Wenn man hört, dass die Beihilfe kürzt, klingt das oft so, als würde sich jemand eure eingereichte Arztrechnung anschauen und dann spontan entscheiden, dass ihr einen Teil selbst bezahlen müsst.
Tatsächlich gibt es aber in jedem Bundesland eine Beihilfeverordnung, in der festgelegt ist, bei welchen Behandlungen die Beihilfe die Rechnung in voller Höhe erstattet und wann nur bestimmte Pauschalen übernommen werden.
Um zu erklären, wie das genau funktioniert, gehe ich hier erst mal kurz auf den Normalfall ein.
Wie funktioniert die Kostenübernahme grundsätzlich?
Die Beihilfe ist ein Kostenträger, der einen bestimmten Teil eurer anfallenden Krankheitskosten übernimmt, sofern ihr beihilfeberechtig seid.
Da das für Referendar*innen gegeben ist, könnt ihr die Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen.
(Den Sonderfall, dass ihr die Beihilfe auch in Kombination mit einer gesetzlichen Krankenkasse nutzen könnt, behandle ich in einem separaten Blogbeitrag)
Als Referendar*innen bekommt ihr in der Regel 50% Beihilfe, sodass ihr die restlichen 50% eurer Krankheitskosten von der privaten Krankenversicherung bezahlt bekommt.
Einfaches Beispiel:
Ihr geht zur Ärztin eures Vertrauens, bekommt eine Rechnung über 2000€ und reicht diese bei der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung ein.
Nun erhaltet ihr 1000€ von der Beihilfe erstattet und ebenfalls 1000€ von der PKV.
Das ist der Normalfall, wenn die Beihilfe ihren Anteil in voller Höhe erstattet.
Wie sieht es aber aus, wenn die Beihilfe kürzt?
Beispiel: Ihr habt Rückenschmerzen und bekommt von eurer Ärztin Physiotherapie verschrieben. Ihr geht daher fünf Mal zur Physiotherapie und bekommt nun eine Rechnung über 300€
Im Normalfall würdet ihr nun 150€ von der PKV und 150€ von der Beihilfe erstattet bekommen.
In der Beihilfeverordnung steht aber, dass nur 20€ pro Sitzung übernommen werden und somit erstattet die Beihilfe nur 100€.
Ihr müsstet also 50€ aus eigener Tasche zahlen.
In welchen Bereichen kann das passieren?
Da jedes Bundesland seine eigene Beihilfeverordnung hat, kann man nicht pauschal sagen, wo dich Kürzungen der Beihilfe erwarten. Allerdings lassen sich die Bereiche benennen, in denen es insgesamt häufiger zu Kürzungen kommt:
Darüber hinaus kann es je nach Bundesland auch noch zu Kürzungen in anderen Bereichen kommen, bei denen es, anders als im Beispiel, nicht „nur“ um 50€ geht, sondern auch schnell mal um drei‑, oder gar vierstellige Summen geht.
Auch wenn alles detailliert beschrieben ist, lassen sich die Beihilfeverordnungen teilweise nur schwer nachvollziehen.
Ein Beispiel aus der Beihilfeverordnung von Nordrhein-Westfalen:
(3) Abweichend von § 4 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 und § 4i Absatz 2 können Physiotherapeuten mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie-Heilpraktiker) Heilbehandlungen nach eigener Diagnosestellung ohne ärztliche Verordnung nach Anlage 4 erbringen. Wird der Physiotherapie-Heilpraktiker aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig, bemessen sich die Gebühren nach Anlage 5 dieser Verordnung. Die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist beihilfefähig.
Wie lassen sich diese Zuzahlungen vermeiden?
Wenn ihr keine Lust darauf habt, immer zu prüfen, ob die Beihilfe alles übernimmt oder nicht, dann wählt bei eurer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif aus.
Dieser sorgt dafür, dass ihr den entsprechenden „gekürzten“ Anteil der Arztrechnung nicht selbst übernehmen müsst, da dieser dann von eurer privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Natürlich kostet der Beihilfeergänzungstarif auch Geld und ihr müsst ganz besonders gut aufpassen, in welchen Bereichen dieser bei eurer privaten Krankenversicherung zum Tragen kommt. Denn da gibt es zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften große Unterschiede. Deswegen müsst ihr euch genau anschauen, wo und wann bei den Krankenversicherungen der Beihilfeergänzungstarif auch zum Tragen kommt.
Falls ihr dabei Hilfe benötigt, könnt ihr euch hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir buchen, dann schauen wir uns gemeinsam an, was die beste Lösung für euch ist.
Fazit
Auch wenn in der Beihilfeverordnung alles penibel geregelt ist, kann man schon mal schnell den Überblick darüber verlieren, wann die Beihilfe kürzt.
