Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure eingereichte Arztrechnung anschauen und dann spontan entscheiden, dass ihr einen Teil selbst bezahlen müsst.
Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der festgelegt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstattet und wann nur bestimmte Pauschalen übernommen werden.
Um zu erklären, wie das genau funktioniert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.
Wie funktioniert die Kostenübernahme grundsätzlich?
Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimmten Teil eurer anfallenden Krankheitskosten übernimmt, sofern ihr beihilfeberechtig seid.
Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen.
(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen könnt, behandle ich in einem separaten Blogbeitrag)
Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die restlichen 50% eurer Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Einfaches Beispiel:
Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein.
Nun erhaltet ihr 1000€ von der Beihilfe erstattet und ebenfalls 1000€ von der PKV.
Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?
Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie verschrieben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€
Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstattet bekommen.
In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung übernommen werden und somit erstattet die Beihilfe nur 100€.
Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.
In welchen Bereichen kann das passieren?
Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pauschal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwarten. Allerdings lassen sich die Bereiche benennen, in denen es insgesamt häufiger zu Kürzungen kommt:
Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vierstellige Summen geht.
Auch wenn alles detailliert beschrieben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teilweise nur schwer nachvollziehen.
Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:
(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärztliche Verordnung nach Anlage 4 erbringen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig, bemessen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist beihilfefähig.
Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?
Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles übernimmt oder nicht, dann wählt bei eurer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.
Dieser sorgt dafür, dass ihr den entsprechenden „gekürzten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst übernehmen müsst, da dieser dann von eurer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz besonders gut aufpassen, in welchen Bereichen dieser bei eurer privaten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschauen, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.
Falls ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr euch hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemeinsam an, was die beste Lösung für euch ist.
Fazit
Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel geregelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber verlieren, wann die Beihilfe kürzt.
Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manchmal aber auch um vierstellige Beträge, die dann von euch übernommen werden müssen.
Um das zu verhindern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
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Wenn du ins Referendariat einsteigst, wirst du vom ersten Tag an Beamt*in. Somit hast du dann von deinem ersten Tag an auch Anspruch auf Beihilfe.
Wie der Name „Beihilfe“ schon sagt, bekommst du von irgendwem bei irgendwas Hilfe.
Aber wer hilft dir jetzt bei was?
Bevor ich darauf eingehe, ein kleiner Hinweis:
Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beihilfe:
Die individuelle Beihilfe und die Pauschale Beihilfe.
Da du die individuelle Beihilfe in jedem Bundesland machen kannst, handelt sich dieser Blogbeitrag auch nur um diese. In einem anderen Beitrag (zu einem späteren Zeitpunkt) wird dann auch die pauschale Beihilfe ausführlich betrachtet.
Als Beamt*in bzw. Staatsdiener*in genießt du nach deutschem Recht die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Das heißt, dein Dienstherr ist dazu verpflichtet, dir im Krankheitsfall, egal ob beim Hausarzt, Frauenarzt oder Zahnarzt, einen Zuschuss bezahlt und prozentual einen Teil der anfallenden Kosten im Krankheitsfall übernimmt. Kleine Ergänzung, falls du den Begriff noch nicht gehört hast: Der Dienstherr ist, vereinfacht gesagt, das Bundesland, in dem du als Referendar*in tätig bist
Beihilfeberechtigt sind zuallererst alle Beamt*innen, also auch du als Referendar*in oder verbeamtete Lehrer*in.
Darüber hinaus können auch Ehe- bzw. Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe haben. Diese dürfen allerdings eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höhe der Einkommensgrenze ist innerhalb der Bundesländer komplett verschieden und darf z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen 18.000 € Jahreseinkommen nicht übersteigen. Kinder von Beamt*innen erhalten bis zu einem bestimmten Alter auch Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass das Kindergeld auch von demjenigen bezogen wird, der Anspruch auf Beihilfe hat. Dieses erlischt dann, wenn das Kind eine Ausbildung abgeschlossen oder das 25. Lebensjahr erreicht hat.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach deiner familiären Situation und den Beihilferichtlinien deines Bundeslandes.
In der Regel liegt der Beihilfesatz, auch Bemessungssatz genannt, bei 50 %.
Wie ist es, wenn du ein oder mehrere Kinder hast?
