Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure ein­ge­reich­te Arztrechnung anschau­en und dann spontan ent­schei­den, dass ihr einen Teil selbst bezah­len müsst.

Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der fest­ge­legt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstat­tet und wann nur bestimm­te Pauschalen über­nom­men werden.

Um zu erklä­ren, wie das genau funk­tio­niert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.

Wie funk­tio­niert die Kostenübernahme grundsätzlich?

Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimm­ten Teil eurer anfal­len­den Krankheitskosten über­nimmt, sofern ihr bei­hil­fe­be­rech­tig seid.

Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer pri­va­ten Krankenversicherung nutzen.

(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetz­li­chen Krankenkasse nutzen könnt, behand­le ich in einem sepa­ra­ten Blogbeitrag)

Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die rest­li­chen 50% eurer Krankheitskosten von der pri­va­ten Krankenversicherung bezahlt bekommt.

Einfaches Beispiel:

Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der pri­va­ten Krankenversicherung ein.

Nun erhal­tet ihr 1000€ von der Beihilfe erstat­tet und eben­falls 1000€ von der PKV.

Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.

Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?

Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie ver­schrie­ben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€

Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstat­tet bekommen.

In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung über­nom­men werden und somit erstat­tet die Beihilfe nur 100€.

Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.

In welchen Bereichen kann das passieren?

Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pau­schal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwar­ten. Allerdings lassen sich die Bereiche benen­nen, in denen es ins­ge­samt häu­fi­ger zu Kürzungen kommt:

  • Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)
  • Zahnersatz (Kürzungen bei den Material- und Laborkosten)
  • Hilfsmittel
  • Heilpraktikerleistungen
  • Auslandsreisekrankenversicherung (Rücktransport aus dem Ausland)
Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) werden zum Teil nicht zu 100% von der Beihilfe übernommen.

Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vier­stel­li­ge Summen geht.

Auch wenn alles detail­liert beschrie­ben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teil­wei­se nur schwer nachvollziehen.

Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:

(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit ein­ge­schränk­ter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärzt­li­che Verordnung nach Anlage 4 erbrin­gen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker auf­grund einer ärzt­li­chen Verordnung tätig, bemes­sen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestell­te Umsatzsteuer ist beihilfefähig.

Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?

Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles über­nimmt oder nicht, dann wählt bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.

Dieser sorgt dafür, dass ihr den ent­spre­chen­den „gekürz­ten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst über­neh­men müsst, da dieser dann von eurer pri­va­ten Krankenversicherung über­nom­men wird.

Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz beson­ders gut auf­pas­sen, in welchen Bereichen dieser bei eurer pri­va­ten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwi­schen den ein­zel­nen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschau­en, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.

Falls ihr dabei Hilfe benö­tigt, könnt ihr euch hier einfach einen kos­ten­lo­sen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemein­sam an, was die beste Lösung für euch ist.

Fazit

Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel gere­gelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber ver­lie­ren, wann die Beihilfe kürzt.

Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manch­mal aber auch um vier­stel­li­ge Beträge, die dann von euch über­nom­men werden müssen.

Um das zu ver­hin­dern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschlie­ßen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten auf­kommt, die nicht von der Beihilfe über­nom­men werden.

Wenn du aktuell kurz vor dem Ref stehst, emp­feh­le ich dir mein kos­ten­lo­ses Online Seminar.

Dort lernst du das wich­tigs­te zu den rele­van­ten Versicherungen fürs Ref und ver­mei­dest dadurch ärger­li­che Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!

Wenn du ins Referendariat ein­steigst, wirst du vom ersten Tag an Beamt*in. Somit hast du dann von deinem ersten Tag an auch Anspruch auf Beihilfe.

Wie der Name „Beihilfe“ schon sagt, bekommst du von irgend­wem bei irgend­was Hilfe.

Aber wer hilft dir jetzt bei was?

Bevor ich darauf eingehe, ein kleiner Hinweis:

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Beihilfe: 

Die indi­vi­du­el­le Beihilfe und die Pauschale Beihilfe.

Was ist die Beihilfe?

Da du die indi­vi­du­el­le Beihilfe in jedem Bundesland machen kannst, handelt sich dieser Blogbeitrag auch nur um diese. In einem anderen Beitrag (zu einem spä­te­ren Zeitpunkt) wird dann auch die pau­scha­le Beihilfe aus­führ­lich betrachtet.

