Wenn du dich um das Thema Versicherungen kümmerst, kommt immer mal wieder die Frage auf, ob man im Referendariat bzw. als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung braucht bzw. ob diese sinnvoll ist.
Diese Frage ist ganz einfach beantwortet: Ja, sie ist sinnvoll.
Denn wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, dann hast du entweder gar keine Einnahmen oder zumindest deutlich geringere Einnahmen zu erwarten.
Wenn du diese entstandene Lücke durch ein großes finanzielles Polster schließen kannst, z.B. durch einen siebenstelligen Betrag auf deinem Bankkonto oder durch Mieteinnahmen, dann brauchst du natürlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.
Hast du diesen „Luxus“ nicht, ist die Absicherung deines Einkommens durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings sehr sinnvoll.
Leider passiert es immer häufiger, dass Lehrer*innen ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Unterschiedlichen Studien zufolge, sind gerade Nervenkrankheiten, wie z.B. Depressionen oder Burnout, einer der häufigsten Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Aber natürlich kann man auch aus anderen Gründen, wie etwa durch Krebs, Herz/Gefäßerkrankungen oder auch durch Unfälle dienstunfähig werden. Laut Statistischem Bundesamt hörten 2017 rund zwölf Prozent der Lehrer*innen aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig auf zu arbeiten.
Da sich wahrscheinlich niemand davon freisprechen kann, dass so etwas passiert, solltest du die aus der Dienstunfähigkeit entstehenden finanziellen Einbußen durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Zunächst muss man aber sagen, dass es per se eigentlich keine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt, obwohl davon sehr oft die Rede ist.
Die korrekte Bezeichnung lautet:
Diese Klausel hat für dich als angehende*r Beamt*in einen großen Vorteil.
Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne sogenannte DU-Klausel, binden sich Versicherungen mit echter DU-Klausel an den Nachweis der Dienstunfähigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit hat die Versicherung immer noch die Möglichkeit, den Eintritt der Berufsunfähigkeit anzuzweifeln und zu überprüfen (Was es mit der echten DU-Klausel genau auf sich hat, erfährst du in einem andern Blogartikel).
Wann ist man überhaupt „dienstunfähig“?
Dienstunfähig bist du dann, wenn du innerhalb von 6 Monaten, 3 Monate krank bist und gleichzeitig innerhalb eines Zeitraumes, den die einzelnen Ländergesetze festlegen, nicht wieder voll dienstfähig werden wirst. Der Zeitraum beträgt in allen Ländergesetzen sechs Monate.
Wenn ein Arzt dir das bescheinigt, bekommst du eine „Dienstunfähigkeitsurkunde“ und wirst dienstunfähig geschrieben.
Spricht man darüber, ob Beamte und insbesondere Referendare*innen oder Lehrer*innen eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchen, hört man manchmal, dass eine solche Absicherung nicht nötig sei, da der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Pension bezahle. Allerdings hat nicht jede*r Lehrer*in automatisch einen Anspruch auf das sog. Ruhegehalt bei eintretender Dienstunfähigkeit und zudem deckt dieses Ruhegehalt i.d.R. nie die vollen Bezüge ab: Es bleibt immer eine Lücke bestehen.
Denn ob und wie viel du als Lehrer*in an Versorgungsleistungen von deinem Dienstherrn bekommst, hängt von deinem Status, den Jahren, die du bis zur Dienstunfähigkeit gearbeitet hast und der Höhe deiner Bezüge ab.
Doch auch wenn du ein Ruhegehalt (wird auch Versorgungsanspruch oder Pensionsanspruch genannt) bekommst, heißt das nicht automatisch, dass dieser auch ausreicht, um deinen Lebensstandard zu halten.
Je früher du dienstunfähig geschrieben wirst, umso niedriger ist dein Anspruch auf Ruhegehalt.
Die sogenannte Versorgungslücke liegt demnach zwischen 100 % und 28,75 %. Es kommt also darauf an, wann du dienstunfähig wirst.
Gerade wenn du Beamt*in auf Widerruf (Referendar*in) oder Beamt*in auf Probe bist, hast du keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen wie einer Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig geschrieben wirst. Wenn du allerdings aufgrund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfall dienstunfähig wirst, bekommst du ein bisschen Geld vom Dienstherrn. Eine Dienstbeschädigung liegt vor, wenn du infolge Krankheit oder sonstiger Beschädigung, die du dir ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung deines Dienstes zugezogen hast, dienstunfähig geworden bist.