Hier gibt es ein paar besondere Regelungen, die von großem Vorteil sein können.
In Bayern und NRW bekommst du beispielsweise 70% Beihilfe, wenn du zwei oder mehr Kinder hast. Ausschließlich in Bayern bekommst du zudem schon in der Elternzeit beim ersten Kind 70% Beihilfe. Sobald die Elternzeit vorbei ist, „fällst“ du dann wieder auf 50% Beihilfe.
Die Kinder selbst bekommen i.d.R. sogar 80% Beihilfe.
Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner auch einen Beihilfeanspruch hat (also unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze liegt), bekommt dieser 70 % Beihilfe.
So wie beschreiben, gelten die Beihilfesätze in den meisten Bundesländern. Es gibt aber auch einige Abweichungen. So ist es u.a. in Hessen, Bremen und Baden-Württemberg seit ein paar Jahren etwas anders geregelt (hauptsächlich bezüglich der Beihilfesätze).
Vom Wesen her funktioniert die Beihilfe nämlich in jedem Bundesland gleich.
Wie funktioniert das mit der Kostenübernahme?
Wie weiter oben bereits erwähnt, übernimmt die individuelle Beihilfe nicht etwa die Hälfte deines monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung, sondern beteiligt sich direkt an den entstehenden Krankheitskosten.
Diese Form der Beihilfe ist übrigens auch nur in Verbindung mit der privaten Krankenversicherung möglich. Die Kombination aus Beihilfe und gesetzliche Krankenkasse gibt es nur bei der pauschalen Beihilfe.
In der Regel ist die individuelle Beihilfe allerdings die erste Wahl. Durch die 50 %ige Beihilfe brauchst du in der privaten Krankenversicherung nur noch 50 % Rest absichern und zahlst daher deutlich weniger als Angestellte oder Selbständige.
Die Leistungen, die die Beihilfe übernimmt, sind einerseits in der Bundesbeihilfeverordnung und andererseits in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt.
So übernimmt die Beihilfe unter anderem Leistungen für:
Es gibt aber auch Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. So sind z.B. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Ausnahmen) oder Reisekrankheiten nicht beihilfefähig.
Des Weiteren kann es auch mal vorkommen, dass die Beihilfe nicht die kompletten 50 % übernimmt. Denn die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Leistungen ihrer Meinung nach notwendig sind und in ihrer Höhe nach angemessen sind.
Deswegen musst du unbedingt genau nachlesen, was dir deine private Krankenversicherung noch als Rest absichert, sodass du auf so wenig Kosten wie möglich sitzen bleibst. Hier macht in den meisten Fällen ein guter Beihilfeergänzungstarif Sinn.
Fazit:
Gerade vor dem Einstieg ins Referendariat, kann es sehr verwirrend sein, was sich hinter dem Begriff „Beihilfe“ eigentlich verbirgt.
Letztendlich kannst du dir folgendes merken:
Es gibt zwei Formen der Beihilfe, individuell und pauschal.
Die individuelle Beihilfe gibt es nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung.
Die Beihilfe übernimmt zwischen 50 und 70% deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du über die private Krankenversicherung ab.
Die Beihilfe ist Ländersache, daher gibt es von Bundesland zu Bundesland etwas andere Regelungen.
Durch die Beihilfe zahlst du für deine private Krankenversicherung deutlich weniger als Angestellte oder Selbstständige.
Wenn du kurz vorm Einstieg ins Ref stehst, wirst du dich sicherlich fragen, wie das jetzt eigentlich mit der Krankenversicherung abläuft und welche Krankenversicherung im Referendariat für dich sinnvoll ist.
Denn mit dem Einstieg ins Referendariat und dem damit verbundenen Start in die Beamtenlaufbahn hast du
die freie Wahl – entweder gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung. Aber welche Krankenversicherung für das Referendariat solltest du nun wählen?
Die GKV und die PKV sind erstmal zwei komplett unterschiedliche Krankenversicherung Systeme. Genauere Unterschiede findest du hier.