Als Beamt*in bzw. Staatsdiener*in genießt du nach deut­schem Recht die Fürsorgepflicht deines Dienstherrn. Das heißt, dein Dienstherr ist dazu ver­pflich­tet, dir im Krankheitsfall, egal ob beim Hausarzt, Frauenarzt oder Zahnarzt, einen Zuschuss bezahlt und pro­zen­tu­al einen Teil der anfal­len­den Kosten im Krankheitsfall über­nimmt. Kleine Ergänzung, falls du den Begriff noch nicht gehört hast: Der Dienstherr ist, ver­ein­facht gesagt, das Bundesland, in dem du als Referendar*in tätig bist

Beihilfeberechtigt sind zual­ler­erst alle Beamt*innen, also auch du als Referendar*in oder ver­be­am­te­te Lehrer*in. 

Darüber hinaus können auch Ehe- bzw. Lebenspartner Anspruch auf Beihilfe haben. Diese dürfen aller­dings eine bestimm­te Einkommensgrenze nicht über­stei­gen. Die Höhe der Einkommensgrenze ist inner­halb der Bundesländer kom­plett ver­schie­den und darf z.B. in Bayern oder Nordrhein-Westfalen 18.000 € Jahreseinkommen nicht über­stei­gen. Kinder von Beamt*innen erhal­ten bis zu einem bestimm­ten Alter auch Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass das Kindergeld auch von dem­je­ni­gen bezogen wird, der Anspruch auf Beihilfe hat. Dieses erlischt dann, wenn das Kind eine Ausbildung abge­schlos­sen oder das 25. Lebensjahr erreicht hat.

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach deiner fami­liä­ren Situation und den Beihilferichtlinien deines Bundeslandes. 

In der Regel liegt der Beihilfesatz, auch Bemessungssatz genannt, bei 50 %. 

Wie ist es, wenn du ein oder mehrere Kinder hast?

Hier gibt es ein paar beson­de­re Regelungen, die von großem Vorteil sein können.
In Bayern und NRW bekommst du bei­spiels­wei­se 70% Beihilfe, wenn du zwei oder mehr Kinder hast. Ausschließlich in Bayern bekommst du zudem schon in der Elternzeit beim ersten Kind 70% Beihilfe. Sobald die Elternzeit vorbei ist, „fällst“ du dann wieder auf 50% Beihilfe.
Die Kinder selbst bekom­men i.d.R. sogar 80% Beihilfe.

Wenn dein Ehepartner oder ein­ge­tra­ge­ner Lebenspartner auch einen Beihilfeanspruch hat (also unter­halb einer fest­ge­leg­ten Einkommensgrenze liegt), bekommt dieser 70 % Beihilfe.

So wie beschrei­ben, gelten die Beihilfesätze in den meisten Bundesländern. Es gibt aber auch einige Abweichungen. So ist es u.a. in Hessen, Bremen und Baden-Württemberg seit ein paar Jahren etwas anders gere­gelt (haupt­säch­lich bezüg­lich der Beihilfesätze).

Vom Wesen her funk­tio­niert die Beihilfe nämlich in jedem Bundesland gleich.

Wie funk­tio­niert das mit der Kostenübernahme?

Wie weiter oben bereits erwähnt, über­nimmt die indi­vi­du­el­le Beihilfe nicht etwa die Hälfte deines monat­li­chen Beitrags zur Krankenversicherung, sondern betei­ligt sich direkt an den ent­ste­hen­den Krankheitskosten.

Ein Beispiel:

Wenn du wegen einer Behandlung zum Arzt gehst und du eine Rechnung für die Leistung in Höhe von 100,00 € bekommst, zahlt dir die Beihilfe davon 50,00 € (Wenn du einen Beihilfesatz von 50 % hast). Jetzt sind noch 50,00 € übrig. Damit du diese rest­li­chen Kosten nicht selbst auf­brin­gen musst, sicherst du dir den rest­li­chen Anteil über eine private Krankenversicherung ab. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe bezahlt und zu 50 % von der pri­va­ten Krankenversicherung.

Diese Form der Beihilfe ist übri­gens auch nur in Verbindung mit der pri­va­ten Krankenversicherung möglich. Die Kombination aus Beihilfe und gesetz­li­che Krankenkasse gibt es nur bei der pau­scha­len Beihilfe.

In der Regel ist die indi­vi­du­el­le Beihilfe aller­dings die erste Wahl. Durch die 50 %ige Beihilfe brauchst du in der pri­va­ten Krankenversicherung nur noch 50 % Rest absi­chern und zahlst daher deut­lich weniger als Angestellte oder Selbständige.

Die Leistungen, die die Beihilfe über­nimmt, sind einer­seits in der Bundesbeihilfeverordnung und ande­rer­seits in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt. 