Ein Dienstunfall ist ein (Achtung: Versicherungsdeutsch) auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge deines Dienstes eingetreten ist.
Wenn dir eins von beidem passiert, hast du einen Anspruch an den Dienstherrn, ansonsten aber nicht.
Du kannst dich dann zwar rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, aber ob dir das was bringt und du was von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommst, ist auch eher unwahrscheinlich.
Das heißt, in den ersten 60 Monaten deines Dienstes, also als Beamt*in auf Widerruf und Beamt*in auf Probe, hast du keine bzw. nur relativ kleine Ansprüche an deinem Dienstherrn.
Erst wenn du Beamt*in auf Lebenszeit bist oder du die ersten 60 Monaten hinter dir hast, hast du einen Mindestanspruch auf Versorgung. Dann ist es auch egal, ob du wegen einer Dienstbeschädigung, einem Dienstunfall oder auch in Folge eines Freizeitunfalls oder eine Krankheit dienstunfähig geworden bist.
Die Mindestversorgung liegt bei 35 % deiner letzten Bezüge, mindestens aber bei ca. 1800 €.
Dein Versorgungsanspruch berechnet sich aus der Höhe deiner monatlichen Dienstbezüge, die du bekommst, sowie aus den Jahren, die du bis zu deiner Dienstunfähigkeit gearbeitet hast. Zu den Dienstjahren bekommst du dann noch sog. Zurechnungszeiten angerechnet. Dort werden dir 2/3 der Zeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs angerechnet. In Bayern und Thüringen sogar bis zum 62. Lebensjahr.
Die dann zusammen addierten Dienstjahre aus den aktiven Dienstjahren sowie den Zurechnungszeiten werden mit 1,79375 (ich weiß, verrückte Zahl) verrechnet und daraus ergibt sich dann der Berechnungsprozentsatz.
Dann wird der Berechnungsprozentsatz mit deinen Bezügen multipliziert und diese Zahl, die da herauskommt, ist dein Versorgungsanspruch.
Da geht dann noch die Krankenversicherung, die Steuer und ein Versorgungsabschlag ab und so bleibt unterm Strich nicht mehr so viel übrig.
Das ist schon mal besser als gar nichts, aber in vielen Fällen nicht ausreichend. Denn hast du eine Familie gegründet oder eine Immobilien Finanzierung am Laufen, dann wird das Ganze mit diesen Verlusten schon sehr sportlich.
Wenn du, wie oben beschrieben, Millionär bist oder mehrere Immobilien besitzt und dadurch regelmäßige Mieteinnahmen hast, brauchst du im Ref. bzw. generell als Lehrer*in keine private Absicherung.
Hast du das jedoch nicht, macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut Sinn.
Gerade in den ersten 5 Jahren, wenn du noch keinen hohen bzw. gar keinen Anspruch hast, ist eine private Absicherung sinnvoll.
Aber auch als Beamt*in auf Lebenszeit ist sie von Vorteil und du kannst einen gewissen Beitrag absichern, da es ja auch nicht sicher ist, ob die Pension bzw. der Versorgungsanspruch in Zukunft mal gekürzt wird.
Prüf es einfach für dich und schau dir verschiedene Angebote zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung mal an.
Danach kannst du immer noch entscheiden, ob du eine machst oder nicht. Ob du im Ref bzw. grundsätzlich als Lehrer*in eine Dienstunfähigkeitsversicherung brauchst, kannst nur du alleine für dich entscheiden. Sinn macht diese aus meiner Sicht aber auf alle Fälle!
Wenn das Studium vorbei ist und man kurz vor dem Start ins Referendariat steht, gibt es eine ganze Menge zu organisieren. Eventuell musst du umziehen und dir eine neue Wohnung suchen, oder du brauchst vielleicht ein Auto, damit du zu deiner neuen Arbeitsstelle kommst.
Wenn du diese Frage zehn verschiedenen Makler bzw. Vertretern oder sonstige Personen stellen würdest, würdest du bestimmt mindestens sechs verschiedene Antworten zu hören bekommen.
Du kannst natürlich jede Versicherung abschließen, die du möchtest. Allerdings macht nicht jede Versicherung auch Sinn für dich. Deswegen überleg dir vor dem Abschluss einer Versicherung immer, ob diese Versicherung jetzt wirklich das Richtige für dich ist.