Als kommende Beamt*in hast du grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Diese ist eine besondere Fürsorgepflicht des Staates für Beamt*innen. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Aufwendungen bei Ärzt*innen, egal ob Hausärzt*in, Frauenärzt*in oder auch Krankenhaus sowie Arznei- oder Heilmittel. In der Regel liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst und wie deine persönliche Situation ist, kann sich dieser im Laufe deiner Karriere als Lehrer*in auch verändern. Diese Form der individuellen Beihilfe kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest. Wie die Aufteilung der Krankheitskosten dann funktioniert, erfährst du im nächsten Abschnitt.
Wenn nun also 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfe übernommen werden, bleiben ja noch 50 % übrig, die die Ärzt*in ja auch noch bekommen möchte. Damit du diese restlichen Kosten nicht selbst übernehmen musst, wird dieser restliche Anteil über eine private Krankenversicherung abgesichert. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe, und zu 50 % von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Wie sieht es bei der gesetzlichen Krankenkasse aus?
Bei der gesetzlichen Krankenkasse erhältst du keinen Zuschuss von deinem Dienstherrn und auch die Beihilfe übernimmt keinen Anteil bei dem Beitrag. Wenn du dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidest, bist du also genauso abgesichert wie der Großteil der Angestellten in Deutschland und profitierst leider nicht von der Beihilfe.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse?
Deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse trägst du selbst. Diese richten sich ausschließlich nach deinem Einkommen und werden prozentual bemessen. Das bedeutet leider auch, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr verdienst (z.B. nach dem Referendariat).
In manchen Bundesländern gibt es jedoch (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) die sog. Pauschale Beihilfe. Bei dieser zahlt der Dienstherr grundsätzlich die Hälfte der Beiträge der Krankenversicherung, unabhängig ob du privat oder gesetzlich versichert bist.
Mehr zum Thema Pauschale Beihilfe erfährst du in einem anderen Blogartikel.
Und was kostet die private Krankenkasse?
Wenn du dich für die private Krankenkasse entscheidest, bekommst du ja 50 % Beihilfe. Dadurch musst du dann über die private Krankenversicherung nur noch 50 % “restabsichern”. Durch diesen Vorteil, kommst du als Beamt*in deutlich günstiger an eine private Krankenversicherung als z.B. eine Angestellte*r. Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ist übrigens nicht wie bei der GKV von deinem Einkommen abhängig, sondern von drei Faktoren:
Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen
Damit der Unterschied ganz klar wird, habe ich hier ein typisches Beispiel für dich.
In unserem Beispiel betrachten wir eine 26-jährige, kinderlose Referendarin aus NRW:
Gesetzlich versichert (Techniker Krankenkasse):
1550 € mtl. Besoldung im Ref
15,8 % Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz 14,6 + 1,2 Zusatzbeitrag)
3,30 % Pflegepflichtversicherung
Privat versichert: (ohne Risikozuschlag inkl. 2 Bettzimmer, Chefarzt und Kurtagegeld)
Hier bekommt die 26-jährige Referendarin ihren privaten Versicherungsschutz schon ab 83,49 € monatlich.
Wenn es um die Beiträge geht, hat die private Krankenkasse durch die Kombination mit der Beihilfe also eindeutig die Nase vorne. Aber natürlich kann es auch hier bei bestimmten Konstellationen Ausnahmen von der Regel geben. Hier lohnt sich dann ein genauerer Blick auf deine individuelle Situation.
Noch eine kurze Anmerkung, weil oft danach gefragt wird:
Sowohl die Beiträge der privaten, als auch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung steigen mit der Zeit. Bei der gesetzlichen Krankenkasse geschieht dies einerseits durch dein steigendes Einkommen und zudem durch eine stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem kommt es in den letzten Jahren zunehmend vor, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöhen.
Bei den privaten Krankenkassen gibt es ebenfalls Beitragserhöhungen, allerdings liegt das hauptsächlich an den steigenden medizinischen Kosten. Hier kann es sein, dass du zwei, drei Jahre den gleichen Beitrag zahlst, die nächste Erhöhung dann aber oftmals etwas deutlicher ausfällt. (Bei der gesetzlichen Krankenkasse steigt dein Beitrag in kleineren Schritten, dafür aber Jahr für Jahr)
Leistungen: Welche Versicherungsform bietet dir die bessere gesundheitliche Versorgung?