So über­nimmt die Beihilfe unter anderem Leistungen für:

  • Ambulante ärzt­li­che Leistungen
  • Stationäre Krankenhausaufenthalte
  • Zahnärztliche Leistungen
  • Arzneimittel
  • Heilbehandlungen
  • Etc. pp

Es gibt aber auch Leistungen, die von der Beihilfe nicht über­nom­men werden. So sind z.B. nicht ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Arzneimittel (mit Ausnahmen) oder Reisekrankheiten nicht beihilfefähig. 

Des Weiteren kann es auch mal vor­kom­men, dass die Beihilfe nicht die kom­plet­ten 50 % über­nimmt. Denn die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Leistungen ihrer Meinung nach not­wen­dig sind und in ihrer Höhe nach ange­mes­sen sind.

Deswegen musst du unbe­dingt genau nach­le­sen, was dir deine private Krankenversicherung noch als Rest absi­chert, sodass du auf so wenig Kosten wie möglich sitzen bleibst. Hier macht in den meisten Fällen ein guter Beihilfeergänzungstarif Sinn.

Fazit:

Gerade vor dem Einstieg ins Referendariat, kann es sehr ver­wir­rend sein, was sich hinter dem Begriff „Beihilfe“ eigent­lich verbirgt.

Letztendlich kannst du dir fol­gen­des merken:

Es gibt zwei Formen der Beihilfe, indi­vi­du­ell und pauschal.

Die indi­vi­du­el­le Beihilfe gibt es nur in Kombination mit einer pri­va­ten Krankenversicherung.

Die Beihilfe über­nimmt zwi­schen 50 und 70% deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du über die private Krankenversicherung ab.

Die Beihilfe ist Ländersache, daher gibt es von Bundesland zu Bundesland etwas andere Regelungen.

Durch die Beihilfe zahlst du für deine private Krankenversicherung deut­lich weniger als Angestellte oder Selbstständige.

Wenn du kurz vorm Einstieg ins Ref stehst, wirst du dich sicher­lich fragen, wie das jetzt eigent­lich mit der Krankenversicherung abläuft und welche Krankenversicherung im Referendariat für dich sinn­voll ist.

Denn mit dem Einstieg ins Referendariat und dem damit ver­bun­de­nen Start in die Beamtenlaufbahn hast du
die freie Wahl – ent­we­der gesetz­li­che Krankenkasse oder die private Krankenversicherung. Aber welche Krankenversicherung für das Referendariat soll­test du nun wählen?

Die GKV und die PKV sind erstmal zwei kom­plett unter­schied­li­che Krankenversicherung Systeme. Genauere Unterschiede findest du hier.

Als kom­men­de Beamt*in hast du grund­sätz­lich Anspruch auf Beihilfe. Diese ist eine beson­de­re Fürsorgepflicht des Staates für Beamt*innen. Die Beihilfe über­nimmt einen Teil der Aufwendungen bei Ärzt*innen, egal ob Hausärzt*in, Frauenärzt*in oder auch Krankenhaus sowie Arznei- oder Heilmittel. In der Regel liegt der Beihilfesatz bei 50 %. Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst und wie deine per­sön­li­che Situation ist, kann sich dieser im Laufe deiner Karriere als Lehrer*in auch ver­än­dern. Diese Form der indi­vi­du­el­len Beihilfe kannst du nur dann in Anspruch nehmen, wenn du dich für eine private Krankenversicherung ent­schei­dest. Wie die Aufteilung der Krankheitskosten dann funk­tio­niert, erfährst du im nächs­ten Abschnitt.

Wenn nun also 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfe über­nom­men werden, bleiben ja noch 50 % übrig, die die Ärzt*in ja auch noch bekom­men möchte. Damit du diese rest­li­chen Kosten nicht selbst über­neh­men musst, wird dieser rest­li­che Anteil über eine private Krankenversicherung abge­si­chert. Somit werden deine Krankheitskosten zu 50 % von der Beihilfe, und zu 50 % von der pri­va­ten Krankenversicherung übernommen.

Wie sieht es bei der gesetz­li­chen Krankenkasse aus?

Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse erhältst du keinen Zuschuss von deinem Dienstherrn und auch die Beihilfe über­nimmt keinen Anteil bei dem Beitrag. Wenn du dich für die gesetz­li­che Krankenkasse ent­schei­dest, bist du also genauso abge­si­chert wie der Großteil der Angestellten in Deutschland und pro­fi­tierst leider nicht von der Beihilfe.