Denn wenn du z.B. eine Versicherung abschließt, bei der abgesicherte Risiko sehr gering ist bzw. der eventuell entstehende Schaden eher klein ausfallen würde, brauchst du dir das nicht unbedingt über eine Versicherung absichern.
Da kannst du dir das Geld lieber an die Seite legen – ob auf das Tagesgeldkonto oder Depot, spielt erstmal keine Rolle. Wenn dann etwas passieren sollte, kannst du das Geld dann einfach vom Konto nehmen. Ein Beispiel wäre z.B. eine Handyversicherung, wenn du ein recht günstiges Smartphone hast und nicht gerade das neuste iPhone für 1200€.
Wichtig sind vor allem die Risiken, die in der Lage sind, dich finanziell zu ruinieren und dich mehrere Zehntausend Euro oder mehr kosten könnte. Denn so ein Schaden ist dann nicht mehr so einfach aus dem Portemonnaie oder vom Sparbuch zu bezahlen.
Deswegen lass dir bitte nicht einreden, dass du enorm viele Versicherungen brauchst, sondern konzentriere dich auf die wenigen Versicherungen, die echte und existenzgefährdende Risiken absichern. Die Versicherungen für das Referendariat, die wirklich wichtig sind, sind folgende:
Private Krankenversicherung
Als Referendar*in hast du die Wahl, ob du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherst oder ob du dich für die private Krankenversicherung entscheidest.
Vorab: Als Referendar*in bist du beihilfeberechtig. Das bedeutet, dass dein Dienstherr dir in einem bestimmten Umfang die Kosten vom Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus erstattet. Dies sind in der Regel 50 %. Diese sogenannten Beihilfesätze können sich aber auch im Laufe deiner Karriere verändern, z.B. wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, Kinder bekommst oder wenn du in den Ruhestand gehst.
Das Gute für dich: Die Beihilfe ist für dich kostenfrei.
Der Haken: Die Beihilfe ist an eine Bedingung geknüpft: Du erhältst sie nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung.
Wie sieht das dann genau aus?
Dadurch, dass du 50 % über die Beihilfe abgedeckt hast, brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch die restlichen 50 % absichern. Durch diese Regelung ist in dem Beitrag für die private Krankenversicherung auch niedriger als der von der gesetzlichen Krankenkasse.
Bei dieser musst du den „vollen“ Beitrag zahlen, weil du keine Beihilfe erhältst.
Zudem richtet sich der Beitrag in einer gesetzlichen Krankenkasse immer nach deinem Einkommen. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird dagegen abhängig von deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und deinen gewünschten Leistungen bestimmt. Wann du dich also für eine Versicherung und einen Tarif entschieden hast, gilt: je jünger und gesünder du bist, desto günstiger ist dein Beitrag.
Mit der Krankenversicherung eng verbunden ist das Thema der Pflegepflichtversicherung. Über dieses System sollen Kosten abgesichert werden, die im Zusammenhang mit Pflegeleistungen entstehen und die nicht einer Krankenversicherung zuzuordnen sind. Wie schon der Name verrät, ist auch diese gesetzlich vorgeschrieben und ist sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten mitzuversichern. Hier kannst du dir den Satz merken „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Du bist also i.d.R. bei derselben Versicherungsgesellschaft kranken- und pflegeversichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel
Ganz einfach gesagt: eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt dir dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Dein Einkommen ist die Grundlage für deinen Lebensstandard. Und wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf als Referendar*in oder Lehrer*in nicht mehr ausüben kannst und dadurch deutlich weniger oder sogar gar kein Einkommen mehr beziehst, ist das natürlich ein ernsthaftes Problem.
Natürlich muss man sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung dich nicht vor Krankheit oder einem Unfall schützt, aber sie schützt dich vor den finanziellen Folgen.
Je früher du eine Berufsunfähigkeitsversicherung anschließt, desto günstiger ist auch dein monatlicher Beitrag. Deswegen ist es sehr empfehlenswert, dass du dich so früh wie möglich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidest, denn dadurch profitierst du von günstigeren Beiträgen. Ebenso spielen Vorerkrankungen eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn nicht alle, die eine sogenannte BU bzw. DU abschließen wollen, bekommen auch eine. Jede Versicherung stellt dir Gesundheitsfragen und versichert dich nur, wenn du aus ihrer Sicht „gesund genug“ bist. Natürlich sind nicht alle jungen Menschen gesund und alle älteren Menschen krank, aber tendenziell nehmen Krankheiten natürlich mit dem Alter zu. Auch hier kann es sich also lohnen, sich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern.