Manchmal geht es bei einer Kürzung „nur“ um 50 €, manchmal aber auch um vierstellige Beträge, die dann von euch übernommen werden müssen.
Um das zu verhindern, könnt ihr einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, sodass eure private Krankenversicherung für die Kosten aufkommt, die nicht von der Beihilfe übernommen werden.
Wenn du aktuell kurz vor dem Ref stehst, empfehle ich dir mein kostenloses Online Seminar.
Dort lernst du das wichtigste zu den relevanten Versicherungen fürs Ref und vermeidest dadurch ärgerliche Fehler. Ich freu mich, wenn wir uns dort sehen!
Für viele ist die private Krankenversicherung ein Buch mit sieben Siegeln. Allein die Wahl des passenden Tarifs gestaltet sich schon recht kompliziert. Denn anders als bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, bei denen sich die Leistungen sich kaum unterscheiden, stellt man sich die unterschiedlichen Tarife bei der PKV individuell zusammen.
Damit du dich bei der Wahl deiner privaten Krankenversicherung besser orientieren kannst, habe ich die hier mal 5 Tipps zusammengestellt, die du beachten kannst.
Mit diesen 5 Tipps für die private Krankenversicherung triffst du mit hoher Wahrscheinlichkeit die richtige Entscheidung für dich bzgl. deiner Krankenversicherung.
Achte auf eine finanzkräftige Versicherung
Die privaten Krankenversicherungen sind eigenfinanzierte Unternehmen, die sich nicht nur durch unterschiedliche Leistungen, sondern auch durch unterschiedliche Beiträge voneinander unterscheiden.
Wie in allen anderen Branchen, gibt es auch in der Welt der privaten Krankenversicherungen einige Anbieter, die sehr gut wirtschaften und andere, die leider nicht so gut dastehen.
Was bedeutet das für die Beiträge in der Zukunft?
Wenn du deine private Krankenversicherung auswählst, kennst du deinen Beitrag fürs Ref und für die Zeit nach dem Ref (dazu später mehr), darüber hinaus kannst du dir die Beitragsentwicklung der letzten Jahre anschauen. Eins kannst du aber nicht: Die Beitragsentwicklung der Zukunft vorhersagen.
Hier hilft ein Blick auf die Finanzstärke der verschiedenen Anbieter. Natürlich kann man daraus keine 100-prozentige Vorhersage ableiten, aber du kannst dir ja selber mal folgende Frage stellen:
Welche Versicherung wird in Zukunft eher stabile Beiträge haben – eine mit hohen oder eine mit eher niedrigen Rücklagen?
Schaue dir den Beitrag nach dem Referendariat an
In der freien Wirtschaft geht es manchmal heiß her und so kann es vorkommen, dass es zwischen den unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen einen ganz schönen Konkurrenzkampf gibt. Dabei wird öfter auch mal ein besonders günstiger Beitrag beworben, der aber mit Vorsicht zu genießen ist.
Wie beim ersten Tipp bereits angedeutet, solltest du dir nicht nur den vermeintlich günstigen Beitrag fürs Referendariat betrachten, sondern auch schon mal 2 Jahre in die Zukunft schauen. Je nach Versicherung ist der Sprung vom Anwärtertarif zum Normaltarif recht beträchtlich und sollte daher auch bei deiner Wahl der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden, da du ja, aller Voraussicht nach, dein ganzes Leben lang privat versichert bleiben wirst.
Wähle die Leistungen, die dir wirklich wichtig sind
Dieser Tipp mag sich vielleicht nach gesundem Menschenverstand anhören, aber aus hunderten Beratungsgesprächen weiß ich, dass die Auswahl der passenden Tarife garnicht immer so leichtfällt.
Neben den „normalen“ Leistungen (ambulant, stationär und Zahn), gibt es z.B. auch Wahlleistungen (1- oder 2‑Bett Zimmer, Chefarzt-Behandlung), Kur-Tarife, oder Tarife, die mit oder ohne Zahnstaffel wählbar sind.
Wenn du das „all-inclusive“-Paket wählst, zahlst du auf Dauer möglicherweise zu viel, entscheidest du dich für den günstigsten Tarif, ärgerst du dich vielleicht darüber, dass du immer mal wieder draufzahlen musst oder angeratene Behandlungsmöglichkeiten nicht von deiner Versicherung übernommen werden.
Daher rate ich dazu, dich ausführlich mit den Leistungen zu beschäftigen und nicht ausschließlich auf die Kosten zu achten.