Wie hoch ist der monat­li­che Beitrag in der gesetz­li­chen Krankenkasse?

Deine Beiträge zur gesetz­li­chen Krankenkasse trägst du selbst. Diese richten sich aus­schließ­lich nach deinem Einkommen und werden pro­zen­tu­al bemes­sen. Das bedeu­tet leider auch, dass dein Beitrag steigt, sobald du mehr ver­dienst (z.B. nach dem Referendariat).

In manchen Bundesländern gibt es jedoch (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) die sog. Pauschale Beihilfe. Bei dieser zahlt der Dienstherr grund­sätz­lich die Hälfte der Beiträge der Krankenversicherung, unab­hän­gig ob du privat oder gesetz­lich ver­si­chert bist.

Mehr zum Thema Pauschale Beihilfe erfährst du in einem anderen Blogartikel.

Und was kostet die private Krankenkasse?

Wenn du dich für die private Krankenkasse ent­schei­dest, bekommst du ja 50 % Beihilfe. Dadurch musst du dann über die private Krankenversicherung nur noch 50 % “rest­ab­si­chern”. Durch diesen Vorteil, kommst du als Beamt*in deut­lich güns­ti­ger an eine private Krankenversicherung als z.B. eine Angestellte*r. Der Beitrag der pri­va­ten Krankenversicherung ist übri­gens nicht wie bei der GKV von deinem Einkommen abhän­gig, sondern von drei Faktoren:

Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähl­te Leistungen

Damit der Unterschied ganz klar wird, habe ich hier ein typi­sches Beispiel für dich.

In unserem Beispiel betrach­ten wir eine 26-jährige, kin­der­lo­se Referendarin aus NRW:

  • Gesetzlich ver­si­chert (Techniker Krankenkasse):

    •  1550 € mtl. Besoldung im Ref 

    • 15,8 % Beitragssatz (all­ge­mei­ner Beitragssatz 14,6 + 1,2 Zusatzbeitrag) 

    • 3,30 % Pflegepflichtversicherung

    • In diesem Beispiel zahlt die 26-jährige Referendarin einen Beitrag von 274,50 € monat­lich für die gesetz­li­che Krankenversicherung.
  • Privat ver­si­chert: (ohne Risikozuschlag inkl. 2 Bettzimmer, Chefarzt und Kurtagegeld)

    • Hier bekommt die 26-jährige Referendarin ihren pri­va­ten Versicherungsschutz schon ab 83,49 € monatlich. 

 
Wenn es um die Beiträge geht, hat die private Krankenkasse durch die Kombination mit der Beihilfe also ein­deu­tig die Nase vorne. Aber natür­lich kann es auch hier bei bestimm­ten Konstellationen Ausnahmen von der Regel geben. Hier lohnt sich dann ein genaue­rer Blick auf deine indi­vi­du­el­le Situation.

Noch eine kurze Anmerkung, weil oft danach gefragt wird:

Sowohl die Beiträge der pri­va­ten, als auch die Beiträge der gesetz­li­chen Krankenversicherung steigen mit der Zeit. Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse geschieht dies einer­seits durch dein stei­gen­des Einkommen und zudem durch eine stetige Anpassung der Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem kommt es in den letzten Jahren zuneh­mend vor, dass die gesetz­li­chen Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöhen.

Bei den pri­va­ten Krankenkassen gibt es eben­falls Beitragserhöhungen, aller­dings liegt das haupt­säch­lich an den stei­gen­den medi­zi­ni­schen Kosten. Hier kann es sein, dass du zwei, drei Jahre den glei­chen Beitrag zahlst, die nächste Erhöhung dann aber oftmals etwas deut­li­cher aus­fällt. (Bei der gesetz­li­chen Krankenkasse steigt dein Beitrag in klei­ne­ren Schritten, dafür aber Jahr für Jahr)

Leistungen: Welche Versicherungsform bietet dir die bessere gesund­heit­li­che Versorgung?

Wahrscheinlich hast du dir die Frage schon selber beant­wor­tet, denn die meisten haben schon mal davon gehört, dass man in der pri­va­ten Krankenversicherung deut­lich bessere Leistungen erhält. Das bekann­tes­te Beispiel ist sicher­lich die Wartezeit für Termine beim Arzt. Ob das “Zwei-Klassen-Prinzip” der Gesundheitsversorgung in Deutschland fair ist, möchte ich nicht bewer­ten, dazu hat jeder seine eigene Meinung, Fakt ist aber, dass es zum jet­zi­gen Zeitpunkt exis­tiert und dir als Beamt*in somit deut­li­che Vorteile bietet.