Jetzt gibt es aber bei Beamt*innen eine Besonderheit:
Als Referendar*in oder Lehrer*in brauchst du eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Klausel hat für dich enorme Vorteile:
Bei einer „normalen“ Berufsunfähigkeit ohne Klausel prüft die Versicherung im Schadensfall, ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Bei dieser Prüfung bist du in der Beweispflicht und musst deine Berufsunfähigkeit mit ärztlichen Gutachten nachweisen.
Bei einer Dienstunfähigkeit entscheidet hingegen der Dienstherr, ob du dienstunfähig bist. In der Regel bekommst du dafür dann eine Dienstunfähigkeitsurkunde bzw. einen Nachweis, dass du in den Ruhestand versetzt worden bist. Wenn du nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel hast und der Versicherung diesen Nachweis vorlegst, ist er zur Zahlung verpflichtet und darf keine weitere Prüfung vornehmen.
Bei den Dienstunfähigkeitsklauseln musst du allerdings gut aufpassen, denn es gibt große Unterschiede. Die wohl wichtigste Unterscheidung liegt darin, ob die DU-Klausel echt oder unecht ist.
Bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel darf eine Versicherungsgesellschaft NICHT selbst prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt oder nicht. Er darf nur prüfen, ob der Dienstherr dich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestandversetz hat. Dafür legst du der Versicherung den entsprechenden Nachweis vor.
Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel behält sich eine Versicherungsgesellschaft das Prüfrecht vor. Somit nützt dir die Urkunde bzw. der Nachweis gar nichts, denn wie bei einer Berufsunfähigkeit musst du der Versicherungsgesellschaft die Dienstunfähigkeit beweisen.
Deswegen achte bitte darauf, dass du immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ECHTEN DU-Klausel hast.
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Manche Versicherer bieten nur eine begrenzte Leistungsdauer an. Du würdest dann beispielsweise nur zwei oder drei Jahre Geld von deiner Versicherung bekommen und müsstest danach schauen, wo du bleibst.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist eine der wichtigsten Versicherungen für das Referendariat. Aber nicht nur dann, sondern auch für die Zeit nach dem Ref.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Must-Have. Denn egal wo du gerade bist, es kann immer überall auf der Welt etwas passieren, egal ob du aus Versehen beim Umzug deiner Freundin oder deines Freundes was kaputt machst, du eine gemietete Sache beschädigst oder du versehentlich mit dem Fahrrad eine fremde Person anfährst, welche danach Verletzungen davonträgt.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, musst du diese Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen.
Als Referendar*in oder Lehrer*in ist es darüber hinaus noch wichtig, dass du in deiner Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtklausel (auch Amtshaftpflicht‑, Lehrerhaftpflicht‑, bzw. Berufshaftpflichtversicherung genannt) hast. Denn für Schäden, die du während der Schulzeit verursachst, haftest du selbst bzw. wirst du vom Dienstherrn in Regress genommen. Egal ob du den Drucker im Lehrerzimmer kaputt machst, oder du deine Aufsichtspflicht während des Pausenhofs, Tagesausflugs oder Klassenfahrt verletzt und ein/e Schüler*in sich schwer verletzt.
Ebenfalls sollte deine Haftpflichtversicherung eine Schlüsselverlust-Klausel enthalten. Denn wenn du deinen Dienstschlüssel mal verlieren solltest, und die gesamte Schließanlage der Schule ausgetauscht werden muss, kann das ziemlich teuer werden. Und damit du auch diesen Schaden nicht aus deinem privaten Vermögen zahlen musst, springt die Haftpflichtversicherung ein.
Aus den genannten Gründen ist die private Haftpflichtversicherung auch eine wichtige Versicherung für das Referendariat.
Fazit:
Welche Versicherungen für das Referendariat du letztendlich nimmst, ist komplett dir überlassen. Die Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, ist in Deutschland allerdings eine vorgeschriebene Versicherung, die für alle verpflichtend ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind aber ebenfalls Versicherungen für das Referendariat (und darüber hinaus), die du unbedingt haben solltest. Alle weiteren Versicherungen, sind „nice to have“ und nicht für jeden notwendig, sondern von Fall zu Fall unterschiedlich wichtig.
Was man also festhalten kann: welche Versicherungen für das Referendariat du wirklich brauchst, kommt vor allem auf deine persönliche Situation an. Und denk immer daran, du allein entscheidest, welche Versicherungen du für das Referendariat du abschließt.