit für die pau­scha­le Beihilfe ent­schie­den und möchte anschlie­ßend in ein Bundesland umzie­hen, in denen es die pau­scha­le Beihilfe nicht gibt, hat man umgangs­sprach­lich „Pech gehabt“.
    • Der Zuschuss zur Krankenversicherung fällt weg und man muss die Beiträge wieder kom­plett aus eigener Tasche bezah­len. Für ein­kom­mens­star­ke Beamte können das 800€ oder mehr im Monat bedeuten.
  • Zuschuss gilt nur für den Beitrag zur Krankenversicherung
    • Dieser Punkt wird leider oft über­se­hen. Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung gibt es auch noch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung (beide werden i.d.R. von der glei­chen Krankenversicherung/Krankenkasse erhoben).
    • Wer die Medien in den ver­gan­ge­nen Monaten und Jahren ver­folgt hat, musste fest­stel­len, dass die Beiträge ins­be­son­de­re im Bereich der Pflege dras­tisch gestie­gen sind.
    • Die pau­scha­le Beihilfe betei­ligt sich an diesem Beitrag nicht.
  • Pauschaler Zuschuss
    • Ein wich­ti­ger Aspekt, der in der Diskussion um die pau­scha­le Beihilfe oft über­se­hen wird, betrifft Beamte, die einen Beihilfeanspruch von 70% haben. Dies gilt bei­spiels­wei­se in vielen Bundesländern für Beamte mit Kindern oder für Pensionäre (in Sachsen sogar bis zu 90%). Trotz eines höheren Beihilfeanspruchs deckt die pau­scha­le Beihilfe nur 50% der Krankenversicherungsbeiträge ab. Dies bedeu­tet, dass Beamte in solchen Situationen, die sich für die pau­scha­le Beihilfe ent­schei­den, eine gerin­ge­re Kostendeckung erhal­ten als ihnen eigent­lich zusteht.
  • Hohe Beiträge zur GKV
    • Dieser Nachteil dürfte nahezu allen bereits bekannt sein. Anders als bei der pri­va­ten Krankenversicherung, wo der Beitrag unab­hän­gig vom Einkommen ist, bemisst sich der Beitrag zur GKV an der Höhe der Bezüge.
    • Das ist ins­be­son­de­re für gut­ver­die­nen­de Beamte natür­lich ein Nachteil, da sie ent­spre­chend höher Beiträge zahlen.
    • 2024 liegt der Höchstbeitrag der GKV für Versicherte ohne Kinder bei 1.050,53 €/ Monat.
    • Durch den pau­scha­len Zuschuss durch die pau­scha­le Beihilfe würde man als Beamter mit A13 und ein paar Jahren Berufserfahrung also knapp 500€ im Monat zahlen. Deutlich mehr, als man für die PKV in Kombination mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe zahlen müsste.
  • Ausreichende Leistungen
    • Auch der letzte Nachteil ist wahr­schein­lich den meisten bereits bekannt. Die Leistungen der gesetz­li­chen Krankenversicherung liegen deut­lich unter­halb der Leistungen, die man in der pri­va­ten Krankenversicherung in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe erhal­ten würde.

Für wen ist die pau­scha­le Beihilfe gedacht?

Letztlich kommt die pau­scha­le Beihilfe in Verbindung mit der gesetz­li­chen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.

  1. Für Beamte mit nied­ri­ger Besoldung und/oder vielen Kindern
  2. Für Beamte, deren Gesundheitsstatus für hohe Risikozuschläge bei der PKV sorgen könnte

Fazit

Wir können fest­hal­ten, dass die pau­scha­le Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeig­net ist.

Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat kran­ken­ver­si­chern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der indi­vi­du­el­len Beihilfe deut­li­che finan­zi­el­le und leis­tungs­tech­ni­sche Vorteile gegen­über der Kombination aus pau­scha­ler Beihilfe und gesetz­li­cher Krankenversicherung.

Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jeder­zeit bei mir melden!

Dein Hendrik

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