Liebe angehende Lehrkräfte,
Ihr steht kurz vor einem aufregenden neuen Kapitel eures Lebens: dem Referendariat. Diese Zeit bringt nicht nur die Herausforderung des Unterrichtens, der Unterrichtsbesuche und eines neuen beruflichen Umfelds mit sich, sondern auch wichtige Entscheidungen bezüglich eurer persönlichen und beruflichen Zukunft. Eine solche Entscheidung ist die Wahl der passenden Beihilfe.
Falls ihr euer Ref in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein absolviert, fragt ihr euch jetzt vielleicht: Welche Wahl habe ich denn? Es gibt doch lediglich die individuelle Beihilfe!
Stimmt. Daher ist dieser Artikel auch vorwiegend für angehende Referendar*innen gedacht, die ihr Ref in folgenden Bundesländern beginnen:
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen.
Dort gibt es neben der klassischen (individuellen) Beihilfe auch eine neue Form der Beihilfe: die pauschale Beihilfe.
Die pauschale Beihilfe, auch bekannt als das „Hamburger Modell“, wurde als Alternative zur klassischen (individuellen) Beihilfe eingeführt. Sie funktioniert grundsätzlich anders als die individuelle Beihilfe: Anstatt einen prozentualen Anteil der anfallenden Krankheitskosten zu übernehmen, erhalten Beamte bei der pauschalen Beihilfe einen festen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern und beträgt pauschal 50% des Beitrags.
Damit sind wir auch schon bei einem der wichtigsten Punkte angelangt, der sich für durch die Einführung der pauschalen Beihilfe in einigen Bundesländern (zuletzt in Sachsen und Niedersachsen) ändert.
Wollte man sich als Beamter bisher nicht privat, sondern gesetzlich krankenversichern, musste man die Beiträge zur GKV in voller Höhe selbst bezahlen.
Durch die pauschale Beihilfe ändert sich das nun. Beamte, die sich für die Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden, erhalten nun einen pauschalen Zuschuss zu ihren monatlichen Beiträgen.
Dieser offensichtliche und einige weitere Vorteile, könnte also dazu führen, dass man sich vor dem Referendariat die Frage stellt, ob es nicht vielleicht eine gute Idee wäre, die pauschale Beihilfe in Kombination mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.
Anmerkung:
Wie ihr eben lesen konntet, lässt sich die pauschale Beihilfe sowohl mit der gesetzlichen als auch mit der privaten Beihilfe kombinieren. Da die Kombination mit der PKV allerdings für die wenigsten einen Nutzen bietet, geht es im weiteren Verlauf des Artikels immer um die Kombination aus pauschaler Beihilfe und GKV.
Obwohl diese Vorteile verlockend erscheinen, sind sie nicht immer für alle Beamten, insbesondere Lehrkräfte, vorteilhaft. Lehrer, die in der Regel zu den besserverdienenden Beamten gehören, könnten z.B. feststellen, dass die pauschale Beihilfe finanziell gesehen nicht unbedingt die beste Option für sie ist.
Im nächsten Teil des Artikels werden wir daher tiefer auf die Nachteile der pauschalen Beihilfe eingehen und beleuchten, warum sie vielleicht nicht die beste Wahl für angehende Lehrkräfte ist.
Das führt auch direkt zum nächsten Nachteil.
Für wen ist die pauschale Beihilfe gedacht?
Letztlich kommt die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenkasse für zwei Gruppe infrage.
Wir können festhalten, dass die pauschale Beihilfe trotz einiger Vorteile eher nicht für Lehrkräfte geeignet ist.
Ist man beim Einstieg ins Ref gesund und kann sich normal privat krankenversichern (also ohne hohe Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), hat man mit der PKV in Verbindung mit der individuellen Beihilfe deutliche finanzielle und leistungstechnische Vorteile gegenüber der Kombination aus pauschaler Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung.
Wenn du dazu Fragen hast, kannst du dich jederzeit bei mir melden!
Dein Hendrik