Wahrscheinlich hast du dir die Frage schon selber beantwortet, denn die meisten haben schon mal davon gehört, dass man in der privaten Krankenversicherung deutlich bessere Leistungen erhält. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich die Wartezeit für Termine beim Arzt. Ob das “Zwei-Klassen-Prinzip” der Gesundheitsversorgung in Deutschland fair ist, möchte ich nicht bewerten, dazu hat jeder seine eigene Meinung, Fakt ist aber, dass es zum jetzigen Zeitpunkt existiert und dir als Beamt*in somit deutliche Vorteile bietet.
Von besseren Leistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), bei der Hausärzt*in oder der Spezialist*in (moderne Untersuchungen ohne wochenlange Wartezeit) bis hin zur Zahnäzt*in (hochwertige Zahnfüllungen oder Zahnersatz), die private Krankenkasse bietet dir und deiner Gesundheit einfach deutlich mehr.
Bei der GKV kannst du die sogenannte “Grundversorgung” erwarten. Das bedeutet, dass du gerade das bekommst, was ausreichend ist. Wenn du aber bei der Zahnbehandlung eben keine Amalgamfüllung möchtest, sondern lieber eine hochwertige Keramikfüllung, musst du die Differenz entweder selber zahlen oder eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz übernimmt.
Wenn du also aus gesundheitlichen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hast, dich privat zu versichern, kannst du dich mal bei den privaten Zusatzversicherungen umschauen und dich in den Bereichen, die dir besonders wichtig sind, etwas besser absichern.
Du hast dich zwischen GKV und PKV entschieden? Wie wählst du nun die richtige Gesellschaft aus?
Die Wahl deiner GKV ist ziemlich einfach, da sich die Leistungen zu 95% gleichen und gesetzlich vorgeschrieben sind. Schau einfach, welche dir am besten gefällt und wenn du etwas Geld sparen möchtest, suche dir eine GKV aus, die einen niedrigen Zusatzbeitrag erhebt (dieser liegt zwischen 0,35% und 2,5%).
Bei der PKV ist die Auswahl schon etwas schwieriger, da sich die Tarife und die Gesellschaften doch sehr stark voneinander unterscheiden.
Jede Gesellschaft hat ihre Stärken und Schwächen in den verschiedenen Bereichen, daher auch dir am besten die aus, die ihre Stärken bei Themen hat, die dir besonders wichtig sind.
Bei der Auswahl der richtigen PKV würde ich dir zudem unbedingt empfehlen, dich ausführlich beraten zu lassen, denn im Idealfall wirst du dein Leben lang bei dieser Versicherung bleiben.
Ebenfalls wichtig: Es kann sein, dass du von der ein oder anderen privaten Krankenversicherung gar nicht, oder nur mit Einschränkungen angenommen wirst.
Daher achte ich bei meiner Beratung immer darauf, erstmal das Feedback der Gesellschaften abzuwarten und erst dann mit der Auswahl der passenden Versicherung zu beginnen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schützt auch vor allzu großer Enttäuschung.
Fazit:
Auf den ersten Blick macht die private Krankenversicherungen für angehende Lehrer*innen wohl am meisten Sinn, weshalb sich auch gut 95% für diesen Weg entscheiden. Dafür spricht zum einen, dass der monatliche Beitrag günstiger ist, die Leistungen stärker sind und du auch noch einen Teil der Arztkosten über die Beihilfe abgesichert hast.
Unter gewissen Umständen macht aber auch ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse Sinn. Gerade wenn aufgrund von Vorerkrankungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt neben der Beamtenöffnungsaktion (dazu kommt noch ein separater Blogartikel) nur die gesetzliche Krankenkasse übrig.
Wichtig ist vor allem, dass du dir einen neutralen und transparenten Vergleich anschaust und dich gut beraten lässt. Eine private Krankenversicherung ist oftmals auch schon bei Referendar*innen eine Entscheidung fürs Leben. Spare daher bitte nicht an der falschen Stelle und achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf weitere wichtige Faktoren wie die Beitragsstabilität, die Leistung, den Beihilfeergänzungstarif und natürlich auch auf die Bereiche, bei denen dir persönlich gute Leistungen sehr wichtig sind. Gerade bei den Leistungen steckt der Teufel oft im Detail, bzw. im Kleingedruckten.
Ich hoffe, dieser Blog-Beitrag konnte dir eine erste Orientierung geben und dich deiner Entscheidung ein Stück näherbringen.