Wenn du nicht sicher bist, welche Leistungen du wählen solltest und welche du dir sparen kannst, buche dir hier gerne einen kostenlosen Termin bei mir. Wir schauen und gemeinsam deine individuelle Situation an und danach weißt du ganz genau, welcher Tarif am besten zu dir passt.
Achte auf einen guten Beihilfeergänzungstarif
Das bringt uns auch schon zum nächsten Tipp, denn auch der Beihilfeergänzungstarif ist optional wählbar
Die Beihilfe und die Beihilfeverordnungen der verschiedenen Bundesländer haben es tatsächlich in sich. Einerseits übernimmt die Beihilfe i.d.R. 50% deiner Krankheitskosten, andererseits „kürzt“ sie je nach Leistungsbereich und Bundesland relativ unterschiedlich.
Kürzen bedeutet, dass die Beihilfe bei einer Arztrechnung in Höhe von 4000€ nicht die vollen 50% erstattet, sondern eventuell nur 1000€ (25%).
Da die PKV ihrerseits 50% erstattet, bleibt ein Restbetrag von 1000€ übrig, den du nun aus eigener Taschen zahlen müsstest.
Es sei denn…
…du hast einen guten Beihilfeergänzungstarif. Dieser ergänzt, wie der Name schon vermuten lässt, nun die Erstattung der Beihilfe um die restlichen 1000€.
Warum brauchst du einen „guten“ Beihilfeergänzungstarif?
Wahrscheinlich ist dir schon mal aufgefallen, dass Versicherungsverträge oftmals etwas kryptisch formuliert sind.
Leider gibt es auch bei den Beihilfeergänzungstarifen Formulierungen, die erst auf den zweiten Blick erkennen lassen, dass die beworbene Leistung leider nur ein leeres Versprechen ist.
Darüberhinaus gibt Versicherungen, die nur für bestimmte Bereiche Beihilfeergänzungstarife anbieten. Diese ergänzen dann beispielsweise zwar bei ambulanten Eingriffen, allerdings nicht bei stationären Leistungen.
Hier lohnt sich daher ein detaillierter Blick ins Kleingedruckte.
Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft
Dieser Tipp hat zwar weniger mit der Auswahl deiner PKV zu tun, ist aber entscheidend, wenn du die gebuchte Leistung auch erhalten möchtest.
Die Versicherungen wollen sich natürlich vor hohen Risiken schützen und selektieren daher mit den Gesundheitsfragen …
Das verleitet so manche*n angehende*n Referendar*in dazu, bei den Gesundheitsfragen die ein oder andere Behandlung unter den Tisch fallen zu lassen oder gar falsche Angaben zu machen. Dieses Vorgehen ist in gewisser Hinsicht verständlich, denn wer möchte schon gerne auf einen adäquaten Versicherungsschutz verzichten. Gleichzeitig kann eine fahrlässige oder arglistige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung extrem unangenehme Konsequenzen haben.
Vom Rücktritt des Versicherers bis hin zur vollständigenckabwicklung des Vertrages (und der Rückzahlung aller erstatteten Krankheitskosten) ist alles möglich. Dass das teuer werden kann, muss ich wohl nicht dazu sagen.
Wenn du dir unsicher bist, ob du mit deinen Vorerkrankungen oder deinem aktuellen Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung wechseln kannst, buche Dir hier einfach einen kostenlosen Termin bei mir. Ich kann dir eine erste Einschätzung geben und gemeinsam mit dir eine anonyme Risikovoranfrage bei den verschiedenen Anbietern stellen, sodass du weißt, ob es mit der PKV für dich klappt.
Du musst deine Bachelorarbeit bald abgeben, aber irgendwie kannst du schon absehen, dass du es nicht pünktlich zum Abgabezeitpunkt schaffen wirst. Was sollst du jetzt machen?
Vielleicht beschleicht dich der Gedanke, dass du die Frist irgendwie verlängern müsstest, aber dafür bräuchtest du z. B. eine ärztliche Bescheinigung.
Nachdem du länger darüber nachgedacht hast, gehst du tatsächlich zu deiner Ärztin. Du schilderst die Situation, sprichst mit ihr über den Zeitdruck, die Belastung und die Angst davor, dass du die Bachelorarbeit nicht rechtzeitig fertigbekommst.
Deine Ärztin ist sehr verständnisvoll, erinnert sich auch noch sehr gut an die stressigen Phasen in ihrem Medizinstudium und schreibt dir ein Attest.
Du gehst glücklich nach Hause, kannst deine Abgabefrist um zwei Wochen verlängern und schaffst es tatsächlich, deine Arbeit pünktlich abzugeben. Super! Oder?
Knappe zwei Jahre später stehst du endlich vor deinem Ref und kümmerst dich, wie deine Kommiliton*innen, um die passende Krankenversicherung.