Von bes­se­ren Leistungen im Krankenhaus (Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung), bei der Hausärzt*in oder der Spezialist*in (moderne Untersuchungen ohne wochen­lan­ge Wartezeit) bis hin zur Zahnäzt*in (hoch­wer­ti­ge Zahnfüllungen oder Zahnersatz), die private Krankenkasse bietet dir und deiner Gesundheit einfach deut­lich mehr.

Bei der GKV kannst du die soge­nann­te “Grundversorgung” erwar­ten. Das bedeu­tet, dass du gerade das bekommst, was aus­rei­chend ist. Wenn du aber bei der Zahnbehandlung eben keine Amalgamfüllung möch­test, sondern lieber eine hoch­wer­ti­ge Keramikfüllung, musst du die Differenz ent­we­der selber zahlen oder eine private Zusatzversicherung abge­schlos­sen haben, die die Kosten für Zahnfüllungen und Zahnersatz übernimmt.

Wenn du also aus gesund­heit­li­chen oder anderen Gründen keine Möglichkeit hast, dich privat zu ver­si­chern, kannst du dich mal bei den pri­va­ten Zusatzversicherungen umschau­en und dich in den Bereichen, die dir beson­ders wichtig sind, etwas besser absichern.

Du hast dich zwi­schen GKV und PKV ent­schie­den? Wie wählst du nun die rich­ti­ge Gesellschaft aus?

Die Wahl deiner GKV ist ziem­lich einfach, da sich die Leistungen zu 95% glei­chen und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind. Schau einfach, welche dir am besten gefällt und wenn du etwas Geld sparen möch­test, suche dir eine GKV aus, die einen nied­ri­gen Zusatzbeitrag erhebt (dieser liegt zwi­schen 0,35% und 2,5%).

Bei der PKV ist die Auswahl schon etwas schwie­ri­ger, da sich die Tarife und die Gesellschaften doch sehr stark von­ein­an­der unterscheiden.

Jede Gesellschaft hat ihre Stärken und Schwächen in den ver­schie­de­nen Bereichen, daher auch dir am besten die aus, die ihre Stärken bei Themen hat, die dir beson­ders wichtig sind.

Bei der Auswahl der rich­ti­gen PKV würde ich dir zudem unbe­dingt emp­feh­len, dich aus­führ­lich beraten zu lassen, denn im Idealfall wirst du dein Leben lang bei dieser Versicherung bleiben.

Ebenfalls wichtig: Es kann sein, dass du von der ein oder anderen pri­va­ten Krankenversicherung gar nicht, oder nur mit Einschränkungen ange­nom­men wirst.

Daher achte ich bei meiner Beratung immer darauf, erstmal das Feedback der Gesellschaften abzu­war­ten und erst dann mit der Auswahl der pas­sen­den Versicherung zu begin­nen. Das spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern schützt auch vor allzu großer Enttäuschung.

Fazit:

Auf den ersten Blick macht die private Krankenversicherungen für ange­hen­de Lehrer*innen wohl am meisten Sinn, weshalb sich auch gut 95% für diesen Weg ent­schei­den. Dafür spricht zum einen, dass der monat­li­che Beitrag güns­ti­ger ist, die Leistungen stärker sind und du auch noch einen Teil der Arztkosten über die Beihilfe abge­si­chert hast.

Unter gewis­sen Umständen macht aber auch ein Verbleib in der gesetz­li­chen Krankenkasse Sinn. Gerade wenn auf­grund von Vorerkrankungen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung nicht möglich ist, bleibt neben der Beamtenöffnungsaktion (dazu kommt noch ein sepa­ra­ter Blogartikel) nur die gesetz­li­che Krankenkasse übrig.

Wichtig ist vor allem, dass du dir einen neutra­len und trans­pa­ren­ten Vergleich anschaust und dich gut beraten lässt. Eine private Krankenversicherung ist oftmals auch schon bei Referendar*innen eine Entscheidung fürs Leben. Spare daher bitte nicht an der fal­schen Stelle und achte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf weitere wich­ti­ge Faktoren wie die Beitragsstabilität, die Leistung, den Beihilfeergänzungstarif und natür­lich auch auf die Bereiche, bei denen dir per­sön­lich gute Leistungen sehr wichtig sind. Gerade bei den Leistungen steckt der Teufel oft im Detail, bzw. im Kleingedruckten.

Ich hoffe, dieser Blog-Beitrag konnte dir eine erste Orientierung geben und dich deiner Entscheidung ein Stück näherbringen.

Copyright 2023
cross-circle