Gemeinsam mit dem Versicherungsmakler deines Vertrauens gehst du die erforderlichen Gesundheitsfragen durch, als dir dein Arztbesuch von damals wieder einfällt.
Über die damalige Diagnose hast du dir eigentlich nie Gedanken gemacht, also forderst du sie bei deiner Ärztin an und siehe da: Es wurde eine Angststörung diagnostiziert.
Da die privaten Krankenversicherungen sehr bedacht darauf sind, ihr Risiko zu minimieren, können derartige Diagnosen dazu führen, dass du abgelehnt wirst.
Denn gerade bei Diagnosen, die die Psyche betreffen, scheinen die Versicherungen sehr genau hinzuschauen. Ob das gerechtfertigt ist, möchte ich hier nicht diskutieren. Wichtig sind für dich vor allem zwei Aspekte:
Der einfachste Weg ist natürlich, dass du gar nicht erst in eine Situation gerätst, in der du eine ärztliche Bescheinigung benötigst, um mehr Zeit für eine Abgabe zu bekommen oder um dich noch von einer Klausur abzumelden. Das ist leicht gesagt, allerdings läuft im Leben eben nicht immer alles nach Plan.
Wenn es also schon zu spät ist und du den Eindruck hast, dass die gestellte Diagnose eigentlich nichts mit deinem damaligen Gesundheitszustand zu tun hat, kannst du das Gespräch mit deinem Arzt oder deiner Ärztin suchen. Mit etwas Glück erklärt sich die Ärztin bereit, ein Schreiben aufzusetzen, in dem sie die Gründe für die damalige Diagnose erklärt und darauf hinweist, dass es sich z. B. um eine einmalige und besonders stressige Phase gehandelt hat. Vielleicht hat das eine positive Auswirkung auf das Votum der PKV, sodass du ganz normal versichert wirst. Meiner Erfahrung nach ist die Aussicht darauf aber eher sehr unwahrscheinlich.
Nicht nur bei der PKV gibt es Gesundheitsfragen, die vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) wird nach deinem Gesundheitszustand gefragt. Sicher hast du auch schon davon gehört, dass du zum Amtsarzt musst, bevor du verbeamtet wirst. Auch hier wirst du nicht nur auf Herz und Nieren geprüft (im wahrsten Sinne des Wortes), sondern musst auch Fragen zu zurückliegenden Diagnosen, Arztbesuchen und Krankheiten beantworten.
Im Beispiel zu Beginn war die Diagnose natürlich deutlich überzogen, du warst ja schließlich gesund und wolltest lediglich etwas mehr Zeit für deine Bachelorarbeit haben. Es kann aber natürlich auch passieren, dass du während deines Lehramtsstudiums tatsächlich krank wirst, der Stress zu viel wird und du wirklich medizinische Hilfe benötigst (sei es physisch oder psychisch).
Um deinen Versicherungsschutz dadurch nicht zu gefährden, hast du die Möglichkeit, z. B. bereits zu Beginn deines Studiums, für wenige Euro im Monat eine Optionsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Wenn du gerade noch am Anfang deines Studiums stehst und dich fragst, ob eine Optionsversicherung für dich sinnvoll sein könnte, kannst du dich hier für mein kostenloses Online Seminar für angehende Referendar*innen anmelden und bekommst alle wichtigen Infos dazu!
Wenn du das machst, wird dein Gesundheitszustand „eingefroren“ und du musst beim späteren Abschluss deiner PKV keine weiteren Gesundheitsfragen beantworten, egal, welche Diagnosen dir im weiteren Verlauf deines Studiums gestellt werden.
Wichtig: Die Optionsversicherung gilt auch tatsächlich nur bei der Krankenversicherung, bei der du sie abgeschlossen hast. Mache dich daher also unbedingt vorher schlau, welche Versicherung am besten zu dir passt.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es diese Möglichkeit leider nicht, dafür kannst du bereits als Student*in (theoretisch auch schon früher) eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Der Beitrag ist für Student*innen relativ günstig.
Es lässt sich nicht immer verhindern, dass man eine unerwünschte Diagnose erhält. Was sich aber verhindern lässt, ist, dass diese Diagnosen negative Auswirkungen auf deinen Versicherungsschutz haben.
Mit einer Optionsversicherung kannst du deinen Gesundheitszustand einfrieren und musst dir im Falle einer Erkrankung, Stress oder Ängste keine Gedanken darüber machen, ob ein Arztbesuch unangenehme Konsequenzen für deine zukünftige private Krankenversicherung haben könnte.
Wenn du mehr zu den Themen Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Optionsversicherung wissen willst, melde dich einfach hier für mein kostenloses Online Seminar an! Ich freue mich auf deine Teilnahme!